…nur dann aus, wenn ein Anspruch auf eine Leistung nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 besteht und wenn eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes durch das AMS gewährt wird. Da auch mit Beginn des Monats Februar 2004 die Anspruchsvoraussetzung (Meldung als arbeitssuchend) vorgelegen ist, ist die Familienbeihilfe…
…dass kein Anspruch auf eine Leistung nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz besteht bzw. keine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes durch das Arbeitsmarktservice geleistet wird, sondern auch die Meldung beim Arbeitsmarktservice als Arbeitsuchender. Vom Bw. wird selbst angemerkt, dass sein Sohn im strittigen Zeitraum nicht beim AMS als…
…Arbeit suchend vorgemerkt sei und keinen Anspruch auf eine Leistung nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz oder auf eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhalts durch das AMS habe. Mit Berufungsvorentscheidung vom 30.7.2009 berücksichtigte das Finanzamt die von der Bw. vorgelegte AMS-Bestätigung und verringerte die Rückforderung…
…aus, wenn ein Anspruch auf eine Leistung nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 besteht und wenn eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes durch das AMS gewährt wird. Gemäß § 5 Abs. 2 ASVG gilt eine Beschäftigung als geringfügig, wenn die Höhe des Entgelts einen bestimmten Grenzbetrag nicht übersteigt…
…Bf während dieses Zeitraumes ebenfalls keinen Kostenbeitrag geleistet habe. Ab November 2023 beziehe der Bf Arbeitslosengeld, welches als Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes ausbezahlt werde. Somit leiste der Bf selbst einen Beitrag zu seinen Unterhaltskosten und werde der Unterhalt nicht zur Gänze aus öffentlichen Mitteln…
…die Geringfügigkeitsgrenze des § 5 Abs. 2 ASVG überschritten. Die Bw. führt in ihrem Vorlageantrag aus, dass bei Inanspruchnahme einer Kursmaßnahme durch das AMS automatisch die Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes, deren Höhe abhängig vom Stundenausmaß des Kurses sei, gewährt werde und es darüber keine Wahlmöglichkeit…
…der Erhalt von Beihilfen zur Deckung des Lebensunterhaltes und Beihilfen zu Kursnebenkosten durch das AMS die Voraussetzungen einer Erwerbstätigkeit iSd § 3 Abs. 4 FLAG 1967 (vgl. Wanke in Lenneis/Wanke (Hrsg), FLAG2, § 3 Rz 280 ): Eine Ausbildung im Rahmen des AMS ist keine Erwerbstätigkeit (UFS…
…Arbeitslosengeld (auch Notstandshilfe) und Krankengeld erfüllt hingegen ebenso wie der Erhalt von Beihilfen zur Deckung des Lebensunterhaltes und Beihilfen zu Kursnebenkosten durch das AMS nicht die Voraussetzung einer Erwerbstätigkeit iSd Abs 4, eine Ausbildung im Rahmen des AMS ist keine Erwerbstätigkeit (UFS 03.08.2010…
…609hätten noch eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes durch das Arbeitsmarktservice bezögen. Da diese Voraussetzungen im gegenständlichen Fall nicht zuträfen (11/2005 nicht "arbeitsuchend" gemeldet, bzw. 4/2006 Arbeitslosengeldbezug und bis 5/2006 Arbeiter), habe kein Anspruch für den genannten Zeitraum bestanden. Laut Rückschein wurde…
…der Erhalt von Beihilfen zur Deckung des Lebensunterhaltes und Beihilfen zu Kursnebenkosten durch das AMS die Voraussetzungen einer Erwerbstätigkeit iSd § 3 Abs. 4 FLAG 1967 (vgl. Wanke in Lenneis/Wanke (Hrsg), FLAG2, § 3 Rz 280): Eine Ausbildung im Rahmen des AMS ist keine Erwerbstätigkeit (UFS…
…609, haben noch eine "Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes durch das Arbeitsmarktservice" erhalten; das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist durch eine Bestätigung "des Arbeitsmarktservice" nachzuweisen. Laut Mitteilung des AMS in 1070 Wien und dem Versicherungsdatenauszug der Österr. Sozialversicherung hat Ihr Sohn T. vom 16.9.2005…
…eine AMS-Bestätigung beigelegt aus der hervorgeht, dass der Sohn der Bw. vom 16.09.2008 bis 30.09.2008 als Arbeit suchend gemeldet war und in dieser Zeit weder Leistungen nach dem ALVG, noch eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes durch das AMS erhielt…
…Arbeitslosengeld (auch Notstandshilfe) und Krankengeld erfüllt hingegen ebenso wie der Erhalt von Beihilfen zur Deckung des Lebensunterhaltes und Beihilfen zu Kursnebenkosten durch das AMS nicht die Voraussetzung einer Erwerbstätigkeit iSd Abs 4, eine Ausbildung im Rahmen des AMS ist keine Erwerbstätigkeit (UFS 03.08.2010…
…Ausbildungsdienst noch den Zivildienst leisten und bei der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice als Arbeitssuchende vorgemerkt sind und weder einen Anspruch auf eine Leistung nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 haben noch eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes durch das Arbeitsmarktservice erhalten. Die Bestimmung wonach für Kinder die…
…des § 2 Abs 1 lit f FLAG 1967 abgeleitet werden, da ihrer Tochter eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhalts durch das Arbeitsmarktservice gewährt wurde bzw. sie auf Grund dieser Beihilfengewährung Leistungen aus der Krankenversicherung erhielt (§ 35f Arbeitsmarktservicegesetz). Das Vorliegen anderer, einen Familienbeihilfenanspruch begründenden Tatbestände des…
…Meldung als arbeitssuchend, der Bezug von Arbeitslosengeld, Notstandshilfe und Krankengeld ebenso wie der Erhalt von Beihilfen zur Deckung des Lebensunterhaltes und Beihilfen zu Kursnebenkosen durch das AMS nicht die Voraussetzungen einer Erwerbstätigkeit im Sinne der hier in Rede stehenden Bestimmung des § 3 Abs. 4 FLAG…
…und Krankengeld erfüllt hingegen ebenso wie der Erhalt von Beihilfen zur Deckung des Lebensunterhaltes und Beihilfen zu Kursnebenkosten durch das AMS nicht die Voraussetzung einer Erwerbstätigkeit iSd Abs 4, eine Ausbildung im Rahmen des AMS ist keine Erwerbstätigkeit (UFS 03.08.2010 … BFG 15…
…Meldung als arbeitssuchend, der Bezug von Arbeitslosengeld, Notstandshilfe und Krankengeld ebenso wie der Erhalt von Beihilfen zur Deckung des Lebensunterhaltes und Beihilfen zu Kursnebenkosen durch das AMS nicht die Voraussetzungen einer Erwerbstätigkeit im Sinne der hier in Rede stehenden Bestimmung des § 3 Abs. 4 FLAG…
…Meldung als arbeitssuchend, der Bezug von Arbeitslosengeld, Notstandshilfe und Krankengeld ebenso wie der Erhalt von Beihilfen zur Deckung des Lebensunterhaltes und Beihilfen zu Kursnebenkosen durch das AMS nicht die Voraussetzungen einer Erwerbstätigkeit im Sinne der hier in Rede stehenden Bestimmung des § 3 Abs. 4 FLAG…
…erhaltenen Leistungen vom AMS die Geringfügigkeitsgrenze ASVG überschreiten: Februar 2009 erhaltene Leistungen: 0 1. 2. - 8. 2. 2009 als Arbeit suchend vorgemerkt, ohne einen Anspruch auf Leistung nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 zu haben oder eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes durch das Arbeitsmarktservice zu erhalten…