…dass sich die Vertragspartner des doppelten Charakters der Leistung bewusst gewesen seien. Ein - im vorliegenden Fall nach Berufungsausführung nicht vorliegendes - krasses Missverhältnis sowie Verschiedenwertigkeit der Leistung reiche nach weiterem Vorbringen für sich allein nicht aus, die Annahme einer gemischten Schenkung zu begründen. Parteien seien in…
…des doppelten Charakters der Leistung bewusst gewesen sind, beide die teilweise Unentgeltlichkeit des Rechtsgeschäftes gewollt und ausdrücklich oder schlüssig zum Ausdruck gebracht haben. Ein krasses Missverhältnis allein reicht nicht aus, die Annahme einer gemischten Schenkung zu begründen. Zur Verwirklichung des subjektiven Tatbestandes der freigebigen Zuwendung…
…Allerdings - so der VwGH - lässt sich (gleichlautend zu obigem OGH-Erkenntnis) aus den Umständen des Einzelfalles, zu welchen das Vorliegen eines krassen Missverhältnisses der beiderseitigen Leistungen gehört, der Schenkungswille erschließen. Dies gelte zB insbesondere bei Verträgen zwischen nahen Angehörigen, bei welchen eine Verschleierung der teilweisen…
…Allerdings - so der VwGH - lässt sich (gleichlautend zu obigem OGH-Erkenntnis) aus den Umständen des Einzelfalles, zu welchen das Vorliegen eines krassen Missverhältnisses der beiderseitigen Leistungen gehört, der Schenkungswille erschließen. Dies gelte zB insbesondere bei Verträgen zwischen nahen Angehörigen, bei welchen eine Verschleierung der teilweisen…
…Allerdings - so der VwGH - lässt sich (gleichlautend zu obigem OGH-Erkenntnis) aus den Umständen des Einzelfalles, zu welchen das Vorliegen eines krassen Missverhältnisses der beiderseitigen Leistungen gehört, der Schenkungswille erschließen. Dies gelte zB insbesondere bei Verträgen zwischen nahen Angehörigen, bei welchen eine Verschleierung der teilweisen…
…der zu erbringenden Leistung als Geschenk zu betrachten. Allerdings - so der VwGH - lässt sich (gleichlautend zu obigem OGH-Erkenntnis) aus den Umständen des Einzelfalles, zu welchen das Vorliegen eines krassen Missverhältnisses der beiderseitigen Leistungen gehört, der Schenkungswille erschließen. Dies gelte zB insbesondere bei Verträgen zwischen…
…begründend im Wesentlichen ausgeführt: Bei Abschluss eines teils entgeltlichen, teils unentgeltlichen Rechtsgeschäftes liege eine gemischte Schenkung vor. Der Schenkungswille sei aus den Umständen des Einzelfalles, insbesondere aus einem krassen Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung, zu erschließen. Anhand des zuletzt festgestellten Einheitswertes der EZ 638 GB…
…hingegeben werden solle. Die Vertragspartner müssten die teilweise Unentgeltlichkeit des Rechtsgeschäftes gewollt und ausdrücklich oder schlüssig zum Ausdruck gebracht haben. Ein krasses Missverhältnis reiche für sich allein nicht aus die Annahme einer gemischten Schenkung zu begründen. Im vorliegenden Fall ergäbe sich eindeutig, dass die Vertragsparteien…
…Ein solches offenbares Missverhältnis liegt dann vor, wenn sich nach Lage des Falles für den einen Teil auf jeden Fall eine Vermögenseinbuße, für den anderen Teil auf jeden Fall eine Bereicherung ergibt. Bei der Feststellung, ob ein solches krasses Missverhältnis zwischen den beiderseitigen Leistungen und…
…Die Richtigkeit der genannten Werte wurde vom steuerlichen Vertreter in der mündlichen Verhandlung ausdrücklich anerkannt. Offensichtlich ist, dass zwischen dem Wert des Wirtschaftsgutes "Fruchtgenussrecht" und dem Wert der übernommenen Gegenleistung ein krasses Missverhältnis besteht, weshalb von einer Entgeltlichkeit des Übertragsvorganges in Ansehung des § 20 Abs…
…ausdrücklich oder schlüssig zum Ausdruck gebracht haben. Der Bereicherungswille kann von der Abgabenbehörde aus den Umständen des Einzelfalles erschlossen werden. Ein krasses Missverhältnis reicht für sich allein nicht aus, die Annahme einer gemischten Schenkung (einer gemischten freigebigen Zuwendung) zu begründen; es kann jedoch- als einer…
…Leistung bewusst gewesen sein, beide die teilweise Unentgeltlichkeit des Rechtsgeschäftes gewollt und ausdrücklich oder schlüssig zum Ausdruck gebracht haben. Ein krasses Missverhältnis des (gemeinen) Wertes der beiderseitigen Leistungen reicht somit für sich allein nicht aus, die Annahme einer gemischten Schenkung zu begründen; es kann jedoch…
…94/16/0258; 17.12.1998, 96/16/0241). Ein krasses Missverhältnis zwischen den Leistungen kann den Schluss auf die Schenkungsabsicht der Parteien rechtfertigen (VwGH 14.10.1991, 90/15/0084), reicht für sich allein gesehen jedoch nicht aus, die Annahme einer gemischten Schenkung zu…
…die von den Parteien beabsichtigte Unentgeltlichkeit und damit eine gemischte Schenkung anzunehmen (VwGH 21.4.1983, 82/16/0172). Aus den Umständen des Einzelfalles, zu welchen das Vorliegen eines krassen Missverhältnisses der beiderseitigen Leistungen gehört, lässt sich der Schenkungswille erschließen (vgl. VwGH 17.12.1998…
…die von den Parteien beabsichtigte Unentgeltlichkeit und damit eine gemischte Schenkung anzunehmen (VwGH 21.4.1983, 82/16/0172). Aus den Umständen des Einzelfalles, zu welchen das Vorliegen eines krassen Missverhältnisses der beiderseitigen Leistungen gehört, lässt sich der Schenkungswille erschließen (vgl. VwGH 17.12.1998…
…die von den Parteien beabsichtigte Unentgeltlichkeit und damit eine gemischte Schenkung anzunehmen (VwGH 21.4.1983, 82/16/0172). Aus den Umständen des Einzelfalles, zu welchen das Vorliegen eines krassen Missverhältnisses der beiderseitigen Leistungen gehört, lässt sich der Schenkungswille erschließen (vgl. VwGH 17.12.1998…
…die von den Parteien beabsichtigte Unentgeltlichkeit und damit eine gemischte Schenkung anzunehmen (VwGH 21.4.1983, 82/16/0172). Aus den Umständen des Einzelfalles, zu welchen das Vorliegen eines krassen Missverhältnisses der beiderseitigen Leistungen gehört, lässt sich der Schenkungswille erschließen (vgl. VwGH 17.12.1998…
…Grunderwerbsteuergesetz 1987 um 3,5 vH des Wertes der durch die Zuwendung erworbenen Grundstücke". 2. Rechtliche Würdigung: In Streit gezogen ist allein die Besteuerung der von der Bw käuflich erworbenen Liegenschaft. Das Finanzamt geht anhand des krassen Missverhältnisses von Leistung und Gegenleistung bzw. des Umstandes…
…wenn ein Wiederaufnahmsgrund zu Gunsten des Abgabepflichtigen gegeben ist, der absolut betrachtet nicht mehr als geringfügig ist, aber in einem krassen Missverhältnis zur Abgabennachforderung aus dem rechtlich umqualifizierten Sachverhalt steht. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 299 Abs. 1 BAO idF des Abgabenänderungsgesetzes 2003 (BGBl…
…€ 1.240.000,00, dem die Gegenleistung von € 340.000,00 gegenüberzustellen sei. Der Wert der Schenkung betrage € 900.000,00. Es liege ein krasses Missverhältnis zwischen erhaltener Leistung und Gegenleistung vor, der Übergabevorgang sei eine gemischte Schenkung. Die diesbezügliche Beurteilung sei…