…insbesondere dessen Abs.1 lit.a sowie dessen Abs.2 und 3 verwiesen: Im vorliegenden Fall hätten falsche Angaben in der Warenanmeldung dazu geführt, dass die gesetzlich geschuldeten Abgaben teilweise nicht erhoben worden seien. Die Eingangsabgabenschuld für die in Rede stehenden Stahlseile sei jeweils gem…
…innerhalb von zwei Tagen nach dem Tag zu erfolgen, an dem die Zollbehörden diesen Umstand feststellen und in der Lage sind, den gesetzlich geschuldeten Betrag zu berechnen sowie den Zollschuldner zu bestimmen (nachträgliche buchmäßige Erfassung); diese Frist kann nach Art.219 leg.cit. verlängert werden…
…Bescheid I). Gleichzeitig wurde mit Bescheid II festgestellt, dass die buchmäßig erfasste Einfuhrzollschuld für jene in einer Anlage des Bescheides angeführten Zollanmeldungen gemäß Art. 236 ZK nicht gesetzlich geschuldet sei und gemäß § 26 Abs. 1 UStG 1994 keine Erstattung der Einfuhrumsatzsteuer erfolge, da der Warenempfänger…
…Nichtvorliegen betrügerischer Absicht oder offensichtlicher Fahrlässigkeit darlegen würden, seien aber nicht vorgebracht worden. Es wäre aber allenfalls eine Erstattung nach Art. 236 ZK möglich, wenn die vorgeschriebene Zollschuld gesetzlich nicht geschuldet war, wofür das Vorliegen der Voraussetzungen gem. Art. 380 Buchst. b) ZK-DVO ( in…
…laut obigen Ausführungen feststeht, die Eingangsabgaben -allerdings in gesetzlich geschuldeter Höhe- für die in Rede stehenden drei Sendungen vom MP3-Playern im Zeitpunkt der Annahme der jeweiligen Warenanmeldung nach dem Tatbestand des Art.201 Abs.1 und 2 Zollkodex entstanden und gem. Art.201 Abs…
…einen anderen dazu bestimmt, es auszuführen, oder der sonst zu seiner Ausführung beiträgt. Vorsätzlich handelt, wer einen Sachverhalt verwirklichen will, der einem gesetzlichen Tatbild entspricht; dazu genügt es, dass der Täter diese Verwirklichung ernstlich für möglich hält und sich damit abfindet (§ 8 Abs. 1 FinStrG)…
…Fällen sei dem Zollamt verdeutlicht worden, dass die betreffenden Warensendungen teilweise zu einem geringeren als dem gesetzlich geschuldeten Zollbetrag mitgeteilt worden seien und bei den Hauptzollämtern Köln und Frankfurt Flughafen die abgabenrechtliche Nacherhebung erfolgt sei. Ein Entziehen aus der zollamtlichen Überwachung liege vor, wenn - Nichtunionswaren…
…Sohin ist die verfahrensgegenständliche Ware mit der richtigen Warennummer in den zollrechtlich freien Verkehr der Gemeinschaft übergeführt worden.. In Folge dessen war der mitgeteilte Zollbetrag zum Zeitpunkt der Zahlung gesetzlich geschuldet. Dem in Rede stehenden Antrag auf Erstattung war somit nicht stattzugegeben. Daher war der…
…Inanspruchnahme der zolltariflichen Begünstigung festgelegten Voraussetzung unbestritten. Die Bf. vermeint jedoch, die Geltendmachung des nachzufordernden Restbetrages an Zoll war unzulässig, da der gesetzlich geschuldete Abgabenbetrag auf Grund eines, von ihr nicht verschuldeten, Irrtums der Zollbehörde, nämlich durch Bewilligung einer auf die von ihr eingeführten Waren…
…in der in den Nachforderungsbescheiden jeweils genannten Höhe (siehe jeweils Zollbetrag in Beilage 3 bis 26) entstanden. Infolge der Berücksichtigung formell unrichtiger Präferenznachweise seien jedoch keine Eingangsabgaben festgesetzt worden. Der Differenzbetrag in der genannten Höhe werde daher weiterhin geschuldet und sei gemäß Artikel 220 Abs…
…dass der einer Zollschuld entsprechende Abgabenbetrag bei 26 Anmeldungen aus den Jahren 1996 und 1997 mit einem geringeren als dem gesetzlich geschuldeten Betrag buchmäßig erfasst worden sei und gemäß Artikel 220 Absatz 1 ZK ein Restbetrag von ATS 306.595,00 (Zoll: ATS 242.371…
…Pulverlacke, durch die unrichtige Anwendung der Mehrwertmethode eine geringere als die gesetzlich geschuldete Zollschuld erhoben wurde, forderte mit dem im Instanzenzug angefochtenen Bescheid vom 11. August 2006, Zl. 222, einen Zollbetrag in der Höhe von 35.418,72 Euro nach und schrieb der Bf. gem…
…ZK ins Auge zu fassen war. Von einer nachträglichen buchmäßigen Erfassung und Nachforderung des gesetzlich geschuldeten Abgabenbetrages ist gemäß Art. 220 Abs. 2 Buchstabe b ZK nur dann abzusehen, wenn der gesetzlich geschuldete Abgabenbetrag auf Grund eines Irrtums der Zollbehörden nicht buchmäßig erfasst worden ist…
…236 Abs. 1 Zollkodex (ZK) werden Ein- oder Ausfuhrabgaben insoweit erstattet, als nachgewiesen wird, dass der Betrag nicht gesetzlich geschuldet war. Die bei Entstehen einer Zollschuld gesetzlich geschuldeten Abgaben stützen sich gemäß Art. 20 Abs. 1 ZK auf den Zolltarif der Europäischen Gemeinschaften, der gemäß…
…dass der Betrag im Zeitpunkt der Zahlung nicht gesetzlich geschuldet war oder der Betrag entgegen Artikel 220 Abs. 2 buchmäßig erfasst worden ist. Artikel 20 Zollkodex (ZK) bestimmt u.a.: (1) Die bei Entstehen einer Zollschuld gesetzlich geschuldeten Abgaben stützen sich auf den Zolltarif der…
…die Zollanmeldung abgegeben wird. Liegen einer Zollanmeldung für ein Verfahren im Sinne des Absatzes 1 Angaben zugrunde, die dazu führen, dass die gesetzlich geschuldeten Abgaben ganz oder teilweise nicht erhoben werden, so können nach innerstaatlichen Vorschriften auch Personen als Zollschuldner angesehen werden, die die für…
…Einfuhr- und Ausfuhrabgaben jedoch nur dann, wenn die Zollbehörden den gesetzlich geschuldeten Abgabenbetrag infolge eines ausschließlich vor einem Gericht oder einem Spruchsenat zu verfolgenden Finanzvergehens nicht oder nicht genau ermitteln konnten." In diesem Zusammenhang ist auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 5. Juli 1999, ZI…
…Im Wortlaut der Unterpositionen 8529 9020 bzw. 8529 9092 finden sich die Begriffe "erkennbar ausschließlich" oder "hauptsächlich" auch nicht mehr. Die nachträglich buchmäßig erfassten Einfuhrabgaben sind deshalb nicht gesetzlich geschuldet. Dem Antrag auf Erstattung war daher stattzugeben. Zur Unzulässigkeit einer ordentlichen Revision: Die ordentliche Revision…
…1 lit.a sowie dessen Abs.2 und 3 verwiesen: Im vorliegenden Fall hätten falsche Angaben in der Warenanmeldung dazu geführt, dass die gesetzlich geschuldeten Abgaben teilweise nicht erhoben worden seien. Die Eingangsabgabenschuld für die in Rede stehenden Stahlseile sei am 8.1.2001 gem…
…ATS), sei der Differenzbetrag in Höhe von insgesamt 1.181.949,- ATS, nämlich an Zoll 728.997,- ATS und an Einfuhrumsatzsteuer 452.952,- ATS gemäß Art. 220 Abs.1 ZK als weiterhin gesetzlich geschuldet nachzuerheben. Da die Bf. zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt sei, habe die…