…sich jedenfalls aus diesem "Tätigwerden" durch den Bw. im Dezember 2004 (!) keineswegs ableiten, dass bereits zum maßgebenden Bilanzstichtag (28. Februar 2002) mit dem Vorliegen oder dem Entstehen einer Verbindlichkeit (eines Verlustes) ernsthaft zu rechnen gewesen wäre (§ 9 Abs. 3). Schließlich vermag auch dem Vorbringen im…
…Aufteilung des sich ergebenden Saldos nach dem festgestellten Verhältnis auf 34 %- und 25 % - Einkommensteile. Die ziffernmäßige Darstellung im Detail: | Name | Bilanz-stichtag | Gewinn/ Verlust | Gewinn-lieferanten | Steuersatz 25 % | Steuersatz 34% | A GmbH | 30.6. | 340.451…
…Dabei wird das steuerlich maßgebende Ergebnis des jeweiligen Gruppenmitglieds (Abs. 6 und Abs. 7) dem steuerlich maßgebenden Ergebnis des beteiligten Gruppenmitglieds bzw. Gruppenträgers jenes Wirtschaftsjahres zugerechnet, in das der Bilanzstichtag des Wirtschaftsjahres des Gruppenmitgliedes fällt. (2) Gruppenmitglieder (als Beteiligungskörperschaften oder als beteiligte inländische Körperschaften) können…
…Ganzes ergibt sich konsequenterweise eine andere Betrachtung als bei Eigentumswohnungen, die unabhängig von der Größe ihrerseits selbständige Wirtschaftsgüter darstellen (vgl Rz 567). Maßgebend für die Frage der Aufteilung ist stets das Ausmaß der tatsächlichen betrieblichen Nutzung. In Fällen des Miteigentums ist daher für die Betriebsvermögenszugehörigkeit…
…abgabenrechtlich bewirkt, dass das durch das übertragene Vermögen erzielte Einkommen bereits der neuen oder übernehmenden Körperschaft zuzurechnen ist. 6.3.1.3. Bewertung des übernommenen Vermögens Rz 1689: Die neue oder übernehmende Körperschaft hat die steuerlich maßgebenden Werte laut Übertragungsbilanz gemäß § 33 Abs. 6 UmgrStG…
…Dabei wird das steuerlich maßgebende Ergebnis des jeweiligen Gruppenmitglieds (Abs. 6 und Abs. 7) dem steuerlich maßgebenden Ergebnis des beteiligten Gruppenmitglieds bzw. Gruppenträgers jenes Wirtschaftsjahres zugerechnet, in das der Bilanzstichtag des Wirtschaftsjahres des Gruppenmitgliedes fällt. […] (7) Bei der Gewinnermittlung sind Abschreibungen auf den niedrigeren…
…Dabei wird das steuerlich maßgebende Ergebnis des jeweiligen Gruppenmitglieds (Abs. 6 und Abs. 7) dem steuerlich maßgebenden Ergebnis des beteiligten Gruppenmitglieds bzw. Gruppenträgers jenes Wirtschaftsjahres zugerechnet, in das der Bilanzstichtag des Wirtschaftsjahres des Gruppenmitgliedes fällt. (2) Gruppenmitglieder (als Beteiligungskörperschaften oder als beteiligte inländische Körperschaften) können…
…vgl. VwGH 06.07.2006, 2006/15/0186). Nach herrschender Lehre und Rechtsprechung habe sich die Bewertung nach den Verhältnissen zu richten, wie sie sich am Bilanzstichtag darstellen. Für die Bewertung der Beteiligung sei entsprechend § 204 Abs. 2 UGB die Ermittlung des beizulegenden Wertes bzw…
…entsprechend aus der Bemessungsgrundlage ausgeschieden werden. 4.2. Negative Wirtschaftsgüter Kredite Die verkaufte Gesellschaft habe ihr Vermögen zu wesentlichen Teilen mit Bankkrediten finanziert. Zum Bilanzstichtag 31.12.2011 hafteten ca. 4.200.000,00 € aus. Diese Bankkredite seien zum Verkaufszeitpunkt 24.07.2012 mit…
… 6 Tz 233, 234). Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist die Bewertung eines Wirtschaftsgutes zu niedrigeren Teilwerten nur dann zulässig, wenn hinsichtlich des betreffenden Wirtschaftsgutes am Bilanzstichtag eine entsprechende Entwertung eingetreten ist. Wer eine Abschreibung auf den niedrigeren Teilwert durchführen will, hat die Entwertung des…
…Strittig ist die Frage, ob die Beschwerdeführerin aufgrund der Verpfändung des in Punkt II.4. angeführten Wertpapierdepots samt den zugehörigen Konten zum Bilanzstichtag 31.12.2008 mit einem Aufwand rechnen musste, der das abgelaufene Jahr 2008 betraf, sodass die Dotation einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten…
…BF. Gruppe" interessieren könnte. Erwägungen: Wie bereits oben dargetan, setzt eine Wertberichtigung zwingend voraus, dass die Entwertung des Wirtschaftsgutes zum Bilanzstichtag nachgewiesen oder zumindest glaubhaft gemacht wird. Die Bf. hat den Nachweis der Uneinbringlichkeit in keiner Weise geführt. Es wurde kein Nachweis darüber erbracht, dass…
…Steuerpflichtige praktisch nicht beeinflussen habe können. Steuerliche Würdigung des Sachverhaltes Nach eingehender Prüfung des vorliegenden Sachverhaltes sei unter Berücksichtigung der vorstehend angeführten Judikatur aufgrund nachstehender Tatsachen als maßgebender Stichtag für den Zufluss des nicht in bar zu begleichenden Kaufpreisteiles nicht der Tag des Closings (5…
…eine Sanierung des Unternehmens herbeizuführen. Der Schuldnachlass im streitgegenständlichen Fall würde 33 % der Verbindlichkeiten bezogen auf den Bilanzstichtag 31.Dezember 1995 betragen. 2.) Begründung des Versagens der Steuerfreiheit mit Geschäftsentwicklungen und Fakten, die erst nach Gewährung des Schuldennachlasses eingetreten seien: Für das Vorliegen der Kriterien…
…um solche, die bereits zum maßgebenden Bilanzstichtag vorgelegen sein müssen. Die Verpflichtung selbst muss zwar nicht bereits am Bilanzstichtag entstanden sein (VwGH 25.01.1994, 90/14/0073), ihr Entstehen muss aber nach den Verhältnissen am Bilanzstichtag zumindest ernsthaft drohen (VwGH 24.11.1987, 87…
…um solche, die bereits zum maßgebenden Bilanzstichtag vorgelegen sein müssen. Die Verpflichtung selbst muss zwar nicht bereits am Bilanzstichtag entstanden sein (VwGH 25.1.1994, 90/14/0073), ihr Entstehen muss aber nach den Verhältnissen am Bilanzstichtag zumindest ernsthaft drohen (VwGH 24.11.1987, 87…
…um solche, die bereits zum maßgebenden Bilanzstichtag vorgelegen sein müssen. Die Verpflichtung selbst muss zwar nicht bereits am Bilanzstichtag entstanden sein (VwGH 25.1.1994, 90/14/0073), ihr Entstehen muss aber nach den Verhältnissen am Bilanzstichtag zumindest ernsthaft drohen (VwGH 24.11.1987, 87…
…um solche, die bereits zum maßgebenden Bilanzstichtag vorgelegen sein müssen. Die Verpflichtung selbst muss zwar nicht bereits am Bilanzstichtag entstanden sein (VwGH 25.1.1994, 90/14/0073), ihr Entstehen muss aber nach den Verhältnissen am Bilanzstichtag zumindest ernsthaft drohen (VwGH 24.11.1987, 87…
…Einsicht über die am Bilanzstichtag maßgebenden Verhältnisse bewirken und damit bei der Bewertung in der Bilanz zu berücksichtigen sind. Ein im Laufe des Jahres 2015 oder ein zum Bilanzerstellungszeitpunkt (stärker) gesunkener Wechselkurs Euro/CHF, stellt keinen werterhellenden Umstand für den Bilanzstichtag 31.12.2014 dar…
…Gegebenheiten die eine spätere bessere Einsicht über die am Bilanzstichtag maßgebenden Verhältnisse bewirken und damit bei der Bewertung in der Bilanz zu berücksichtigen sind. Der gesunkene Wechselkurs zum Bilanzerstellungszeitpunkt stellt jedenfalls keinen werterhellenden Umstand für den zum Bilanzstichtag 31.12.2009 tatsächlich geltenden Wechselkurs dar…