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UFSW RV/0174-W/08Kein FB-Anspruch, wenn keine gesicherten Existenzmittel vorliegen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.06.2008

…ausreichende eigene Existenzmittel zur Verfügung, sondern erscheine der Lebensunterhalt nur durch die Sozialleistungen möglich. Sozialhilfe könne jedoch nicht als Grundlage für die Begründung des Mittelpunktes der Lebensinteressen im Sinne des § 2 Abs. 8 FLAG 1967 angesehen werden. Das faktische Vorliegen nachhaltig gesicherter, eigener Existenzmittel sei…

UFSW RV/0136-W/08FB-Anspruch eines bulgarischen Staatsbürgers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.06.2008

…ab und führte aus, dass aus den übermittelten Sachkonten nicht feststellbar sei, ob bzw. in wie weit gesicherte Existenzmittel vorliegen. Im rechtzeitig eingebrachten Vorlageantrag führte der Bw. aus, dass seine Frau Studentin sei und er selbständiger Taxiunternehmer. Nun lege er zum dritten Mal eine Einkommensbestätigung…

UFSW RV/2514-W/08Kein Familienbeihilfenanspruch , wenn Existenzmittel nicht gesichert
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.01.2009

…die gewerbliche Tätigkeit der Bw. wurde ab 1.1.2008 ruhend gemeldet. Aus diesem Grund war das Vorliegen ausreichender eigener Existenzmittel zu prüfen und liegen im Zeitraum 2008 nachhaltig gesicherte eigene Existenzmittel nicht vor. Soweit die Bw. im Vorlageantrag vorbringt, der ebenso selbständig tätige Ehegatte…

UFSW RV/0562-W/06Familienbeihilfe steht gemäß § 3 FLAG 1967 idF BGBl. I 2005/100 subsidiär Schutzberechtigten nicht zu.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.10.2006

…dem Berufungswerber Familienbeihilfe im gesetzlichen Ausmaß zuzusprechen sein. Soweit die Berufungsbehörde sich den gemeinschaftsrechtlichen Argumenten nicht anzuschließen vermag, wird - da eine gesicherte Rechtsprechung zur Gemeinschaftskonformität von § 3 Abs 2 FLAG in Bezug auf die Ansprüche von subsidiär Schutzberechtigten nach der Richtlinie 2004/83/EG sowohl…

UFSW RV/0680-W/08Kein FB-Anspruch, wenn keine gesicherten Existenzmittel vorliegen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.08.2008

…da die Bw. seit dem Jahre 2004 den Lebensgefährten pflegen würde und weiters versuche mit Aufnahmeprüfung vom 26.3.2007 in die Krankenpflegeschule des A. aufgenommen zu werden. Dem Antrag wurde weiters zum Nachweis der Existenzmittel und Krankenversicherung u. a. auch vom "Beratungszentrum Pflege und…

UFSW RV/2710-W/11Kein FB-Anspruch, wenn keine gesicherten Existenzmittel vorliegen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.01.2012

…drei Monate hier aufhielten, seien Österreichern und Österreicherinnen in Bezug auf den Familienbeihilfenanspruch grundsätzlich nur dann gleichgestellt, wenn diese unselbständig oder selbständig erwerbstätig seien bzw. über ausreichende Existenzmittel und über eine ausreichende Krankenversicherung für sich und ihre Familienangehörigen verfügten. Gem. § 3 Abs. 1 und 2…

UFSW RV/1347-W/08Familienbeihilfenanspruch einer Unionsbürgerin
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.07.2008

…unbegründet, rechtswidrig und unmenschlich, ist darauf hinzuweisen, dass die Amtspartei - wie oben schon erwähnt - den Anspruch auf Familienbeihilfe nicht zuerkannt hatte, weil keine nachhaltig gesicherten Existenzmittel vorliegen. Eine unbegründete Entscheidung ist somit nicht zu erkennen. Auch die Ansicht der Bw., die Berufungsvorentscheidung sei rechtswidrig, teilt…

UFSW RV/3651-W/07Hinsichtlich EU-Bürger (hier Polen) sind die Voraussetzungen für die Gewährung von FB anhand der VO 1408/71 des Rates zu prüfen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.08.2008

…sie in Österreich selbständig oder unselbständig erwerbstätig seien und über ausreichende Existenzmittel und eine ausreichende Krankenversicherung für sich und ihre Familienangehörigen verfügten. Im Hinblick auf die dargelegten Einkommensverhältnisse und die monatlichen Fixkosten könne nicht von nachhaltig gesicherten Existenzmitteln ausgegangen werden. Der als "Berufung" bezeichnete Schriftsatz…

BFG RV/7101954/2016Anspruch des in Polen lebenden haushaltsführenden Vaters bzw. der in Polen lebenden haushaltsführenden Großmutter geht Anspruch der in Österreich lebenden Mutter auf Ausgleichszahlung vor, auch sehr niedrige Einkünfte können die Stellung als Arbeitnehmer vermitteln
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis09.04.2018Teil 1/3

…hilft weder dem Bedürftigen noch dem Kind und wiederspricht der Intension des Gesetzes, nämlich den Kindern ein gesichertes Auskommen zu geben vollständig. Es ist geradezu menschenverachtend als Begründung zu schreiben „ da sie aufgrund der Unterlagen vom 09/2013 bis 03/2015 zu geringen Unterhalt geleistet…

BFG RV/7101529/2015Familienbeihilfenanspruch für ein behindertes Kind (EU-Bürger), das den Wohnsitz bei seiner Mutter in Österreich hat.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis29.12.2016

…über ausreichende Existenzmittel und über eine ausreichende Krankenversicherung für sich und ihre Familienangehörigen verfügen. Auf Grund der Gegenüberstellung Ihrer Lebenskosten und vorgelegten bzw. nicht vorgelegten Einkommensnachweise, ist davon auszugehen, dass Ihnen nicht genügend Existenzmittel zur Deckung des notwendigen Lebensbedarf zur Verfügung stehen um sich nach…

BFG RV/5100975/2015Aufenthaltstitel gemäß § 9 NAG haben lediglich deklaratorischen Charakter
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis03.12.2015

…Anmeldebescheinigungen für den Anspruch auf Familienbeihilfe der rechtmäßige Aufenthalt im Bundesgebiet (Antragsteller und Kind) durch Nachweis einer Krankenversicherung "und von Existenzmitteln im Hinblick auf das Vorliegen des Mittelpunktes der Lebensinteressen" zu prüfen sei. Aus den "sporadischen, geringfügigen Beschäftigungen" sei der Lebensunterhalt in Österreich nicht gesichert…