…Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des Herrn D.K. nicht mehr bestanden hat, konnte sie auch zu seinem Todestag nicht mehr bestehen. Da diese Forderung zum Todestag nicht mehr bestanden hat, kam es zu keinem Vermögensanfall und ist somit auch keine Erbschaftssteuer vorzuschreiben. Aus…
…Rz 1808 UmgrStR in der laut Wartungserlass vom 22.08.2007 geänderten Fassung sowie Rz 1468 KStR und Rz 1281 UmgrStR bereits vorher) kann im Hinblick auf die Anwendung der ertragsteuerlichen Grundsätze bei Übertragung nicht qualifizierten Vermögens kein rückwirkender Vermögensübergang angenommen werden. 2.2.4…
…zweifellos kein Vermögen dar, dessen Kapitalerträge einkommensteuerrechtlich ihm zuzurechnen waren. Herr Erblasser2 kam zum Zeitpunkt seines Todes auch nicht als Schuldner einer von den Erträgnissen dieser Sparbücher allenfalls resultierenden Kapitalertragsteuer in Betracht. Hinsichtlich des Pflichtteilsanspruches des Herrn Erblasser2 war zu seinem Todestag kein endbesteuertes Vermögen…
…dass der Bw, selbst wenn er mit einer Änderung des Aufteilungsschlüssels gerechnet hätte, infolge der exorbitanten Pachthöhe keine Möglichkeit gehabt hätte, für eine Umsatzsteuernachzahlung finanzielle Mittel zu verdienen. Auch das derzeitige Einkommen des Bw ließe eine vollständige Bezahlung des Rückstandes nicht zu. Aufgrund des Konkurrenzverbotes…
…zweifellos vor. Kein unersetzbarer Schaden liegt weiters dann vor, wenn der Einfuhrabgabenschuldner über kein Vermögen verfügt in das vollstreckt werden könnte. Mangels Vorliegen der Voraussetzungen des Zweifels an der Rechtmäßigkeit der Entscheidung und des Vorliegens eines unersetzbaren Schadens war die Beschwerde daher als unbegründet abzuweisen…
…Bei der Bank intern wäre diese Solidarhaftung nicht angesetzt worden, weil im Zeitpunkt der damaligen Geschäftsverbindung weder regelmäßiges Einkommen noch belehnbares freies Vermögen (Anm.: der Ehegatten S.) gegeben gewesen sei, da der Grundbesitz durch Rangordnungen blockiert gewesen wäre. Der Senat hat erwogen: Vorweg wird festgehalten…
…Voraussetzung für das rechtsgültige Zustandekommen des Abtretungsvertrages entbehrlich gewesen wäre, wenn sich daraus keine (positiven) vermögensrechtlichen Konsequenzen für die Ehegatten S. ergeben hätten. Der Vorwurf des Bw., mangels Vermögensvermehrung wäre die Einbeziehung der Verbindlichkeiten bzw. der Entlassung aus der Haftung hiefür in die Bemessungsgrundlage für…
…entsprechende Unternehmen zu leiten. Sie sei nunmehr geringfügig bei der P Spedition als kaufmännische Angestellte beschäftigt und erhalte dort monatlich € 500,00 (mal 14). Sie sei sorgepflichtig für eine schulpflichtige Tochter im Alter von 16 Jahren. Sie habe kein Vermögen, aber Exekutionen von der…
…nicht abgereifte Teilwertsiebentel bei der Ermittlung des Gruppenergebnisses als Vorgruppenverluste zu behandeln sind. In diesem Erkenntnis war eine GmbH seit 2007 Mitglied einer Unternehmensgruppe. Zum Zeitpunkt der Einbeziehung in die Gruppe verfügte sie über kein Vermögen, jedoch über beträchtliche Verlustvorträge und offene Siebentel-Abschreibungen gem…
…unter dem Existenzminimum von 1.220 €. In Anbetracht dieser Umstände ersuche der Beschwerdeführer, der über kein Vermögen verfüge, um Nachsicht der Abgabenschuld und Aufhebung des Pfändungsbescheides. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 3.4.2015 gab das Finanzamt der Beschwerde keine Folge. Nach Wiedergabe der Bestimmungen der §…
…abgeschlossen wurde, dieser kein Einkommen hatte, die Berufungswerberin im Haushalt tätig war, zwei minderjährige Kinder vorhanden waren und die Berufungswerberin und Herr H.S. in Scheidung lebten. Dass auf Seiten des Herrn H.S. kein Vermögen vorhanden war, wird im Verlassenschaftsverfahren und auch mit dem…
…und es wurde auch keine Miete bezahlt.. Der Geschäftsführer selbst, Herr KB ist mit 6.11.2001 unbekannt abgemeldet! Zwischenzeitig wurde gegen obige Firma ein Konkursantrag seitens der Krankenkasse gestellt, das Finanzamt schloss sich diesem nicht an, da es offensichtlich kein Vermögen gibt und niemand…
…bescheinigt, dass gegen die Löschung der GmbH im Firmenbuch keine Bedenken bestehen. Am 26.09.2025 wurde die Bf aufgrund der beendeten Liquidation im Firmenbuch gelöscht. Die Bf ist (spätestens) seit diesem Zeitpunkt vermögenslos. Mit Vorhalt vom 26.01.2026 wurde dem Finanzamt bekanntgegeben, dass…
…der vorliegenden Beschwerde keine Aussicht auf einen Auszahlungs- bzw Rückzahlungsanspruch für die Bf bestünde. Auch die aufgrund des vorliegend angefochtenen Bescheides vom 07. August 2014) zur Nachzahlung festgesetzte Abgabe in Höhe von € 20.998,25 für den Zeitraum 2013 kann infolge Vermögenslosigkeit nicht mehr…
…8.5.2019 hat das Bundesfinanzgericht die belangte Behörde aufgefordert, mitzuteilen, ob nach ihrer Ansicht die Rechtsmittelwerberin noch über Vermögen verfügt, sodass kein Verlust der Parteifähigkeit eingetreten wäre. Am 27.5.2019 gab die belangte Behörde bekannt, dass ein Außendienstorgan versucht hatte, die Beschwerdeführerin anzutreffen…
…dass nach deren Ansicht die Firma Bf über kein Vermögen mehr verfügt. Zusätzlich hat auch das Finanzamt Wien 2/20/21/22 dem Bundesfinanzgericht mitgeteilt, dass es von der Vermögenslosigkeit der Rechtsmittelwerberin ausgeht. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: Die Berufung wurde vom Unabhängigen Finanzsenat nicht erledigt…
…Rechtspersönlichkeit tritt nur ein, wenn neben der Löschung im Firmenbuch auch die materielle Voraussetzung der Vermögenslosigkeit gegeben ist (VwGH vom 28. Oktober 2014, Ro 2014/13/0035). Im gegenständlichen Beschwerdefall trifft dies zu. Die beschwerdeführende Gesellschaft verfügt über kein Vermögen mehr. Die Rechtspersönlichkeit der Bf…
…P. - GmbH war finanziell nicht in der Lage, den gesamten Kaufpreis sofort zu bezahlen, weshalb Ratenzahlungen vereinbart wurden. Dass die Bw. über kein Vermögen verfügt hatte, war der mit 22. August 2006 datierten Niederschrift über die Schlussbesprechung gemäß § 149 Abs. 1 BAO ersichtlich. War der…
…habe gemeint, nachdem der Masseverwalter der Fa. "D" ihm mitgeteilte, dass er seine Forderungen gar nicht anzumelden brauche, weil kein Vermögen da sei, ohnehin alles verloren sei. Die Nichtgeltendmachung der Zahlungen an die Fa. "D" als Anlaufverluste liege nicht im Verschulden des Bw., er hätte…
…Todes der Erblasserin zweifellos kein Vermögen dar, dessen Kapitalerträge ihr einkommensteuerrechtlich zuzurechnen waren. Sie kam auch nicht als Schuldnerin einer von diesen Erträgen allenfalls resultierenden Kapitalertragsteuer in Betracht. Zum Todestag war daher hinsichtlich des angeführten Vergleichsbetrages bei der Erblasserin kein endbesteuertes Vermögen i.S. der…