…vertreten durch Martin Friedl, Steuerberater, Marktplatz 2, 4650 Lambach, wegen des Finanzvergehens der Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49a Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde der Beschuldigten vom 23. Dezember 2015 gegen das Erkenntnis der Einzelbeamtin des Finanzamtes Grieskirchen Wels als Finanzstrafbehörde vom 26. November 2014…
…HR Dr. Doris Schitter, in der Finanzstrafsache gegen A., Adr.1, wegen des Finanzvergehens der Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 51 Abs. 1 lit. f des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung des Beschuldigten vom 8. Oktober 2010 gegen das Erkenntnis des Zollamtes Feldkirch Wolfurt als Finanzstrafbehörde erster Instanz…
…des Bundesfinanzgerichtes hat in den Finanzstrafsachen gegen Frau ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Christoph Zitz MBA, murtax Steuerberatungs GmbH Kuenburgstraße 10, 5580 Tamsweg A-GmbH, Wien1 wegen des Finanzvergehens der Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG), beim Verband gemäß § 28a Abs…
…zur Leistung von Umsatzsteuervorauszahlungen - Vorsatz in beide Richtungen hat das Landesgericht verneint - entgegen dem Urteil des Erstgericht nicht der Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit verwirklicht worden sein, weil die österreichische Rechtsordnung keine Finanzordnungswidrigkeiten kennt, die das fahrlässige Bewirken von Umsatzsteuerverkürzungen unter Strafe stellten. Den Freispruch deswegen auf …
…und unangemessen. Es wird daher beantragt, das Erkenntnis des Spruchsenates aufzuheben und festzustellen, dass die Bw. keine Finanzordnungswidrigkeit begangen habe, weil die nicht fristgerechte Entrichtung der Selbstbemessungsabgaben nur durch finanzielle Notlage entstanden und daher entschuldbar sei, weiters, dass entsprechende Umsatzsteuererklärungen sowie Erklärungen aus denen lohnabhängige…
…X. GmbH keine Vorsteuerkorrektur gemäß § 12 Abs. 11 bzw. Abs. 12 UStG, weswegen diese im Rahmen der Außenprüfung für den Monat 06/2011 in Höhe von € 145.389,64 vorgenommen wurde. Unbestritten ist im gegenständlichen Fall das Vorliegen der objektiven Tatseite der Finanzordnungswidrigkeit gemäß …
…habe nie damit gerechnet bzw. bewusst oder unbewusst in Kauf genommen irgend einen steuerlich relevanten Sachverhalt zu verwirklichen. Zusammenfassend liege eindeutig keine Finanzordnungswidrigkeit vor, sodass die Aufhebung des Erkenntnisses beantragt werde. Zur Entscheidung wurde erwogen: Dem vorliegenden Finanzstrafverfahren liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Im Zuge einer…
…zu haben. Dazu ist festzustellen, dass gleichzeitig mit der schriftlich verfassten Selbstanzeige Umsatzsteuervoranmeldungen für diese Zeiträume abgegeben wurden, wobei die Umsatzsteuervoranmeldung für den Monat März 2001 ein Guthaben auswies und daher insoweit keine Entrichtungspflicht verletzt und somit keine Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a…
…ereignet habe, andererseits hätte er selbst den von der belangten Behörde getroffenen Feststellungen zufolge keine Finanzordnungswidrigkeit begangen. Tatsächlich habe sich der Vorfall am 30. Oktober 2013 folgendermaßen ereignet: Der Beschuldigte sei am besagten Tag mit dem verfahrensgegenständlichen Fahrzeug aus beruflichen Gründen von Wien nach Liechtenstein…
…erkannt, weil sie - ohne hiedurch den Tatbestand eines anderen Finanzvergehens zu erfüllen - eine abgabenrechtliche Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht dadurch verletzt habe, dass sie (auch) für das Jahr 2000 keine Steuererklärungen abgegeben habe. Aus diesem Grunde und wegen weiterer als Finanzordnungswidrigkeiten nach § 51 Abs. 1 lit…
…teilweise Schadensgutmachung, wogegen als erschwerend kein Umstand angesehen wurde. Gegen dieses Erkenntnis des Spruchsenates richtet sich die vorliegende frist- und formgerechte Berufung der Bw. vom 19. November 2003. Begründend wurde dazu ausgeführt, dass die Bw. nach dem Erkenntnis des Spruchsenates das Finanzvergehen der Finanzordnungswidrigkeit nach §…
…dass "der Beschwerdeführer davon ausgegangen ist, dass die nunmehr laut Ansicht des Gerichtes nicht im bekämpften Erkenntnis enthaltenen Umsatzsteuervoranmeldungen der Zeiträume 01/2021, 03/2021, 06/2021 und 07/2021 keine Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG darstellen und die hierbei von Seiten…
…Aus dem Spruch des mündlich verkündeten Erkenntnisses ist die korrekte Subsummierung des strafbaren Verhaltens als Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG ersichtlich. Dass der Spruchsenat hier keine Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG bestraften wollte ist auch aus der Strafhöhe ersichtlich…
…das gegen ihn wegen des Verdachtes der Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs.1 lit. a FinStrG eingeleitete Finanzstrafverfahren zu Schuldspruch 1) des erstinstanzlichen Erkenntnisses bezüglich der dort genannten Zeiträume und in der angeführten Höhe gemäß §§ 136, 157 FinStrG einzustellen. Wenn jedoch dem Bw. keine Finanzordnungswidrigkeit gemäß …
…gemäß § 53 Abs. 6 FinStrG von den Finanzstrafbehörden zu ahnden. Finanzordnungswidrigkeiten hat das Gericht niemals zu ahnden (§ 53 Abs. 5 FinStrG) Im vorliegenden Fall hat das Finanzamt Kufstein gegen den Bf. ein Finanzstrafverfahren wegen des (keine Finanzordnungswidrigkeit darstellenden) Vorsatzdelikts nach § 33 Abs. 2 lit. a…
…4. Juni 2003, mit welcher das Erkenntnis des Spruchsenates vom 15. Jänner 2003 in seinem gesamten Inhalt angefochten wird. Begründend wird in der gegenständlichen Berufung ausgeführt, dass keine Abgabenverkürzung nach § 34 Abs. 1 FinStrG und keine Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG vorliege…
…in der Regel langjährige Unternehmer, die bereits mehrfach rechtskräftig in diversen verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren wegen vorsätzlich begangener Finanzvergehen, die keine Finanzordnungswidrigkeiten darstellen, abgestraft worden sind und bei welchen die jeweils fünfjährige Verjährungsfrist im Sinne des § 31 Abs.1 und 2 FinStrG (in welche die Zeit der…
…war. Hinzuweisen ist schließlich darauf, dass mit dieser Entscheidung nur über die von der bescheidmäßigen Einleitung betroffenen Umsatzsteuern abgesprochen wurde. Der Bf ist weiters - entgegen seinem Vorbringen - darauf hinzuweisen, dass bei Einreichung rechtzeitiger Umsatzsteuervoranmeldungen auch keine Finanzordnungswidrigkeit gem. § 49 Abs. 1 FinStrG gegeben ist. Salzburg…
…Vorliegen einer eventuellen fahrlässigen Handlungsweise des Bw. war keiner näheren Überprüfung zu unterziehen, weil eine fahrlässige Abgabenverkürzung im Versuchsstadium vom Finanzstrafgesetz nicht unter Sanktion gestellt wird. Auch kann im gegenständlichen Fall in Bezug auf Nichtabgabe Umsatzsteuererklärung 2003 dem Bw. auch keine Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 51 Abs…
…Abs.2 lit.a FinStrG sowohl in objektiver als auch subjektiver Weise verwirklicht hat. Wie aus den obigen Ausführungen erhellt, liegt demzufolge auch keine Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs.1 lit.a FinStrG vor und ist daher auch nicht auf die von Beschuldigten vorgebrachte Verjährungsproblematik einzugehen.…