…Jahre ab 1998 - ½ Steuersatz bis zum Auslaufen der Beteiligungen (2003) 1998 wurde dieser ½ Steuersatz gewährt. 1999 war kein Veräußerungsgewinn - daher keine Notwendigkeit. 2000 habe ich in gutem Glauben den ½ Steuersatz beantragt und dieser wurde nicht gewährt. Bereits 1996 wurde mir gesagt, dass…
…in den Betrieb des Geschäftsherren eingebracht. Über die Berufung wurde erwogen: Aus den vorgelegten Unterlagen geht hervor, dass die Berufungsbegründung zutreffend ist. Folglich lag ein Nachversteuerungstatbestand infolge eines Veräußerungsgewinnes gemäß § 24 Abs. 2 letzter Satz EStG 1988 nicht vor. Somit war spruchgemäß zu entscheiden. Wien…
…in den Betrieb des Geschäftsherren eingebracht. Über die Berufung wurde erwogen: Aus den vorgelegten Unterlagen geht hervor, dass die Berufungsbegründung zutreffend ist. Folglich lag ein Nachversteuerungstatbestand infolge eines Veräußerungsgewinnes gemäß § 24 Abs. 2 letzter Satz EStG 1988 nicht vor. Somit war spruchgemäß zu entscheiden. Wien…
…150 BAO über des Ergebnis der Außenprüfung bei der A KEG vom 30. Juni 2009 wurde unter Tz. 5 „Veräußerungsgewinn § 24 EStG“ festgehalten: „In der beim Finanzamt eingereichten Feststellungserklärung 2006 wurde kein Veräußerungsgewinn erklärt. Die Bilanz 2006 weist für beide Gesellschafter negative Kapitalkonten aus. Gemäß …
…Es werde die Ansicht vertreten, dass bei derart kleinen Waldflächen mit der Pauschalierung auch Veräußerungsgewinne von Waldflächen miterfasst seien. Die Brüder R seien keine Forstwirte und müssten sämtliche Leistungen im Zusammenhang mit einer eventuellen Bewirtschaftung des Waldes an fremde Personen vergeben. Unter diesen Voraussetzungen könne…
…Es werde die Ansicht vertreten, dass bei derart kleinen Waldflächen mit der Pauschalierung auch Veräußerungsgewinne von Waldflächen miterfasst seien. Die Brüder O seien keine Forstwirte und müssten sämtliche Leistungen im Zusammenhang mit einer eventuellen Bewirtschaftung des Waldes an fremde Personen vergeben. Unter diesen Voraussetzungen könne…
…als auch hinsichtlich der Umsatzsteuer für 1997 als unbegründet abgewiesen. a) Hinsichtlich des Feststellungsbescheides wurde folgende Begründung ausgeführt: In dem von seiten der Bw. angefochtenen Bescheid betreffend die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung für 1997 sei kein "Veräußerungsgewinn" ermittelt worden…
…unterblieb. Dies wurde vom Finanzamt damit begründet, dass die Einkünfte aus Gewerbebetrieb aufgrund des Feststellungsbescheides zur ***1*** GmbH & Co KG vom 10. November 2020 festgesetzt worden seien. Dort sei kein entsprechender Veräußerungsgewinn festgestellt worden, welcher zur genannten Tarifbegünstigung geführt hätte. Gemäß § 188 Abs. 1 lit…
…der ***1*** GmbH & Co KG gemäß § 188 BAO sei keine Entscheidung über den Hälftesteuersatz nach § 37 EStG 1988 getroffen worden. Eine solche Entscheidung wäre im Feststellungsverfahren auch nicht möglich gewesen, da dort nur abzusprechen sei, ob ein Veräußerungsgewinn im Sinne des § 24 EStG 1988 vorliege…
…zu Recht eine Betriebsaufgabe mit der Ermittlung eines Veräußerungsgewinnes nach § 24 EStG 1988 - dessen Höhe im Übrigen nicht in Streit steht - anzunehmen ist. Unstrittig ist nunmehr, dass im Hinblick auf die in Rede stehenden Zimmervermietungen des Bw. keine bloße private Vermögensverwaltung (Einkünfte aus Vermietung und…
…stillen Gesellschafters als Veräußerungsgewinn zu erfassen. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes gilt grundsätzlich Folgendes: Erbringt der Gesellschafter einer Personengesellschaft aufgrund der Bürgschaftsverpflichtung für Schulden der Gesellschaft eine Leistung, so ist darin eine Einlage iSd § 4 Abs. 1 EStG zu erblicken (soweit kein Regressanspruch gegen die…
…Kapitalkonten überstiegen und der Übernehmer daher bereichert werden würde, läge eine unentgeltliche Übertragung vor, die keine Veräußerungsgewinnbesteuerung auslösen würde. Die Kapitalkonten der ausscheidenden Gesellschafter einschließlich der Entnahmen und Einlagen und des Verlustanteiles seien daher so zu stellen, dass sie die anteiligen stillen Reserven nicht übersteigen…
…1988 vergleicht, ist wiederum deutlich sichtbar, dass im Jahr 1988 keine Veräußerungsgewinne versteuert wurden, weil keine ausgewiesen sind. Verwendete Beweismittel etc.: Als Beweismittel dienen alle Unterlagen des Veranlagungsaktes der Gesellschaft, Unterlagen aus der Vergangenheit soweit sich diese noch im Veranlagungsakt des Finanzamtes befinden, die vorgelegten…
…Gemäß § 24 Abs. 2 leg. cit. ist Veräußerungsgewinn im Sinne des Abs. 1 der Betrag, um den der Veräußerungserlös nach Abzug der Veräußerungskosten den Wert des Betriebsvermögens oder den Wert des Anteils am Betriebsvermögen übersteigt. Für den Fall der Betriebsaufgabe ergibt sich aus § 24 Abs…
…sei. Auf Gesellschafterebene (und nur diese sei gemeint) liege daher Liebhaberei vor. Es sei daher kein Veräußerungsgewinn festzusetzen. Über die Berufung wurde erwogen: Sowohl die Gründung der atypisch stillen Gesellschaft (Bw.) als auch die Zeichnung der Beteiligung durch S erfolgten im Jahr 1993. Die Frage…
…abzusetzen seien, keine gesetzliche Deckung findet, ist die Wirtschaftsguteigenschaft nicht ausdrücklich bejaht worden, denn abgesehen davon, könnte diese vor dem Hintergrund des Wegfalles der Fünfzehntelabschreibung in Verbindung mit einem Veräußerungsgewinn vertretene Ansicht dahingehend gedeutet werden, dass bedingt durch die Gesetzesänderung im Falle der Realisierung stiller…
…2001, 97/13/0078). Mit dem Ausscheiden des stillen Gesellschafters ist jedenfalls der Betrag seines negativen Kapitalkontos als Veräußerungsgewinn (§ 24 Abs. 2 EStG 1988) zu erfassen (siehe EStR 2000 Rz 5964 ff). Rz 624: Kein Veräußerungsgewinn im Sinne des § 24 EStG 1988 ist zu erfassen…
…wenn es das österreichische Besteuerungsrecht an dem in der Hand der Kinder erzielten Veräußerungsgewinn bestreitet. Doch bewirkt die österreichische Steuerfestsetzung nach Beendigung des Besteuerungsaufschubes keine abkommenswidrige Besteuerung der Kinder. Im Fall der Schenkung der Anteile an die Kinder führt die Schenkung selbst noch nicht zu…
…an den Berufungswerber zugestellt hätte müssen, wurde nicht erbracht. Außerdem hätte die Einwendung - Keine Einkünfte aus Gewerbebetrieb für die Jahre 2000 und 2001 sowie kein Veräußerungsgewinn im Jahr 2001 - im Feststellungsverfahren geltend gemacht werden müssen. Keine Bedenken bestehen hingegen, dass die Feststellungsbescheide der für die…
…63. Der im Jahr 2021 anzusetzende Veräußerungsgewinn errechnet sich wie folgt: [Grafik] Auf der Grundlage der geltenden einkommensteuerlichen Rechtslage ergibt sich für das Feststellungsverfahren nach § 188 BAO, dass im Feststellungsbescheid darüber abzusprechen ist, ob (prinzipiell tarifbegünstigungsfähige) Veräußerungs- bzw. Übergangsgewinne vorliegen. Wird kein Steuerfreibetrag nach …