…nach Senatsmeinung zweifelsfrei erkennbar, dass derartig hohe Geldentnahmen über einen Zeitraum von mehreren Jahren ohne Rückzahlungsverpflichtung und ohne tatsächlicher Rückzahlungen eine Begünstigung der Alleineigentümerin (100 %-Gesellschafterin) darstellen, die einem fremden Dritten niemals gewährt werden würde. Wie in der mündlichen Verhandlung vor dem Berufungssenat vom Verteidiger…
…Vorlage der vertraglichen Vereinbarung wurde ersucht). Erstmalig wurde in der Vorhaltsbeantwortung vom 11. Juli 2016 eine Geschäftsführervereinbarung vorgelegt. Die Höhe des Geschäftsführerentgelts ist in der Vereinbarung nicht konkret angeführt. Unter "§ 7 - Entgelt" wurde festgehalten, dass für die Geschäftsführertätigkeit "Geringfügigkeit pro Monat" vereinbart wurde. Nachstehende Bezüge…
…Jeweils zum Bilanzstichtag hatte die T GmbH daraus Forderungen in Höhe von 1.688,00 € (2005), 40.926,27 € (2006), 122.229,61 € (2007) und 169.133,84 € (2008). Die Geldentnahmen abzüglich der Rückzahlungen betrugen im Jahr 2007 79.287,73…
…L. ist letztendlich auch der Gesellschaftergeschäftsführer mit einem hohen Geldbetrag als Geschädigter übriggeblieben. Steuerliche Beurteilung Tz. 17: Im Lichte der in den obigen Tz. aufgelisteten Erkenntnissen besteht für die Bp kein Zweifel daran, dass die Geldentnahmen aus der Gesellschaft nicht aus betrieblichen Gründen erfolgten. Sie…
…die Jahre 2004 und 2005 wird teilweise stattgegeben. Die angefochtenen Bescheide betreffend Körperschaftsteuer 2004 und 2005 werden abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgaben sind den als Beilagen angeschlossenen Berechnungsblättern zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. 4) Der Berufung gegen den Haftungs…
Hinsichtlich der als Betriebsausgaben nicht anerkannten Kilometergelder wurde eine Kopie des Geschäftsführervertrages vorgelegt, in dem ua. der Ersatz der Fahrten mit einem Kraftfahrzeug in Höhe des Kilometergeldes geregelt ist. Weiters wurden das im Jahr 2004 und 2005 geführte Fahrtenbuch vorgelegt, aus denen ersichtlich ist, dass…
…einem untrennbaren Zusammenhang, da beide Maßnahmen die Attraktivität des Glücksspiels im Auge haben würden. Zweifellos verfolge die Besteuerung des Onlineglücksspiel (sowohl im konzessionierten als auch im nichtkonzessionierten Bereich) mit dem hohen Steuersatz von 40% auch das Ziel, dieses gegenüber dem Liveglücksspiel zu benachteiligen. Auch wenn…
…[...] (Summe [...]) u. der ***1*** (ÜW Versicherung € 3.800,00) erfolgt. Der letzte Eingang wäre am 10.07.2015 in Höhe von € 520,00 gewesen. Die höchsten Ausgänge 2012 - 2015 würden die Anzahlungen und Leasingraten an die [...] (Summe 2012 - 2015 [...]), Zahlungen an [...] (Summe 2013…
…privaten Aufwändungen. Gleichzeitig werden jedoch auch gewisse betriebliche Aufwändungen teilweise über die private Kreditkarte des Geschäftsführers bestritten und dem Verrechnungskonto gegengerechnet. Bereits bei der Vorprüfung für die Jahre 1998 - 2000 war der (hohe) Stand des Verrechnungskontos Gegenstand der Prüfung. Dieser Punkt wurde jedoch fallengelassen, da…
…Einlagen in Höhe von S 326.796 führe. Verrechnungskonto V (Tz. 17 und Tz. 33) Auf dem Verrechnungskonto V seien Verrechnungen zur Einzelfirma V von Dr. H vorgenommen worden. Größtenteils seien aber nicht fremdübliche Geschäfte durchgeführt worden, sondern es sei lediglich zu Geldentnahmen von Dr…
…Geldentnahmen und Geldeinlagen irrelevant. 4.4.4.2 Sachentnahmen/Sacheinlagen Rz 681: Sachentnahmen führen zu Betriebseinnahmen: Bei der Entnahme von Umlaufvermögen, weil die Bezahlung des Umlaufvermögens bereits als Betriebsausgabe Berücksichtigung gefunden hat. Auch die Entnahme von Anlagevermögen führt zu einer Gewinnverwirklichung und zwar in Höhe…
…worden. Die Höhe des Zuflusses an die einzelnen Gesellschafter habe nicht ermittelt werden können. Schriftliche Vereinbarungen über Kreditrahmen, Rückzahlungstermine, Fälligkeit der Zinsen und Sicherheiten wären nicht getroffen worden. Das Darlehen sei 'ehestmöglich' zurückzuzahlen. Die Geldentnahmen seien 'nach Bedarf und Belieben' ohne Beschlüsse im Entnahmezeitpunkt erfolgt…
…für die Jahre 2003 bis 2005 sowie Haftung für Kapitalertragsteuer für die Zeiträume 2003 bis 2005 werden abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgaben sind betreffend Haftung für Kapitalertragsteuer für die Zeiträume 2003 bis 2005 dem Ende der folgenden Entscheidungsgründe sowie betreffend Umsatz- und…
…1995 und 1996 sowie Kapitalertragsteuer vom 1.1.1994 bis 31.12.1996 wird teilweise Folge gegeben. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgaben betragen sind dem Ende der folgenden Entscheidungsgründe und den als Beilage angeschlossenen Berechnungsblättern zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches…
…getätigt werden, um frühere Geldentnahmen auszugleichen (und damit die begünstigte Besteuerung zu sichern). Nach Hofstätter/Reichel – Kommentar zur Einkommensteuer § 11a ist eine Einlage insbesondere dann betriebsnotwendig, wenn sie Fremdkapitalersatz darstellt. Wird die Einlage lediglich zu Zwecken des Ausgleichs von zu hohen Entnahmen getätigt, ist sie…
…Bilanzstichtag getätigt würden, um frühere Geldentnahmen auszugleichen (und sich die begünstigte Besteuerung zu sichern). Eine Einkommensteuergutschrift auf dem Abgabenkonto führe laut EStR noch nicht zu einer Einlage (erst die Verrechnung mit betrieblichen Abgabenschuldigkeiten). Demnach würde dann auch die vorausgehende, zu hohe Einkommensteuervorauszahlung, aus der letztlich…
…Pachtzinses. Lediglich auf Grund der handschriftlichen Bestätigungen ist die Höhe der jährlichen Pachtzahlung (zuerst 93.000,00 S, dann 72.000,00 S und zuletzt 54.000,00 S) ersichtlich. Ein Zahlungsfluss ist allerdings nicht nachgewiesen, da die Geldentnahmen jeweils aus der Handkasse erfolgten. Es…
…November 2005 ist ersichtlich, dass ein telefonischer Vorhalt hinsichtlich der Bankzinsen nicht beantwortet wurde. Im Einkommensteuerbescheid 2003 vom 30. November 2005 setzte das Finanzamt abweichend von der Steuererklärung die Einkünfte aus selbständiger Arbeit in Höhe von 24.436,32 € an, da laut Bescheidbegründung die…
…eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer für den Zeitraum 5/97, 12/97 und 1/98 in der Höhe von S 200.329,-- bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss gehalten und dadurch das Vergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs.2 lit…
…12/2015, 12/2016 und 12/2017 werden abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der festgesetzten Abgabe/n sind dem am Ende der Entscheidungsgründe dem/n als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt/blättern zu entnehmen und bilden einen Bestandteil des Spruches dieses Erkenntnisses. II. Gegen dieses Erkenntnis…