…vor, wenn der Erwerber ein lebendes bzw. lebensfähiges Unternehmen übernimmt. Dabei müssen nicht alle zum Unternehmen gehörigen Wirtschaftsgüter übereignet werden, sondern nur jene, welche die wesentlichen Grundlagen des Unternehmens bilden und den Übernehmer in die Lage versetzen, das Unternehmen fortzuführen (vgl. VwGH 16.1.1991…
…Übereignung eines Unternehmens im Ganzen vor, wenn der Erwerber ein lebendes bzw. lebensfähiges Unternehmen übernimmt. Dabei müssen nicht alle zum Unternehmen gehörigen Wirtschaftsgüter übereignet werden, sondern nur jene, welche die wesentliche Grundlage des Unternehmens bilden und den Erwerber in die Lage versetzen, das Unternehmen fortzuführen…
…werden). Übereignung des Unternehmens im ganzen bzw. Veräußerung des ganzen Betriebes liegt vor, wenn der Erwerber ein lebendes oder lebensfähiges Unternehmen übernimmt. Dabei müssen nicht alle zum Betrieb des Unternehmens gehörigen Wirtschaftsgüter übereignet werden, sondern nur jene, die die wesentlichen Grundlagen des Unternehmens bilden und…
…34 € (darin enthalten die haftungsgegenständlichen Abgaben an Umsatzsteuer 09 und 10/2003 iHv 40.175,47 €) sind bei der G uneinbringlich. Für die Erwerberhaftung nach § 14 BAO muss ein lebendes (bzw lebensfähiges) Unternehmen erworben werden. Es müssen nicht alle betrieblichen Wirtschaftsgüter übereignet werden…
…das Rechtsmittel der Berufung ein und führte aus, dass § 14 BAO nur beim Erwerb eines lebenden bzw. lebensfähigen Unternehmens anwendbar wäre. Davon könne im vorliegenden Fall keine Rede sein. Das Insolvenzverfahren die Firma W-GmbH betreffend wäre nicht durchgeführt worden, da keinerlei Vermögen vorhanden wäre. …
…geschlossenen Betriebes durch den Zwangsverwalter zeigten, hätten die Berufungswerber kein lebendes bzw. lebensfähiges Unternehmen erworben (VwGH 16. 1. 1991, 89/13/0169). Gegen den Erwerb eines lebensfähigen Betriebes sprächen zudem die vollstreckbaren Pfandrechte der V. Bank sowie die seinerzeit anhängigen weiteren Exekutionsverfahren. Wäre der Haftungsbescheid…
…gewesen. Übereignung des Unternehmens im Ganzen bzw. Veräußerung des ganzen Betriebes liege vor, wenn der Erwerber ein lebendes bzw. lebensfähiges Unternehmen übernehme. Dabei müssen nicht alle zum Unternehmen gehörigen Wirtschaftsgüter übereignet werden, sondern nur jene, die die wesentliche Grundlage des Unternehmens bilden und den Erwerber…
…die vor dem 1. April 2001 EH erbracht hat, der Firma S in Rechnung stellt. Die Anstellung der Ehegattin durch den Bw. ändert nichts daran, dass dieser ein lebendes und lebensfähiges Unternehmen übernommen hat. Die Berufung war daher als unbegründet abzuweisen. Graz, 25. März 2003
…den Erhalt von € 45.000,00 übergeben worden. Der Bw. wandte ein, dass er weder ein lebendes, noch ein lebensfähiges Unternehmen erworben hätte. Er hätte lediglich ein Geschäftslokal übernommen, für welches er letztlich € 120.000,00 dafür bezahlen hätte müssen, dass S.D…
…Im Falle der Werkstätte muss auch begründet werden, weshalb diese trotz der durch den Brand und den Wasserschaden eingetretenen Beeinträchtigung ein lebensfähiges Unternehmen geblieben wäre. Ebenfalls sind noch Untersuchungen anzustellen, ob hinsichtlich jedes Teilbetriebes bzw. Geschäftsbereiches die wesentlichen Betriebsgrundlagen übergegangen sind. Falls dies nicht zutreffen…
…muss ein lebendes bzw. lebensfähiges Unternehmen (ein lebender bzw. lebensfähiger Betrieb) sein (vgl. zB VwGH 15.11.2005, 2004/14/0046). Für die Verwirklichung des Haftungstatbestandes reicht die Übereignung jener Wirtschaftsgüter, welche die wesentliche Grundlage des Unternehmens oder Betriebes bilden (vgl. zB VwGH 15.11…
…Der Erwerb eines Unternehmens im Ganzen bzw. die Veräußerung des ganzen Betriebes liegen vor, wenn der Erwerber ein lebendes bzw. lebensfähiges Unternehmen übernimmt, dabei müssen nicht alle zum Unternehmen gehörigen Wirtschaftsgüter übereignet werden, sondern nur jene, die die wesentliche Grundlage des Unternehmens bilden und den…
…um Bekanntgabe des Wertes der übernommenen Aktiva und eine Darstellung der aktuellen wirtschaftlichen Verhältnisse ersucht. In einer Stellungnahme vom 20.8.2010 führte die AS T OG aus, dass sie kein lebensfähiges Unternehmen erworben, sondern nur Teile eines Einzelunternehmens gekauft und per Banküberweisung bezahlt habe…
…ein lebensfähiges Unternehmen erworben hat. Bezüglich der Kenntnis der Umsatzsteuer 12/2001 wurde dem Berufungswerber vorgehalten, dass vom ihm die mit dem Unternehmenserwerb zusammenhängende Vorsteuer erst für den Zeitraum 12/2001 geltend gemacht wurde und die Umsatzsteuerzahllast 12/2001 der Primärschuldnerin hauptsächlich die Umsatzsteuer aus…
…noch an der Betriebsliegenschaft wirtschaftliches Eigentum erworben. In weiterer Folge fehlt es auch an einem lebenden bzw lebensfähigen Unternehmen bzw Betrieb. Somit sind auch nicht die wesentlichen Grundlagen des Unternehmens bzw Betriebes an die Käuferin ("c") übereignet worden. Die Tatbestandsvoraussetzungen für die Inanspruchnahme der Käuferin…
…lebensfähiges Unternehmen, somit alle wesentlichen Betriebsgrundlagen, in einem einheitlichen Vorgang entgeltlich übernimmt. Dabei müssen nicht alle zum Unternehmen gehörigen Wirtschaftsgüter übernommen werden, sondern nur jene, welche die wesentliche Grundlage des Unternehmens bilden und den Erwerber mit ihrem Erwerb in die Lage versetzen, das Unternehmen fortzuführen…
…der B-GmbH im Ausmaß von € 77.920,65 in Anspruch. In der dagegen eingebrachten Berufung führte die Bw aus, dass der Haftungstatbestand nur dann vorliege, wenn der Erwerber ein lebendes oder lebensfähiges Unternehmen übernehme. Wie die Behörde richtig erkenne, bilde bei freien Berufen…
…Übereignung eines Unternehmens im Ganzen vor, wenn der Erwerber ein lebendes bzw. lebensfähiges Unternehmen übernimmt. Dabei müssen nicht alle zum Unternehmen gehörigen Wirtschaftsgüter übereignet werden, sondern nur jene, welche die wesentliche Grundlage des Unternehmens bilden und den Erwerber in die Lage versetzen, das Unternehmen fortzuführen…
…im Ausmaß von 57.808,91 € herangezogen. Zur Begründung wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass die Beschwerdeführerin von der Primärschuldnerin ein lebensfähiges Unternehmen erworben habe (Kaufvertrag vom 16.2.2012). Bei der Primärschuldnerin habe das Finanzamt ohne ausreichenden Erfolg Einbringungsmaßnahmen für die oben angeführten Abgabenschuldigkeiten…
…Höhe als auch in Bezug zu der in Haftung gezogenen Umsatzsteuer von € 16.666,67 als Wesentlich anzusehen. Es ist daher von der Übernahme eines lebensfähigen Betriebes auszugehen, der die Bf in die Lage versetzte das Unternehmen fortzuführen (siehe die umgehende Wiedereröffnung des Lokals)…