…Begründet wird diese Auffassung damit, dass die Anwendung der bei reformatorischen Entscheidungen zu berücksichtigenden Grundsätze (vor allem der Maßgeblichkeit der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Berufungsentscheidung) in den Fällen, in denen die Änderung des vermeintlichen Sachverhaltes nur auf die Erfüllung der Ansprüche zurückzuführen ist…
…Begründet wird diese Auffassung damit, dass die Anwendung der bei reformatorischen Entscheidungen zu berücksichtigenden Grundsätze (vor allem der Maßgeblichkeit der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Berufungsentscheidung) in den Fällen, in denen die Änderung des vermeintlichen Sachverhaltes nur auf die Erfüllung der Ansprüche zurückzuführen ist…
…wie hier aufgrund des Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofes) die im Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Bescheides maßgebende Sach- und Rechtslage entscheidungsrelevant ist (vgl. Ritz, BAO6, § 299 Tz. 14), war dadurch und durch die gleichzeitige Aufhebung des Zurückweisungsbescheids vom 23.12.2019 der Antrag des Beschwerdeführers vom…
…wegen bereits entschiedener Sache (res iudicata) als unzulässig. Eine solche liegt nach übereinstimmender Rechtsprechung und Literatur dann vor, wenn seit Erlassung des ersten Bescheides die maßgebende Sach- und Rechtslage in den entscheidungswichtigen Punkten unverändert geblieben ist, somit dann, wenn sich weder die Rechtslage noch der…
…1128, BlgNR 21. GP, 13). Von der Durchführung einer derartigen Erörterung auf Anregung der Bw. war Abstand zu nehmen, zumal die für den Streitfall maßgebende Sach- und Rechtslage keiner weiteren Klärung bedurfte. Somit war wie im Spruch angeführt zu entscheiden. Innsbruck, am 2. Jänner 2006
…5101841/2018). Entschiedene Sache (res iudicata) liegt nach übereinstimmender Rechtsprechung und Literatur dann vor, wenn seit Erlassung des ersten Bescheides die maßgebende Sach- und Rechtslage in den entscheidungswichtigen Punkten unverändert geblieben ist, somit dann, wenn sich weder die Rechtslage noch der Sachverhalt derart wesentlich geändert…
…299 Abs. 1 BAO ist grundsätzlich die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Aufhebung maßgebend. Dies gilt nicht in jenen Fällen, in denen eine Berufungsvorentscheidung oder eine Berufungsentscheidung die im Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Bescheides maßgebende Sach- und Rechtslage zu beachten hätte (vgl. zB…
…Das Bundesfinanzgericht kann nicht einen Grund für die beantragte Aufhebung nach § 299 BAO heranziehen, der dem Finanzamt nicht bereits im Aufhebungsantrag vorgelegen ist. Für eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtes ist die im Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Bescheides maßgebende Sach- und Rechtslage entscheidungsrelevant (vgl. Ritz, BAO6, …
…entschiedene Sache selbst dann, wenn einer Mitteilung gemäß § 12 FLAG Bescheidqualität zukäme, nach übereinstimmender Rechtsprechung und Literatur nur dann vorläge, wenn seit Erlassung des ersten Bescheides die maßgebende Sach- und Rechtslage in den entscheidungswichtigen Punkten unverändert geblieben ist, somit dann, wenn sich weder die Rechtslage…
…zB VwGH 27.2.2002, 97/13/0149). 3.5. Maßgebende Sach- und Rechtslage Die Beschwerdevorentscheidung hat grundsätzlich die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt ihrer Erlassung zu berücksichtigen (vgl. zB VwGH 24.3.2009, 2006/13/0149). Daher sind in der Beschwerdevorentscheidung beispielsweise zu berücksichtigen…
…2012/13/0123; 20.1.2016, 2012/13/0059; BFG 20.4.2021, RV/5101287/2018). [….] Für die Aufhebung ist grundsätzlich die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Aufhebung maßgebend (BMF, AÖF 2003/65, Abschn 3; UFS 25.3.2009, RV/0201-F/08…
…5101841/2018). Entschiedene Sache (res iudicata) liegt nach übereinstimmender Rechtsprechung und Literatur dann vor, wenn seit Erlassung des ersten Bescheides die maßgebende Sach- und Rechtslage in den entscheidungswichtigen Punkten unverändert geblieben ist, somit dann, wenn sich weder die Rechtslage noch der Sachverhalt derart wesentlich geändert…
…neuer Beweise nicht fest, im Gegenteil, dieses reduziert sich durch die Rechtsanschauung des Verwaltungsgerichtshofes gegen Null. Im Ergebnis fehlen den angefochtenen Bescheiden zum Zeitpunkt ihrer Erlassung durch die maßgebende Sach- und Rechtslage die dafür erforderlichen sachlichen Voraussetzungen; nämlich die Verwirklichung eines Tatbestandes, an den die…
…Res iudicata liegt nur dann vor, wenn seit Erlassung des ersten Bescheides die maßgebende Sach- und Rechtslage in den entscheidungswichtigen Punkten unverändert geblieben ist. Dabei kommt es entscheidend darauf an, ob die bereits entschiedene Sache ident mit jener ist, deren Entscheidung im Wege eines neuerlichen…
…auf Gewährung von Familienbeihilfe erweist sich wegen bereits entschiedener Sache (res iudicata) dann als unzulässig, wenn seit Erlassung des ersten Bescheides die maßgebende Sach- und Rechtslage in den entscheidungswesentlichen Punkten unverändert geblieben ist, somit dann, wenn sich weder die Rechtslage noch der Sachverhalt derart wesentlich…
…vorliegenden Fall liegen somit die Voraussetzungen der "res iudicata" vor, da die maßgebende Sach- und Rechtslage in den entscheidungswichtigen Punkten unverändert geblieben ist. Im Übrigen ist ein Antrag auch dann als unzulässig zurückzuweisen, wenn die zum Gegenstand des Antrages gemachte Frage in der Begründung eines…
…ÖStZ 1985, 5; VwGH 5.8.1993, 91/14/0127, 0128; Stoll, BAO, 2888). Für die Aufhebung ist grundsätzlich die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Aufhebung maßgebend (BMF, AÖF 2003/65, Abschn 3; Ellinger ua, BAO 3, § 299 Anm 16; UFS 25.3.2009…
…heißt, dass die für die Sachentscheidung relevante Sach- und Rechtslage sich seit des abschließenden Bescheides nicht geändert hat. Der Prüfbericht vom 24.03.2017 enthält Feststellungen zu den körperschaftsteuerpflichtigen Einkünften der Firmen A-GmbH, B-GmbH und C-GmbH aufgrund von tatsächlich vorliegenden Sachverhaltselementen, die…
…00 €. Die Bw ist daher im Kalenderjahr 2003 nicht als Alleinverdiener im Sinn des § 33 Abs. 4 Z 1 EStG 1988 anzusehen, weshalb der Alleinverdienerabsetzbetrag nicht zusteht. Bei dieser Sach- und Rechtslage musste die Berufung als unbegründet abgewiesen werden. Graz, am 18. Oktober 2005
…die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Eine ordentliche Revision ist gegenständlich nicht zulässig, da es sich im Beschwerdefall im Wesentlichen um die Beantwortung von Tatfragen im Wege der Beweiswürdigung handelt und die zugrundeliegenden Rechtsfragen durch die Rechtsprechung…