…Österreich für sich und seine Familie jedenfalls (wirtschaftlich) das Auslangen finden. Außerdem ist - siehe oben - auf sämtliche Umstände des Einzelfalles abzustellen. Höhere Lebenshaltungskosten allein führen noch nicht zur Unzumutbarkeit der Wohnsitzverlegung. Wie oben dargelegt, mangelt es aber im vorliegenden Fall an weiteren steuerlich relevanten Umständen…
…000 S jährlich bringen sollte. Die Wohnsitzverlegung nach Wien wäre durch die etwa acht Mal höheren Lebenshaltungskosten eine solche verlustbringende Lebensänderung. Die Ersparnis der bisherigen Familienheimfahrten könnte diesen Verlust nicht ausgleichen, weil man mit höheren Wohnkosten in Wien hätte rechnen müssen. Darüber hinaus hätte die…
…der sozialen Integration des jüngeren Kindes im Kindergarten sowie der Beeinträchtigung des Kindeswohls; ferner fehlen meiner Ehefrau aufgrund mangelnder Deutschkenntnisse und Betreuungspflichten Erwerbsmöglichkeiten, und höhere Lebenshaltungskosten (z. B. Miete ab 800 Euro monatlich gegenüber 400 Euro in Ungarn) würden wirtschaftliche Nachteile und unzureichende Familienversorgung bewirken…
…muss nämlich nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit besteuert werden, dieser Absetzbetrag geht aber nach Familienstand. 2. rechtshistorisch war der Alleinverdienerabsetzbetrag/Pensionistenabsetzbetrag als Ausgleich für die höheren Lebenshaltungskosten von allein lebenden Personen gedacht. Auch hier ist die Diskriminierung nach Familienstand nicht rational nachvollziehbar (Art. 14 EMRK)". Das…
…0121 , wurde ausgeführt, dass, sofern der Gesellschafter höhere Lebenshaltungskosten habe als durch das laufende Gehalt bzw. Honorare gedeckt sei und er aus diesem Grund diese Kosten durch laufende Entnahmen über das Verrechnungskonto finanzieren müsse, jedenfalls von einer verdeckten Ausschüttung ausgegangen werden müsse. Umso mehr sei…
…Teilweise sind die Aufwendungen in den anderweitigen Monaten (vgl. Jänner 1996) sogar höher als im Zeitraum 7 - 12/1995, in denen AH - laut den eigenen Angaben - wesentlich höhere Lebenshaltungskosten mitverursacht habe. Zufolge den im Berufungsverfahren aufgestellten Behauptungen sei aber die gesamte Lebenshaltung dergestalt abgewickelt worden…
…gehabt, angefangen mit allergischem Asthma bis hin zur neu diagnostizierten Zöliakie. Von der Zöliakie sei die ganze Familie psychologisch betroffen und wegen der hohen Anschaffungskosten für glutenfreie Nahrungsmittel würden sich höhere Lebenshaltungskosten ergeben. Die veränderten Koch- und Essgewohnheiten würden zu einer Änderung der Lebensgewohnheiten führen…
…zur Familienbeihilfe wegen erheblicher Behinderung nicht zu. Im rechtzeitig eingebrachten Vorlageantrag führte die Bw. aus, dass ein dauerhafter erhöhter Pflegeaufwand nötig sei und die Verwendung notwendiger Pflegemittel höhere Lebenshaltungskosten nach sich ziehen würden. Beim Kochen müsse Rücksicht genommen werden, ebenso dürfe keine hohe Stressbelastung vorliegen…
…sei. Insgesamt wolle er noch anmerken, das der Aufenthalt ein Vielfaches des Stipendiums gekosten habe; Gehaltsausfall für ein ganzes Jahr, höhere Lebenshaltungskosten und Krankenversicherung in den USA, keine Anrechung dieses Jahres auf seine Pension bzw. den Vorrückungsstichtag. Auf Grund seiner klinischen Verantwortung, wie z.B…
…dass Pensionsbezieher auf Grund ihres i. d. R. höheren Alters höhere Lebenshaltungskosten haben, die gerade im existentiellen Mindestbereich deutlich spürbar sind (so liegt auch der Pensionistenpreisindex - Preisindex für Pensionistenhaushalte, PIPH, https://www.statistik.at/web_de/statistiken/preise/verbraucherpreisindex_vpi_hvpi/sonderauswertungen/index.html - zumeist…
…der höchstgerichtlichen Rechtsprechung können erheblich höhere Lebenshaltungskosten in Österreich gegen die Zumutbarkeit der Verlegung sprechen (vgl. VwGH 10.3.2016, 2013/15/0146). Bei einer Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort des Bf (Wien) würden dem Bf nicht nur deutlich höhere Kosten für die Anmietung…
…erwog der Unabhängige Finanzsenat: Soweit die Bw. im Vorlageantrag ausführt, durch die …krankheit sei ein erhöhter Pflegeaufwand verbunden, die höhere Lebenshaltungskosten nach sich ziehen würden, ist darauf hinzuweisen, dass diesem Umstand auch Rechnung getragen wurde. Das BSB hat den Grad der Behinderung mit 30…
…jedermann verwendet werden. Das Finanzamt beantragt die Abweisung. Ansicht Bf.: Das Finanzamt bestreite nicht, dass höhere Lebenshaltungskosten durch die diversen Allergien anfallen als bei der üblichen Bevölkerung. Unter Hinweis auf die Ausführungen in der Darlegung Pkt. VI. (betreffend höhere Lebenshaltungskosten) und Pkt. VII. (betreffend Bulimie…
…der höchstgerichtlichen Rechtsprechung können erheblich höhere Lebenshaltungskosten in Österreich gegen die Zumutbarkeit der Verlegung sprechen (vgl. VwGH 10.3.2016, 2013/15/0146). Bei einer Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort des Bf (Wien) würden dem Bf nicht nur deutliche höhere Kosten für die Anmietung…
…des Einkommens zugegriffen werden könne und mit diesem Betrag (einer zinsenfreien Ratenzahlung gleichgestellt) der aushaftende Abgabenrückstand getilgt werde. Mit dem vom Gesetzgeber festgelegten verbleibenden Existenzminimum seien die Kosten der allgemeinen Lebensführung (Grundversorgung) abgedeckt. Höhere Lebenshaltungskosten würden darin keine Deckung finden bzw. seien diese nicht geeignet…
…erwog der Unabhängige Finanzsenat: Soweit die Bw. im Vorlageantrag ausführt, durch die …krankheit sei ein erhöhter Pflegeaufwand verbunden, die höhere Lebenshaltungskosten nach sich ziehen würden, ist darauf hinzuweisen, dass diesem Umstand auch Rechnung getragen wurde. Das BSB hat den Grad der Behinderung mit 30…
…erwog der Unabhängige Finanzsenat: Soweit die Bw. im Vorlageantrag ausführt, durch die …krankheit sei ein erhöhter Pflegeaufwand verbunden, die höhere Lebenshaltungskosten nach sich ziehen würden, ist darauf hinzuweisen, dass diesem Umstand auch Rechnung getragen wurde. Das BSB hat den Grad der Behinderung mit 30…
…erwog der Unabhängige Finanzsenat: Soweit die Bw. im Vorlageantrag ausführt, durch die …krankheit sei ein erhöhter Pflegeaufwand verbunden, die höhere Lebenshaltungskosten nach sich ziehen würden, ist darauf hinzuweisen, dass diesem Umstand auch Rechnung getragen wurde. Das BSB hat den Grad der Behinderung mit 30…
…den Beschäftigungsort des Bf. (Stadt oder Stadt-Umgebung) würden dem Bf. nicht nur deutliche höhere Kosten für die Anmietung einer adäquaten Wohnung, sondern für die vierköpfige Familie auch höhere Lebenshaltungskosten als in Polen erwachsen. Auch bei dem gegebenen steuerpflichtigen Einkommen des Bf. von rund 26…
…Wien bzw. in den Umkreis von Wien wäre daher einerseits mit der Anmietung einer größeren und damit entsprechend teureren Wohnung verbunden, andererseits würden noch weitaus höhere Lebenshaltungskosten als in Polen anfallen. In Relation zur Einkommenshöhe des Bf – diese lag im Jahr Streitjahr bei rd. €…