…dass Tatsachen und Beweismittel neu hervorgekommen seien (nova reperta), die im abgeschlossenen Verfahren nicht geltend gemacht hätten werden können. Es entspreche der ständigen Rechtsprechung, dass unzutreffende Würdigung oder Wertung des offen gelegten Sachverhaltes bei unveränderten Tatsachen nicht nachträglich im Wege der Wiederaufnahme des Verfahrens beseitigt…
…wenn Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind, und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Sachverhaltsfeststellungen und Beweiswürdigung: Im Fragebogen vom (Eingangsstempel) 9…
…Notwendigkeit einer Weiterverrechnung des Kundenstockes von der deutschen Muttergesellschaft an die bP. erst aufgrund der (deutschen) Außenprüfung bekannt wurde. Strittig ist, ob die Außenprüfung des Finanzamtes Kaiserslautern und/oder das Ergebnis der Außenprüfung neu hervorgekommene Tatsachen und Beweismittel im Sinne des § 303 Abs. 1 lit…
…stelle keinen Wiederaufnahmegrund dar, da das Vorhandensein der Rechnungen ebenfalls bereits im Zeitpunkt des Abschlusses des Finanzstrafverfahrensbekannt war. Im Ergebnis können nicht von neuen Tatsachen oder neuen Beweismitteln gesprochen werden. Die Feststellungen der belangten Behörde sind unrichtig. Festgehalten wird, dass die Rechnungen, welche vom Ehegatten…
…im Spruch anders lautende Entscheidung herbeigeführt hätte. Es bedarf also nach übereinstimmender Rechtsmeinung von VfGH u. VwGH eines gewissen Grades von Wahrscheinlichkeit, dass eine neu hervorgekommene Tatsache oder ein neu hervorgekommenes Beweismittel auch geeignet ist, einen anders lautenden Spruch herbeizuführen (VwGH 15.10.1979, 2913…
…in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind, und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Ein wesentlicher Unterschied zwischen den Bestimmungen des…
…Haftungsrückstellung informiert wird und detailliert die Berechnungsgrundlagen dargestellt werden. Der abgabenfestsetzenden Stelle waren somit alle rechtserheblichen Sachverhaltselemente bereits bekannt. Da dementsprechend keine neuen Tatsachen oder Beweismittel hervorgekommen sind, liegen keine tauglichen Wiederaufnahmegründe vor. Abschließend sei darauf hingewiesen, dass am 04.12.2008 (also vor Durchführung…
…vorgelegen sei. Die nunmehr vorgebrachten Belege änderten nichts an dem Umstand, dass sämtliche Tatsachen und Beweismittel dem Bf schon bei Erlassung des Erstbescheides bekannt gewesen seien, weshalb keine neuen Tatsachen oder Beweismittel vorlägen. Der Sachverhalt der vorgeblichen Betriebsausgaben könne daher keiner Verfahrenswiederaufnahme zugeführt werden. Die…
…in diesem Beschwerdeverfahren maßgeblichen Rechtsfragen, - wann für die Wiederaufnahme relevante "nova reperta" (und nicht etwa "nova producta") vorliegen, - dass bei einem Antrag auf Wiederaufnahme die neuen Tatsachen oder/und Beweismittel für die antragstellende Partei hervorgekommen sind müssen - dass Voraussetzung für eine Wiederaufnahme eines Verfahrens ist…
…Finanzamt seine schon seit längerem bestehende Rechtsansicht geteilt habe. Aus den obigen Ausführungen ist erkennbar, dass er mit diesem Vorbringen daher keine neuen Tatsachen geltend macht oder ein neues Beweismittel beibringt, sondern eine andere rechtliche Einordnung eines bekannten Sachverhaltes beantragt. Der Hinweis in der Berufung…
…"§ 3030 (4) BAO" sei, wenn die Beurteilung als ertragsunfähig zutreffend sei. In diesem Fall handle es sich nämlich um eine rechtliche Würdigung eines bereits feststehenden Sachverhaltes und nicht um neu hervorgekommene Tatsachen oder Beweismittel ("z.B. E 27.2.1985, 83/13/0056, 0089 f…
…und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens voraussichtlich eine im Spruch anders lautende Entscheidung herbeigeführt hätte. Eine neue Tatsache oder ein neues Beweismittel liegt dann vor, wenn diese Tatsache oder dieses Beweismittel im Verfahren bereits existent, der…
…wurde, durch den Tatsachenkomplex begrenzt, der als neu hervorgekommen von der für die Wiederaufnahme zuständigen Behörde zur Unterstellung unter den von ihr gebrauchten Wiederaufnahmetatbestand herangezogen wurde. Die Rechtsmittelbehörde darf die Wiederaufnahme daher nicht auf Grund von Tatsachen oder Beweismitteln bestätigen, die vom Finanzamt nicht angesprochen…
…ob der Wiederaufnahmegrund des § 303 Abs. 1 lit b) BAO - Vorliegen von neu hervorgekommenen Tatsachen oder Beweismittel, die im abgeschlossenen Verfahren ohne Verschulden der Partei nicht geltend gemacht werden konnten - gegeben ist. Der Bw. beruft sich auf einen Erlass des BMF GZ BMF-010222/0155…
…sowie der Zustimmung zum Sanierungsplanverfahren, seien der Behörde bereits zum damaligen Zeitpunkt sämtliche Tatsachen und auch der Sachverhalt zur Feststellung der Einkünfte der BF des Jahres 2002 vollständig bekannt gewesen. Alles in allem seien somit keine Tatsachen oder Beweismittel neu hervorgekommenen. deshalb dürfe aus Gründen…
…die steuerlich vertretene Bw. darüber in Kenntnis, dass die Beurteilung, ob eine Tatsache oder ein Beweismittel neu hervorgekommen sei, aus der Sicht des jeweiligen Verfahrens zu beurteilen sei. Entscheidend hiefür sei der Wissensstand der Abgabenbehörde zum Zeitpunkt der Erlassung des Bescheides, mit dem das wiederaufzunehmende…
…1 iVm § 201 Abs. 2 Z 3 BAO eine selbstberechnete Abgabe mit Bescheid festsetzen, wenn sich die bekanntgegebene Selbstberechnung aufgrund einer neu hervorgekommenen Tatsache oder eines Beweismittels als unrichtig erweist (vgl. BFG 16.07.2020, RV/5101671/2018). Maßgeblich ist, ob der Abgabenbehörde der Sachverhalt…
…der seinerzeitigen völlig ordnungsgemäßen, vollständigen und zeitgerechten Übermittlung der Lohndaten für beide bekämpften Jahre könne auf keinen Fall davon ausgegangen werden, dass jetzt, Jahre später, Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen. Diese seien dem Finanzamt vielmehr, da seinerzeit ordnungsgemäß gemeldet, seit Jahren bekannt gewesen. Der Umstand…
…im Rahmen der materiellen Erforschungspflicht auffallen müssen. Die seinerzeitige Untätigkeit dürfe wohl nicht zu Lasten des Steuerpflichtigen geraten. Die Einstufung einer Tätigkeit als Liebhaberei selbst, sei keine neue Tatsache oder Beweismittel. Es handle sich um eine rechtliche Wertung, die für sich nicht zur Wiederaufnahme berechtige…
…Kfz eine neue Tatsache oder neue Beweismittel vorliegen und ob die Bw den Wiederaufnahmeantrag rechtzeitig gestellt hat. Gemäß § 303 Abs. 1 Bundesabgabenordnung (BAO) ist dem Antrag einer Partei auf Wiederaufnahme eines durch Bescheid abgeschlossenen Verfahrens stattzugeben, wenn ein Rechtsmittel gegen den Bescheid nicht oder nicht…