…Den Abgabepflichtigen trifft eine erhöhte Mitwirkungspflicht ungeachtet des Amtswegigkeitsgrundsatzes jedenfalls dann, wenn ein außergewöhnlicher oder in seiner Entstehung und seinem Verlauf nicht üblicher und nicht zu vermutender Sachverhalt zu beurteilen ist. Er hat diesfalls durch konkrete und vollständige Aufklärung der Tatsachen den Anschein zu widerlegen…
…durch konkrete und vollständige Aufklärung der Tatsachen von der Richtigkeit seines Vorbringens zu überzeugen. Verletzt der Abgabenpflichtige diese Mitwirkungspflicht, hat die Behörde den Sachverhalt im Rahmen ihrer freien Beweiswürdigung festzustellen. Die Verpflichtung der Abgabenbehörde zur amtswegigen Erforschung des Sachverhalts tritt gegenüber der Mitwirkungs- und Offenlegungspflicht…
…Aufhellung auslandsbezogener Sachverhaltselemente beizuschaffen. Er hat durch konkrete und vollständige Aufklärung der Tatsachen den Anschein zu widerlegen, der sich für die Abgabenbehörde auf Grund der ihr zur Kenntnis gelangten Umstände bietet; es besteht eine erhöhte Mitwirkungspflicht, eine Beweismittelbeschaffungspflicht und eine Vorsorgepflicht. Dementsprechend hat ein Abgabepflichtiger…
…wird. Es liegt vornehmlich am AbgPfl, Beweise für die Aufhellung auslandsbezogener Sachverhaltselemente beizuschaffen. Er hat durch konkrete und vollständige Aufklärung der Tatsachen den Anschein zu widerlegen, der sich für die AbgBeh auf Grund der ihr zur Kenntnis gelangten Umstände bietet. Wird die "erhöhte" Mitwirkungspflicht verletzt…
…Dienstverhältnisses auszuzahlenden gesetzlichen Abfertigung annehmen. Die Partei hätte im bisherigen Verfahren ausreichend Gelegenheit gehabt, durch konkrete und vollständige Aufklärung der Tatsachen diesen Anschein zu widerlegen, der sich für die Behörde auf Grund der ihr anlässlich der Lohnsteuerprüfung zur Kenntnis gelangten Umstände bot. Gemäß § 167 Abs…
…es vornehmlich an ihm, Beweise für die Aufhellung auslandsbezogener Sachverhaltselemente beizuschaffen. Die Partei hat diesfalls durch konkrete und vollständige Aufklärung der Tatsachen den Anschein zu widerlegen, der sich für die belangte Behörde auf Grund der ihr zur Kenntnis gelangten Umstände bot. Verletzt die Partei diese…
…Sachverhaltselemente beizuschaffen. Er hat durch konkrete und vollständige Aufklärung der Tatsachen den Anschein zu widerlegen, der sich für die Abgabenbehörde auf Grund der ihr zur Kenntnis gelangten Umstände bietet; es besteht eine Beweismitteibeschaffungspflicht, eine Vorsorgepflicht und wie hier bei Auslandssachverhalten eine erhöhte Mitwirkungspflicht. Außerdem hat…
…hat diesfalls durch konkrete und vollständige Aufklärung der Tatsachen den Anschein zu widerlegen, der sich für die Abgabenbehörde auf Grund der ihr zur Kenntnis gelangten Umstände bot. Verletzt die Partei diese ihre "erhöhte" Mitwirkungspflicht im Abgabenverfahren, so kann das dadurch bedingte Aufklärungsdefizit nicht der Abgabenbehörde…
…22.1.1992, 90/13/0200). Die Partei habe diesfalls durch konkrete und vollständige Aufklärung der Tatsachen den Anschein zu widerlegen, der sich für die belangte Behörde auf Grund der ihr zur Kenntnis gelangten Umstände geboten habe (Hinweis E 16.11.1993, 93/14/0139…
…so liegt es vornehmlich an ihm, Beweise für die Aufklärung auslandsbezogener Sachverhaltselemente beizuschaffen. Die Partei hat diesfalls durch konkrete und vollständige Aufklärung der Tatsachen den Anschein zu widerlegen, der sich für die Abgabenbehörde auf Grund der ihr zur Kenntnis gelangten Umstände bot (zB VwGH 25…
…für das Abgabenverfahren erforderliche Dokumente und Unterlagen verfügbar sind; alle relevanten Sachverhaltselemente so zu dokumentieren, dass sie für die Abgabenbehörde nachvollziehbar sind, etc (vgl nur BFG 9.12.2021, RV/7100350/2014). Die Partei hat diesfalls durch konkrete und vollständige Aufklärung der Tatsachen den Anschein…
…die Aufklärung auslandsbezogener Sachverhaltselemente beizuschaffen. Er habe durch konkrete und vollständige Aufklärung der Tatsachen den Anschein zu widerlegen, der sich für die Abgabenbehörde auf Grund der ihr zur Kenntnis gelangten Umstände biete. Verletze die Partei diese erhöhte Mitwirkungspflicht, so könne das dadurch bedingte Aufklärungsdefizit nicht…
…so liegt es vornehmlich an ihm, Beweise für die Aufklärung auslandsbezogener Sachverhaltselemente beizuschaffen. Er hat durch konkrete und vollständige Aufklärung der Tatsachen den Anschein zu widerlegen, der sich für die Abgabenbehörde auf Grund der ihr zur Kenntnis gelangten Umstände bot. Verletzt die Partei diese ihre…
…Aufhellung auslandsbezogener Sachverhaltselemente beizuschaffen. Er hat durch konkrete und vollständige Aufklärung der Tatsachen den Anschein zu widerlegen, der sich für die Abgabenbehörde auf Grund der ihr zur Kenntnis gelangten Umstände bietet; es besteht eine erhöhte Mitwirkungspflicht, eine Beweismittelbeschaffungspflicht und eine Vorsorgepflicht. Dementsprechend hat ein Abgabepflichtiger…
…vornehmlich an ihm, Beweise für die Aufhellung auslandsbezogener Sachverhaltselemente beizuschaffen. Die Partei hat diesfalls durch konkrete und vollständige Aufklärung der Tatsachen den Anschein zu widerlegen, der sich für die Abgabenbehörde auf Grund der ihr zur Kenntnis gelangten Umstände bot (VwGH 28.10.2010, 2006/15…
…Er hat durch konkrete und vollständige Aufklärung der Tatsachen den Anschein zu widerlegen, der sich für die Abgabenbehörde auf Grund der ihr zur Kenntnis gelangten Umstände bietet; es besteht eine erhöhte Mitwirkungspflicht, eine Beweismittelbeschaffungspflicht und eine Vorsorgepflicht. Derjenige, der seine Geschäftsbeziehungen unüblich und so wenig…
…gegenüber, beinhaltend ua eine Verpflichtung zur Beweisvorsorge und -beschaffung, da wesentliche Sachverhaltselemente ihre Wurzeln im Ausland haben (Ritz, BAO4, § 115 Tz 10 mwN). Im Rahmen dieser Verpflichtung ist es die Aufgabe des Abgabepflichtigen, durch konkrete und vollständige Aufklärung der Tatsachen den Anschein zu widerlegen, der…
…Aufhellung auslandsbezogener Sachverhaltselemente beizuschaffen. Er hat durch konkrete und vollständige Aufklärung der Tatsachen den Anschein zu widerlegen, der sich für die Abgabenbehörde auf Grund der ihr zur Kenntnis gelangten Umstände bietet; es besteht eine erhöhte Mitwirkungspflicht, eine Beweismittelbeschaffungspflicht und eine Vorsorgepflicht. Zusammengefasst wäre es daher…
…Beweise für die Aufhellung auslandsbezogener Sachverhaltselemente herbeizuschaffen. Er hat durch konkrete und vollständige Aufklärung der Tatsachen den Anschein zu widerlegen, der sich für die Abgabenbehörde aufgrund der ihr zur Kenntnis gelangten Umstände bietet. Andernfalls hat die Abgabenbehörde den maßgeblichen Sachverhalt im Rahmen ihrer freien Beweiswürdigung…
…Sachverhaltselemente beizuschaffen (VwGH 22.1.1992, 90/13/0200). Die Partei hat diesfalls durch konkrete und vollständige Aufklärung der Tatsachen den Anschein zu widerlegen, der sich für die Behörde auf Grund der ihr zur Kenntnis gelangten Umstände bot (VwGH 16.11.1993, 93/14/0139)…