…für vier Monate kein Büro außerhalb des Arbeitszimmers zur Verfügung gestanden ist. Das der Bf. gewährte Homeoffice-Pauschale deckt in diesem Zusammenhang die allgemeinen Kosten der Homeoffice-Tätigkeit ab, insbesondere deshalb, da bei einem Arbeitnehmer allgemein die Voraussetzungen für ein steuerlich anerkanntes Arbeitszimmer nicht vorliegen…
…während der "Lockdowns" des Jahres 2020 gänzlich und darüber hinaus vorwiegend von zu Hause aus zu arbeiten, den Dienstnehmer dazu berechtigt, für ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer (§ 20 Abs 1 Z 2 lit d EStG) Werbungskosten geltend zu machen. II. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: 1…
…ihrer Ansicht nach die Bw. keine Gutachtertätigkeit ausgeübt habe und der Mittelpunkt ihrer Tätigkeit am YY gelegen sei. Über die Berufung wurde erwogen: Strittig ist im vorliegenden Fall ob die Kosten für das von der Bw. beantragte Arbeitszimmer abzugsfähig sind, die Höhe des Verkaufserlöses des…
…weil kein anderer Arbeitsraum zu Verfügung stehe. Im Wege der elektronischen Datenübermittlung erhob der Bw. am 13. Jänner 2010 Berufung via FinanzOnline und führte dabei begründend aus: "Bei dem in den Werbungskosten angesetzten Kosten für ein Arbeitszimmer handelt es sich um das einzige österreichische Verkaufsbüro…
…es seien auch keine Einnahmen aus dieser Tätigkeit erklärt worden. Es sei von einer einzigen Einkunftsquelle "Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit als Musikschullehrerin" auszugehen. Gemäß § 20 Abs. 1 Z 2 d EStG 1988 würden Aufwendungen oder Ausgaben für ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer und dessen Einrichtung…
…nichtselbständiger Arbeit. Er übt ansonsten keine Tätigkeit aus. Der Bw. hat folgende Aufwendungen für ein Arbeitszimmer als Werbungskosten geltend gemacht: | beantragte Werbungskosten Arbeitszimmer | | | Baukosten gesamt davon 10 % davon 1,5 % | 211.737,73 € 21.171,37 € | …
…Wohnzwecke genutzt werden könne. Auch bilde er den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit, da außer einer Pension und den Sparzinsen keine Einkünfte erzielt werden. Es widerspreche der Vernunft, der Lebenserfahrung und dem Gleichheitsgrundsatz, dass ein Schriftsteller das Arbeitszimmer absetzen dürfe, während der Bw. für seine Tätigkeit…
…vorliegenden Fall ist es aktenkundig, dass es sich um keinen schallgeschützten Musikproberaum handelt. Da die Bw. abgesehen vom so genannten "Arbeitszimmer" über kein weiteres Wohnzimmer verfügt, was in der mündlichen Berufungsverhandlung nochmals hinterfragt wurde, stellt sich im vorliegenden Fall die Frage, ob eine nahezu ausschließlich…
…als Künstlertantiemen, als Honorare für Lesungen sowie als sonstige Einnahmen als Künstler, Schauspieler und TV-Gagen erklärt. Indem den allfälligen Arbeitszimmeraufwendungen keine Einnahmen gegenüberstehen, ergibt sich diesbezüglich ein Liebhabereigesichtspunkt (zu ertraglosen Tätigkeiten siehe VwGH 24.2.2000, 97/15/0157, ÖStZB 2000, 355 und bei…
…stellen keine Betriebseinnahmen oder nichtselbständige Einnahmen dar und sind folglich nicht im Zeitpunkt ihres Zuflusses zu erfassen, sondern kürzen vielmehr im Zeitpunkt des Abflusses die Betriebsausgabe oder Werbungskosten, allenfalls kürzen sie die AfA durch Ermittlung von fiktiven Anschaffungskosten. 3. häusliches Arbeitszimmer Die vom Bw anteilig…
…dass der Bw. Assistenzprofessor am Institut für I einer Universität sei. Am Institut stehe dem Bw. für sich alleine kein Arbeitszimmer zur Verfügung. Er müsse diesen Raum mit einer zweiten Kollegin teilen. Dieser Raum sei nur mit einem Schreibtisch ausgestattet, sodass die gleichzeitige Benützung nicht…
…sind. Klargestellt wird, dass es sich beim PC um kein Notebook handle, er hauptberuflich diplomierter Sportlehrer mit einer vollen Lehrverpflichtung an einer Sporthauptschule sei (23 Stunden/Woche) und er sich auch für seine Schüler vorbereite, hiefür aber das Arbeitszimmer nicht benötige, weil er entsprechende Einrichtungen…
…kein Wort geäußert worden. Zur Überraschung des Bw. und dessen steuerlichen Vertreters seien die Mitarbeiterin und der steuerliche Vertreter vor Beginn der Besprechung in das Zimmer des Dienststellenleiters geführt worden, der die Verhandlungsführung übernommen und gleich zu Beginn festgestellt habe, dass man die Frage Arbeitszimmer…
…im Wohnungsverband gelegenes Dachgeschoss einer Luxusvilla nach der Art der Tätigkeit des Bw. nicht notwendig zum Arbeitszimmer und sei kein Nachweis für einetatsächliche ausschließliche oder nahezu ausschließliche berufliche Nutzung. Die Ansicht des Bw. "die Ausführungen der Betriebsprüferin im Absatz 4 der Tz 19 entsprechen nicht…
…erbringen, weil ein solcher Nachweis Ermittlungen im engen Privatbereich des Steuerpflichtigen erfordern würde. Aus diesem Grund bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken, wenn der Gesetzgeber die Abziehbarkeit von Aufwendungen für das Arbeitszimmer auch davon abhängig macht, dass es den Mittelpunkt der entsprechenden Betätigung des Steuerpflichtigen bildet (vgl…
…keine abzugsfähigen Ausgaben (Aufwendungen) im Sinn des § 20 Abs. 1 Z. 1 bis 5 des Einkommensteuergesetzes 1988 sind. Gemäß § 20 Abs. 1 Z. 2 lit. d EStG 1988 in der Fassung BGBl. Nr. 201/1996 sind Aufwendungen oder Ausgaben für ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer…
…deren Entgelte überwiegend keine abzugsfähigen Ausgaben (Aufwendungen) iSd. § 20 Abs. 1 Z. 1 bis 5 EStG 1988 ...... sind. Es ist nun grundsätzlich festzustellen, ob anhand der zum 1.1.1995 im Bereich des Einkommensteuerrechts geltenden Rechtslage im berufungsgegenständlichen Fall Arbeitszimmeraufwendungen als absetzbar zu qualifizieren waren…
…Hauses haben. Jedoch habe während der COVID19-Pandemie diese Möglichkeit aufgrund der fehlenden Zutrittsmöglichkeit und Organisierbarkeit nicht bestanden. Darüber hinaus verfüge der betreffende Studiengang über kein Arbeitszimmer für Vor- und Nachbereitungen von NBL. In den Studienjahren 2021/22 und 2022/2023 habe der Bf. jeweils…
…Sicht - in jedem Falle außerhalb eines Arbeitszimmers. Wie bereits oben dargelegt muss ein steuerlich berücksichtigungswürdiger Arbeitsraum zumindest nahezu ausschließlich betrieblich/beruflich genutzt werden. Eine allfällige private Nutzung des Raums darf nur von untergeordneter Bedeutung sein. Es liegt nach der Judikatur keine (nahezu) ausschließlich berufliche Nutzung…
…Er könne auch keine Rechnung vorlegen, da diese Kosten der gegnerischen Seite in einem Gerichtsverfahren ersetzt worden sind, weshalb lediglich Eingangszahlungsbelege vorgelegt wurden. Über die Berufung wurde erwogen: Im konkreten Fall ist erwiesen, dass der Bw. bei Erbringung von EDV-Dienstleistungen ein Arbeitszimmer mit einer…