… 212a BAO sei nicht nur die unmittelbare oder mittelbare Abhängigkeit der Höhe einer Abgabe von einer Beschwerde, sondern auch die Zurückführung der Nachforderung auf einen Bescheid, der von einem Anbringen abweicht oder dem kein Anbringen zugrunde liegt. Da die dem Aussetzungsantrag zugrunde liegende Nachforderung nicht…
…seinen Geschäftsführerpflichten stets pünktlich und umfassend nachgekommen. Von einer schuldhaften Pflichtverletzung könne keine Rede sein. Er habe die Abgaben aus den Mitteln der GmbH gar nicht bezahlen können, da keine Mittel vorhanden gewesen seien, zumal das eingezahlte Stammkapital sehr rasch für die Anlaufkosten der GmbH…
…insofern zu, da wie bereits erwähnt zum Bestellungszeitpunkt des Bw. zum Geschäftsführer sämtliche Gesellschaften ihre Tätigkeiten längst eingestellt gehabt hätten und für die Buchhaltung und die Erstellung der Jahresabschlüsse keine Mittel mehr vorhanden gewesen wären, um bestehende Verbindlichkeiten und Abgabenrückstände begleichen zu können. Die einzige…
…insofern zu, da wie bereits erwähnt zum Bestellungszeitpunkt des Bw. zum Geschäftsführer sämtliche Gesellschaften ihre Tätigkeiten längst eingestellt gehabt hätten und für die Buchhaltung und die Erstellung der Jahresabschlüsse keine Mittel mehr vorhanden gewesen wären, um bestehende Verbindlichkeiten und Abgabenrückstände begleichen zu können. Die einzige…
…insofern zu, da wie bereits erwähnt zum Bestellungszeitpunkt des Bw. zum Geschäftsführer sämtliche Gesellschaften ihre Tätigkeiten längst eingestellt gehabt hätten und für die Buchhaltung und die Erstellung der Jahresabschlüsse keine Mittel mehr vorhanden gewesen wären, um bestehende Verbindlichkeiten und Abgabenrückstände begleichen zu können. Die einzige…
…insofern zu, da wie bereits erwähnt zum Bestellungszeitpunkt des Bw. zum Geschäftsführer sämtliche Gesellschaften ihre Tätigkeiten längst eingestellt gehabt hätten und für die Buchhaltung und die Erstellung der Jahresabschlüsse keine Mittel mehr vorhanden gewesen wären, um bestehende Verbindlichkeiten und Abgabenrückstände begleichen zu können. Die einzige…
…insofern zu, da wie bereits erwähnt zum Bestellungszeitpunkt des Bw. zum Geschäftsführer sämtliche Gesellschaften ihre Tätigkeiten längst eingestellt gehabt hätten und für die Buchhaltung und die Erstellung der Jahresabschlüsse keine Mittel mehr vorhanden gewesen wären, um bestehende Verbindlichkeiten und Abgabenrückstände begleichen zu können. Die einzige…
…insofern zu, da wie bereits erwähnt zum Bestellungszeitpunkt des Bw. zum Geschäftsführer sämtliche Gesellschaften ihre Tätigkeiten längst eingestellt gehabt hätten und für die Buchhaltung und die Erstellung der Jahresabschlüsse keine Mittel mehr vorhanden gewesen wären, um bestehende Verbindlichkeiten und Abgabenrückstände begleichen zu können. Die einzige…
…einer Abgabe, deren Höhe unmittelbar oder mittelbar von der Erledigung einer Berufung abhängt, ist auf Antrag des Abgabepflichtigen insoweit auszusetzen, als eine Nachforderung unmittelbar oder mittelbar auf einen Bescheid, der von einem Anbringen abweicht, oder auf einen Bescheid, dem kein Anbringen zugrunde liegt, zurückzuführen ist…
…deutliche Anhaltspunkte für das Fehlen liquider Mittel zur Entrichtung der Abgabenschuldigkeiten zum jeweiligen Fälligkeitstag (12. und 16.11.2009) vor. Da der Bf. somit die Abgaben nicht entrichtet hat, weil der Vertretene überhaupt keine liquiden Mittel zur Verfügung hatte, hat er keine abgabenrechtliche Pflicht verletzt. …
…vor, dass die Fa. B-GmbH in Liqu. völlig vermögenslos wäre und keine liquiden Mittel vorhanden seien. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist es Sache des Geschäftsführers darzutun, weshalb er nicht dafür Sorge tragen konnte, dass die Gesellschaft die anfallenden Abgaben rechtzeitig entrichtet hat. Aufgabe…
…wären, da sich im Anmeldungsverzeichnis der Konkursforderungen keine Rückstände für Gas, Wasser, Strom, Büromaterial, Treibstoffe oder Reparaturen finden würden. Da somit die vorhandenen Mittel zur Befriedigung der Gläubiger nicht gleichmäßig aufgeteilt worden wären, wäre die Haftungsinanspruchnahme zu Recht erfolgt. Abschließend stellte das Finanzamt fest, dass…
…Juli 2015 wurde der Bf. um zusätzliche Informationen ersucht, die belegen könnten, dass - wie behauptet - "tatsächlich keine liquiden Mittel vorhanden gewesen sind, da aus dem Akt zu ersehen, ist, dass für die Firma C-GmbH für den Monat 10/2011 eine Umsatzsteuervoranmeldung mit einer Gutschrift…
… 212a Abs. 1 und 3 BAO besteht mangels mittelbarer Abhängigkeit kein Grund, einen aus Anlass eines Vorlageantrages gegen einen zurückgewiesenen Wiedereinsetzungsantrag eingebrachten Antrag auf Aussetzung der Einhebung zu bewilligen: Die Einbringung eines Antrages auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand stellt lediglich den Beginn eines eigenen…
…Antrag auf Vorlage der Berufung an die Abgabenbehörde zweiter Instanz hat der Bw. glaubhaft dargelegt, dass ab Ende März 2003 keine Mittel für eine, wenn auch nur quotenmäßig anteilige Befriedigung der Gläubiger mehr vorhanden waren. Seitens des unabhängigen Finanzsenates war daher der Berufung insoweit stattzugeben…
…dass die Wohnung wie im Kaufvertrag vereinbart im Zeitpunkt dessen Unterzeichnung übergeben bzw. übernommen worden sei und entgegen den Ausführungen in der Berufung keine mittelbare Grundstücksschenkung vorliege. Es sei dazu Stellung zu nehmen. | 3. | Seit wann und jeweils in welcher Höhe - nach Jahren…
…F-GmbH die finanziell negative Entwicklung weder vorhersehen noch beeinflussen habe können und er mit gutem Gewissen sagen könne, dass ihm die Mittel zur Abgabentilgung einerseits aus nicht einbringlichen Rechnungen und andererseits aus der daraus resultierenden Haltung der Bank , welche die laufende Finanzierung eingestellt habe…
…Steuerentrichtung nur auf die verwalteten und verfügbaren Mittel erstrecken und die Verpflichtung einschließen würde, die Steuerschulden nicht schlechter zu behandeln als andere Schulden, wobei jedoch keine Verpflichtung bestehen würde, den Abgabengläubiger bevorzugt zu befriedigen. Der Bw. hätte jedenfalls keine Vorwegbefriedigung anderer Gläubiger vorgenommen oder sich…
…dem kein Anbringen zugrunde liegt, zurückzuführen ist, höchstens jedoch im Ausmaß der sich bei einer dem Begehren des Abgabepflichtigen Rechnung tragenden Berufungserledigung ergebenden Herabsetzung der Abgabenschuld. Dies gilt sinngemäß, wenn mit einer Berufung die Inanspruchnahme für eine Abgabe angefochten wird. Eine mittelbare Abhängigkeit von der…
…bestellende Waren nur mehr gegen Vorauskasse zu bezahlen gewesen wären. Andernfalls hätte der Betrieb sofort geschlossen werden müssen, da keine Mittel mehr zur Verfügung gestanden wären. Durch diese Vereinbarungen wäre eine Weiterführung des Betriebes ermöglicht worden. Die mit dem zu erwirtschaftenden Deckungsbeitrag erhoffte Restrukturierung wäre…