…ausgehändigt. Dazu wurde im Vorhalt erläutert, dass die angeführten Studien weitgehend die gleichen Kernfächer aufweisen und nach Auffassung des unabhängigen Finanzsenates eine Zwangsläufigkeit der der Bw. erwachsenen Kosten im Zusammenhang mit dem Studium ihrer Tochter an der Webster Universität Wien nicht gegeben sei. Die Bw…
…Vergleichbarkeit der Studien ihrer Art nach abgesellt wird. Nicht den Kernbereich des Studiums betreffende Abweichungen zwischen den Studienplänen sei keine Bedeutung beizumessen. Anhand der Gegenüberstellung der Studienpläne (Prüfungsfächer) wird die Vergleichbarkeit aufgrund der weitgehend gleichen "Kernfächer" angenommen. Das Studium der Wirtschaftsinformatik in Linz ist jenem…
… 34, Tz 76). Für die Überprüfung dieser Frage erachtet es der VwGH als ausreichend, die Unterscheidung auf die Kernfächer bzw. den Kernbereich des Studiums zu reduzieren (VwGH 7.8.2001, 97/14/0068). Eine frühe Spezialisierung auf eine bestimmten Bereich der Betriebswirtschaftslehre kann unter Umständen…
…August 2001, 97/14/0068 erachtete es der VwGH für die Überprüfung dieser Frage als ausreichend, die Unterscheidung auf die Kernfächer bzw. den Kernbereich des Studiums zu reduzieren. Um zu überprüfen, inwieweit die zwei Studien ihrer Art nach vergleichbar sind, hat der unabhängige Finanzsenat die…
…bei gleichen Bildungschancen und gleichen Berufsaussichten auch an der Universität am Wohnort absolviert werden kann. Hinsichtlich des Studiums seines Sohnes an der Universität Innsbruck ist es unbestritten, dass das Studium der Architektur an beiden Universitäten absolviert werden kann. Dass sich diese Studien in den Kernfächern…
…Universitäten könne von einer Gleichartigkeit der Studien nicht ausgegangen werden. Nicht einmal die Hälfte der - im Zuge seines technischen Studiums an der TU Wien vorgeschriebenen - Pflichtlehrveranstaltungen (die naturgemäß als "Kernfächer" anzusehen seien) würden im Studienplan der Universität Klagenfurt angeboten. Nicht unerwähnt lassen wolle er auch…
Nach Ansicht der belangte Behörde ist jedenfalls an die Ausbildung von Kindern und Jugendlichen nicht der gleiche Maßstab wie an die Ausbildung von Erwachsenen zu setzen. Die Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes, BGBl. Nr. 624/1995, unterscheidet…
…absolviert werden kann. Eine frühe Spezialisierung ist zwar für die Berufslaufbahn von Vorteil, führt allerdings bei gleichen Kernfächern von Studienrichtungen nicht zur Zwangsläufigkeit der Aufwendungen. Die Berufung wurde dem Unabhängigen Finanzsenat am 26. Mai 2011 zur Entscheidung vorgelegt. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 34…
…des Wohnortes des Bw. daher eine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit gegeben. Bei gleichen Kernfächern (vgl. VwGH vom 7.8.2001, 97/14/0068) von Studienrichtungen und grundsätzlich gleichem Ausbildungsabschluss liege ein Zwangsläufigkeit der auswärtigen Berufsausbildung nicht vor. Mit Eingabe vom 6. Dezember 2009, beim Finanzamt eingelangt am…
…Zl. 97/14/0068, erachtete es der Verwaltungsgerichtshof als ausreichend, die Unterscheidung auf die Kernfächer bzw. den Kernbereich des Studiums zu reduzieren. Um überprüfen zu können, inwieweit die Bakkalaureatsstudien Informatik an der Universität Wien und an der Universität Klagenfurt ihrer Art nach vergleichbar sind, hat…
…Romanistik angeboten werde, welches mit jenem an der Universität Graz vergleichbar sei. Bei gleichen Kernfächern von Studienrichtungen (VwGH 7.1.2001, 97/14/0068) und grundsätzlich gleichem Ausbildungsabschluss liege keine Zwangsläufigkeit der auswärtigen Berufsausbildung vor. Mit Schreiben 16. November 2013 (eingelangt am 20. November 2013…
…2015 wurde hinsichtlich der auswärtigen Berufsausbildung darauf hingewiesen, dass eine gleichartige Ausbildungsmöglichkeit in Wohnortnähe bestehe, da Lehrinhalte und Ausbildungsabschluss gleich seien. Bei gleichen Kernfächern stehe der Freibetrag nicht zu. Im Hinblick auf die Fahrtzeit vom Wohnort zum Ausbildungsort wurde ausgeführt, dass die Zumutbarkeit gegeben sei…
… 34, Tz 76). Für die Überprüfung dieser Frage erachte es der VwGH als ausreichend, die Unterscheidung auf die Kernfächer bzw. den Kernbereich des Studiums zu reduzieren (VwGH 7.8.2001, 97/14/0068). Eine frühe Spezialisierung auf einen bestimmten Bereich der Betriebswirtschaftslehre könne unter Umständen…
…Auslegung der der Wortfolge "entsprechende Ausbildungsmöglichkeit" wird nach der Rechtsprechung des VwGH auf einen gleichartigen Ausbildungsabschluss und auf die Vergleichbarkeit der Ausbildung ihrer Art nach abgestellt. Die Formulierung "entsprechende" ist sohin nicht im Sinne von "gleich", sondern von "gleichwertig" zu verstehen (VwGH 22.12.2004…
…diese die Substanz des Studiums ausmachen, abzustellen. So etwa entspricht das Studium der angewandten Betriebswirtschaftslehre an der Universität Klagenfurt bei einer Gegenüberstellung der Studienordungen und Studienpläne bei weitgehend gleichen Kernfächern jenem der Betriebswirtschaftslehre an der KFU Graz (VwGH 7.8.2001, 97/14/0068). Unterschiede…
…EStG4 , § 34). Für die Überprüfung dieser Frage erachtet es der VwGH als ausreichend, die Unterscheidung auf die Kernfächer bzw. den Kernbereich des Studiums zu reduzieren (VwGH 7.8.2001, 97/14/0068). Ist von einer Gleichartigkeit der Studienmöglichkeiten auszugehen, trifft die Eltern weder eine im…
…Wohnortes erfolgen. Wird neben einer Schulausbildung hobbymäßig Fußball gespielt, rechtfertigte dieser Umstand ebenso wenig eine Ausbildung außerhalb des Nahebereiches des Wohnortes wie - bei gleichen Kernfächern und Ausbildungszeiten - allfällige allgemeine Vorteile bei einem späteren Studium. Neben dieser Berufsausbildung wurde jedoch eine zweite Berufsausbildung, nämlich zum Profifußballspieler…
…Bw. legte weiters einen Auszug aus dem Studienplan für das Bachelorstudium Politikwissenschaft an der Universität W. vor und zwar die Seiten 5 bis 8 und übertitelte diese Beilage mit "Kernfächer Politikwissenschaft Universität Wien". Auf Seite 5 unten befindet sich die Überschrift "Pflichtmodule: Kern der Politikwissenschaft"…
…97/14/0068, erachtete es der Verwaltungsgerichtshof als ausreichend, die Unterscheidung auf die Kernfächer bzw. den Kernbereich des Studiums zu reduzieren. Auch hat der Verwaltungsgerichtshof in dem zuletzt zitierten Erkenntnis und im Erkenntnis vom 17.6.2004, 2000/14/0207 hinsichtlich einer frühen Spezialisierungsmöglichkeit auf…
…noch Sonderausgaben sein. Nach Abs. 2 leg. cit. ist die Belastung außergewöhnlich, soweit sie höher ist als jene, die der Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommens- und Vermögensverhältnisse erwächst. Nach Abs. 3 leg. cit. erwächst die Belastung dem Steuerpflichtigen zwangsläufig, wenn er sich aus tatsächlichen, rechtlichen…