…aus, dass ihm als Geschäftsführer keinerlei Mittel zur Verfügung gestanden seien, sodass nicht nur die angeführten Abgabenforderungen, sondern auch sonst keine Verbindlichkeiten im maßgeblichen Zeitraum hätten beglichen werden können. Insofern seien die Abgabenforderungen keinesfalls benachteiligt worden. Auf Grund dieser Umstände werde jedoch eine ersatzlose Aufhebung…
…Waren als vorschriftswidrig verbracht oder ausgeführt. Der maßgebliche Zeitpunkt für die Zollschuldentstehung ist der Zeitpunkt des vorschriftswidrigen Verbringens (Art. 202 Abs. 2 ZK). Bei der Fiktion des vorschriftswidrigen Verbringens gemäß Art. 234 Abs. 2 ZK-DVO ist der Zeitpunkt der Abgabe der Willensäußerung gemäß Art…
…Berichtigung entstehende sonstige Gutschrift bzw. Nachforderung maßgeblich, wann die zu Grunde liegende Lieferung oder sonstige Leistung ausgeführt wurde. Nicht entscheidend ist dagegen, wann die Uneinbringlichkeit tatsächlich eingetreten ist. Würde man hier der Rechtsansicht der Bw. folgen, und auf den Zeitpunkt abstellen, im dem die Uneinbringlichkeit…
…6 - 7 steuerrechtlich keinen Einfluss haben kann. Der maßgebliche Zeitpunkt für die Beurteilung der Kategorie richtet sich gem. § 15 a Abs. 2 nach dem Ausstattungszustand der Wohnung im Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrages. Zu Punkt 3 des Berufungsbegehrens: Top 12/13 war bis 1. 10…
…der, für die grunderwerbsteuerrechtliche Beurteilung eines Erwerbsvorganges, maßgebliche Zeitpunkt der der Unterfertigung des Kaufvertrages. (im zu beurteilenden Fall sohin der 13.03.2009) Bezogen auf den zu beurteilenden Fall bedeuten dieser rechtlichen Ausführungen folgendes: Die Beschwerdeführer haben sich bereits im Dezember 2007 mit den, ihnen…
…der, für die grunderwerbsteuerrechtliche Beurteilung eines Erwerbsvorganges, maßgebliche Zeitpunkt der der Unterfertigung des Kaufvertrages. (im zu beurteilenden Fall sohin der 13.03.2009) Bezogen auf den zu beurteilenden Fall bedeuten dieser rechtlichen Ausführungen folgendes: Die Beschwerdeführer haben sich bereits im Dezember 2007 mit den, ihnen…
…Zahl ***001***, zurück, in welchem der ***X*** (welche zum damaligen Zeitpunkt noch nicht konkursverfangen war) Einfuhrumsatzsteuer im Betrag von € 322.451,47 zuzüglich Abgabenerhöhung in der Höhe von € 49.107,34 vorgeschrieben wurde, weil behauptet wurde, dass eingangsabgabepflichtige Waren betreffend die Firma ***F…
…Wahlmöglichkeit; sie konnte dem gemeinsamen Lager ausschließlich Waren, die zur besonderen Verwendung in den zollrechtlich freien Verkehr überführt waren und der zollamtlichen Überwachung unterlagen, entnehmen. Maßgeblicher Zeitpunkt, in dem der Status der Waren zu beurteilen ist, ist gemäß dem Wortlaut des Art. 534 Abs. 3…
…Rechtsgeschäft geheilt. Da der maßgebliche Zeitpunkt jedenfalls vor Konkurseröffnung war, liege daher bei der gegenständlichen Umsatzsteuerschuld keine Masseforderung, sondern eine Konkursforderung des Finanzamtes vor. Mit zweitinstanzlichem Schreiben vom 2. Februar 2005 wurde der Masseverwalter aufgefordert, hinsichtlich des Zeitpunktes der Verschaffung der Verfügungsmacht mitzuteilen, wann und…
…liege der dafür maßgebliche Sachverhalt im Leistungsaustausch. Liege der Leistungsaustausch vor der Konkurseröffnung und führe die nachträgliche Entgeltsminderung während des Konkursverfahrens zu einer sonstigen Gutschrift, dann werde diese nicht nach dem Zeitpunkt der Entgeltsminderung, sondern nach Maßgabe des Zeitpunktes der Ausführung des Umsatzes des Gemeinschuldners…
…im Vertrag erwähnten Grundstücke. Eine Genehmigung nach den Bestimmungen des OÖ. Grundverkehrsgesetz bedurfte es nicht (siehe auch § 8 des Übergabevertrages). Damit ist der maßgebliche Zeitpunkt, in dem die Steuerschuld entstanden ist oder im Falle einer Steuerbefreiung entstanden wäre, der 21. Mai 2010. Die Annahme des…
…der dafür maßgebliche Sachverhalt im Leistungsaustausch liegt. Liegt der Leistungsaustausch vor der Konkurseröffnung und führt die nachträgliche Entgeltsminderung während des Konkursverfahrens zu einer sonstigen Gutschrift, dann wird diese nicht nach dem Zeitpunkt der Entgeltsminderung, sondern nach Maßgabe des Zeitpunktes der Ausführung des Umsatzes des Gemeinschuldners…
…Erklärung bzw. die ordnungsgemäße Anmeldung durch den Abgabepflichtigen an (vgl. auch BFG 26.8.2015, RV/5200022/2013) - sei daher für die zur Überführung in den freien Verkehr angemeldeten Waren der maßgebliche Zeitpunkt für die Beurteilung, wann den Bf. die abgabenrechtlichen Zahlungspflichten getroffen hätten, der…
…00 € und der darauf zwingend anzurechnen gewesenen Einkommensteuervorauszahlungen dieses Jahres (1.881,84 €) unzweifelhaft zu einer Abgabengutschrift in Höhe von 1.881,84 € gekommen. Im maßgeblichen Zeitpunkt der Stellung (§ 239 BAO) des erstinstanzlich als Rückzahlungsantrag gewerteten Anbringens des ehemaligen Masseverwalters am 11…
…auf dem Depot maßgeblich ist. Dass der Zeitpunkt der Aufnahme in das Verzeichnis der maßgebliche Zeitpunkt für das Entstehen von Betriebsvermögen ist, wird dort nicht ausdrücklich gesagt. Diese Sichtweise erscheint im gegenständliche Fall umso gerechtfertigter, als für die fraglichen Wertpapiere vom Zeitpunkt des Erwerbes an…
… 1 Abs. 3 GrEStG fällt der maßgebliche Zeitpunkt der Verwirklichung des Erwerbsvorganges mit dem Zeitpunkt zusammen, in dem der Anspruch auf Übertragung aller oder einzelner Anteile der betreffenden Gesellschaft begründet wird oder in Ermangelung eines diesbezüglichen Rechtsgeschäftes, mit dem Zeitpunkt, in dem die Vereinigung aller…
…der maßgebliche Zeitpunkt für den zu beurteilen sei, ob der Vertretene die für die Abgabenentrichtung erforderlichen Mittel gehabt habe, der im "Nacherhebungsbescheid" angeführte Fälligkeitszeitpunkt (Art. 222 Abs. 1 Buchstabe a ZK iVm § 73 ZollR-DG) sei oder - vergleichbar mit der Situation bei Selbstbemessungsabgaben - der Zeitpunkt…
…durch Entrichtung der Abgabenschuld zur Gemeinschaftsware. Das sei bis dato unterblieben. Der maßgebliche Zeitpunkt für die Zollschuldentstehung sei der Zeitpunkt des vorschriftswidrigen Verbringens. Im konkreten Fall sei die Zollschuld im Zeitpunkt der Abgabe der Willensäußerung nach Art. 232 Abs. 1 Buchstabe b in Verbindung mit…
…Für in Bulgarien, Estland und Ungarn bestehende Beschränkungen nach innerstaatlichem Recht ist der maßgebliche Zeitpunkt der 31. Dezember 1999. (2) Unbeschadet der anderen Kapitel der Verträge sowie ihrer Bemühungen um eine möglichst weit gehende Verwirklichung des Zieles eines freien Kapitalverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten und dritten…
…März 2005 durch den unabhängigen Finanzsenat entschieden wurde und dass diese Entscheidung für das gegenständliche Haftungsverfahren maßgeblich ist, da im Abgabenverfahren die Berufungsbehörde grundsätzlich auf Grund der zum Zeitpunkt ihrer Entscheidung gegebenen Sach- und Rechtslage zu entscheiden hat. In dieser Berufungsentscheidung vertrat der Unabhängige Finanzsenat…