…der Abgabenbescheide angreife. Auf diese Einwände könnte im Berufungsverfahren über den Pfändungsbescheid nicht eingegangen werden, weil über die materielle Richtigkeit der der Vollstreckungshandlung zugrunde liegenden Abgabenschuld vom Unabhängigen Finanzsenat bereits am 5.5.2004 zu Zl. RV/36-L/2002 entschieden worden sei. Da der…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. gegen den Bescheid der Finanzlandesdirektion für Vorarlberg betreffend Anerkennung und Vollstreckbarerklärung einer ausländischen Rückstandsanzeige entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid der Finanzlandesdirektion für Vorarlberg betreffend Anerkennung und Vollstreckbarerklärung einer ausländischen Rückstandsanzeige entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO…
…Die materielle Richtigkeit des der Vollstreckung zugrunde liegenden Haftungsbescheides war im Rechtsmittelverfahren gegen diesen zu prüfen, aber nicht mehr im gegenständlichen Vollstreckungsverfahren (vgl. Libeg, Abgabenexekutionsordnung § 12, Tz. 3). Daraus folgt, dass im gegenständlichen Berufungsverfahren nicht mehr auf die Argumentation des Bw. bezüglich der Richtigkeit der…
…Ro 2014/17/0064). Das Gesetz räumt der Behörde darüber hinaus keinerlei Ermessen oder Spielraum zur Berücksichtigung von Einwendungen gegen die materielle Richtigkeit der Festsetzung der von der Aussetzung der Einhebung umfassten Abgaben ein (BFG vom 18.8.2015, RV/7105095/2014 und vom 2…
…A) und als Ziel der Reise die PLZ des Zielortes eingetragen wurden. Dass eine Überprüfung der durchgeführten Fahrten auf ihre materielle Richtigkeit hin auf Grund derartiger Angaben nicht möglich ist zeigt sich darin, dass beispielsweise bei den mehrmaligen Dienstreisen nach 8010 unterschiedliche Kilometeranzahlen aufgezeichnet wurden…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid der Finanzlandesdirektion für OÖ betreffend Anerkennung und Vollstreckbarerklärung einer ausländischen Rücksandsanzeige entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung…
…sei, die Familienbeihilfe zu Recht erhalten zu haben, die Rechtmäßigkeit der Rückforderung bestreitet, ist dem zu entgegnen, dass die materielle Richtigkeit der der Vollstreckung zugrunde liegenden Abgabenforderung im Rechtsmittelverfahren betreffend die Abgabenvorschreibung zu prüfen ist, aber nicht mehr im Vollstreckungsverfahren (vgl. Reeger-Stoll, Abgabenexekutionsordnung, 24…
…AbgEO umschriebenen Tatbestände zu. Für die Einstellung der Vollstreckung besteht somit keine Rechtsgrundlage. Die Abgabenbehörde erster Instanz hatte sohin das Recht zu versuchen die Abgabenrückstände mittels Pfändung abzudecken. Die Frage der Richtigkeit der Abgabenfestsetzung ist im Einbringungsverfahren nicht zu prüfen. Einwendungen, die sich gegen den…
…aufliegenden Rückstandsausweis ist betreffend des darin angeführten vollstreckbaren Betrages auf die amtswegige Berichtigungsmöglichkeit nach § 15 AbgEO zu verweisen. Die Frage der Richtigkeit der Abgabenfestsetzung ist im Einbringungsverfahren nicht zu prüfen. Mit Einwendungen gegen die ursprüngliche Abgabenvorschreibung kann das nunmehr vor dem Unabhängigen Finanzsenat anhängige Beschwerdeverfahren…
…Vollstreckungsverfahren der Rückstandsausweis vom 14. April 2003 mit vollstreckbaren Abgabenschuldigkeiten in Höhe von € 193.185,21 als Exekutionstitel zugrundeliegt. Die materielle Richtigkeit der der Vollstreckung zugrundeliegenden Abgabenforderung ist im Rechtsmittelverfahren betreffend die Abgabenvorschreibung bzw. betreffend den Sicherstellungsauftrag zu prüfen, aber nicht mehr im Vollstreckungsverfahren…
…die Bw. die Rechtmäßigkeit der Haftungsinanspruchnahme bestreitet, ist dem zu entgegnen, dass die materielle Richtigkeit der der Vollstreckung zugrundeliegenden Abgabenforderung im Rechtsmittelverfahren betreffend die Abgabenvorschreibung bzw. im genständlichen Fall im Rechtsmittelverfahren betreffend die Haftungsinanspruchnahme zu prüfen ist, aber nicht mehr im Vollstreckungsverfahren (vgl. Reeger-Stoll…
…BlgNR 21. GP, 210 ff.) entstehen Ansprüche auf Anspruchszinsen unabhängig von einem allfälligen Verschulden des Abgabepflichtigen oder der Abgabenbehörde. Zinsenbescheide setzen nicht die materielle Richtigkeit des Stammabgabenbescheides, wohl aber einen solchen Bescheid voraus. Solche Bescheide sind daher auch nicht mit der Begründung anfechtbar, der Stammabgabenbescheid…
…auf die Frage, ob die Abgabenpflicht zu Recht besteht, im Sicherstellungsverfahren nicht einzugehen braucht. Die materielle Richtigkeit der der Vollstreckung zugrundeliegenden Abgabenforderung ist vielmehr im Rechtsmittelverfahren betreffend den Sicherstellungsauftrag zu prüfen (vgl. Reeger - Stoll, Abgabenexekutionsordnung, 192). Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 15…
…nicht, ist nur dann Gegenstand der Prüfung im Pfändungsverfahren, wenn aus den Akten genau das Gegenteil hervorgeht. Die materielle Richtigkeit der der Vollstreckung zugrunde liegenden Abgabenforderung ist im Rechtsmittelverfahren betreffend die Abgabenvorschreibung zu prüfen, aber nicht mehr im Vollstreckungsverfahren. Die pfändungsgegenständlichen Abgaben wurden rechtskräftig festgestellt…
…nicht, ist nur dann Gegenstand der Prüfung im Pfändungsverfahren, wenn aus den Akten genau das Gegenteil hervorgeht. Die materielle Richtigkeit der der Vollstreckung zugrunde liegenden Abgabenforderung ist im Rechtsmittelverfahren betreffend die Abgabenvorschreibung zu prüfen, aber nicht mehr im Vollstreckungsverfahren. Die pfändungsgegenständlichen Abgaben wurden rechtskräftig festgestellt…
…auch nicht überprüfbar. Eine Buchführung, die als materiell richtig beurteilt werden soll, muss grundsätzlich tatsächlich passiv verprobungs- und überprüfungsfähig sein. Ist die Verprobung und Überprüfung unmöglich, besteht keine Möglichkeit für den Prüfer, zu Aussagen über die materielle Richtigkeit zu kommen, weil er der Prüfverpflichtung (Soll…
…Körperschaftsteuernachforderung, die eine Festsetzung von Nachforderungszinsen ausgelöst hat, diese Zinsen unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages neu zu berechnen (anzupassen) wären. Zinsenbescheide setzen nämlich nicht die materielle Richtigkeit des Stammabgabenbescheides, wohl aber einen solchen Bescheid voraus. Solche Bescheide sind daher auch nicht mit dem Argument anfechtbar…
…Unrichtigkeit des Einkommensteuerbescheides ist zu entgegnen, dass Anspruchszinsenbescheide an die Höhe der im Bescheidspruch des Einkommensteuerbescheides ausgewiesenen Nachforderung oder Gutschrift gebunden sind. Anspruchszinsenbescheide setzen nicht die materielle Richtigkeit des Stammabgabenbescheides (gegenständlich der Einkommensteuerbescheid 2009) - wohl aber einen solchen Bescheid - voraus. Der Anspruchszinsenbescheid war somit nicht…
…vom 13. November 2013, der alle erforderlichen Merkmale des § 229 BAO aufweist, als Exekutionstitel zugrunde liegt. Die materielle Richtigkeit der der Vollstreckung zugrunde liegenden Abgabenforderung ist außerdem im Rechtsmittelverfahren betreffend die Abgabenvorschreibung zu prüfen und nicht im Vollstreckungsverfahren (vgl. Stoll, BAO-Kommentar, 2380 ). Etwaige Einwendungen…