…ab. Die Zustellung an eine Person, die zu Unrecht als Zustellungsbevollmächtigter der Partei angesehen wird, entsprechend der Zustellverfügung vermag gegenüber der Partei keine Rechtswirkungen zu entfalten, dies selbst im Fall des tatsächlichen Zukommens an die Partei (zB VwGH 24.3.2015, Ro 2014/05/0013…
…die ***Bf1*** genannt wurde, erlangte der Umsatzsteuerbescheid vom 25.9.2013 für das Jahr 2011 keine Rechtswirksamkeit. Die Beschwerde (damalige Berufung) ist daher spruchgemäß als unzulässig zurückzuweisen. Zulässigkeit einer Revision Gegen einen Beschluss des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung von Bw., vertreten durch Dippold-Haas & Partner Steuerberatungs OEG, 8600 Bruck an der Mur, Koloman Wallisch-Platz 23/II, gegen die Bescheide des Finanzamtes Salzburg-Land betreffend Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO für die Jahre 1998…
…Zustellgesetz vorzunehmen (§ 98 BAO). Da § 97 BAO nicht explizit vorsieht, dass der Inhalt schriftlicher Erledigungen anstatt durch Zustellung einer schriftlichen Ausfertigung auch mittels Telefax bekannt gegeben werden kann und bis dato auch keine die Verwendung von Telekopierern zulassende, auf § 97 Abs. 3 zweiter Satz BAO…
…VwGH 2.3.2006, 2006/15/0087). Da im gegenständlichen Fall die als Bescheide bezeichneten Erledigungen des Finanzamtes an die Gemeinschuldnerin gerichtet waren, liegen mangels Bescheidcharakter keine rechtswirksamen Erledigungen vor. Die Berufung war somit gemäß § 273 Abs.1 lit a BAO als unzulässig zurückzuweisen. Salzburg…
…über die Hinterlegung ersetzt das tatsächliche Zukommen nicht (aaO). 2. Mangels eines wirksamen Zustellvorganges hat der Haftungsbescheid vom 14. August 2007 keine Rechtswirksamkeit erlangt. Daran ändert auch der im Weiteren infolge der (fälschlichen) Abmeldung des Bf im Zentralen Melderegister vorgenommene Zustellversuch durch öffentliche Bekanntmachung gem. …
…Zustellungsbevollmächtigten, sondern an die Vollmachtgeberin (die Beschwerdeführerin) zugestellt. Damit konnten die angefochtenen Bescheide mangels rechtswirksamer Zustellung keine Rechtswirksamkeit entfalten, womit sich die gegenständliche (als „Berufung“ bezeichnete) Beschwerde vom 19.10.2015 gegen nicht wirksame Bescheide richtete. Wenn in den Begründungen der angefochtenen Bescheide ausgeführt wurde…
…die Beschwerde ein. Der Bf. sei aufgrund seines Geisteszustandes nicht schuld- bzw. zurechnungsfähig und verfüge derzeit über kein Einkommen. Der Magistrat der Stadt Wien legte das Rechtsmittel am 4. Dezember 2013 dem Unabhängigen Verwaltungssenat Wien vor. Mit Schreiben vom 3. Jänner 2014 wurden die Akten…
…Damit wurde gegen das bei Grundlagenbescheiden im Sinne des § 188 geltende Gebot der Einheitlichkeit verstoßen und die an den Bw und die oben genannten Gesellschaften gerichteten Erledigungen haben deshalb keine Rechtswirksamtkeit erlangt (VwGH 05.09.2012, 2011/15/0024). Dementsprechend wurden die gegen die Feststellung…
…Gesellschaft ausgewiesen. Gegen diesen Bescheid erhob der Bw. Berufung mit der Begründung, ihm seien im Jahr 2003 keine Einkünfte zugeflossen. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 289 BAO darf die Abgabenbehörde zweiter Instanz in der Sache selbst nur entscheiden, wenn die Berufung weder zurückzuweisen (§ 273…
…gemäß § 188 BAO, der nach Beendigung der Personengemeinschaft an diese ergeht, entfaltet keine Rechtswirksamkeit. Durch die Vereinbarung zwischen der C GmbH einerseits sowie der Bw und ihrem Gatten andererseits, wonach letztere ihre Kommandit-Einlage mit Wirkung vom 30. September 1989 an die Komplementär GmbH verkauften…
…Finanzamtes als nicht rechtswirksam erlassen anzusehen sind. Nach § 243 BAO sind Berufungen nur gegen Bescheide zulässig, nicht jedoch gegen Erledigungen, die trotz ihrer Bezeichnung keine rechtswirksamen Bescheide darstellen. Hiezu normiert § 273 Abs 1 lit a BAO die Pflicht der Abgabenbehörde, eine Berufung durch Bescheid zurückzuweisen…
…um Rechtswirksamkeit zu entfalten, direkt an den Masseverwalter zu richten gewesen. Durch die bloße Zustellung der an die Bw. als Gemeinschuldnerin gerichteten Erledigungen sind diese dem Masseverwalter gegenüber indes nicht wirksam geworden. Da die als Bescheide intendierten Erledigungen sohin keine Rechtswirksamkeit zu entfalten vermochten und…
…). Dennoch wurde die als Bescheid intentierte angefochtene Erledigung des Finanzamtes an die Mitunternehmerschaft gerichtet. Auf Grund obiger Ausführungen konnte diese Erledigung aber keine Rechtswirksamkeit entfalten, weil sie an eine nicht mehr existente Personengemeinschaft gerichtet war. Um dem Individualisierungserfordernis von Bescheiden gerecht zu werden, hätten als…
…vgl. den erwähnten hg. Beschluss vom 18. September 2003). Da die als Bescheid intendierte Erledigung der belangten Behörde sohin keine Rechtswirksamkeit zu entfalten vermochte und dem Beschwerdeführer in einem subjektiven Recht nicht verletzen konnte, war die Beschwerde mangels Berechtigung zu ihrer Erhebung gemäß § 34 Abs…
…hinsichtlich der vom Feststellungsbescheid abgeleiteten Abgaben und der mehrfachen intendierten Erledigungen der Abgabenbehörden, die infolge Verletzung der Mitwirkungspflichten keine Rechtswirksamkeit erlangten, lag keine Entscheidungspflicht über die Abgabenerklärung des Jahres 1989 mehr vor. Anzumerken ist, dass selbst wenn man die Abgabenerklärung als Antrag im Sinne des …
…hinsichtlich der vom Feststellungsbescheid abgeleiteten Abgaben und der mehrfachen intendierten Erledigungen der Abgabenbehörden, die infolge Verletzung der Mitwirkungspflichten keine Rechtswirksamkeit erlangten, liegt keine Entscheidungspflicht über die Abgabenerklärung des Jahres 1989 (mehr) vor. Anzumerken ist, dass selbst wenn man die Abgabenerklärung als Antrag im Sinne des …
…derselben führt der Bw. grundsätzlich aus, dass ihm keinerlei Einkünfte aus einer gemeinschaftlichen Tätigkeit mit seiner seiner vormaligen Ehegattin zugeflossen seien. Darüberhinaus wird auch ins Treffen geführt, dass der bekämpfte Bescheid keine Wirksamkeit entfalten könne, weil er nicht an den Bw. selbst, sondern seiner vormaligen…
…sei davon auszugehen, dass auch eine Heilung des Zustellmangels nicht eingetreten sei und der gegenständliche "Einkommensteuerbescheid 2018" - entgegen der im Vorhalt vom 22.01.2024 vom BFG getroffenen Annahme - keine Rechtswirksamkeit entfaltet habe. In der Vorhaltbeantwortung vom 08.02.2024 bestätigte das FA, dass der…
…streitgegenständlichen Berichtigungsbescheid gemäß § 295 Abs. 1 BAO betreffend Einkommensteuer 2006 unter anderem stützte, mangels gesetzmäßiger Adressierung keine Rechtswirksamkeit erlangte und es sich daher um einen Nichtbescheid handelte. Des Weiteren hat das Bundesfinanzgericht mit Erkenntnis vom 18. Februar 2021, RV/4100542/2013, den Bescheid betreffend die…