…angefochtenen Bescheid wies das Finanzamt den Antrag auf Weitergewährung der Familienbeihilfe ab August 2007 mit der Begründung ab, dass die höchstzulässige Studiendauer abgelaufen sei und ein Auslandsstudium bei der Studienrichtung A157 Internationale Betriebswirtschaft nicht zu einer Verlängerung der Studienzeit führen könne, da es im 3…
…der Universität x das Studium der Völkerkunde. Im Sommersemester 2007 begann sie mit dem zweiten Studienabschnitt. Die höchstzulässige Studiendauer des zweiten Studienabschnittes umfasst inklusive eines Toleranzsemesters fünf Semester, sodass dieser Zeitraum mit Ende des Sommersemesters 2009 abgelaufen war. Der Berufungswerber beantragte die Weitergewährung der Familienbeihilfe…
…der Familienbeihilfe insoweit gegeben wären. Hinsichtlich des Verlängerungszeitraumes März 2021 bis Februar 2022 liege aber infolge Überschreitung der höchstzulässigen Studiendauer ab SS 2021 ein Anspruch auf Familienbeihilfe nicht mehr vor. Die Behörde stelle daher den Antrag auf teilweise Stattgabe der Beschwerde, als für den Zeitraum…
…da die höchstzulässige Studiendauer des ersten Studienabschnittes überschritten war und eine vollständige Studienbehinderung durch die Erkrankung nicht vorgelegen sei. In der dagegen eingebrachten Berufung wurde sinngemäß ausgeführt: Der Sohn sei von September 2009 bis Jänner 2010 wegen der beidseitigen Patellaspitzen-Entzündung in ärztlicher Behandlung gewesen…
…an der Universität y das Bachelorstudium Kommunikationswissenschaft. Ab Oktober 2006 wurde die Gewährung der Familienbeihilfe eingestellt, da die für die Gewährung der Familienbeihilfe höchstzulässige Studiendauer abgelaufen war. Die Berufungswerberin beantragte hierauf die Weitergewährung der Familienbeihilfe und begründete dies damit, dass die Tochter große gesundheitliche Probleme…
…2007 ab. Das Finanzamt wies den Antrag auf Weitergewährung der Familienbeihilfe nach Abschluss der Berufsausbildung mit der Begründung ab, dass die höchstzulässige Studiendauer bereits mit August 2007 abgelaufen sei, sodass bereits ab September 2007 kein Anspruch auf Familienbeihilfe mehr bestanden habe und die Bestimmung, wonach…
…StudFG genannten Einrichtung geführt werden. Der für die Gewährung der Familienbeihilfe maßgebende Zeitraum je Studienabschnitt ergibt sich durch Zurechnung eines weiteren Semesters (= Toleranzsemester) zur gesetzlichen Studiendauer. Wird die für die Gewährung der Familienbeihilfe höchstzulässige Studiendauer in einem Abschnitt überschritten, fällt die Familienbeihilfe demnach mit…
…2022 ausbezahlt, die höchstzulässige Studiendauer vom zweiten Abschnitt war aber bereits mit Februar 2022 zu Ende. Die Familienbeihilfe wurde in der Folge für den Zeitraum von März 2022 bis Oktober 2022 mit Bescheid vom 20.10.2022 rückgefordert. In Ihrer Beschwerdebegründung führen Sie aus, dass…
…Studienabschnitt jeweils vier Semester umfasst. Jeder Studienabschnitt wird mit einer Diplomprüfung abgeschlossen. Sachverhaltsmäßig ist unbestritten, dass die Tochter des Bw. die höchstzulässige Studiendauer für den zweiten Studienabschnitt unter Berücksichtigung des Toleranzsemesters ab 1. Oktober 2006 bereits überschritten hat. Strittig ist ausschließlich, ob die Meinung des…
…Studienabschnitt um nicht mehr als ein Semester überschritten wird. Wird daher die, für die Gewährung der Familienbeihilfe höchstzulässige Studiendauer in einem Abschnitt überschritten, fällt die Familienbeihilfe demnach mit dem Ende des letzten für den Anspruch auf Familienbeihilfe maßgeblichen Semesters weg. Mit den Einwendungen des Bw…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., S, gegen den Bescheid des Finanzamtes Hollabrunn Korneuburg Tulln betreffend Familienbeihilfe für den Zeitraum 1. Dezember 2006 bis 28. Februar 2007 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der…
…Wintersemester 2018 begonnen. Die höchstzulässige Studiendauer für dieses Studium endete mit September 2022 (8 Semester). Aufgrund der COVID-19-Krise kam es gemäß § 2 Abs 9 lit b FLAG 1967 zu einer Verlängerung der Studiendauer und damit des Familienbeihilfeanspruches um ein Semester, somit bis Februar…
…Februar 2013, Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträge. C. betrieb ab dem Sommersemester 2009 das Bachelorstudium Bildungswissenschaft (Studium A 033 645). Die höchstzulässige Studiendauer für dieses Studium beträgt acht Semester, weshalb das Finanzamt die Familienbeihilfe bis Februar 2013 gewährte. Im Zuge des Überprüfungsschreibens vom 31. Dezember 2012, eines…
…höchstzulässigen Studiendauer abgeschlossen (1. Diplomprüfung am 1.7.05). Er hat dadurch das Toleranzsemester nicht benötigt. Im 2. Abschnitt beträgt die höchstzulässige Studiendauer 5 Semester (10/05-2/08) . Dadurch, dass er im 1. Abschnitt das Toleranzsemester nicht benötigt hat, hat sich die höchstzulässige Studiendauer…
…Studium der Handelswissenschaften. Die für diese Studienrichtung vorgesehene höchstzulässige Studiendauer des zweiten Studienabschnittes beträgt 5 Semester (incl. Toleranzsemester). Der Sohn begann den zweiten Studienabschnitt mit Mai 2000. Somit hätte dieser Abschnitt mit September 2002 beendet sein müssen. Das Finanzamt erließ am 30. Dezember 2002 einen…
…I. Verfahrensgang Die im Spruch genannte Tochter des Beschwerdeführers (Bf.) hat ab dem Wintersemester 2013/14 an der Universität ***1*** das Lehramtsstudium (UF Deutsch und UF Geographie und Wirtschaftskunde) inskribiert. Nach Einstellung der Familienbeihilfe für die Tochter des Beschwerdeführers mit Ablauf der höchstzulässigen Studiendauer (inkl…
…2021 weiter ausbezahlt werde. 6. Das Finanzamt beantragte im Vorlagebericht die Abweisung der Beschwerde, da die höchstzulässige Studiendauer mit September 2019 geendet habe. Nachträgliche Verzögerungen im Studium durch Corona Maßnahmen ab März 2020 könnten zu keinem Familienbeihilfenanspruch führen. Da im Sommersemester 2020 kein Anspruch auf…
…bereits ausbezahlt worden. Ab Oktober 2018 bestehe kein Anspruch mehr auf Familienbeihilfe, da S das im Wintersemester 2014 begonnene Bachelorstudium Technische Informatik, dessen höchstzulässige Studiendauer 8 Semester betrage, mit September 2018 hätte abschließen müssen. Eine Verlängerung des Familienbeihilfenanspruches bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres setze…
…Rechtsansicht geäußert, dass in einem Fall, in dem die für die Gewährung der Familienbeihilfe höchstzulässige Studiendauer überschritten wird und als Folge dessen der Anspruch auf die Familienbeihilfe wegfällt, eine im nachfolgenden Semester auftretende Behinderung zu keiner Verlängerung der Studienzeit in diesem Abschnitt führen könne. Betreffend…
…1 lit. b FLAG 1967 in der ab 1. Juli 2011 gültigen Fassung. Das im Wintersemester 2017/2018 von Tochter T. absolvierte Auslandssemester verlängere zwar die höchstzulässige Studiendauer, stelle jedoch keinen Tatbestand für die Verlängerung über das vollendete 24. Lebensjahr dar. Die Bf. stellte fristgerecht…