…hat. Nach Senatsmeinung kann von gleichartigen Verhätnissen in den Jahren 1997 und 1998 ausgegangen werden. Die mit Eventualvorsatz erfolgte Nichtabgabe der verfahrensgegenständlichen Steuererklärungen hat daher insgesamt keine für die der Republik Österreich nachteiligen Folgen gehabt. Mittlerweile ist der Bw. auch nicht mehr als Unternehmer erwerbstätig…
…widerspricht. Würde unsere Mandantin Anteile an einem inländischen Immobilieninvestmentfonds halten, käme es nämlich auch zu keinem Abzug der Sicherungssteuer und würden unserer Mandantin keine nachteiligen Folgen aus der Einbehaltung der Sicherungssteuer (insbesondere Liquiditätsnachteil) erwachsen. Es liegt daher eine unterschiedliche Behandlung in- und ausländischer Sachverhalte vor…
…dem Unterbleiben der Erfüllung seiner gesetzlichen Verpflichtung zur Erlassung eines Mängelbehebungsauftrages auch nach Ablauf der gesetzlichen Frist zur Stellung des (an sich zeitgerecht eingebrachten) Antrages keine nachteiligen Folgen für den Abgabepflichtigen ableiten. Der Berufung war daher Folge zu geben und der angefochtene Bescheid aufzuheben. Graz…
…bislang noch keinen Vorsteuerabzug durchgeführt habe (bzw. der Antrag auf Rückerstattung vom Finanzamt verwehrt worden sei) und nun im Jahr 2004 auf Grund der nunmehr ordnungsgemäßen Rechnungen die Rückerstattung der Vorsteuern beantragt worden sei, könne die spätere Rechnungsberichtigung umsatzsteuerlich an keine nachteiligen Folgen (Versagung des…
…kein grobes Verschulden angelastet werden könne, ergäbe sich im Übrigen auch aus entsprechenden, im Zusammenhang mit einem diesbezüglichen abgabenrechtlichen Erstattungsverfahren getroffenen zollamtlichen Feststellungen. Im Übrigen habe das (damit jedenfalls zu Unrecht angenommene) Finanzvergehen bzw. die gesamte Handlungsweise das Bf. insofern auch keine nachteiligen Folgen nach…
…für den Bezug der Familienbeihilfe etwaige negative Auswirkungen haben könnte. Mehrfach wurde mir von Seiten der Finanzamtsmitarbeiter*innen versichert, dass dieser Wechsel keine nachteiligen Folgen für mich bzw. für meine Tochter nach sich ziehen würde. Diese Auskunft seitens des Finanzamts war für mich sehr beruhigend…
…Offenlegung keine nachteiligen Folgen ergeben könnten. Die Verdachtslage sei daher unschlüssig und auch nicht geeignet gewesen, als Grundlage für weitere Schritte gegen den Berufungswerber zu dienen. Außerdem sei der steuerliche Vertreter des Berufungswerbers seit längerem nicht mit Direktor der I Ltd., weswegen er auch keine…
…ihm derartige Kopien nicht zeitgerecht übermittelt wurden. Da die Ausweiskopiene der wirtschaftlichen Eigentümer auch korrekt nachgemeldet wurden, hatte die Tat auch keine nachteiligen Folgen nach sich gezogen. Eine Verwarnung des Bf. erschien dem Senat im gegenständlichen Fall aus spezialpräventiven Erwägungen nicht erforderlich. Gemäß § 185 lit…
…der Verhängung einer Strafe absehen könne, wenn das Verschulden der Beschwerdeführerin geringfügig (leicht fahrlässig) und die Folgen der Übertretung unbedeutend sind. Bei Vorliegen der Voraussetzungen bestehe ein Anspruch auf Absehen von der Strafe. Es seien keine nachteiligen Folgen entstanden. Ein etwaiges Verschulden der Beschwerdeführerin sei…
…der Verhängung einer Strafe absehen könne, wenn das Verschulden des Beschwerdeführers geringfügig (leicht fahrlässig) und die Folgen der Übertretung unbedeutend sind. Bei Vorliegen der Voraussetzungen bestehe ein Anspruch auf Absehen von der Strafe. Es seien keine nachteiligen Folgen entstanden. Ein etwaiges Verschulden des Beschwerdeführers sei…
…Einleitung eines Finanzstrafverfahrens wegen mangelnder Strafwürdigkeit abzusehen gehabt, weil das Verschulden des Bf. geringfügig sei und die Tat keine nachteiligen Folgen nach sich gezogen habe. Die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens sei weder aus general- noch aus spezialpräventiven Gründen indiziert. Mit Ausnahme der unglaubwürdigen Angaben des Mi…
…die Umstände, dass durch den gegenständlichen Abstellvorgang des Bf. keine nachteiligen Folgen entstanden und auch ein vernachlässigbarer Unrechts- und Verschuldensgrad vorliegt und der Milderungsgrund der Schuldeinsicht gegeben ist, wird somit eine Ermahnung ausgesprochen. Zur Unzulässigkeit der Revision Gegen diese Entscheidung ist gemäß Art. 133 Abs…
…geschützte Rechtsgut, nämlich die ordnungsgemäße Parkraumbewirtschaftung, wurde durch die Überschreitung von etwa 60 Sekunden praktisch nicht beeinträchtigt. Es sind keine nachteiligen Folgen entstanden - andere Verkehrsteilnehmer wurden nicht benachteiligt, und die Parkordnung wurde lediglich vernachlässigbar kurz überschritten. Ebenso ist mein Verschulden als gering einzustufen, da es…
…1988 soll vermeiden, dass ein Nachzahlungsbetrag im Zeitpunkt der Auszahlung mit dem vollen Tarif besteuert wird, während eine Auszahlung zu verschiedenen, in der Vergangenheit liegenden Zeitpunkten, die tarifmäßig nachteiligen Folgen nicht bewirkt hätte. Bei Pensionszahlungen, die (nachträglich) mittels Bescheid zuerkannt werden, bewirkt bereits § 19 EStG…
…vollständig, richtig und zeitgerecht vorgenommen werden. Dies sei der Fall, aus einem Verzug von ein bis zwei Tagen könnten keine nachteiligen Folgen abgeleitet werden. Darüber hinaus sei eine tagmäßige Unterteilung ohnedies erfolgt. Für die Feststellung eines höheren Umsatzes gebe es keinerlei Anhaltspunkte. Wenn tatsächlich ein…
…iHv € 29.139,20 zur Anweisung gebracht worden sei. Es handle sich hierbei lediglich um ein Versehen, welches keine nachteiligen Folgen nach sich gezogen habe. In diesem Zusammenhang möchte der Bf. auch festhalten, dass die Gebrauchsabgabe für die Monate Juli und August 2016 umgehend…
…einen Nachteil erfahren würde, ist an den Haaren herbeigezogen. Im Zeitraum des Beschwerdeverfahrens hatte der Beschwerdeführer bereits einen Arbeitsplatz, sodass er keine nachteiligen Folgen befürchten musste. Im Übrigen erscheint es sehr unglaubwürdig, dass jemand mehrere hundert Kilometer von jenem Ort entfernt, an dem er eben…
…Aufhebung für den Bw., da die Aufhebung zunächst zum Wegfall der gegenüber dem Bw. festgesetzten Einkommensteuer führt, keine nachteiligen Folgen. Die im Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Bescheides noch nicht durchgeführten Ermittlungen sind jedenfalls wesentlich, weil sie zu einem anderen, nämlich einen Aufgabegewinn nicht versteuernden…
…ist, der Wortlaut der innerstaatlichen Einschränkungsbestimmungen müsse unverändert bleiben. Entgegen o.a. Literaturmeinungen hat diese Art der Beibehaltung des Ausschlussrechts auch keine anderweitigen (nachteiligen) Folgen für den Steuerpflichtigen. Die nichtunternehmerisch genutzten Gebäudeanteile gelten zwar nunmehr nicht bloß dem Unternehmen zugeordnet, sondern als für dieses ausgeführt…
…38; siehe Aigner/Prechtl, aaO, 112). Diese Art der Beibehaltung des Ausschlussrechts hätte auch keine anderweitigen (nachteiligen) Folgen für den Steuerpflichtigen. Die nichtunternehmerisch genutzten Gebäudeanteile gelten zwar nunmehr nicht bloß dem Unternehmen zugeordnet, sondern als für dieses ausgeführt. Faktische Änderungen ergeben sich hieraus aber nicht…