…der Betriebsprüfung, die S GmbH könne die Leistungen nicht erbracht haben, weil im fraglichen Zeitraum keine Dienstnehmer bei der Gebietskrankenkasse gemeldet waren, könne durch mehrere verschiedene gleichwahrscheinliche Annahmen entkräftet werden: a) die S GmbH könnte als Generalunternehmer andere befugte Gewerbetreibende mit der Bauausführung beauftragt haben;…
…nach den Kriterien des § 2 UStG gegeben sein muss. Im bloß einmaligen aktiven Anbieten von Diensten gegenüber der Bw. vermag der Berufungssenat keinen objektiven Umstand erkennen, dass die Personen P1 bis P12 bei ihrer einmaligen selbständigen Leistungserbringung in Wiederholungsabsicht gehandelt hätten. Auch hat Verwaltungsgerichtshof in…
…jedoch nur dann relevant (subsidiäres Beweisthema), wenn zuvor die tatsächliche Existenz der S GmbH und damit auch deren Fähigkeit zur Leistungserbringung (primäres Beweisthema) bewiesen worden wäre. Wenn die Bw. vermeint, die Abgabenbehörde habe nicht dargelegt, warum der Zeuge D zur Klärung des primären Beweisthemas keinen…
…iHv € 222.000,00 geschlossen worden, weshalb es sich um einen einmaligen Verkaufsvorgang ohne jede Wiederholungsabsicht handle. Bei diesem Verkauf hätte sich die Bf das Eigentum an den Gegenständen vorbehalten und der Kaufpreis sei im Kaufvertrag fixiert worden. Das Zahlungsziel sei an den Zeitpunkt…
…einem solchen Fall müsste die Nachhaltigkeit der Tätigkeit nicht nur anhand der einmaligen Auftragserteilung sondern auch anhand der folgenden Verkäufe geprüft werden. Dieser Fall ist in wirtschaftlicher Betrachtung nicht anders zu beurteilen als die Situation, bei der die Sammlungsstücke vom Sammler selber sukzessive abverkauft werden…
…dass durch einmaligen An- und Verkauf dieser Maschine der Bw. noch nicht zum Unternehmer werde, zumal es sowohl an der Wiederholungsabsicht als auch grundsätzlich auf Grund der Konstruktion des Geschäftes an der Wiederholungsmöglichkeit mangelte. F) 1.6. Kein Vorsteuerabzug bei Kenntnis oder vorwerfbarer Unkenntnis vom…
…wenn sie nur fallweise (sobald sich von außen eine Gelegenheit bietet) ausgeführt wird (vgl. Ruppe, Kommentar zum UStG, § 2 Tz.49). Nachhaltigkeit ist hingegen ua. gegeben, wenn Tätigkeiten tatsächlich wiederholt ausgeübt werden oder wenn bei einer (zunächst) einmaligen Tätigkeit an Hand objektiver Umstände auf die…
…eine Qualifikation als Einkünfte aus Gewerbebetrieb im Sinne von § 23 Z 1 EStG 1988 bei einer einmaligen Überlassung von Informationen aufgrund der fehlenden Nachhaltigkeit (mit Wiederholungsabsicht und auf Dauer) nicht vorliegen könne. Auch Einkünfte im Sinne von § 29 Z 3 EStG 1988 würden nicht vorliegen…
…Absicht auf Wiederholung vorgenommen wurde. Eine einmalige Betätigung größeren Umfangs und längerer Zeitdauer wird bereits für sich nachhaltig sein. Eine Wiederholungsabsicht für die abermalige Vornahme einer derartigen Tätigkeit muß dabei nicht vorliegen. Dies gilt insbesondere für Tätigkeiten gegenüber nur einem Auftraggeber (VwGH 14.09.1988…
…werde auch kein eigenständiger Betrieb begründet, weil eine einmalige Veräußerung vorliege, die auf eine einmalige Gelegenheit zurückzuführen sei, die sich zufällig ergeben habe, sodass von keiner Wiederholungsabsicht auszugehen sei. Da nicht das Grundstück, sondern das Kaufanbot selbst veräußert worden sei, liege zudem kein Anwendungsfall der…
…Gastgeberin einer Tupperware-Heimvorführung, welche nicht nur einmal oder mit Wiederholungsabsicht tätig wird, wird als Unternehmer iSd § 2 Abs. 1 UStG anzusehen sein. In manchen Fälle könnte jedoch das Tatbestandselement der Nachhaltigkeit nicht erfüllt sein, sodass keine Unternehmereigenschaft der Gastgeberin bestünde. 2. Selbst wenn die…
…Nachhaltig ist eine Tätigkeit, wenn Wiederholungsabsicht besteht oder wenn sie unter Ausnutzung derselben Gelegenheit und desselben dauernden Verhältnisses ausgeübt wird (VwGH 12.12.1988, 87/15/0107; VwGH 25.1.1995, 93/13/0084). Bei einer zunächst einmaligen Tätigkeit ist Nachhaltigkeit gegeben, wenn an Hand…
…der ***Bezeichnung Person1***, sodass diese "Herr der Leistungsbeziehung" ist. Aus dem Gesagten folgt, dass die ***Bezeichnung Person1*** nachhaltig unter Tragung eines Unternehmerrisikos tätig wird und somit - auch bei nur einmaliger Tätigkeit - eine Unternehmerin im Sinne des § 2 UStG ist. Zu den Folgen einer fehlenden Unternehmereigenschaft…
…auch nur gegenüber einem Auftraggeber ausgeübt wird und keine Wiederholungsabsicht besteht. Schafft der Steuerpflichtige aufgrund eines Vertragsabschlusses einen Dauerzustand um fortlaufend Einnahmen zu erzielen, liegt Nachhaltigkeit vor (vgl. Doralt/Kauba in Doralt, EStG10, § 23 Rz 43 ff mit weiteren Nachweisen). Keine gewerbliche Tätigkeit ist bei…
…ein Vorsteuerabzug nur in Betracht, wenn die Fahrzeuge (Mehrzahl!) ausschließlich der gewerblichen Weiterveräußerung dienen würden. Die Veräußerung eines einzigen Kfz wäre keine gewerbliche Weiterveräußerung. Nach dem Gesamtbild der Verhältnisse läge auf Seiten der Berufungswerberin daher keine Wiederholungsabsicht vor, weshalb es sich bei dem im Jahr…
…auch nur gegenüber einem Auftraggeber ausgeübt wird und keine Wiederholungsabsicht besteht. Schafft der Steuerpflichtige aufgrund eines Vertragsabschlusses einen Dauerzustand um fortlaufend Einnahmen zu erzielen, liegt Nachhaltigkeit vor (vgl. Doralt/Kauba in Doralt, EStG10, § 23 Rz 43 ff mit weiteren Nachweisen). Keine gewerbliche Tätigkeit ist bei…
…auch nur gegenüber einem Auftraggeber ausgeübt wird und keine Wiederholungsabsicht besteht. Schafft der Steuerpflichtige aufgrund eines Vertragsabschlusses einen Dauerzustand um fortlaufend Einnahmen zu erzielen, liegt Nachhaltigkeit vor (vgl. Doralt/Kauba in Doralt, EStG10, § 23 Rz 43 ff mit weiteren Nachweisen). Keine gewerbliche Tätigkeit ist bei…
…auch nur gegenüber einem Auftraggeber ausgeübt wird und keine Wiederholungsabsicht besteht. Schafft der Steuerpflichtige aufgrund eines Vertragsabschlusses einen Dauerzustand um fortlaufend Einnahmen zu erzielen, liegt Nachhaltigkeit vor (vgl. Doralt/Kauba in Doralt, EStG10, § 23 Rz 43 ff mit weiteren Nachweisen). Keine gewerbliche Tätigkeit ist bei…
…auch nur gegenüber einem Auftraggeber ausgeübt wird und keine Wiederholungsabsicht besteht. Schafft der Steuerpflichtige aufgrund eines Vertragsabschlusses einen Dauerzustand um fortlaufend Einnahmen zu erzielen, liegt Nachhaltigkeit vor (vgl. Doralt/Kauba in Doralt, EStG10, § 23 Rz 43 ff mit weiteren Nachweisen). Keine gewerbliche Tätigkeit ist bei…
…auch nur gegenüber einem Auftraggeber ausgeübt wird und keine Wiederholungsabsicht besteht. Schafft der Steuerpflichtige aufgrund eines Vertragsabschlusses einen Dauerzustand um fortlaufend Einnahmen zu erzielen, liegt Nachhaltigkeit vor (vgl. Doralt/Kauba in Doralt, EStG10, § 23 Rz 43 ff mit weiteren Nachweisen). Keine gewerbliche Tätigkeit ist bei…