…der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes erstreckt sich jedoch im Falle der Benachteiligung des Abgabengläubigers die Haftung des Vertreters nur auf jenen Betrag, um den bei gleichmäßiger Behandlung der Verbindlichkeiten die Abgabenbehörde mehr erlangt hätte, als sie infolge des pflichtwidrigen Verhaltens des Vertreters tatsächlich bekommen hat. Der…
…Großaufträgen wohl keinen hinreichenden Erfolg bei der klagsweisen Geltendmachung bei Gericht gehabt hätten, weil die beklagten Kunden massive, grundlegende Einwendungen gegen die Forderungen erhoben haben. Der Masseverwalter nahm daher von einer weiteren klagsweisen Geltendmachung Abstand. Behandlung der Gläubiger: Mit den vorgelegten Saldenliste (Zahlungen, neue Verrbindlichkeiten…
…der Gesellschaft zur Verfügung stehen würden, hiezu nicht ausreichen würden, es sei denn, er weise nach, dass er diese Mittel anteilig für die Begleichung aller Verbindlichkeiten verwendet hätte, die Abgabenschulden daher nicht schlechter behandelt hätte als andere Verbindlichkeiten. Ein Beweis für die gleichmäßige Behandlung der…
…der Gesellschaft zur Verfügung standen, hiezu nicht ausreichten, es sei denn, er weise nach, dass er diese Mittel anteilig für die Begleichung aller Verbindlichkeiten verwendet habe, die Abgabenschulden daher im Verhältnis nicht schlechter behandelt habe als andere Verbindlichkeiten. Ein Beweis für die gleichmäßige Behandlung der…
…§ 9, 80 BAO hinaus auszuführen, dass es der BW nach Sicht des UFS nicht gelungen ist darzulegen, dass eine gleichmäßige Behandlung aller Gläubiger erfolgt wäre. Die BW hat im gesamten Verfahren weder dargelegt, wie die Gläubigergleichbehandlung erfolgt sein soll, noch hat sie qualifizierte Beweise angeboten…
…gleichmäßige Behandlung aller Gläubiger erfolgt wäre. Vielmehr hat er selbst vor der Kriminalabteilung der Gendarmerie ausgeführt, dass Gläubiger bis zur Konkurseröffnung wenn auch mit Verspätung bezahlt worden wären, während zB Umsatzsteuerzahllasten ab Mai 2002 de facto überhaupt nicht mehr beglichen wurden. Eine unterschiedliche Beteilung der…
…Abgabenverbindlichkeit Mittel zur Bezahlung - gegebenenfalls nach gleichmäßiger Aufteilung der Zahlungsmittel auf alle Verbindlichkeiten - zur Verfügung gehabt habe und ob er für die anteilige Abgabentilgung Sorge getragen habe oder nicht. Aus den obigen Ausführungen sowie der Darlegung der einzelnen Verbindlichkeitsstände gegenüber Lieferanten und Banken sei ersichtlich…
…Abgabenverbindlichkeit Mittel zur Bezahlung - gegebenenfalls nach gleichmäßiger Aufteilung der Zahlungsmittel auf alle Verbindlichkeiten - zur Verfügung gehabt habe und ob er für die anteilige Abgabentilgung Sorge getragen habe oder nicht. Aus den obigen Ausführungen sowie der Darlegung der einzelnen Verbindlichkeitsstände gegenüber Lieferanten und Banken sei ersichtlich…
…das Gleichmäßigkeitsgebot (gleichmäßige Behandlung aller Schulden bzw. Gläubiger) beachtet worden wäre. Dem Bw. wurde im Zuge des Abgabenverfahrens mehrmals die Möglichkeit eröffnet, darzulegen, welche Gründe für die Nichtentrichtung der Abgaben der Primärschuldnerin maßgebend waren bzw. nachzuweisen, welche anderen Verbindlichkeiten im Streitzeitraum bestanden haben und allenfalls…
…Gleichmäßigkeitsgebot (gleichmäßige Behandlung aller Schulden bzw. Gläubiger) zum Zeitpunkt der Fälligkeit der jeweiligen Abgabenschulden beachtet worden wäre. Dem Bw. wurde im Zuge des Abgabenverfahrens die Möglichkeit eröffnet, ausführlich darzulegen, welche Gründe für die Nichtentrichtung der Abgaben der Primärschuldnerin maßgebend waren bzw. nachzuweisen, welche anderen Verbindlichkeiten…
…Tilgung der offenen Schulden zur Verfügung gestanden wären bzw. das Gleichmäßigkeitsgebot (d.h. die gleichmäßige Behandlung aller Schulden bzw. Gläubiger) beachtet worden wäre. Der Bw. wurde bereits vor Erlassung des angefochtenen Bescheides die Möglichkeit eröffnet, darzulegen, welche Gründe für die Nichtentrichtung der Abgaben (der Primärschuldnerin…
…liquiden Mittel zur Tilgung der offenen Schulden zur Verfügung gestanden wären bzw. das Gleichmäßigkeitsgebot (gleichmäßige Behandlung aller Schulden bzw. Gläubiger) beachtet worden wäre. Der Bw. hat im Verfahren vor den Abgabenbehörden dargelegt, welche Gründe für die Nichtentrichtung der Abgaben der Primärschuldnerin maßgebend waren. Der Bw…
…liquiden Mittel zur Tilgung der offenen Schulden zur Verfügung gestanden wären bzw. das Gleichmäßigkeitsgebot (gleichmäßige Behandlung aller Schulden bzw. Gläubiger) beachtet worden wäre. Der Bw. hat im Verfahren vor den Abgabenbehörden dargelegt, welche Gründe für die Nichtentrichtung der Abgaben der Primärschuldnerin maßgebend waren. Der Bw…
…aus der Aktenlage, da unbestritten den Angaben des Beschwerdeführers zufolge sehr wohl Zahlungen geleitet wurden, wie beispielsweise am 17. Juni 2013 die Auszahlung eines Geschäftsführerbezuges oder Zahlungen an S*** iHv 13.966,73 Euro oder iHv 648,06 Euro an die P***. Eine gleichmäßige Befriedigung…
…Beschwerdeführers für die offenen Abgabenschulden der Primärschuldnerin allenfalls dann nicht zum Tragen gekommen, wenn von der Primärschuldnerin (GesmbH) das Gleichmäßigkeitsgebot (gleichmäßige Behandlung aller Schulden bzw. Gläubiger) zum Zeitpunkt der gesetzlichen Fälligkeit der jeweiligen Abgabenschulden beachtet worden wäre. Der Grundsatz der Gläubigergleichbehandlung bezieht auch Zahlungen mit…
…Beschwerdeführers für die offenen Abgabenschulden der Primärschuldnerin allenfalls dann nicht zum Tragen gekommen, wenn von der Primärschuldnerin (GesmbH) das Gleichmäßigkeitsgebot (gleichmäßige Behandlung aller Schulden bzw. Gläubiger) zum Zeitpunkt der gesetzlichen Fälligkeit der jeweiligen Abgabenschulden beachtet worden wäre. Der Grundsatz der Gläubigergleichbehandlung bezieht auch Zahlungen mit…
…für die offenen Abgabenschulden der Primärschuldnerin allenfalls dann nicht zum Tragen gekommen, wenn von der Primärschuldnerin (GesmbH) das Gleichmäßigkeitsgebot (gleichmäßige Behandlung aller Schulden bzw. Gläubiger) zum Zeitpunkt der gesetzlichen Fälligkeit der jeweiligen Abgabenschulden beachtet worden wäre. Der Grundsatz der Gläubigergleichbehandlung bezieht auch Zahlungen mit ein…
…Beschwerdeführers für die offenen Abgabenschulden der Primärschuldnerin allenfalls dann nicht zum Tragen gekommen, wenn von der Primärschuldnerin (GesmbH) das Gleichmäßigkeitsgebot (gleichmäßige Behandlung aller Schulden bzw. Gläubiger) zum Zeitpunkt der gesetzlichen Fälligkeit der jeweiligen Abgabenschulden beachtet worden wäre. Der Grundsatz der Gläubigergleichbehandlung bezieht auch Zahlungen mit…
…für die offenen Abgabenschulden der Primärschuldnerin allenfalls dann nicht zum Tragen gekommen, wenn von der Primärschuldnerin (GesmbH) das Gleichmäßigkeitsgebot (gleichmäßige Behandlung aller Schulden bzw. Gläubiger) zum Zeitpunkt der gesetzlichen Fälligkeit der jeweiligen Abgabenschulden beachtet worden wäre. Der Grundsatz der Gläubigergleichbehandlung bezieht auch Zahlungen mit ein…
…Beschwerdeführers für die offenen Abgabenschulden der Primärschuldnerin allenfalls dann nicht zum Tragen gekommen, wenn von der Primärschuldnerin (GesmbH) das Gleichmäßigkeitsgebot (gleichmäßige Behandlung aller Schulden bzw. Gläubiger) zum Zeitpunkt der gesetzlichen Fälligkeit der jeweiligen Abgabenschulden beachtet worden wäre. Der Grundsatz der Gläubigergleichbehandlung bezieht auch Zahlungen mit…