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UFSW RV/2650-W/06Wiederaufnahmsgrund vom FA zu beweisen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.06.2007Teil 1/2

…dass Tatsachen und Beweismittel neu hervorgekommen seien (nova reperta), die im abgeschlossenen Verfahren nicht geltend gemacht hätten werden können. Es entspreche der ständigen Rechtsprechung, dass unzutreffende Würdigung oder Wertung des offen gelegten Sachverhaltes bei unveränderten Tatsachen nicht nachträglich im Wege der Wiederaufnahme des Verfahrens beseitigt…

UFSW RV/2650-W/06Wiederaufnahmsgrund vom FA zu beweisen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.06.2007Teil 2/2

…wenn Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind, und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Sachverhaltsfeststellungen und Beweiswürdigung: Im Fragebogen vom (Eingangsstempel) 9…

BFG RV/6100410/2017Ergebnis der Außenprüfung einer ausländischen Abgabenbehörde als neu hervorgekommene Tatsache oder Beweismittel gem. § 303 Abs 1 lit b BAO
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis29.12.2017

…Notwendigkeit einer Weiterverrechnung des Kundenstockes von der deutschen Muttergesellschaft an die bP. erst aufgrund der (deutschen) Außenprüfung bekannt wurde. Strittig ist, ob die Außenprüfung des Finanzamtes Kaiserslautern und/oder das Ergebnis der Außenprüfung neu hervorgekommene Tatsachen und Beweismittel im Sinne des § 303 Abs. 1 lit…

BFG RV/7300061/2020Verfügung der Wiederaufnahme des Finanzstrafverfahrens; Unkenntnis von Rechnungen, die der Ex-Mann als faktischer Machthaber ausgestellt hat, als Grundlage für Abgabenhinterziehungen, als neue Tatsache
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis15.11.2022

…stelle keinen Wiederaufnahmegrund dar, da das Vorhandensein der Rechnungen ebenfalls bereits im Zeitpunkt des Abschlusses des Finanzstrafverfahrensbekannt war. Im Ergebnis können nicht von neuen Tatsachen oder neuen Beweismitteln gesprochen werden. Die Feststellungen der belangten Behörde sind unrichtig. Festgehalten wird, dass die Rechnungen, welche vom Ehegatten…

UFSW FSRV/0093-W/05Nachträgliche Entscheidungen eines Gerichtes und einer Verwaltungsbehörde werden als Wiederaufnahmsgrund geltend macht.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)17.01.2008

…im Spruch anders lautende Entscheidung herbeigeführt hätte. Es bedarf also nach übereinstimmender Rechtsmeinung von VfGH u. VwGH eines gewissen Grades von Wahrscheinlichkeit, dass eine neu hervorgekommene Tatsache oder ein neu hervorgekommenes Beweismittel auch geeignet ist, einen anders lautenden Spruch herbeizuführen (VwGH 15.10.1979, 2913…

UFSG RV/0516-G/05neue Rechtsansicht, unrichtiger Lohnzettel, keine neuen Tatsachen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.10.2005

…in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind, und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Ein wesentlicher Unterschied zwischen den Bestimmungen des…

BFG RV/7102621/2010Wiederaufnahme: Begründungsmängel & keine neu hervorgekommenen Tatsachen oder Beweismittel
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis28.08.2018

…Haftungsrückstellung informiert wird und detailliert die Berechnungsgrundlagen dargestellt werden. Der abgabenfestsetzenden Stelle waren somit alle rechtserheblichen Sachverhaltselemente bereits bekannt. Da dementsprechend keine neuen Tatsachen oder Beweismittel hervorgekommen sind, liegen keine tauglichen Wiederaufnahmegründe vor. Abschließend sei darauf hingewiesen, dass am 04.12.2008 (also vor Durchführung…

BFG RV/7101729/20201. Keine Wiederaufnahme des Verfahrens nach Versäumung der Rechtsmittelfrist 2. Die Kenntnis seiner Betriebsausgaben stellt für den Antragsteller keine neue Tatsache dar
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis28.04.2020

…vorgelegen sei. Die nunmehr vorgebrachten Belege änderten nichts an dem Umstand, dass sämtliche Tatsachen und Beweismittel dem Bf schon bei Erlassung des Erstbescheides bekannt gewesen seien, weshalb keine neuen Tatsachen oder Beweismittel vorlägen. Der Sachverhalt der vorgeblichen Betriebsausgaben könne daher keiner Verfahrenswiederaufnahme zugeführt werden. Die…

BFG RV/3100007/2025Keine Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 BAO, - wenn keine neuen Tatsachen oder/und Beweismittel vorliegen und - wenn selbst eine Wiederaufnahme des Verfahrens keinen im Spruch anders lautenden Bescheid/kein anders lautendes Erkenntnis herbeigeführt hätte.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis17.03.2025

…in diesem Beschwerdeverfahren maßgeblichen Rechtsfragen, - wann für die Wiederaufnahme relevante "nova reperta" (und nicht etwa "nova producta") vorliegen, - dass bei einem Antrag auf Wiederaufnahme die neuen Tatsachen oder/und Beweismittel für die antragstellende Partei hervorgekommen sind müssen - dass Voraussetzung für eine Wiederaufnahme eines Verfahrens ist…

UFSW RV/2704-W/07Antrag auf Wiederaufnahme wegen geänderter Rechtsansicht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.02.2008

…Finanzamt seine schon seit längerem bestehende Rechtsansicht geteilt habe. Aus den obigen Ausführungen ist erkennbar, dass er mit diesem Vorbringen daher keine neuen Tatsachen geltend macht oder ein neues Beweismittel beibringt, sondern eine andere rechtliche Einordnung eines bekannten Sachverhaltes beantragt. Der Hinweis in der Berufung…

UFSW RV/2969-W/12Liebhaberei bei Vermietung einer Eigentumswohnung: Wiederaufnahme des Verfahrens bei Liebhaberei bei Verkauf, Eignung zur Erzielung eines Gesamterfolges, Stichhaltigkeit einer Prognoserechnung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.11.2012

…"§ 3030 (4) BAO" sei, wenn die Beurteilung als ertragsunfähig zutreffend sei. In diesem Fall handle es sich nämlich um eine rechtliche Würdigung eines bereits feststehenden Sachverhaltes und nicht um neu hervorgekommene Tatsachen oder Beweismittel ("z.B. E 27.2.1985, 83/13/0056, 0089 f…

UFSL FSRV/0024-L/07Beschwerde gegen die Zurückweisung eines nicht fristgerecht gestellten Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)11.07.2008

…und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens voraussichtlich eine im Spruch anders lautende Entscheidung herbeigeführt hätte. Eine neue Tatsache oder ein neues Beweismittel liegt dann vor, wenn diese Tatsache oder dieses Beweismittel im Verfahren bereits existent, der…

UFSL RV/0012-L/04Begründungsmangel bei Wiederaufnahme von Amts wegen/Zurückweisung der Berufung gegen den Sachbescheid bei Stattgabe der Berufung gegen den Wiederaufnahmebescheid
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.11.2006

…wurde, durch den Tatsachenkomplex begrenzt, der als neu hervorgekommen von der für die Wiederaufnahme zuständigen Behörde zur Unterstellung unter den von ihr gebrauchten Wiederaufnahmetatbestand herangezogen wurde. Die Rechtsmittelbehörde darf die Wiederaufnahme daher nicht auf Grund von Tatsachen oder Beweismitteln bestätigen, die vom Finanzamt nicht angesprochen…

UFSW RV/2408-W/12Wiederaufnahme des Verfahrens - neu hervorgekommene Tatsache rechtlicher Beurteilung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.09.2012

…ob der Wiederaufnahmegrund des § 303 Abs. 1 lit b) BAO - Vorliegen von neu hervorgekommenen Tatsachen oder Beweismittel, die im abgeschlossenen Verfahren ohne Verschulden der Partei nicht geltend gemacht werden konnten - gegeben ist. Der Bw. beruft sich auf einen Erlass des BMF GZ BMF-010222/0155…

BFG RV/4100214/2018Vorliegen eines Sanierungsgewinnes als neu hervorgekommene Tatsache
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis17.06.2019

…sowie der Zustimmung zum Sanierungsplanverfahren, seien der Behörde bereits zum damaligen Zeitpunkt sämtliche Tatsachen und auch der Sachverhalt zur Feststellung der Einkünfte der BF des Jahres 2002 vollständig bekannt gewesen. Alles in allem seien somit keine Tatsachen oder Beweismittel neu hervorgekommenen. deshalb dürfe aus Gründen…

UFSW RV/0199-W/07Rechnungsdaten, die die Daten der Prognoserechnung und die Annahme einer Liebhaberei widerlegen, stellen neue Tatsachen im Sinn des § 303 BAO dar.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.03.2009Teil 2/3

…die steuerlich vertretene Bw. darüber in Kenntnis, dass die Beurteilung, ob eine Tatsache oder ein Beweismittel neu hervorgekommen sei, aus der Sicht des jeweiligen Verfahrens zu beurteilen sei. Entscheidend hiefür sei der Wissensstand der Abgabenbehörde zum Zeitpunkt der Erlassung des Bescheides, mit dem das wiederaufzunehmende…

BFG RV/7100088/2023Selbstberechnung der GrESt ohne Bekanntgabe eines Zugriffscodes für die Kaufvertragsurkunde - Grundbuchsabfrage und Einsicht in die Urkundensammlung durch das FA als neue Tatsachen iSd § 201 Abs. 2 Z 3 iVm § 303 Abs. 1 lit b BAO
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis15.01.2024

…1 iVm § 201 Abs. 2 Z 3 BAO eine selbstberechnete Abgabe mit Bescheid festsetzen, wenn sich die bekanntgegebene Selbstberechnung aufgrund einer neu hervorgekommenen Tatsache oder eines Beweismittels als unrichtig erweist (vgl. BFG 16.07.2020, RV/5101671/2018). Maßgeblich ist, ob der Abgabenbehörde der Sachverhalt…

UFSW RV/2857-W/07Amtswegige Wiederaufnahme des Verfahrens wegen Nichtberücksichtigung von nichtselbständigen Einkünften infolge unvollständig übermittelter Lohnzettel, unzutreffender Wiederaufnahmsgrund
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.03.2010

…der seinerzeitigen völlig ordnungsgemäßen, vollständigen und zeitgerechten Übermittlung der Lohndaten für beide bekämpften Jahre könne auf keinen Fall davon ausgegangen werden, dass jetzt, Jahre später, Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen. Diese seien dem Finanzamt vielmehr, da seinerzeit ordnungsgemäß gemeldet, seit Jahren bekannt gewesen. Der Umstand…

UFSW RV/2073-W/07Wiederaufnahme des Verfahrens wurde auf keinen Wiederaufnahmegrund gestützt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.09.2008

…im Rahmen der materiellen Erforschungspflicht auffallen müssen. Die seinerzeitige Untätigkeit dürfe wohl nicht zu Lasten des Steuerpflichtigen geraten. Die Einstufung einer Tätigkeit als Liebhaberei selbst, sei keine neue Tatsache oder Beweismittel. Es handle sich um eine rechtliche Wertung, die für sich nicht zur Wiederaufnahme berechtige…

UFSL RV/0235-L/11Wiederaufnahme auf Antrag, verspätet und keine neuen Tatsachen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.07.2013

…Kfz eine neue Tatsache oder neue Beweismittel vorliegen und ob die Bw den Wiederaufnahmeantrag rechtzeitig gestellt hat. Gemäß § 303 Abs. 1 Bundesabgabenordnung (BAO) ist dem Antrag einer Partei auf Wiederaufnahme eines durch Bescheid abgeschlossenen Verfahrens stattzugeben, wenn ein Rechtsmittel gegen den Bescheid nicht oder nicht…