…Finanzamtes Deutschlandsberg Leibnitz Voitsberg vom 28. September 2009 betreffend Umsatzsteuer für die Jahre 2006 bis 2008 entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Das Finanzamt hat in den angefochtenen Bescheiden die von den laufenden Aufwendungen (Treibstoff-, Leasing- und Serviceaufwand)…
…verdeckte Ausschüttung hinzugerechnet, welche Hinzurechnung jedoch unstrittig ist. Für die Ermittlung der auf die verdeckten Ausschüttungen entfallenden Kapitalertragsteuer wurden die außerbilanziellen Hinzurechnungen herangezogen. Im Bereich der Umsatzsteuer wurden die auf die außerbetrieblichen Mieterinvestitionen und die damit zusammenhängenden laufenden Aufwendungen entfallenden Vorsteuern ausgeschieden. Die mit den…
…in denen die Aufwendungen nicht der Erlangung der betriebsbezogenen Betriebsbereitschaft dienen, nicht erkennbar. Fremdfinanzierungskosten sind nicht Teil der Anschaffungskosten (siehe Bodis/Hammerl in Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn, EStG17 § 30 Rz 222), sondern laufende Aufwendungen. Laufende Betriebskosten einer Wohnung während ihrer Zugehörigkeit zum Vermögen der Steuerpflichtigen…
…Das Aufteilungs - und Abzugsverbot gilt gleichermaßen für laufende Aufwendungen wie für Aufwendungen zum Erwerb von Gebrauchsgegenständen, wie sie im Rahmen der Lebensführung üblich sind. Dieses Aufteilungsverbot erfährt jedoch Einschränkungen. Gemischte Aufwendungen sind dann als Werbungskosten abzugsfähig, wenn sie den Charakter von Aufwendungen der Lebensführung verlieren…
…Dem Unternehmer stehe es jedoch frei, die Zuordnung und somit den Vorsteuerabzug der Leistung entsprechend der tatsächlichen unternehmerischen Nutzung zu wählen. Der Vorsteuerabzug auf laufende Aufwendungen (zB Strom, Betriebskosten) stehe jedoch auch bei einer geringeren als 10%igen Nutzung zu, soweit sie unternehmerisch bedingt seien…
…Fernseher, Videorecorder, Sportgeräte usw), gilt aber gleichermaßen auch für laufende Aufwendungen wie sie im Rahmen der Lebensführung üblich sind. Auch DVD-Player und Weltempfänger zählen zu Wirtschaftsgütern des privaten Lebensbereiches. Von Ihnen wurde in der Berufungsbegründung eine private Nutzung dieser Geräte nicht verneint, sondern festgestellt…
…ebensolche Ausgaben zu tätigen gehabt hätte. Vielmehr fallen im gegenständlichen Falle weit weniger Werbungskosten an, als wenn ich anstatt einmaliger Aufwendungen, laufende Aufwendungen, wie Miete und Betriebskosten als Werbungskosten beantragt hätte. Wenn die belangte Behörde ... ... Dem Schluss der belangten Behörde, wonach die doppelte Haushaltsführung in…
…Tragen (Waschmaschine, Fernseher, Videorecorder, Sportgeräte usw.), gilt aber gleichermaßen auch für laufende Aufwendungen, wie sie im Rahmen der Lebensführung üblich sind. In der Regel wird der tatsächliche Verwendungszweck im Einzelfall geprüft werden müssen, wobei eine typisierende Betrachtungsweise anzuwenden ist (vgl. VwGH 28.2.1995, 91…
…Chemikalien, Versuchstiere usw.). Andere laufende Aufwendungen umfassen Nutzungs- oder Lizenzgebühren für die Nutzung von Patenten und anderen Rechten des geistigen Eigentums, das Leasing von Investitionsgütern (Maschinen, Ausstattung usw.) und die Anmietung von Gebäuden für die von einer statistischen Einheit innerhalb des Referenzjahres durchgeführte FuE. [……
…und Aufwendungen oder Ausgaben für die Lebensführung, selbst wenn sie die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt und sie zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen. § 20 Abs. 1 Z 2 lit. a EStG gilt gleichermaßen für laufende Aufwendungen…
…laufende Aufwendungen | 351,20 | 385,56 | Heizkosten geschätzt | 400,00 | 400,00 | Versicherung | 40,70 | 41,45 | Summe | 791,90 | 827,01 Der Berufungsentscheidung wird die anteilsmäßige Zuordnung des Finanzamtes zu den Tätigkeiten des…
…Tragen (Waschmaschine, Fernseher, Videorecorder, Sportgeräte usw.), gilt aber gleichermaßen auch für laufende Aufwendungen, wie sie im Rahmen der Lebensführung üblich sind. In der Regel wird der tatsächliche Verwendungszweck im Einzelfall geprüft werden müssen, wobei eine typisierende Betrachtungsweise anzuwenden ist (vgl. VwGH 28.2.1995, 91…
…Vorlageantrag ausdrücklich anerkannt, dass die Veräußerung des Fahrzeuges als steuerpflichtiger Umsatz zu behandeln ist. Strittig verblieb daher lediglich, ob für laufende Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Fahrzeug, insbesondere Treibstoffkosten, Vorsteuerbeträge zustehen. Mit Beschluss des Bundesfinanzgerichtes vom 13.05.2026 wurde der Beschwerdeführer gemäß § 269 BAO…
…Anforderungen des § 11 UStG entsprechenden Rechnung. Unstrittig ist, dass der Mercedes Vito vom Beschwerdeführer von einer Privatperson erworben wurde und daher aus den Anschaffungskosten kein Vorsteuerabzug zustand. Dieser Umstand schließt einen Vorsteuerabzug aus laufenden Aufwendungen allerdings nicht von vornherein aus. Der Vorsteuerausschluss des § 12 Abs…
…EUR 2.110.000 (2007), EUR 3.400.000 (2008) und mit EUR 3.650.000 (2009) abgegrenzt worden. Dabei handle es sich - wie in Tz 5 des BP-Berichtes richtig zitiert - um laufende Aufwendungen des jeweiligen Jahres. Nachweislich seien aus den Projekten B., M…
…laufende Aufwendungen bei z. B. Telefon, Fax; vgl. Doralt, Einkommensteuergesetz, Kommentar, § 16, Tz. 41). Zu den Aufwendungen im Einzelnen: Arbeitsmittel: Unter dem Titel Arbeitsmittel macht die Bw Kosten für Fahrradausrüstung, für Fechtsportausrüstung und für Fitnessclub geltend. Bei diesen Aufwendungen handelt es sich nicht um Aufwendungen…
…abgeleiteten Produkte vereinbart worden. In den Jahren 1991 bis 1994 seien Lizenzgebühren von 30.000 S monatlich tatsächlich entrichtet und als laufende Aufwendungen in den Gewinn- und Verlustrechnungen ausgewiesen worden. Im Jahr 1998 sei mit dem Lizenzgeber im Rahmen einer Zusatzvereinbarung eine Herabsetzung der Lizenzgebühr…
…Verfassungsrechtlich problematisch sei es dem Verfassungsgerichthof zufolge dann, wenn hohe laufende Aufwendungen nicht berücksichtigt werden können und daher bei einer periodenübergreifenden Totalbetrachtung der maßgeblichen Einkunftsquelle ein Einkommen zu versteuern ist, das gar nicht erzielt wurde. Der Verfassungsgerichtshof sah daher den Verlustvortrag im außerbetrieblichen Bereich nicht…
…und Aufwendungen der Lebensführung aus ihrem bereits versteuerten Einkommen tragen müssen (E 23.1.2002, 2001/13/0238, ÖStZB 2002, 577). Aufwendungen im Zusammenhang mit Wirtschaftsgütern, die nicht typischerweise der privaten Bedürfnisbefriedung dienen, sind mit ihrem beruflichen Anteil zu berücksichtigen (AfA und laufende Aufwendungen bei…
…§ 20 Abs 1 Z 2 lit a gilt gleichermaßen für laufende Aufwendungen wie auch für den Erwerb von Wirtschaftsgütern, auch im Bereich der Werbungskosten. § 20 Abs. 1 Z 1 EStG schließt Aufwendungen von einem Abzug als Betriebsausgaben oder Werbungskosten aus, deren Zweck auf die Privatsphäre…