…eine Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft im Sinne des § 2 Abs. 2 erster Satz FLAG anzunehmen. Wiederholte Kontaktbesuche (ohne Übernachtungen) sind von vornherein nur auf Zeit angelegt gewesen ("Ausgang") und erstrecken sich jeweils bloß auf wenige Stunden. Sie stehen insgesamt von ihrer Dauer her in keinem Verhältnis…
…erwarten sein wird. Voraussetzung für die Haushaltszugehörigkeit eines Kindes ist nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes eine Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft, wobei die Bedürfnisse des Kindes in dieser einheitlichen Wirtschaftsführung entsprechend Berücksichtigung finden müssen. Von einer Wohn- und Wirtschaftgemeinschaft kann im vorliegenden Fall nicht ausgegangen werden…
…Wirtschaftsführung entsprechend Berücksichtigung finden. Die Bw. hat weder in der Berufung noch in der Vorhaltsbeantwortung bzw. im Vorlageantrag dargetan, dass die Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft mit S. nach deren Abmeldung im Oktober 1999 von der Wohnung in W. weiter bestanden habe bzw. wieder aufgenommen worden sei…
…ständig am Wohnsitz des Vaters in Polen aufhält und auch dort ihr Studium absolviert, kann von einer einheitlichen Wohngemeinschaft nicht ausgegangen werden. Dass die Tochter mit der Mutter im Zuge der Arbeitslosenversicherung in Österreich mitversichert ist, begründet keine Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft. Zusammenfassend wird daher festgestellt…
…in Salzburg bei ihrer pflegebedürftigen Mutter wohnte und zeitweise einer Berufstätigkeit nachging. Ich führte ab Oktober 1995 keine Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft mehr mit meiner Mutter. Ich musste alle Lebensmittel und Kleider sowie Haushaltsartikel selber kaufen. Meine Mutter sorgte in keiner Weise für mich, außer dass…
…um einen Freund der Berufungswerberin, es besteht keine Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft im Sinn einer Lebensgemeinschaft. Beweis: Einvernahme der Berufungswerberin 3. Der laut im Verfahren vorgelegtem Scheidungsurteil zu Unterhalt für den mj. K. L. verpflichtete Kindesvater, S.L. , leistet keinen Kindesunterhalt, weil er dazu nicht in…
…FLAG 1967 vor. Es liegt keine Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft der Mutter mit den Kindern vor. Die überwiegende Zeit verbringen die Kinder im Heim. Die Kinder befinden sich in voller Erziehung des Pius-Institutes der Kreuzschwestern. Dies umfasst die Pflege und Erziehung der Minderjährigen. Der Unterhalt…
…Verwaltungsgerichtshofes ist eine Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft Voraussetzung für die Haushaltszugehörigkeit eines Kindes. Für ein Kind, das im Haushalt eines Elternteiles betreut wird, kann daher beim anderen Elternteil kein Anspruch auf die Familienbeihilfe aus dem Titel der überwiegenden Kostentragung vorliegen, unabhängig davon, ob und wie viel…
…drei Wochenend-Besuchsfahrten und im Jahr 2010 zehn Wochenend-Besuchsfahrten bis Mai 2010 bestätigt. Die unregelmäßigen Besuche der Kinder am Wochenende begründen keine Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft (dh keine Haushaltszugehörigkeit). Betreffend A und B: Es wurden keinerlei Unterlagen für Wochenend-Besuchsfahrten vorgelegt, sodass keine Haushaltszugehörigkeit erkennbar…
…ausbezahlt wurde! Weiters wird die von der erstinstanzlichen Abgaben- und Finanzbehörde angenommene Haushaltszugehörigkeit des Erstbeschwerdeführers mit der Zweitbeschwerdeführerin ausdrücklich bestritten, da die beiden Beschwerdeführer einen jeweils abgetrennten eigenen Wohnbereich im gegenständlichen Mehrfamilienhaus bewohnen, sodass sohin ausdrücklich keine Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft der beiden Beschwerdeführer vorliegt, weshalb…
…Satz FLAG 1967 vor. Es liegt keine Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft der Mutter mit den Kindern vor. Die überwiegende Zeit verbringen die Kinder im Heim. Die Kinder befinden sich in voller Erziehung der Stadt Wien. Dies umfasst die Pflege und Erziehung der Minderjährigen. Der Unterhalt der…
…Es bestand keine Wohn- und keine Wirtschaftsgemeinschaft mit ***Person1*** in ***Ort2***. Die Beschwerdeführerin lebte im Jahr 2020 somit nicht in einer Gemeinschaft mit einem Partner. Der Familienbonus Plus wurde im Rahmen der Beschwerdevorentscheidung (OZ 3) bei der Bf. für ihren Sohn zu 50 % und für…
…sei im Zeitraum Jänner bis September 2019 in Haft gewesen. Falls dies für den gesamten Zeitraum zutreffend ist, konnte sie in dieser Zeit jedenfalls keine Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft mit ihrem Sohn gebildet haben. Allerdings ist unklar, ob die vom Vater verwendete Formulierung im Vorlageantrag "Zeitraum…
…jungen Frau“. Selbst ein allfällig regelmäßig wiederkehrender Aufenthalt der Tochter im Haushalt der Mutter an den Wochenenden wäre als Besuch zu beurteilen, würde jedoch keine Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft mit der Mutter in deren Haushalt begründen. Für den Fall, dass dennoch eine Haushaltszugehörigkeit der Tochter zum…
…keine Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft. Zur Darstellung der ehelichen Verhältnisse schließe die Bw. den per Notariatsakt am 20. Mai 2005 errichteten Ehevertrag in Kopie an, wobei die Bw. insbesondere auf folgende Punkte verweise: Laut Punkt "Zweitens" des Ehevertrages hätten die Ehepartner die getrennte Wohnsitznahme (Hauptwohnsitz und…
…hiergegen erhobene Beschwerde mit der Begründung ab, die Feststellung der belangten Behörde auf Vorliegen einer Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft des Beschwerdeführers und der Berufungswerberin könne nicht als rechtswidrig erkannt werden. 5.) Der Referent sieht auf Grund des vorgetragenen Sachverhaltes keine Veranlassung, von der Ansicht des Verwaltungsgerichtshofes…
…und ist seither- wie die Bw. in dem am 4. Februar 2003 beim Finanzamt eingebrachten Formular angibt - "bei sich selbst" in Kanada wohnhaft. Er besitzt somit einen eigenen Haushalt in Kanada. Demzufolge liegt keine Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft vor und es ist die Zugehörigkeit des Sohnes…
…6.2021 in ***6***. Trotz der gegenteiligen Meldungen laut MeldeG wohnte die Beschwerdeführerin im gegenständlichen Jahr in ***6***. Es bestand keine Wohn- und keine Wirtschaftsgemeinschaft mit ***9*** in ***11***. Die Beschwerdeführerin lebte im Jahr 2019 nicht in einer Partnerschaft. Unstrittig erfolgte der Erwerb eines Toners…
…Auslandsaufenthalts der Tochter der Bf. keine vorübergehende Unterbrechung der Haushauszughörigkeit vor, da die Tochter der Bf. nach diesem Studienaufenthalt nicht mehr in den mütterlichen Haushalt zurückkehrte. Es liegt somit keine Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft zwischen der Bf. und der Tochter der Bf. ab dem Beginn des…
…Kindes würden keine Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft, somit keine Haushaltszugehörigkeit, begründen. Die durchgehende, mehr als zwei Jahre dauernde Heimunterbringung könne nicht mehr als vorübergehender Aufenthalt außerhalb der gemeinsamen Wohnung im Sinne des § 2 Abs. 5 lit. a FLAG 1967 angesehen werden. Aufgrund dessen und der nicht…