…0024). Offene wie verdeckte Gewinnausschüttungen setzen definitionsgemäß eine Vorteilszuwendung einer Körperschaft an eine Person mit Gesellschafterstellung voraus. Die Ansicht, der einem Nichtbeteiligten zurechenbare Vorteil könne bei ihm aufgrund seiner "machthabenden Stellung" als "wirtschaftlicher Anteilsinhaber" in einem weiteren Sinn als Beteiligungsertrag iSd § 27 EStG zugerechnet werden…
…14 dieses Betriebsprüfungsberichtes wird zur Stellung des Bw. im Rahmen der Fa.I. ausgeführt, dass er - obwohl er offiziell seit 24. November 2000 nicht mehr Geschäftsführer der Fa.I. ist - in dieser eine machthabende Stellung inne hat und auch weiterhin sämtliche Belange des Unternehmens abwickelt…
…er eine machthabende Stellung innehatte. Der faktische Geschäftsführer hatte Schwarzumsätze "in die eigene Tasche" gewirtschaftet. Die körperschaftsteuerliche Situation der GmbH war zwar nicht verfahrensgegenständlich, in der Begründung verweist der VwGH jedoch darauf, dass widerrechtlich und gegen den Willen der Gesellschaft verschaffte Vorteile eines machthabenden Nichtgesellschafters…
…RdW 1999, 576 (577(576)) Bezug nehmend auf VwGH 28.05.1998, 96/15/0114). Auch eine "machthabende Stellung", mittels welcher man Einfluss auf die Geschehnisse in der Gesellschaft hätte ausüben können, würde der VwGH im zitierten Erkenntnis ablehnen. Würde sich der nicht beteiligte gesetzliche…
…sondern ein anderer Steuerberater beauftragt worden. Dies beweise, dass der Bw als geschäftsführender Gesellschafter nicht die machthabende Stellung gehabt habe, die steuerliche Vertretung auch ohne Bürgschaftsübernahme zu erhalten. Die Zeugeneinvernahmen des P und des weiteren Mitgeschäftsführers S hätten bestätigt, dass die Auftragsvergabe an den Bw…
…Frau J.K. sei zwar ab Juli 2000 auch Alleingesellschafterin der Bw gewesen, die tatsächliche Stellung als Machthabende habe sie jedoch schon viel eher gehabt. Bereits im Jahresabschluss zum 31.12.1999 (!) sei sie unter dem Punkt "rechtliche Verhältnisse" als alleinige Gesellschafterin offen ausgewiesen gewesen…
…seien daher von der Betriebsprüfung als Einnahmen beim Einzelunternehmen erfasst worden, da der machthabende Gesellschafter und Geschäftsführer aus seiner gesellschaftlichen Stellung heraus nicht eine Zurückhaltung der Einnahmen vornehmen könne. Dadurch ergebe sich eine Erhöhung der Einnahmen, die mit 20% Umsatzsteuer zu versteuern sei (bei GmbH…
…als Einnahme bei Herrn Mag. [Bf] zu erfassen sind, da der machthabende Gesellschafter und Geschäftsführer aus seiner gesellschaftlichen Stellung heraus nicht eine Zurückhaltung der Einnahmen vornehmen kann. Der in der Stellungnahme des Herrn Mag. [Bf] dargestellten Zahlungsplan stellt einen lnsichvertrag zw. Gesellschafter-Geschäftsführer und Einzelunternehmer…
…die Argumente der Betriebsprüfung. Zusammengefasst führte es aus, ein Nichtgesellschafter könne aufgrund seiner machthabenden faktischen Stellung direkter Empfänger einer verdeckten Ausschüttung sein. Werde eine Kapitalgesellschaft faktisch von einer an ihr gesellschaftsrechtlich nicht beteiligten Person beherrscht und habe daher diese Person die Möglichkeit, den Gesellschafter von…
…diese oben beschriebene Vorgangsweise unüblich sei, demnach Herrn K. als machthabende Person der Gesellschaft die verdeckte Ausschüttung zuzurechnen gewesen sei. Die Bw. entgegnete dieser Stellungnahme am 29. August 2003 wie folgt: Die Betriebsprüfung habe weder Beweise noch Vermutungen erbringen können, um diese angebliche Verwertung der…
…gefälschter Rechnungen, würde aus der Sicht der Körperschaft keine verdeckte Ausschüttung vorliegen. Denn der bereicherte Geschäftsführer als solcher wäre kein Anteilsinhaber oder (qualifizierter) Nahestehender eines Anteilsinhabers. Auch eine "machthabenden Stellung", mittels welcher man Einfluss auf die Geschehnisse in der Gesellschaft hätte ausüben können, würde der…
…dass der Bw. als Dienstnehmer der L GmbH unter Nutzung seiner (machthabenden) Stellung als deren Geschäftsführer eine sich ihm durch dieses Dienstverhältnis gebotene Gelegenheit bzw. die sich daraus ergebenden Einflussmöglichkeiten genutzt hat (nämlich durch Anweisung auf den Ausgangsrechnungen der L GmbH sein Privatkonto als Zahlstelle…
…aber in wirtschaftlicher Betrachtungsweise keine Änderung der Zurechnung an die dahinterstehende natürliche Person A eingetreten, da nur dieser aufgrund seiner machthabenden Stellung Verträge mit diesem Inhalt abschließen konnte. Eine sonst fremdübliche Angebotslegung von anderen Unternehmensberatungsfirmen fand demnach nicht stand, da Herr A vorwiegend interessiert war…
…finanzielle Zugeständnisse gemacht werden. Dass dies im gegenständlichen Fall dennoch möglich war, ist einzig der machthabenden Stellung von Herrn A zuzuschreiben. Eine Überprüfung der "angemessenen" Höhe der Pensionszusage war daher nicht erforderlich. Dennoch wird diesbezüglich ergänzend darauf hingewiesen, dass der Gesellschafter-GF A eine jährliche…
…Es liege somit eine Vorteilsgewährung der Beschwerdeführerin vor, welche durch den Geschäftsführer und Machthabenden ermöglicht worden sei und welche zu einer wesentlichen Minderung des Gesellschaftsvermögens geführt habe. Die erfolgten Einzelwertberichtigungen der Darlehensforderung iHv EUR 31.997, 53 (2008) und EUR 54.852,92 (2009) seien…
…Es liege somit eine Vorteilsgewährung der Beschwerdeführerin vor, welche durch den Geschäftsführer und Machthabenden ermöglicht worden sei und welche zu einer wesentlichen Minderung des Gesellschaftsvermögens geführt habe. Die erfolgten Einzelwertberichtigungen der Darlehensforderung iHv EUR 31.997, 53 (2008) und EUR 54.852,92 (2009) seien…
…mit Vorlageantrag reagieren, wurde aus diesem Grunde vom Finanzamt eine Berufungsvorentscheidung nicht erlassen. Das Finanzamt ersuchte mit Schriftsatz vom 23. März 2007 und unter Beilage der Anfrage des unabhängigen Finanzsenates an die Firma Bier und deren Stellungnahme die Bw. erneut um eine Gegenäußerung, die am…
…mit Vorlageantrag reagieren, wurde aus diesem Grunde vom Finanzamt eine Berufungsvorentscheidung nicht erlassen. Das Finanzamt ersuchte mit Schriftsatz vom 23. März 2007 und unter Beilage der Anfrage des unabhängigen Finanzsenates an die Firma GG und deren Stellungnahme die Bw. erneut um eine Gegenäußerung, die am…