…aus nicht selbständiger Arbeit stattgefunden. Die Rechtsprechung des VwGH sehe eine sachliche Unbilligkeit dann als nicht gegeben an, wenn sich eine Steuerbelastung als Auswirkung einer generellen Norm ergebe und somit für alle Steuerpflichtigen bestehe, da dann keine atypische Belastung vorliege. Ein Verlustvortrag bei Einkünften aus…
…zu einer atypischen Belastungswirkung kommt. Eine sachliche Unbilligkeit des Einzelfalles liegt aber nicht vor, wenn die Abgabennachforderung ganz allgemein die Auswirkungen einer generellen Rechtsnorm ist, die alle Wirtschaftstreibenden in ähnlicher Lage trifft. Die Abgabenbehörde soll damit die Möglichkeit eröffnet werden, eine aufgrund besonderer Umstände eingetretene…
…Bescheidbeschwerde). Darüber hinaus konnte und kann der Verfassungsgerichtshof selbst nach Art. 140 Abs. 1 B-VG stets ein Normenprüfungsverfahren einleiten, wenn die betreffende generelle Norm Voraussetzung eines Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofes bilden soll. Nunmehr sind Erkenntnisse der Verwaltungsgerichte Anfechtungsgegenstand einer Erkenntnisbeschwerde nach Art. 144 B-VG…
…Nach auszugsweiser Wiedergabe des Wortlautes des § 40 Abs. 1 KFG 1967 führte der Bf. aus, dabei handle es sich um die generelle Norm, die bei ausländischen Fahrzeugen durch § 82 Abs. 8 KFG 1967 als lex specialis überlagert werde. Demnach gelte als dauernder Standort bei Fahrzeugen…
…5 Abs. 1 lit. b FLAG zu sumbsumieren. Damit wurde im gegenständlichen Fall der Grenzbetrag von 10.000 € nicht überschritten. Die Grundausbildung für den Exekutivdienst ist nach wie vor durch eine generelle Norm, nunmehr die oben zitierte Verordnung des Bundesministers für Inneres, BGBl. II…
…entrichten, abgemildert werden können, und andererseits die Haftung lediglich eine steuerliche Auswirkung eines als generelle Norm mit umfassendem persönlichen Geltungsbereich erlassenen Gesetzes ist. Dagegen richtet sich die gegenständliche Beschwerde vom 9.10.2020, in der der Beschwerdeführerführer ergänzend zum Antrag vom 2.6.2020 vorbringt…
…des Unionsrechtsaktes sowie Erforderlich zur vollen Wirksamkeit der künftigen Entscheidung 17 Für den Ausgangsfall lassen sich die Punkte 2 bis 4 nicht klar und deutlich voneinander trennen, sondern sind miteinander verwoben, weil eine generelle Norm auf dem Prüfstand steht. Der Schaden, der der Bf erwächst…
…nicht abgezogen werden, soweit sie mit nicht steuerpflichtigen ... Vermögensvermehrungen ... in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen") seien generelle Normen, die durch die explizite Zulässigkeit der Firmenwertabschreibung im oben angeführten Fall der nicht optierten internationalen Schachtelbeteiligung verdrängt würden, da nach allgemeinem Auslegungsverständnis die speziellere Regelung (des § 9 Abs…
…so zu verstehen, dass § 63 Abs. 1 VwGG nur für den betreffenden Fall eine generelle Norm schaffe, die sich aus der der Rechtsanschauung des VwGH entsprechend modifizierten maßgeblichen Rechtsvorschrift ergebe. Damit werde einerseits dem Gedanken Rechnung getragen, dass das Verwaltungsgericht nicht einfach das Erkenntnis des…
…bezogen wurden, nicht sachdienlich und rechtlich verfehlt ist. ad 3) Abgabenbescheide dienen der DURCHSETZUNG des Staates von AbgabenANSPRÜCHEN. Bescheide sind individuell-konkrete Rechtsnormen und sind so wie generelle Normen (Verfassungsgesetze, einfache Gesetze und Verordnungen) der Rechtskraft fähig und gehören wie diese dem Rechtsbestand an. In…
…hat für das Abgabenverfahren offenkundig ein rasches Weiterleiten von der Partei (§ 78 BAO) in der Bescheidbeschwerde vorgebrachter ("nur") verfassungsrechtlicher Bedenken gegen generelle Normen durch die Verwaltungsbehörden und die Verwaltungsgerichte an den Verfassungsgerichtshof (und deren Entscheidung auf Grund der geltenden Rechtslage) vorgesehen, hingegen für den Fall…
…um eine "abstrakte Normenkontrolle" gehandelt hat, sondern das Verfahren auf einem Prüfungsantrag des Handelsgerichtes beruhte und somit eine konkrete Normenkontrolle darstellt. Bei dieser hat der VfGH im Rahmen seiner Zulässigkeitsprüfung zu prüfen, ob es nicht offenkundig unrichtig (denkunmöglich) ist, dass die angefochtene generelle Norm - im…
…1 Z 1 lit. a B-VG nur dann wegen mangelnder Präjudizialität zurückgewiesen werden, wenn es offenkundig unrichtig (denkunmöglich) ist, dass die – angefochtene – generelle Norm eine Voraussetzung der Entscheidung des antragstellen-den Gerichtes im Anlassfall bildet (vgl. etwa VfSlg. 10.640/1985, 12.189/1989…
…anerkannten Lehrverhältnis handle. Der VfGH habe bereits 1994 (GZ G98/94) judiziert, dass unter anerkannten Lehrverhältnissen alle solche verstanden werden müssten, die durch generelle Norm geregelt seien. Dies sei bei der Polizeigrundausbildung der Fall, die durch die Grundausbildungsverordnung des BMI geregelt sei. Weiters habe der…
…der ständigen Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes von einer Durchschnittsbetrachtung ausgehen und auf den Regelfall abstellen; das Ausmaß der dabei hinzunehmenden ungleichen Auswirkung einer generellen Norm hängt allerdings nicht nur vom Grad der Schwierigkeiten ab, die eine nach den verschiedenen Sachverhalten differenzierende Lösung der Vollziehung bereiten würde…
…unvollständig erfaßt. Der Gesetzgeber kann von einer Durchschnittsbetrachtung ausgehen und auf den Regelfall abstellen; das Ausmaß der dabei hinzunehmenden ungleichen Auswirkung einer generellen Norm hängt allerdings nicht nur vom Grad der Schwierigkeiten ab, die eine nach den verschiedenen Sachverhalten differenzierende Lösung der Vollziehung bereiten würde…
…Auswirkung der allgemeinen Rechtslage und generell anzuwendender Normen darstellt, die alle Steuerpflichtigen gleichermaßen treffen und deren Verwirklichung vom Abgabepflichtigen selbst verursacht wurde bzw. gegebenenfalls auch abgewendet hätte werden können. Eine steuerliche Auswirkung, die ausschließlich die Folge eines als generelle Norm mit umfassendem personellen Geltungsbereich erlassenen…
…1 Z 1 lit. a B-VG nur dann wegen mangelnder Präjudizialität zurückgewiesen werden, wenn es offenkundig unrichtig (denkunmöglich) ist, dass die – angefochtene – generelle Norm eine Voraussetzung der Entscheidung des antragstellen-den Gerichtes im Anlassfall bildet (vgl. etwa VfSlg. 10.640/1985, 12.189/1989…
…in seinem Erkenntnis vom 9.10.1991, 90/13/0208, ausgeführt: "Wohl ist am Grundsatz festzuhalten, dass eine steuerliche Auswirkung, die ausschließlich Folge eines als generelle Norm mit umfassendem persönlichen Geltungsbereich erlassenen Gesetzes ist, durch Nachsicht nicht behoben werden kann (vgl. hg. Erkenntnisse vom 1…
…BGBI l 2012/51) ist nunmehr auch das Bundesfinanzgericht berechtigt, einen Antrag an den VfGH zu stellen, eine generelle Norm auf ihre Verfassungsmäßigkeit zu prüfen. Die verfassungsrechtlichen Bedenken betreffend das Tatbestandselement „Teilnahme vom Inland aus“ iSd § 33 TP 17 Abs 2 GebG und die verfassungsrechtlich…