…sei und es noch länger dauern werde. Jetzt, ein halbes Jahr später, habe ich einen Abweisungsbescheid erhalten .Gleichzeitig jedoch steht in diesem Schreiben, dass eine Verlängerung des Familienbeihilfenanspruchs bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres möglich ist ,wenn z.B. ein Studium mit einer gesetzlichen Studiendauer…
…Studien, bei denen die gesetzliche Studiendauer mindestens zehn Semester beträgt. Im letztgenannten Fall sind jedoch Bachelor- und Masterstudium getrennt zu beurteilen (vgl VwGH 01.02.2024, Ro 2023/16/0020), sodass eine lange Studiendauer im Regelfall nicht vorliegt. Das Bundesfinanzgericht ist daher der Auffassung, dass…
…Unterhaltspflicht der Eltern erloschen. Die in der Verwaltungspraxis zugebilligte doppelte Studiendauer (inklusive Toleranzsemester) ist für das BFG nicht bindend, hätte zudem im vorliegenden Fall mangels Abschluss des Diplomstudiums Petroleum Engineering bzw. des nachfolgenden Bachelor- und Materstudiums der beschwerdeführenden Partei nicht zum Erfolg verholfen. Nach Absolvierung…
…Entscheidung von einem Diplom-Medizinstudium auszugehen scheint, weil eine gesetzliche Studiendauer von 12 Semestern bis zum erstmöglichen Studienabschluss erwähnt wird. Eine solch lange Studiendauer kann bei einer Gliederung des Medizinstudiums in Bachelor- und anschließendem Masterstudium aber nicht vorliegen. 8. Der VfGH sieht die Herabsetzung der…
…b) für volljährige Kinder, die eine in § 3 des Studienförderungsgesetzes genannte Einrichtung besuchen, abweichend von lit. a über die Altersgrenze und die Studiendauer, für die nach Abs. 1 Anspruch auf Familienbeihilfe besteht, hinaus um ein weiteres Semester oder um ein weiteres Ausbildungsjahr, bei einem vor…
…wenn die Pandemie im Bachelorstudium war und nunmehr ein Masterstudium studiert wird. Das ergibt sich auch aus dem verfassungsrechtlichen Zweck der Familienbeihilfe: Da die pandemiebedingte Beeinträchtigung im Bachelor die gesamte Dauer der Berufsausbildung ("Gesamtstudiendauer", siehe Materialien oben) verlängert, bin ich für mein Kinder länger unterhaltspflichtig…
…werden. Die gesetzliche Studiendauer von abgeschlossenen und aufbauenden Studien (z. B. Master nach abgeschlossenem Bakkalaureatstudium) sind nicht zusammenzurechnen. Im vorliegenden Fall absolviert derzeit ihre Tochter ***1***, nach erfolgreich abgeschlossenem Bachelorstudium, das Masterstudium für Gesundheitswissenschaften an der Karl Landsteiner Privatuniversität in Krems an der Donau. Mit…
…der Bf. vermeint - das Bachelor- und das Masterstudium als eine Einheit anzusehen wäre. Entgegen der Meinung des Bf. liegt daher gegenständlich kein langes Studium iSd § 2 Abs. 1 lit. j FLAG 1967 vor, da eine Zusammenrechnung der Studiendauer von Bachelor- und Masterstudium ausgeschlossen ist. Somit…
…gesetzliche Studiendauer zehn oder mehr Semester beträgt, ist daher ein (daran anschließendes) Masterstudium nicht miteinzubeziehen (siehe auch UFS 20.09.2011, RV/2277-W/11; die Behandlung der dagegen gerichteten VfGH-Beschwerde wurde mit Beschluss vom 14. März 2012, B 1275/11, abgelehnt und an…
…gesetzliche Studiendauer zehn oder mehr Semester beträgt, ist daher ein (daran anschließendes) Masterstudium nicht miteinzubeziehen (siehe auch UFS 20.09.2011, RV/2277-W/11; die Behandlung der dagegen gerichteten VfGH-Beschwerde wurde mit Beschluss vom 14. März 2012, B 1275/11, abgelehnt und an…
…Studium mit eigenem Abschluss anzusehen, das mit einem daran anschließenden Masterstudium keine Einheit bildet (siehe z.B. UFS vom 22.07.2013, RV/0196-I/12 und die darin zitierte VwGH-Rechtsprechung). Demnach ist im Beschwerdefall auch das Tatbestandsmerkmal des „langen Studiums“ iSd § 2 Abs…
…jede*r Absolvent*in des Bachelorstudiums Humanmedizin das konsekutive Masterstudium Humanmedizin begonnen. Diese Auswertung bestätigt den einheitlichen, berufsbildenden Studiengang als Medizinstudium mit langer Studiendauer. 2. Strukturelle Ungleichbehandlung gegenüber Diplomstudien an anderen Universitäten An den Universitäten Wien, Graz und Innsbruck wird das Medizinstudium im Diplomformat angeboten…
…festgestellt Der VfGH sieht die Herabsetzung der Altersgrenze für den Bezug der Familienbeihilfe als gesetzeskonform an. Eine Studiendauer von zehn Semestern läge im gegenständlichen Fall nur dann vor, wenn man - wie es die Bf vermeint - das Bachelor- und das Masterstudium als eine Einheit anzusehen hätte…
…in einer für die Berufsausbildung essentiellen Ausbildung befindet. Sinn und Zweck der Familienbeihilfe ist die Entlastung der Familie insofern, als ein Kind im Zuge der Ausbildung nicht fähig ist, sich selbst zu erhalten. Sofern die Ausbildung nicht unverhältnismäßig hinausgezögert wird (durch beispielsweise unverhältnismäßig lange Studiendauer)…
…der Universität ***Name Stadt2*** im Wintersemester 2018 (01.10.2018) begonnen und am 29.06.2022 abgeschlossen. (Beilage 1: Studienverlaufsbescheinigung ***Name Stadt2***, Beilage 2: Zeugnis über die Bachelorprüfung ***Name Stadt2***) 2. Wie lange ist die vorgesehen Studiendauer für das Studium an der Uni ***Name Stadt2***…
…die gesetzliche Studiendauer dieses Studiums bis zum erstmöglichen Studienabschluss zehn oder mehr Semester beträgt. Mit dem Abschluss des Bachelorstudiums hat der Sohn diese Berufsausbildung jedoch bereits abgeschlossen, das anschließend begonnene und im strittigen Zeitraum betriebene Masterstudium ist ein davon getrenntes neues Studium und stellt eine…
…besonders geregelten Besuchs einer Einrichtung im Sinn des § 3 des Studienförderungsgesetzes verwiesen. Für den Zeitraum zwischen dem Abschluss des Bachelorstudiums und dem Beginn des Masterstudiums besteht daher nach den Regelungen des FLAG 1967 kein Anspruch auf Familienbeihilfe. Eine einen Familienbeihilfenanspruch begründende Berufsausbildung liegt in dieser…
…bei dem Bachelor- und Masterstudium Humanmedizin um kein "langes Studium" im Sinne des FLAG handeln würde. Dagegen erhob die Bf. mittels 2 Schreiben abermals Beschwerde, die als Vorlageantrag gewertet wurden. Da die Bf. jedoch diese nicht unterschrieben hat, wurde ein Mängelbehebungsauftrag erlassen und die Bf…
…b) für volljährige Kinder, die eine in § 3 des Studienförderungsgesetzes genannte Einrichtung besuchen, abweichend von lit. a über die Altersgrenze und die Studiendauer, für die nach Abs. 1 Anspruch auf Familienbeihilfe besteht, hinaus um ein weiteres Semester oder um ein weiteres Ausbildungsjahr, bei einem vor…
…das Bachelor- und das Masterstudium als jeweils eigene Studien zu sehen. Inwiefern für eine „vollständige Ausbildung“ beide Studien zu absolvieren sind, ist dabei irrelevant (vgl. auch UFS RV/2036-W/11). Daher absolvierte die Tochter der Bf. kein Studium mit einer Studiendauer von 10 Semestern…