Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bwin, vom 18. Juni 2012, gerichtet gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 24. Mai 2012, betreffend die Abweisung des Antrages auf Gewährung der Familienbeihilfe für zwei Kinder für die Zeit ab 1. April 2012…
…5 FLAG 1967 bezweckt somit - bei Vorliegen der allgemeinen Voraussetzungen des § 6 Abs. 1 bis 3 leg.cit. - die Gleichstellung von Kindern, deren Eltern ihnen nicht überwiegend Unterhalt leisten, mit Vollwaisen, für die niemand unterhaltspflichtig ist und die deshalb einen eigenen Anspruch auf Familienbeihilfe haben…
…nachteiligen Folgen jedoch nicht nachträglich im Weg der Wiederaufnahme des Verfahrens beseitigen. Nichts zu gewinnen ist für den Berufungsführer diesbezüglich mit dem Einwand, es seien hinsichtlich der rechtlichen Qualifikation tatsächlichen Betriebsausgaben gleich zu stellende pauschale Betriebsausgaben neu hervorgekommen. Die Inanspruchnahme des mit dem Steuerreformgesetz 1993…
…Verabschiedung des Gesetzestextes im Jahr 1988 zu übersteigen vermochte, seien Überstunden. Laut Auffassung des Bf seien die Zeitanteile (der dritten Zeitart) seiner Mehrleistung zweifellos mit jenen aus seiner Normalarbeitszeit gleich zu stellen. Ein weiterer Punkt, der beweise, dass die vom Bf erbrachte Mehrdienstleistung nicht als…
…da er sonst keinen Versicherungsschutz in der Krankenversicherung hätte. Auch unter Zugrundelegung des Gleichheitsgrundsatzes mit anderen österreichischen Steuerzahlern sehe er seine Krankenversicherungsbeiträge als Hauptversicherungsbeiträge in der Krankenversicherung und demnach einer Pflichtversicherung gleich zu stellen. Die von ihm einbezahlten Krankenversicherungsbeiträge dienten nicht dem Erhalt von Sonderleistungen…
…da sie sonst keinen Versicherungsschutz in der Krankenversicherung hätte. Auch unter Zugrundelegung des Gleichheitsgrundsatzes mit anderen österreichischen Steuerzahlern sehe sie ihre Krankenversicherungsbeiträge als Hauptversicherungsbeiträge in der Krankenversicherung und demnach einer Pflichtversicherung gleich zu stellen. Die von ihr einbezahlten Krankenversicherungsbeiträge dienten nicht dem Erhalt von Sonderleistungen…
…weiter zu verrechnen. Tz. 7 Gewinnanteil „Stiller Gesellschafter“ Die in der Bilanz ausgewiesene stille Beteiligung ist ertragsteuerlich dem Eigenkapital gleich zu stellen. Ausschüttungen jeder Art darauf stellen daher eine steuerneutrale Einkommensverwendung dar und können nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden. Unter Tz. 8 „Kapitalertragsteuer“ wurden verschiedene…
…dass die Bf und ihr Sohn Sozialhilfe bzw. Mindestsicherung empfangen und diese mit der Grundversorgung nicht gleich zu stellen ist. Allein aufgrund dieser Umstände leitet sich in rechtlicher Hinsicht ab, dass der Bf für ihren Sohn Familienbeihilfe und erhöhte Familienbeihilfe zusteht. Die abweisende Beschwerdevorentscheidung (BVE…
…der wirtschaftlichen Lage verbessert werden sollte. Ziel war, die in Österreich operativen Gesellschaften der P.-Gruppe vermögensmäßig annähernd gleich zu stellen. Im September 2008 wurden von der P. Deutschland GmbH Anteile an der P. Österreich GmbH in die Y. Austria GmbH gegen Erhöhung des Stammkapitals…
…Progressionsbesteuerung in Österreich gemäß § 67 Abs. 11 EStG den inländischen sonstigen Bezügen gleich zu stellen und ebenfalls nur mit 6% zu belasten wären (siehe SWI Artikel aus 2007 "Rechtsprechung zum Internationalen Steuerrecht von Rudolf Weninger, Mitarbeiter des Bundesministeriums für Finanzen, Seite 291 letzter Absatz ff…
…einen Vorlageantrag, in welchem sie zusätzlich ausführte, die Begründung des Finanzamtes erscheine zwar formaljuristisch richtig, stehe aber mit dem Gesetzeszweck, nämlich alle Arbeitnehmer steuerlich gleich zu stellen, nicht im Einklang. Darüber hinaus verletzte die Nichtberücksichtigung des Grenzgängerabsetzbetrages auch den Gleichheitsgrundsatz. Es sei nicht einzusehen, warum…
…Eine Gegenleistung in Form einer Kapitalerhöhung bzw. die Einräumung von Gesellschafterrechten ist mit einem Verkauf in diesem Zusammenhang gleich zu stellen. " Aus diesem Grund würde sich folgende Bemessungsgrundlage ergeben: Wert der Einlage der Beteiligung F (29.069,13 x 5,13 = 149.124,64…
…bzw. ein KESt-Abzug erfolgten, sollte dem Gesetzgeber nicht zugesonnen werden. Soweit der Bw. in seinem Vorlageantrag unter Verweis auf den Gleichheitsgrundsatz, die Kapitalverkehrsfreiheit und das Recht auf Freizügigkeit die Gleichstellung von inländischen und ausländischen Einkünften und Ausgaben fordert, ist festzuhalten, dass § 20 Abs. 2…
…jedenfalls dann unzumutbar, wenn die Fahrt im Vergleich zu einem Kfz mehr als dreimal so lange dauert. Der Unzumutbarkeit gleich zu stellen ist der Fall der Unmöglichkeit der Benutzung eines Massenbeförderungsmittels, etwa wenn ein solches nicht vorhanden ist oder im Bedarfsfall (z.B. während der…
…wenn die Fahrt im Vergleich zu einem Kfz mehr als dreimal so lange dauert. Der Unzumutbarkeit gleich zu stellen ist der Fall der Unmöglichkeit der Benutzung eines Massenbeförderungsmittels, etwa wenn ein solches nicht vorhanden ist oder im Bedarfsfall (zB während der Nachtzeit) nicht mehr in…
…Aufmerksamkeit auf sich zieht oder ziehen müßte, da ich praktisch vom Wiener Parkometergesetz nur in seltensten Ausnahmefällen betroffen bin. Indem Sie mich hier mit einem Bewohner Wiens gleichsam auf die gleich Stufe stellen, der damit regelmäßig konfrontiert ist, muten Sie mir sehr wohl eine außerordentliche…
…Wenngleich er seine Eingabe als Berufung bezeichnete, war diesem Schreiben doch sinngemäß zu entnehmen, dass die Abgabenbehörde einen Berechnungsmodus finden möge, um ihn als Bezieher von zwei Pensionen mit den Pensionsbeziehern gleich zu stellen, deren Pensionen gemeinsam (§ 47 Abs. 3 bis 5 EStG 1988) versteuert…
…seine Ausgaben nicht mehr habe bezahlen können. Die Behörde sei daher wirtschaftlich gleich zu stellen mit den anderen Gläubigern, deren Forderungen an ihn auch bis zur Konkurseröffnung entstanden seien. Gerade wenn er alle Gläubiger gleich behandeln wolle, könne und dürfe er die Forderung der Abgabenbehörde…
…den Inhalt des zu gewährenden Schutzes, OJ L 304/12, vom 30.09.2004 (so genannte Statusrichtlinie) dass subsidiär Schutzberechtigte, was Transferleistungen betriffe, Asylberechtigten gleich zu stellen seien. Daraus folge ebenfalls, dass eine Ungleichbehandlung von Flüchtlingen iSd. Genfer Flüchtlingskonvention (Personen, denen Flüchtlingsstatus zuerkannt worden sei…
…wenn die Abstattung trotz zumutbarer Sorgfalt nur durch Veräußerung von Vermögenschaften möglich wäre und diese Veräußerung einer Verschleuderung gleich käme. Einbußen an vermögenswerten Interessen, die mit Abgabenleistungen allgemein verbunden sind und die jeden gleich berühren, stellen eine Unbilligkeit nicht dar. Eine "sachliche" Unbilligkeit wäre anzunehmen…