…Gesetzes gehandhabt, wenn die Behörde bei Wahrnehmung einer nicht bloß geringfügigen Rechtswidrigkeit mit Aufhebung des bereits rechtskräftigen Bescheides vorgeht, gleichgültig ob zum Vorteil oder zum Nachteil des Abgabepflichtigen (vgl. zB. VwGH 26.11.2002, 98/15/0204). Eine bloß geringfügige Rechtswidrigkeit liegt vor, wenn der…
…aaO Tz 55). Das bei der Aufhebung eines Bescheides der Behörde eingeräumte Ermessen wird regelmäßig dann im Sinne des Gesetzes gehandhabt, wenn die Behörde bei Wahrnehmung einer nicht bloß geringfügigen Rechtswidrigkeit mit Aufhebung der Bescheide vorgeht (vgl. VwGH 5.6.2003, 2001/15/0133). Die…
…kommt dem Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung eine zentrale Bedeutung zu. Eine Aufhebung wird jedoch nur dann zu unterlassen sein, wenn die Rechtswidrigkeit bloß geringfügig ist bzw. wenn sie keine wesentlichen Folgen nach sich gezogen hat. Der Verwaltungsgerichtshof (siehe etwa VwGH vom 26.11.2002…
…Prinzip der Rechtsrichtigkeit Vorrang vor jenem der Rechtsbeständigkeit. Eine Aufhebung wird dann zu unterlassen sein, wenn die Rechtswidrigkeit bloß geringfügig ist bzw. wenn sie keine wesentlichen Folgen nach sich gezogen hat. Diesbezüglich ist in concreto die Frage, was als Bemessungsgrundlage für die GrESt herangezogen wird…
…€ 4.123,83 anfallen. Bei der Veranlagung laut Ansuchen des Bw. ergäbe sich ein Betrag von € 708,09. Die Mehrbelastung von insgesamt € 3.418,74 sei keine geringfügige Rechtswidrigkeit, welche eine Ablehnung der Aufhebung nach § 299 BAO rechtfertige. Das Finanzamt habe sich…
…hier nicht zu prüfenden inhaltlichen Beurteilung, ob die strittige wirtschaftliche Eingliederung gegeben war) die ersatzlose Aufhebung des Körperschaftsteuerbescheides 2004 nach Ablauf der gesetzlichen Aufhebungsfrist eine nicht nur geringfügige Rechtswidrigkeit darstellt. Die Bescheidaufhebung erfolgte daher zu Recht. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 2…
…hier nicht zu prüfenden inhaltlichen Beurteilung, ob die strittige wirtschaftliche Eingliederung gegeben war) die ersatzlose Aufhebung des Körperschaftsteuerbescheides 2004 nach Ablauf der gesetzlichen Aufhebungsfrist eine nicht nur geringfügige Rechtswidrigkeit darstellt. Die Bescheidaufhebung erfolgte daher zu Recht. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 2…
…kommt dem Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung eine zentrale Bedeutung zu. Eine Aufhebung wird jedoch nur dann zu unterlassen sein, wenn die Rechtswidrigkeit bloß geringfügig ist bzw. wenn sie keine wesentlichen Folgen nach sich gezogen hat. Der Verwaltungsgerichtshof (siehe etwa VwGH vom 26.11.2002…
…erstattet, was sich durch die beantragten Änderungen ebenfalls nicht verändert hätte. Dass das Einkommen durch das Anbringen des Beschwerdeführers geringer gewesen wäre, ist im Rahmen des Ermessens als bloß geringfügige Rechtswidrigkeit des Bescheides anzusehen, die im Sinne der Verwaltungsökonomie zu keiner Aufhebung des Bescheides führt…
…Ermessensübung kommt dem Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung eine zentrale Bedeutung zu. Eine Aufhebung wird jedoch nur dann zu unterlassen sein, wenn die Rechtswidrigkeit bloß geringfügig ist bzw. wenn sie keine wesentlichen Folgen nach sich gezogen hat. Der Verwaltungsgerichtshof hielt in der bisherigen Rechtsprechung zu …
…der Rechtsicherheit zu. Dabei wird das eingeräumte Ermessen regelmäßig dann im Sinne des Gesetzes gehandhabt, wenn die Behörde bei Wahrnehmung einer nicht bloß geringfügigen Rechtswidrigkeit mit Aufhebung des bereits rechtskräftigen Bescheides vorgeht, gleichgültig ob zum Vorteil oder zum Nachteil des Abgabepflichtigen (vgl. etwa VwGH 26…
…angesehen und auch nicht dem zitierten EuGH Erkenntnis entnommen werden. Vielmehr ist nach den dargestellten Grundsätzen in jedem Einzelfall zu prüfen, ob eine nicht bloß geringfügige Rechtswidrigkeit vorliegt. Bei Zutreffen dieser Voraussetzung ist mit Bescheidaufhebung vorzugehen, gleichgültig ob sich die Unrichtigkeit eines Bescheides aus einer…
…Gesetzeswortlautes des § 299 Abs. 1 BAO wörtlich wie folgt begründet: "Da die aus der Begründung des Sachbescheides sich ergebende inhaltliche Rechtswidrigkeit eine nicht bloß geringfügige Auswirkung hat, war die Aufhebung des im Spruch bezeichneten Bescheides von Amts wegen zu verfügen." In dem gemäß § 299 Abs…
…Umstände zu treffen. Selbst wenn davon auszugehen ist, dass eine Aufhebung zu unterlassen ist, wenn die Rechtswidrigkeit bloß geringfügig ist bzw. keine wesentlichen Folgen nach sich gezogen hat, so geht es bei der Frage der Geringfügigkeit der Auswirkungen auch um absolute Werte (vgl. VwGH 26…
…Rechtsrichtigkeit) der Vorrang vor dem Prinzip der Rechtssicherheit (Rechtsbeständigkeit) zu. Eine Aufhebung wird idR dann zu unterlassen sein, wenn die Rechtswidrigkeit bloß geringfügig ist bzw. wenn sie keine wesentlichen Folgen nach sich gezogen hat (Ritz, BAO3, § 299 Tz 52 ff mit Hinweisen auf die Rechtsprechung)…
… 299 Tz 55). Das bei der Aufhebung eines Bescheides der Behörde eingeräumte Ermessen wird regelmäßig dann im Sinne des Gesetzes gehandhabt, wenn die Behörde bei Wahrnehmung einer nicht bloß geringfügigen Rechtswidrigkeit mit Aufhebung der Bescheide vorgeht (vgl. VwGH 05.06.2003, 2001/15/0133). Im…
…eines Bescheides der Behörde eingeräumte Ermessen wird regelmäßig dann im Sinne des Gesetzes gehandhabt, wenn die Behörde bei Wahrnehmung einer nicht bloß geringfügigen Rechtswidrigkeit mit Aufhebung der Bescheide vorgeht (vgl VwGH 05.06.2003, 2001/15/0133). Im Umsatzsteuerbescheid für das Jahr 2007 vom 23…
…weil nur die Feststellung der inhaltlichen Rechtswidrigkeit seine Aufhebung rechtfertigt (vgl. VwGH 10.5.1988, 85/14/0034: Zu den Voraussetzungen der Anwendung des § 299 BAO - gleichgültig ob zum Vorteil oder zum Nachteil des Abgabepflichtigen - gehört eine nicht bloß geringfügige Rechtswidrigkeit). Handelt es sich bei…
…der Rechtssicherheit (Rechtsbeständigkeit) zu. Die Verfügung der Aussetzung der Einhebung von Abgaben, die nicht berufungsabhängig sind, stellt keine geringfügige Rechtswidrigkeit dar, daher sprachen nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates die Zweckmäßigkeitsgründe jedenfalls für die Aufhebung des Bescheides. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 27…
…wenn die Rechtswidrigkeit bloß geringfügig ist (siehe Ritz, BAO4, § 299 Tz 55, mit vielen Hinweisen auf die Judikatur). Ein in Höhe von über 800,00 € zu Unrecht gewährter Vorsteuerabzug stellt jedoch keine bloß geringfügige Rechtswidrigkeit dar. Anders als bei einer Wiederaufnahme des Verfahrens und…