…zweifelsfrei von einem hohen Verschuldensgrad des Bw. auszugehen. Neben den erstinstanzlich bei der Strafbemessung berücksichtigten Milderungsgründen der finanzstrafrechtlichen Unbescholtenheit und des Geständnisses war bei der Strafbemessung durch den Berufungssenat auch noch von einer mittlerweile erfolgten geringfügigen Schadensgutmachung des Bw. im Ausmaß von € 1.310…
…der finanzstrafbehördlichen Unbescholtenheit und des Geständnisses des Bw. das mittlerweile bereits längere Zurückliegen der Taten bei zwischenzeitigem Wohlverhalten und eine geringfügig erfolgte Schadensgutmachung an Umsatzsteuer 1999 in Höhe von € 4.022,14 als weitere Milderungsgründe zu Gunsten des Bw. ins Kalkül zu ziehen. Zu…
…vorsätzliche Begehung und Wissentlichkeit hinsichtlich des Tatzeitpunktes nahe. Bei der Strafbemessung berücksichtigte der Spruchsenat als mildernd ein Tatsachengeständnis, die bisherige finanzstrafrechtliche Unbescholtenheit der Beschuldigten und eine geringfügige Schadensgutmachung, als erschwerend keinen Umstand. Unter Bedachtnahme auf die wirtschaftliche Situation der Beschuldigten laut ihren Angaben vom 14…
…Bf. geständig gezeigt, habe versucht, die damalige Situation zu erklären und zu Recht sei die bisherige Unbescholtenheit, das Geständnis und die geringfügige Schadensgutmachung als mildernd bei der Strafbemessung gewertet worden. Insbesondere habe der Spruchsenat auf die finanzielle Situation unter Heranziehung von § 23 Abs. 3 FinStrG…
…als mildernd jedoch das Geständnis des Beschuldigten, seine bisherige (finanzstrafrechtliche) Unbescholtenheit, sowie eine geringfügige Schadensgutmachung, weshalb in Anbetracht seiner schlechten Finanzlage und seiner Erkrankung eine Geldstrafe von lediglich € 7.000,-- vertretbar sei. Mit Schriftsatz vom 12. Juli 2005 hat der Amtsbeauftragte in Bezug auf…
…die finanzielle und wirtschaftliche Situation des Beschuldigten, die teilweise Mitwirkung an der abgabenrechtlichen Sachverhaltsaufklärung sowie die geringfügige Schadensgutmachung, als erschwerend den längere Begehungszeitraum. Gegen dieses Erkenntnis richtet sich die fristgerechte Berufung des Beschuldigten und des Amtsbeauftragten, wobei im Wesentlichen wie folgt vorgebracht wurde: Der Beschuldigte…
…nur vorgetäuscht hat, gegründet hat und durch Ausstellung von mehreren Scheinrechnungen und weiteren Manipulationen in drei Jahren Abgaben von rund € 68.000,00 hinterzogen hat, wobei bisher nur eine geringfügige Schadensgutmachung (ca. 25%) erfolgt ist und eine weitere nicht zu erwarten ist. Diese planmäßige…
…dass es teilweise beim Versuch geblieben ist sowie die teilweise, wenngleich geringfügige Schadensgutmachung; erschwerend: der mehrfache Tatentschluss. Bei Bedachtnahme auf diese Strafzumessungsgründe und die Täterpersönlichkeiten ist die ausgesprochene Geld- und Ersatzfreiheitsstrafe schuld- und tatangemessen. Die Entscheidung über die Kosten beruht zwingend auf der angezogenen Gesetzesstelle…
…dass es teilweise beim Versuch geblieben ist sowie die teilweise, wenngleich geringfügige Schadensgutmachung; erschwerend: der mehrfache Tatentschluss. Bei einem strafbestimmenden Wertbetrag von € 51.944,52 ergibt sich eine Strafdrohung von € 103.889,04 und wurde durch den Spruchsenat eine Strafe von € 18…
…die Strafe nach der Schuld des Täters und sind die Erschwerungs- und Milderungsgründe, sowie die persönlichen Verhältnisse des Täters zu berücksichtigen. Bei der Strafbemessung war im Einzelnen mildernd die teilweise - wenngleich äußerst geringfügige - Schadensgutmachung, erschwerend die einschlägige Vorstrafe. Bei Bedachtnahme auf diese Strafzumessungsgründe und die…
…verwendeten Firmenstempel mit jenen auf den Scheinrechnungen. Der Beschuldigte setzte diesen Erhebungen keine Rechtfertigung entgegen. Er hat hiedurch die im Spruch genannten Finanzvergehen (Finanzordnungswidrigkeiten) begangen. Bei der Strafbemessung wertete der Spruchsenat mildernd: den bisherigen ordentlichen Lebenswandel sowie eine geringfügige Schadensgutmachung durch Guthabenverrechnung, erschwerend: keinen Umstand. …
…nicht. Bei der Bemessung der Strafen bzw. der Verbandsgeldbuße wertete der Spruchsenat jeweils als mildernd eine bisherige finanzstrafrechtliche Unbescholtenheit, eine geringfügige Schadensgutmachung, als erschwerend jeweils einen längeren Tatzeitraum [eine Mehrzahl deliktischer Angriffe über einen längeren Zeitraum], sowie als zusätzlich mildernd beim Beschuldigten eine schwere Erkrankung…
…die Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG zu verantworten. Bei der Strafbemessung wertete der Senat als mildernd den bisher ordentlichen Lebenswandel, die geringfügige Schadensgutmachung, das teils abgelegte Geständnis, die angespannte wirtschaftliche Lage, die Sorgepflicht für ein Kind sowie die Selbstanzeige, erschwerend den längeren…
…FinStrG gehandelt hat. Ebenfalls als mildernd ist das Handeln aus einer betrieblichen Notlage zu werten und zumindest für die Umsatzsteuervorauszahlung 2/2015 eine geringfügige Schadensgutmachung von € 520,51 erfolgt ist. Schließlich wurden die Aussagen des Beschuldigten in Summe als Geständnis gewertet. Weitere Milderungs- oder…
…angestrebt habe. Bei der Strafbemessung wertete der Spruchsenat für den Beschuldigten als mildernd einen bislang ordentlichen Lebenswandel, eine geringfügige Schadensgutmachung [laut Abgabenkonto rund € 500,00] sowie den Umstand, dass es betreffend die angestrebte Verkürzung an Jahres-USt für 2011 beim bloßen Versuch geblieben sei…
…Lohnkonten geführt habe sei auf zumindest bedingt vorsätzliches Handeln bei der Nichtabgabe der entsprechenden Erklärungen zu schließen. Durch den festgestellten Sachverhalt sei die im Spruch genannte Finanzordnungswidrigkeit begangen worden. Bei der Strafbemessung sah der Spruchsenat als mildernd den bisherigen ordentlichen Lebenswandel und eine (geringfügige) Schadensgutmachung…
…2000/14/0020). Hinsichtlich Schadensgutmachung sah § 29 Abs. 2 FinStrG a. F. vor, dass diese entsprechend den Abgaben- oder Monopolvorschriften zu erfolgen hat. Dies wurde von der Judikatur derart interpretiert, dass beispielsweise im Insolvenzfall (mit Restschuldenbefreiung) häufig keine oder lediglich eine geringfügige Schadensgutmachung erforderlich ist…
…Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG zu verantworten. Bei der Strafbemessung sah der Spruchsenat als mildernd den bisherigen ordentlichen Lebenswandel, die geringfügige Schadensgutmachung, die angespannte wirtschaftliche Lage, als erschwerend hingegen ein offenes Strafverfahren durch Anzeige an die Staatsanwaltschaft St. Pölten wegen § 33 Abs…
…Versuch geblieben ist, als erschwerend hingegen keinen Umstand an. Unberücksichtigt blieb dabei eine geringfügige Schadensgutmachung in Höhe von € 4.462,95 (vom Gesamtverkürzungsbetrag in Höhe von € 48.519,15 haften derzeit noch € 44.056,20 aus). Nach § 33 Abs. 5 FinStrG wird…
…und seien die Erschwerungs- und Milderungsgründe sowie die persönlichen Verhältnisse des Täters zu berücksichtigen. Bei der Strafbemessung sei mildernd: die bisherige Unbescholtenheit, eine geringfügige Schadensgutmachung, erschwerend: kein Umstand. Bei Bedachtnahme auf diese Strafzumessungsgründe und die Täterpersönlichkeit sei die ausgesprochene Geld- und Ersatzfreiheitsstrafe schuld- und tatangemessen…