…99). Im Pflichtteilsübereinkommen wurde die Bezahlung eines Betrages von EUR 40.000,00, nicht jedoch die Zuwendung endbesteuerten Vermögens zur Abgeltung des Pflichtteils vereinbart. Da sich überdies lt. eidesstättigem Vermögensbekenntnis m Nachlassvermögen kein endbesteuertes Vermögen befindet, steht dem Berufungswerber im Gegenstandsfall die Erbschaftssteuerbefreiung des § 15…
…Erben, den Wunsch und Willen der Erblasserin zu entsprechen und diese Vermächtnisse zu erfüllen. Laut eidesstättigem Vermögensbekenntnis vom 29. April 2004 setzte sich das Nachlassvermögen aus folgenden Aktiva und Passiva zusammen (alle Beträge in €) | Aktiva | insgesamt | davon legiert | Div. Pretiosen…
…| Inventar | 493.000,00 S | Zwischensumme | 683.853,00 S | abzügl. Passiva laut eidesstättigem Vermögensbekenntnis | - 594.582,15 S | abzügl. Verlassenschaftsgebühren laut Abhandlungseingabe vom 24. April 1996 | - 56.602,00 S | Summe (Bemessungsgrundlage) | 32.668…
…Inventar | 493.000,00 S | Zwischensumme | 683.853,00 S | abzügl. Passiva laut eidesstättigem Vermögensbekenntnis | - 594.582,15 S | abzügl. Verlassenschaftsgebühren laut Abhandlungseingabe vom 24. April 1996 | - 56.602,00 S | Summe (Bemessungsgrundlage) | 32.668,85…
…Wertpapier erhalten solle und alle anderen Werte zu je 1/3 den drei Söhnen vererbt werden. Die drei Söhne haben je eine unbedingte Erbserklärung abgegeben. Laut eidesstättigem Vermögensbekenntnis waren an Aktiva vorhanden: A/1. a) Wertpapierdepot NrX bei der H-Bank, Stand € 225.915…
…Wertpapier erhalten solle und alle anderen Werte zu je 1/3 den drei Söhnen vererbt werden. Die drei Söhne haben je eine unbedingte Erbserklärung abgegeben. Laut eidesstättigem Vermögensbekenntnis waren an Aktiva vorhanden: A/1. a) Wertpapierdepot NrX bei der H-Bank, Stand € 225.915…
…Wertpapier erhalten solle und alle anderen Werte zu je 1/3 den drei Söhnen vererbt werden. Die drei Söhne haben je eine unbedingte Erbserklärung abgegeben. Laut eidesstättigem Vermögensbekenntnis waren an Aktiva vorhanden: A/1. a) Wertpapierdepot NrX bei der H-Bank, Stand € 225.915…
…der Berufungswerber (Bw.) und G.B. je zu einem Viertel des Nachlasses zu dessen Erben berufen und ihre unbedingten Erbserklärungen zu Gericht angenommen. Laut eidesstättigem Vermögensbekenntnis befand sich im Nachlass des Erblassers G.R. neben je 393/20563 Anteilen an den Liegenschaften EZZ auch die…
…R. und G.B., je zu einem Viertel des Nachlasses zu dessen Erben berufen und ihre unbedingten Erbserklärungen zu Gericht angenommen. Laut eidesstättigem Vermögensbekenntnis befand sich im Nachlass des Erblassers G.R. neben je 393/20563 Anteilen an den Liegenschaften EZZ auch die Liegenschaft P.…
…R. und G.B. je zu einem Viertel des Nachlasses zu dessen Erben berufen und ihre unbedingten Erbserklärungen zu Gericht angenommen. Laut eidesstättigem Vermögensbekenntnis befand sich im Nachlass des Erblassers G.R. neben je 393/20563 Anteilen an den Liegenschaften EZZ auch die Liegenschaft P…
…Laut Testament waren die Ehegattin zur Hälfte und die beiden Kinder zu je einem Viertel als Erben berufen. Im Verlassenschaftsverfahren gaben die Gattin und die Kinder entsprechend ihrem Anteil unbedingte Erbserklärungen ab. Der Aktiva des Verlasses bestanden nach dem eidesstättigen Vermögensbekenntnis aus mehreren Liegenschaften, Girokonten…
…Zum einen sei die Kaufpreisforderung unrichtig festgehalten, da diese tatsächlich, wie auch im eidesstättigen Vermögensbekenntnis enthalten, 754.764,80 S betrage. Zum anderen beinhalte der genannte Betrag gemäß dem im Abhandlungsverfahren beigelegten Kaufvertrag auch einen Betrag von 20.000,00 S für die Errichtung eines…
…in Österreich gelegenen Nachlassvermögen keine Ansprüche geltend gemacht und insbesondere keine Erbserklärung abgegeben. Als alleinige Gesetzeserbin hinsichtlich des inländischen Vermögens wurde sohin die erbl. Witwe H (= Berufungswerberin, Bw) festgestellt, die dazu die unbedingte Erbserklärung abgegeben hat. An inländischem Nachlassvermögen ist lt. eidesstättigem Vermögensbekenntnis vorhanden:…
…f) Allfällige aus diesen Zuwendungen der Verlassenschaft entstehende Abgaben, Gebühren und Steuern hat jeweils der Vertragsteil zu tragen dem der jeweilige Vermögensteil zukommt......... Laut Vorlage des eidesstättigen Vermögensbekenntnisses vom 23. Dezember 2002 durch die erbserklärten Erben an das Verlassenschaftsgericht bestand der Nachlass aus folgenden Aktiven…
…Dr. HMit dem angefochtenen Bescheid setzte das Finanzamt die Erbschaftssteuer fest, wobei - neben dem übrigen Erwerb laut Vermögensbekenntnis - der angeführte Betrag als sonstige Forderung angesetzt wurde. Dagegen richtet sich die Berufung im Wesentlichen mit der Begründung, dass es sich um endbesteuertes Vermögen gemäß § 15 Abs…
…und von Wertpapieren stammt, dann ist dieser Erbanfall von der österreichischen Erbschaftsbesteuerung freigestellt. Der Umstand, dass in den USA wegen hoher Freibeträge keine US-Erbschaftssteuer anfällt, lässt kein österreichisches Besteuerungsrecht aufleben. 24. März 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Erbt ein Inländer von einem in Deutschland wohnhaft gewesenen Erblasser deutsches und amerikanisches Liegenschaftsvermögen, so sind diese Erwerbsvorgänge gemäß dem DBA (Erb)-Deutschland, BGBl. Nr. 220/1955, von der österreichischen Erbschaftsbesteuerung freizustellen. Dies gründet sich hinsichtlich des deutschen Liegenschaftsbesitzes auf Artikel 3 des Abkommens…
…Auslandsdeutsche" bei Antritt einer Erbschaft mit deutschem Liegenschaftsvermögen einer höheren Besteuerung unterliegt als in Deutschland Ansässige, dann kann im Fall einer solchen behaupteten unterschiedlichen Besteuerung der Ansässigen und Nichtansässigen keine Verletzung des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens auf dem Gebiete der Erbschaftssteuern gesehen werden; auch dann nicht…
Gemäß dem nach wie vor in Geltung stehenden Abschnitt III des DBA-Liechtenstein 1955 (BGBl. Nr. 214/1956) sind Erwerbe nach einem liechtensteinischen Erblasser in Österreich von der Erbschaftsbesteuerung freizustellen, wenn sie nicht inländisches Grundvermögen oder inländisches Betriebstättenvermögen zum Gegenstand haben. Erhalten daher die in…
Endbesteuerte inländische Sparbücher und Anleihen eines Erblassers mit ausschließlichem Wohnsitz in Österreich, die auf einen in Deutschland ansässigen Erben übergehen, unterliegen gemäß Artikel 5 Abs. 1 DBA(Erb)-Deutschland der ausschließlichen Besteuerung in Österreich; diese ist gemäß § 15 Abs. 1 Z 17 ErbStG abgegolten…