…Ablauf der gesetzlichen Erklärungsfrist festgesetzt werden konnten, wobei er dies ernstlich für möglich gehalten und sich damit abgefunden habe. Bei der Strafbemessung wertete der Spruchsenat als mildernd die bisherige finanzstrafrechtliche Unbescholtenheit des A, die missglückte Selbstanzeige, das längere Zurückliegen der Taten, sowie eine längere Verfahrensdauer…
…erst nachträglich auf Basis der erstatteten Selbstanzeige am 31. März 2015 bzw. am 1. April 2015 ergangen (Finanzstrafakt Bl. 36a ff). Eine Schadensgutmachung erfolgte ohne Gewährung einer Zahlungserleichterung erst mit Entrichtung vom 16. November 2011 (Abfrage Abgabenkonto), weshalb der Selbstanzeige des Beschuldigten keine strafaufhebende Wirkung…
…die von der Selbstanzeige umfassten Abgaben beim Finanzamt persönlich abgegeben wird, diese Verrechnungsweisung - bedauerliche Weise - in Verstoß gerät, somit die fristgerechte Zahlung der relevanten Umsatzsteuer 2017 mangels entsprechender Verrechnungsweisung nicht am Abgabenkonto gebucht wird, steht dem Senat kein Ermessen zu, hier die strafbefreiende Entrichtung anzunehmen.…
…Entrichtung der Zahllast (siehe Buchungsabfrage vom 6. April 2004, Aussage des Zeugen R, Finanzstrafakt Bl. 123) ist die am 17. März 2000 erstattete Selbstanzeige insofern schon deswegen nicht strafaufhebend. Im Übrigen fehlte bei der Selbstanzeige die Benennung derjenigen Person, für welche Selbstanzeige erstattet wird. Ohne…
…kann die fristgerechte Erteilung der Verrechnungsweisung nicht ersetzen. Straffreiheit durch Selbstanzeige tritt ua nur dann ein, wenn die zur Feststellung der Verkürzung bedeutsamen Umstände ohne Verzug offengelegt werden und der Verkürzungsbetrag ohne Verzug entrichtet wird (VwGH 28.6.2000, 97/13/0002). Die Entrichtung der…
…seiner abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht nachkomme und der Abgabenbehörde die Höhe des geschuldeten Betrages rechtzeitig mitteile, da dies einen Strafausschließungsgrund darstelle. Bei der Strafbemessung wurde als mildernd die bisherige Unbescholtenheit und die missglückte Selbstanzeige, als erschwerend demgegenüber die wiederholte Begehung über einen längeren Zeitraum gewertet…
…sowie die (teilweise) missglückte Selbstanzeige, als straferschwerend hingegen der längere Tatzeitraum gewertet. Gegen dieses Erkenntnis erhob der Bf. (durch seinen ausgewiesenen Verteidiger) form- und fristgerecht das Rechtsmittel der Beschwerde und begehrte unter Geltendmachung einer unrichtigen Tatsachenfeststellung und einer unrichtigen rechtlichen Beurteilung die ersatzlose Behebung des…
…nicht eingereicht habe. Bei der Strafzumessung wertete der Spruchsenat als mildernd eine teilweise Schadensgutmachung und eine "teilweise missglückte Selbstanzeige", als erschwerend eine wiederholte und nachhaltige Tatbegehung über einen längeren Zeitraum. Gegen dieses Erkenntnis in seiner Gesamtheit richtet sich die fristgerechte Berufung des Beschuldigten vom 21…
…die missglückte Selbstanzeige und die Schadensgutmachung, als erschwerend die wiederholte Tatbegehung, weshalb eine Geldstrafe in Höhe von € 1.800,-- und im Uneinbringlichkeitsfalle eine Ersatzfreiheitsstrafe in der Dauer von einer Woche als schuld- und tatangemessen erachtet wurde. Gegen dieses Erkenntnis richtet sich die fristgerechte Berufung…
…da er durch die rechtzeitige Meldung bzw. Abgabe der Voranmeldungen straffrei geblieben wäre. Bei der Strafbemessung wurde als mildernd die bisherige Unbescholtenheit, eine geringfügige Schadensgutmachung und die teilweise missglückte Selbstanzeige, als erschwerend der längere Begehungszeitraum gewertet, weshalb ausgehend vom Schuldgehalt der Straftaten und unter Berücksichtigung…
…habe. Dabei habe er sich mehrmals erfolglos bei Banken um entsprechende Kredite zur Bezahlung der Finanzamtsverbindlichkeiten bemüht. Aus einer nicht fristgerechten Entrichtung bzw. einer missglückten Selbstanzeige auf eine absichtliche Hinterziehung zu schließen, sei jedenfalls mit den (logischen) Denkgesetzen nicht in Einklang zu bringen. Zusammenfassend sei…
…Zusammentreffen mehrerer Vergehen ohnehin durch die Zusammenrechnung der strafbestimmenden Wertbeträge geahndet werden. Stattdessen ist der wiederholte Tatentschluss als erschwerend zu werten. Als mildernd sind zudem die vollständige Schadensgutmachung sowie die Offenlegung durch die missglückte Selbstanzeige zu werten. Bisher wurde auf den Milderungsgrund gemäß § 23 Abs…
…missglückten) Selbstanzeige und der teilweisen Schadensgutmachung, sowie dem Erschwerungsgrund des Zusammentreffens mehrerer Finanzvergehen und der (aktuellen) wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Beschuldigten, sei, angesichts eines hier bis zu 14.455,84 € reichenden Strafrahmens, die ausgesprochene Geldstrafe zu verhängen gewesen. Gegen dieses Erkenntnis richtet sich die fristgerechte…
…Sicht der Amtsbeauftragten liegt eine überschießende Gewichtung der Milderungsgründe (teilweise missglückte Selbstanzeigen und teilweise Schadenswiedergutmachung) vor. Es wird eine tat- und schuldangemessene Bestrafung, damit verbunden die Erhöhung der Geldstrafe und der Ersatzfreiheitsstrafe, beantragt." Am 17.2.2026 brachte auch der Zweitbeschuldigte fristgerecht eine Beschwerde ein…
…Hierzu fehlen wiederum konkrete Feststellungen zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Beschwerdeführers. Auch eine missglückte Selbstanzeige wäre als weiterer Milderungsgrund zu berücksichtigen gewesen. Die verhängten Strafen waren rechtswidrig und bleiben samt und sonders unbegründet. Hierbei wiederum verstößt die belangte Behörde gegen das Willkürverbot. E…
…laut aktuellen Kontenabfrage durch entsprechende Rückstandsbegleichung eingetretenen vollständigen Schadensgutmachung (§ 34 Abs. 1 Z 15 leg. cit), sowie jener, vor allem aus der "missglückten" Selbstanzeige resultierenden erheblichen Mitwirkung des Bf. an der Ermittlung des maßgeblichen Sachverhaltes des § 34 Abs. 1 Z 17 2. Fall StGB, vorliegen…
…1,13 FinStrG und die Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs 1 FinStrG begangen. Mildernd war die Unbescholtenheit, die teilweise missglückte Selbstanzeige vom 20.11.2019, die mittlerweile teilweise erfolgte Schadensgutmachung (im Umfang der Lohnabgaben und der verkürzten Umsatzsteuer). Erschwerend war demgegenüber die Begehung über einen langen…
…auf die Aktenlage verwiesen. Bei der Strafbemessung wertete der Erstsenat als mildernd die bisherige Unbescholtenheit, die Schadensgutmachung, die missglückte Selbstanzeige sowie die als Geständnis zu wertende Verantwortung, als erschwerend nichts, weshalb eine Geldstrafe in Höhe von € 5.000,00 (Ersatzfreiheitsstrafe zwei Wochen) als tat…
…daneben könne auch auf eine primäre Freiheitsstrafe erkannt werden. Als mildernd wiege die Unbescholtenheit, das Geständnis, die schwierigen finanziellen Verhältnisse und zwei missglückte Selbstanzeigen, erschwerend hingegen der Tatzeitraum von mehreren Monaten bei Realkonkurrenz. In der Gesamtschau habe die Strafe an der Strafuntergrenze nach § 23 Abs…
…im Sinn des Art. 130 Abs. 1 B-VG zu erledigen. Dem gleichzeitig übermittelten Beschwerdeakt der belangten Behörde ist Folgendes zu entnehmen: Der Beschwerdeführer (Bf) erzielte im Streitjahr selbständige Einkünfte aus seiner Tätigkeit als Facharzt für Gynäkologie und Geburtshilfe. Die Ordinationsräumlichkeiten, die er 1995 käuflich…