Mit der bargeldlosen Treibstoffversorgung des gewerblichen Güter- und Personenverkehrs durch ein deutsches Unternehmen hat sich bereits EAS 127 befasst; es wurde darin folgende Auffassung vertreten: Erweitert eine deutsche Gesellschaft, die mittels Kundenkarten unter Inanspruchnahme des Tankstellennetzes von vertraglich gebundenen Mineralölfirmen bargeldlos Treibstoff an die Kundenkartenbesitzer…
…EU. II. Straßenpersonenverkehr Kraftfahrlinienverkehr und Sonderformen des Linienverkehrs bedürfen einer Genehmigung gemäß Anlage 4. Diese oder deren beglaubigte Kopie sowie die Betreiberlizenz des Personenkraftverkehrsunternehmers für den grenzüberschreitenden Personenverkehr oder deren beglaubigte Kopie, die gemäß dem nationalen Recht oder dem Unionsrecht vorgesehen sind, ist im Fahrzeug…
…mit Waren aus dem verbrauchsteuerrechtlich freien Verkehr Deutschlands erfolgten. Die Firma ***Bf*** (nachstehend mit "Bf" bezeichnet) belieferte verschiedene Donauschiffe, die im Personenverkehr auf der Donau eingesetzt wurden. Bei diesen Lieferungen handelte es sich üblicherweise um zollhängige Waren, die aus einem deutschen Zolllager stammten bzw um…
…ZK-DVO besteht für gewerblich verwendete Beförderungsmittel ein Kabotageverbot. In Abweichung davon dürfen Beförderungsmittel im Binnenverkehr eingesetzt werden, wenn es die geltenden Verkehrsvorschriften vorsehen. Sowohl die Bf. als auch die A in Österreich waren im Besitz einer Lizenz für den gewerblichen grenzüberschreitenden Personenverkehr mit Kraftomnibussen…
…Sachverhalts" eine von der hg. Rechtsprechung abweichende Bedeutung beigemessen hat." Zum Verstoß gegen die Dienstleistungsfreiheit "25 Die Revision erblickt in der unterschiedlichen Besteuerung der Konzessionärin gemäß § 28 GSpG einerseits und gewerblicher Pokersalons gemäß § 57 GSpG andererseits einen Verstoß gegen die Dienstleistungsfreiheit nach Art. 56 AEUV…
…13.9.2019, RV/7105897/2015 geltend gemachten Verstoß gegen die Dienstleistungsfreiheit nach Art. 56 AEUV durch die unterschiedlichen Besteuerung der Konzessionärin gemäß § 28 GSpG einerseits und gewerblicher Pokersalons gemäß § 57 GSpG andererseits, führte der VwGH im Beschluss VwGH 1.6.20203, Ra 2020/17…
…Willensäußerung nach Art. 232 f. ZK-DVO bedient. Gemäß Art. 718 Abs. 1 ZK-DVO werde die vorübergehende Verwendung für die gewerblich verwendeten Straßenfahrzeuge bewilligt. Gemäß Art. 718 Abs. 3 Buchstabe d ZK-DVO unterliege die Bewilligung der vorübergehenden Verwendung nach Abs. 1 der Voraussetzung…
Anlage 2 Lizenz für den gewerblichen grenzüberschreitenden Personenverkehr mit Kraftfahrzeugen [Grafik] [Grafik] [Grafik]
1.3. Kabotage Kabotage ist die gewerbliche innerstaatliche Personenbeförderung mit Kraftomnibussen in einem anderen Staat als dem, in dem der diesen Verkehrsdienst durchführende Unternehmer einen Unternehmenssitz oder eine Niederlassung hat.
1.4. Kabotage Kabotage ist die gewerbliche innerstaatliche Personenbeförderung mit Kraftomnibussen in einem anderen Mitgliedstaat, ohne in diesem Mitgliedstaat einen Unternehmenssitz oder eine andere Niederlassung zu haben.
3.2. Kabotagefreiheit (1) Jeder gewerbliche Personenkraftverkehrsunternehmer, der Inhaber einer Gemeinschaftslizenz (Abschnitt 2.2.) ist, ist unter den in den folgenden Absätzen enthaltenen Voraussetzungen berechtigt, Kabotagebeförderungen durchzuführen. (2) Gemäß Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 12/98 ist die Kabotagebeförderung für folgende Verkehrsdienste zugelassen: a…
…der Verordnung (EWG) Nr. 684/92 muss jeder Verkehrsunternehmer für den grenzüberschreitenden Personenverkehr mit Kraftomnibussen im Besitz einer Gemeinschaftslizenz (Muster siehe Anlage 3) sein. Diese Lizenz wird von der zuständigen Behörde des EU- bzw. EWR-Mitgliedstaates jedem gewerblichen Personenkraftverkehrsunternehmer erteilt, der a)in einem EU…
…mit Waren aus dem verbrauchsteuerrechtlich freien Verkehr Deutschlands erfolgten. Die Firma ***Bf*** (nachstehend mit "Bf" bezeichnet) belieferte verschiedene Donauschiffe, die im Personenverkehr auf der Donau eingesetzt wurden. Bei diesen Lieferungen handelte es sich üblicherweise um zollhängige Waren, die aus einem deutschen Zolllager stammten bzw um…
…mit Waren aus dem verbrauchsteuerrechtlich freien Verkehr Deutschlands erfolgten. Die Firma ***Bf*** (nachstehend mit "Bf" bezeichnet) belieferte verschiedene Donauschiffe, die im Personenverkehr auf der Donau eingesetzt wurden. Bei diesen Lieferungen handelte es sich üblicherweise um zollhängige Waren, die aus einem deutschen Zolllager stammten bzw um…
…mit Waren aus dem verbrauchsteuerrechtlich freien Verkehr Deutschlands erfolgten. Die Firma ***Bf*** (nachstehend mit "Bf" bezeichnet) belieferte verschiedene Donauschiffe, die im Personenverkehr auf der Donau eingesetzt wurden. Bei diesen Lieferungen handelte es sich üblicherweise um zollhängige Waren, die aus einem deutschen Zolllager stammten bzw um…
…mit Waren aus dem verbrauchsteuerrechtlich freien Verkehr Deutschlands erfolgten. Die Firma ***Bf*** (nachstehend mit "Bf" bezeichnet) belieferte verschiedene Donauschiffe, die im Personenverkehr auf der Donau eingesetzt wurden. Bei diesen Lieferungen handelte es sich üblicherweise um zollhängige Waren, die aus einem deutschen Zolllager stammten bzw um…
…dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG). Für polnische Arbeitnehmer bestehe damit grundsätzlich Bewilligungspflicht nach dem AuslBG. Nach Überprüfung der gewerblichen Tätigkeit des Bw vermittle diese das Gesamtbild einer unselbstständigen Tätigkeit als Dienstnehmer. Diese Tätigkeit sei daher als bewilligungspflichtige Beschäftigung nach dem AuslBG anzusehen. Mangels Bewilligung und damit mangels…
Schweiz | Genehmigungspflicht auf Grund | gewerbl. Verkehr | Werk- verkehr | Anmerkungen | Artikel 9 des Abkommens über den Güter- und Personenverkehr auf Schiene und Straße | ja, siehe Anm. | ja, siehe Anm. | 1.Gemeinschaftslizenz (siehe Abschnitt 1.1.5.); 2.Drittlandverkehr…
…der Verordnung (EWG) Nr. 684/92 muss jeder Verkehrsunternehmer für den grenzüberschreitenden Personenverkehr mit Omnibussen im Besitz einer Gemeinschaftslizenz (Muster in Anlage 2) sein. Diese Lizenz wird von der zuständigen Behörde des EU- bzw. EWR Mitgliedstaates jedem gewerblichen Personenkraftverkehrsunternehmer erteilt, der a)in einem EU…
…2. Kabotagefreiheit (1) Jeder gewerbliche Personenkraftverkehrsunternehmer, der Inhaber einer Gemeinschaftslizenz (Abschnitt 1.2.2.) ist, ist unter den in den folgenden Absätzen enthaltenen Voraussetzungen berechtigt, Kabotagebeförderungen durchzuführen. (Dies gilt nicht für in der Schweiz niedergelassene Personenverkehrsunternehmer.) (2) Gemäß Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 12…