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UFSL RV/0631-L/02Auslegung einer letztwilligen Erklärung der Erblasserin
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.02.2005

…2. August 1998 mit Hinterlassung letztwilliger Anordnungen gestorbenen M.S. auf Grund des erbl.Testamentes vom 9. Juni 1998 Frau A.H., welche sich ohne der Rechtswohltat des Inventars zur Erbin erklärt hat, unter Bedachtnahme auf die ausgesetzten Vermächtnisse gemäß den Erklärungen je vom 3…

BFG RV/7105779/2017Erbschaftsteuer - Auslegung einer letztwilligen Anordnung (Vorausvermächtnis oder Teilungsanordnung)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis07.04.2023

…konnten sich auf die zitierte ständige Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes stützen. Entscheidungswesentlich war hier im Wesentlichen die Auslegung der konkreten letztwilligen Verfügung. Der Frage, ob besondere Umstände des Einzelfalles auch eine andere Auslegung einer Erklärung gerechtfertigt hätten, kommt in der Regel keine grundsätzliche Bedeutung zu (vgl…

UFSW RV/0544-W/04Wurde Vermächtnis von der Erbin gefordert?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.01.2007

…ist eine durch letztwillige Erklärung erfolgte Zuwendung einer einzelnen Sache, einer oder mehrerer Sachen einer gewissen Gattung oder eines bestimmten Rechts. Die Gültigkeit eines Vermächtnisses setzt eine gültige letztwillige Erklärung des Erblassers voraus. Der Berufungswerberin wurde von der Verstorbenen in ihrer letztwilligen Verfügung vom 21…

UFSI RV/0471-I/05Steuerpflicht eines testamentarisch durch Vermächtnis der Ehegattin eingeräumten Wohnungsgebrauchsrechtes und dessen angesetzte Höhe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.09.2006

…10. Dezember 1986, 3 Ob 598/86, SZ 59/219). Undeutliche und unklare letztwillige Verfügungen sind nach dem erforschbaren wahren Willen des Erblassers auszulegen. Eine letztwillige Erklärung ist dabei immer so auszulegen, dass der vom Erblasser angestrebte Erfolg eintritt (VwGH- Erkenntnis vom 14. Mai 1992…

UFSK RV/0220-K/05Vorliegen eines echten Vorausvermächtnisses oder unechten Prälegates (Hineinvermächtnis) beim gesetzlichen Voraus gemäß § 758 ABGB
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.03.2006

…ihrem Alleineigentum stehen würden. Im Übrigen sollten in Bezug auf die Erben (Anm.: gemeint die Gattin des Erbl. und die drei ehelichen Kinder) die gesetzlichen erbrechtlichen Bestimmungen gelten. Diese letztwillige Erklärung wurde von den Erben anerkannt und dem nachlassbehördlichen Verfahren zugrundegelegt. Die von den Erben…

UFSG RV/0080-G/03Bewertung von Nutzungsrechten im Bereich des Erbschaftssteuerrechtes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.02.2005

…Dezember 1986, 3 Ob 598/86, SZ 59/219). Undeutliche und unklare letztwillige Verfügungen sind nach dem erforschbaren wahren Willen des Erblassers auszulegen. Eine letztwillige Erklärung ist dabei immer so auszulegen, dass der vom Erblasser angestrebte Erfolg eintritt (Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 14. Mai 1992…

BFG RV/7100579/20121. Abgrenzung Vorausvermächtnis - Hineinvermächtnis für Zwecke der Erbschaftssteuer 2. (keine) Steuerbefreiung nach § 15 Abs. 1 Z. 17 ErbStG für im Betriebsvermögen einer KG befindliche endbesteuerte Sparbücher
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis20.04.2018Teil 1/2

…etwa sonstige mündliche oder schriftliche Äußerungen (ohne dass diese die Testamentsform aufweisen müssten), sowie ausdrücklich oder konkludente Erklärungen des Erblassers heranzuziehen. Allerdings muss diese Auslegung in der letztwilligen Anordnung irgendeinen, wenn auch noch so geringen Anhaltspunkt finden und darf dem darin unzweideutig ausgedrückten Willen des…

UFSW RV/1824-W/03Erfüllung eines Barlegats durch Gegenverrechnung mit Kaufpreis für eine Liegenschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.01.2007

…etwa sonstige mündliche oder schriftliche Äußerungen (ohne dass diese die Testamentsform aufweisen müssten), sowie ausdrücklich oder konkludente Erklärungen des Erblassers heranzuziehen. Allerdings muss diese Auslegung in der letztwilligen Anordnung irgendeinen, wenn auch noch so geringen Anhaltspunkt finden und darf dem darin unzweideutig ausgedrückten Willen des…

BFG RV/7102706/2010Abänderung; Beurteilung der Rechtsgültigkeit eines Vermächtnisses im Rahmen des § 116 Abs.1 BAO
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis03.02.2015

…fähig ist, durch eine gültige letztwillige Erklärung hinterlassen wurde.(§ 647 ABGB) Einen letzten Willen, welchen der Erblasser von einer anderen Person niederschreiben ließ, muss er eigenhändig unterfertigen. Er muss ferner von drei fähigen Zeugen, wovon wenigstens zwei zugleich gegenwärtig sein müssen, ausdrücklich erklären, dass der…

UFSI RV/0365-I/09Bewertung eines als Erbfallschuld (Vermächtnis) abzuziehenden Wohnungsgebrauchsrechtes höchstens mit dem dreifachen Einheitswert der belasteten Liegenschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.10.2009

…einzelne Sache oder mehrere Sachen, eine Summe oder ein Recht durch eine gültige letztwillige Erklärung des Erblassers zugedacht wird (VwGH 24.9.2002, 2002/16/0004). Der Vermächtnisnehmer leitet seinen Anspruch zwar einerseits auf Grund einer letztwilligen Verfügung vom Erblasser ab, diese Berufung gibt ihm…

UFSS RV/0099-S/09Wann kommt die Erbschaftssteuerbefreiung für endbesteuertes Vermögen dem Legatar zugute?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.03.2009

…10.12.1986, 3 Ob 598/86, SZ 59/219). Undeutliche und unklare letztwillige Verfügungen sind nach dem erforschbaren wahren Willen des Erblassers auszulegen. Eine letztwillige Erklärung ist dabei immer so auszulegen, dass der vom Erblasser angestrebte Erfolg eintritt (VwGH 14.5.1992, 91/16…

UFSS RV/0098-S/09Wann kommt die Erbschaftssteuerbefreiung für endbesteuertes Vermögen dem Legatar zugute?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.03.2009

…10.12.1986, 3 Ob 598/86, SZ 59/219). Undeutliche und unklare letztwillige Verfügungen sind nach dem erforschbaren wahren Willen des Erblassers auszulegen. Eine letztwillige Erklärung ist dabei immer so auszulegen, dass der vom Erblasser angestrebte Erfolg eintritt (VwGH 14.5.1992, 91/16…

UFSS RV/0097-S/09Wann kommt die Erbschaftssteuerbefreiung für endbesteuertes Vermögen dem Legatar zugute?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.03.2009

…10.12.1986, 3 Ob 598/86, SZ 59/219). Undeutliche und unklare letztwillige Verfügungen sind nach dem erforschbaren wahren Willen des Erblassers auszulegen. Eine letztwillige Erklärung ist dabei immer so auszulegen, dass der vom Erblasser angestrebte Erfolg eintritt (VwGH 14.5.1992, 91/16…

UFSS RV/0096-S/09Wann kommt die Erbschaftssteuerbefreiung für endbesteuertes Vermögen dem Legatar zugute?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.03.2009

…10.12.1986, 3 Ob 598/86, SZ 59/219). Undeutliche und unklare letztwillige Verfügungen sind nach dem erforschbaren wahren Willen des Erblassers auszulegen. Eine letztwillige Erklärung ist dabei immer so auszulegen, dass der vom Erblasser angestrebte Erfolg eintritt (VwGH 14.5.1992, 91/16…

UFSS RV/0095-S/09Wann kommt die Erbschaftssteuerbefreiung für endbesteuertes Vermögen dem Legatar zugute?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.03.2009

…10.12.1986, 3 Ob 598/86, SZ 59/219). Undeutliche und unklare letztwillige Verfügungen sind nach dem erforschbaren wahren Willen des Erblassers auszulegen. Eine letztwillige Erklärung ist dabei immer so auszulegen, dass der vom Erblasser angestrebte Erfolg eintritt (VwGH 14.5.1992, 91/16…

UFSI RV/0097-I/08Lebensversicherung: in welchem Umfang erfolgte die letztwillig verfügte Änderung der Bezugsberechtigung ?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.08.2008

…Eine letztwillige Erklärung ist daher immer so auszulegen, dass der vom Erblasser angestrebte Erfolg eintritt (vgl. VwGH 16.11.1989, 88/16/0141). Die Auslegung hat auch hier von der gewöhnlichen Bedeutung der Worte auszugehen, wobei die Erklärung als Einheit in ihrem Gesamtzusammenhang zu betrachten…

UFSI RV/0096-I/08Lebensversicherung: in welchem Umfang erfolgte die letztwillig verfügte Änderung der Bezugsberechtigung ?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.08.2008

…Eine letztwillige Erklärung ist daher immer so auszulegen, dass der vom Erblasser angestrebte Erfolg eintritt (vgl. VwGH 16.11.1989, 88/16/0141). Die Auslegung hat auch hier von der gewöhnlichen Bedeutung der Worte auszugehen, wobei die Erklärung als Einheit in ihrem Gesamtzusammenhang zu betrachten…

UFSI RV/0095-I/08Lebensversicherung: in welchem Umfang erfolgte die letztwillig verfügte Änderung der Bezugsberechtigung ?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.08.2008

…Eine letztwillige Erklärung ist daher immer so auszulegen, dass der vom Erblasser angestrebte Erfolg eintritt (vgl. VwGH 16.11.1989, 88/16/0141). Die Auslegung hat auch hier von der gewöhnlichen Bedeutung der Worte auszugehen, wobei die Erklärung als Einheit in ihrem Gesamtzusammenhang zu betrachten…

UFSK RV/0125-K/05ErbSt-liche Beurteilung eines beschränkt auf einzelne Vermögensteile abgeschlossenen Gütergemeinschaftsvertrages auf den Todesfall
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.04.2006

…Rechtes Anwendung finden. Die Gültigkeit eines Vermächtnisses setzt eine gültige letztwillige Erklärung des Erblassers voraus (Fellner, a.a.O., Rz 30 zu § 2). Nach dem Inhalt der im Bemessungsakt einliegenden Teile des Verlassenschaftsaktes hat nun der Erblasser gerade keine letztwillige Verfügung hinterlassen, weshalb ein derartiger…

UFSL RV/0500-L/02Auszahlungen von Lebensversicherungen als Erwerbe von Todes wegen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.07.2005Teil 1/2

…Dies auch deshalb, weil eine einmal vorgesehene Begünstigung mangels gegenteiliger Anordnung des Versicherungsnehmers bis zum Eintritt des Versicherungsfalles stets geändert werden könne - und zwar gemäß § 552 ABGB auch durch letztwillige Erklärung. Da es also wesentlich vom Willen des Versicherungsnehmers abhänge, ob er einen Dritten begünstige…