…Verpflichtungen lediglich eine Absichtserklärung über Betriebsführung. Das Vorfeld zur Erzielung einer möglichen Einkunftsquelle sei nicht überschritten worden. Denn es sei ja die bw. Gesellschaft zwischenzeitig aufgelöst und im Firmenbuch gelöscht worden ohne dass betriebliche Aktivitäten gesetzt wurden. Es läge nicht Einkommenserzielung, sondern Einkommensverwendung vor (vgl…
…Bewirtschaftung nicht im Sinne des vorstehenden Satzes geändert wird. Betrachtet man nun die in der LVO aufgezählten Kriterien für das Vorliegen einer Einkunftsquelle ist als Erstes zu Fragen, ob im Fall der Berufungswerberin eine Betätigung vorliegt. Nicht Einkommenserzielung sondern Einkommensverwendung liegt nämlich bei nicht einkommensteuerbaren…
…von der Miteigentumsgemeinschaft „EF und Mitbesitzer“ erklärte Vermietung wurde vom Finanzamt OP ab dem Jahr 2012 als Liebhabereibetätigung iSd Liebhabereiverordnung eingestuft, die angefallenen Werbungskostenüberschüsse wurden ertragsteuerlich nicht berücksichtigt. Einnahmen aus Liebhaberei sind von sonstigen nicht einkommensteuerbaren Vorgängen abzugrenzen, weil insoweit nicht Einkommenserzielung, sondern -verwendung vorliegt…
…vollzogen (§ 101 Abs. 3 BAO). Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen jedoch das Recht zu, innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung dieser Entscheidung eine Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof oder den Verfassungsgerichtshof zu erheben…
…worden. Vielmehr sei das Fahrzeug ins Umlaufvermögen der Bf umgebucht und zum Verkauf angeboten worden. Nach der Rechtsprechung gehörten Wirtschaftsgüter einer GmbH, die rein gesellschaftsrechtlich veranlasst seien und nicht der Einkommenserzielung einer GmbH dienten, nicht zum Betriebsvermögen der GmbH, sondern in deren steuerneutrales Vermögen. Daher…
…Dienstnehmer nicht hergestellt worden. Laut Angabe des Geschäftsführers sei der Bau der "Dienstwohnung" aus Kostengründen dem geplanten Bau eines Einfamilienhauses vorgezogen worden. Diese Wohnung sei von der Gesellschaft zur Gänze mit Fremdmitteln finanziert worden. Die Herstellung sei rein gesellschaftsrechtlich veranlasst und diene nicht der Einkommenserzielung…
…Akt) und Ausgaben für Fahrten zu Zweitwohnsitz als Werbungskosten bzw außergewöhnliche Belastung. Die von der Bw als Werbungskosten und außergewöhnliche Belastung geltend gemachten Beträge stehen hinsichtlich der Einkommenserzielung nicht in Zusammenhang mit den lohnsteuerpflichtigen Einkünften der Bw sondern fallen außerhalb des Rahmens des Pensionsbezuges an…
…Wirtschaftsgüter einer Kapitalgesellschaft nicht zu deren Betriebsvermögen, wenn sie nicht der Einkommenserzielung dienen. Auch in diesem Fall wurde ein "Entgelt" (laut Erkenntnis ein "Sachbezug"), vergleichbar der im gegenständlichen Fall behaupteten Zahlung eines Mietentgelts von S 200.000.- jährlich, verbucht, was aber nichts an der rechtlichen…
…Privatvermögen dar. Solche Wirtschaftsgüter können nicht zum gewillkürten Betriebsvermögen werden (vgl. VwGH vom 18.12.2001, 98/15/0019). Wirtschaftsgüter einer Körperschaft, deren Anschaffung oder Herstellung rein gesellschaftsrechtlich veranlasst ist und die nicht der Einkommenserzielung der Körperschaft dienen, gehören nicht zum Betriebsvermögen der Körperschaft, sondern…
…Bereich haben können, ist dieser nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen anzunehmen. Wirtschaftsgüter einer Körperschaft, deren Anschaffung oder Herstellung rein gesellschaftsrechtlich veranlasst ist und die nicht der Einkommenserzielung der Körperschaft dienen, gehören nicht zum Betriebsvermögen der Körperschaft, sondern zu ihrem steuerneutralen Vermögen (vgl. Wiesner/Schneider/Spanbauer…
…verfügen könne. Dies liege jedoch in Ausnahmefällen vor, wenn die Anschaffung und Herstellung von Wirtschaftsgütern gesellschaftsrechtlich veranlasst sei und nicht der Einkommenserzielung der Gesellschaft diene. Diese Voraussetzungen lägen im gegenständlichen Sachverhalt nicht vor. Die Ergebnisse der Finanztermingeschäfte seien daher dem Betriebsvermögen der Bf zuzuordnen. Es…
…hingegen eine solche ausreichende Vergleichbarkeit der Commercial Activity Tax (CAT) nicht entnehmen. "The commercial activity tax (CAT) is an annual tax imposed on the privilege of doing business in Ohio, measured by gross receipts from business activities in Ohio." Steuergegenstand ist sonach nicht die Einkommenserzielung…
…vornherein anzunehmen, dass diese Verluste aufgrund der Liebhabereibestimmung nicht zur Einkommenserzielung geeignet sind. Aufwendungen sind daher, ohne Anlaufverluste, nicht bei der Einkommensermittlung zu berücksichtigen. Wie Sie im Berufungsschreiben selbst ausführen, ist Ihnen ein Erfolg in dieser Tätigkeit nicht gelungen". Dagegen brachte der Bw. einen Vorlageantrag…
…98/15/0169, 98/15/0170). Nach dieser Judikatur des VwGH zählen einzelne Wirtschaftsgüter, deren Anschaffung oder Herstellung rein gesellschaftsrechtlich veranlasst ist und die nicht der Einkommenserzielung der Kapitalgesellschaft dienen, nicht zum gewillkürten Betriebsvermögen der Gesellschaft, sondern wegen der Übernahme der einkommensteuerlichen Gewinnermittlungsvorschriften durch § 7…
…führte dazu in der Niederschrift vom 13. November 2007 aus: "Wirtschaftsgüter einer Körperschaft, deren Anschaffung oder Herstellung rein gesellschaftsrechtlich veranlasst seien und die nicht der Einkommenserzielung der Körperschaft dienten, gehörten nicht zum Betriebsvermögen, sondern zum steuerneutralen Vermögen der Körperschaft. Zu unterscheiden sei zwischen jederzeit im…
…Wirtschaftsgüter können nicht zum gewillkürten Betriebsvermögen werden (vgl. VwGH vom 18. Dezember 2001, 98/15/0019, 24.6.2004, 2001/15/0002). Wirtschaftsgüter einer Körperschaft, deren Anschaffung oder Herstellung rein gesellschaftsrechtlich veranlasst ist und die nicht der Einkommenserzielung der Körperschaft dienen, gehören nicht zum Betriebsvermögen…
…klar zum Ausdruck gebracht, dass Wirtschaftsgüter einer Körperschaft, deren Anschaffung oder Herstellung rein gesellschaftsrechtlich veranlasst ist und die nicht der Einkommenserzielung der Körperschaft dienen, kein Betriebsvermögen, sondern steuerneutrales Vermögen darstellen. Im Berufungsfall war die Privatnutzung durch die Liegenschaftserwerber der gegenständlichen Liegenschaft schon vor Gründung der…
…ist. Der in diesem Erkenntnis ausgesprochene Rechtssatz lautet wie folgt: "Wirtschaftsgüter einer Körperschaft, deren Anschaffung oder Herstellung rein gesellschaftsrechtlich veranlasst ist und die nicht der Einkommenserzielung der Körperschaft dienen, gehören nicht zum Betriebsvermögen der Körperschaft, sondern zu ihrem steuerneutralen Vermögen (vgl Wiesner - Schneider - Spanbauer - Kohler…
…2001 seine selbstständige Tätigkeit nicht auf Einkommenserzielung, sondern auf die Sicherung der Einkunftsquelle für künftige Jahre (in denen ich kein derartig hohes Einkommen erziele) ausgerichtet gewesen sei. Auch dazu verweise er auf sein Schreiben vom 14. Juni 2002. - Das Argument der "Steuerschonung" sei nicht zutreffend…
…dar. Solche Wirtschaftsgüter können nicht zum gewillkürten Betriebsvermögen werden (vgl. das Erkenntnis vom 18. 12. 2001, 98/15/0019). Wirtschaftsgüter einer Körperschaft, deren Anschaffung oder Herstellung rein gesellschaftsrechtlich veranlasst ist und die nicht der Einkommenserzielung der Körperschaft dienen, gehören nicht zum Betriebsvermögen der Körperschaft, sondern…