…nur dann erfüllt, wenn im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ein Bereicherungswille bestanden hat. Bei einer gemischten Schenkung auf den Todesfall muss demnach das Einverständnis der Vertragsteile über die (teilweise) Unentgeltlichkeit erschließbar sein. Zum Wesen einer Schenkung gehören deren Unentgeltlichkeit und Freigebigkeit. Zu prüfen ist, ob neben…
…der Übergabsvertrag stelle keine Schenkung auf den Todesfall dar. Es sei bloß ein Vertrag abgeschlossen worden, der von beiden Seiten erfüllt worden sei. Dem ist zu entgegnen, dass nach der ständigen Rechtsprechung eine die Schenkungssteuer auslösende gemischte Schenkung dann vorliegt, wenn ein offenbares Missverhältnis zwischen…
…Liegenschaft erfolge laut Punkt 6 des Übergabevertrages auf den Todesfall mit dem Ableben der Übergeberin. Bei Beurteilung, ob eine Bereicherung eingetreten sei, müsse auf den gemeinen Wert von Leistung und Gegenleistung geachtet werden. Im vorliegenden Fall handle es sich um eine so genannte gemischte Schenkung…
…Liegenschaft erfolge laut Punkt 6 des Übergabevertrages auf den Todesfall mit dem Ableben der Übergeberin. Bei Beurteilung, ob eine Bereicherung eingetreten sei, müsse auf den gemeinen Wert von Leistung und Gegenleistung geachtet werden. Im vorliegenden Fall handle es sich um eine so genannte gemischte Schenkung…
…Liegenschaft erfolge laut Punkt 5 des Übergabevertrages auf den Todesfall mit dem Ableben der Übergeberin. Bei Beurteilung, ob eine Bereicherung eingetreten sei, müsse auf den gemeinen Wert von Leistung und Gegenleistung geachtet werden. Im vorliegenden Fall handle es sich um eine so genannte gemischte Schenkung…
…dass die Forderung dem Geschenknehmer erst im Zeitpunkt des Todes der Geschenkgeberin zugerechnet werden könnten. Die Titulierung "Schenkung auf den Todesfall" im Schenkungsvertrag könne an dieser Zurechnung der Forderung nichts ändern, da die Forderung mit dem Schenkungszeitpunkt entstanden sei und auch im Grundbuch als Pfandrecht…
…mit dem Todesfall der Übergeber erfüllt werden sollte. Der Erwerbsvorgang wird jedoch nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes gemäß § 1 Abs. 1 Z1 GrEStG bereits durch das Verpflichtungsgeschäft und nicht erst durch das Erfüllungsgeschäft verwirklicht. Im gegenständlichen Fall liegt somit keine Schenkung auf den Todesfall vor…
…mit dem Todesfall der Übergeber erfüllt werden sollte. Der Erwerbsvorgang wird jedoch nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes gemäß § 1 Abs. 1 Z1 GrEStG bereits durch das Verpflichtungsgeschäft und nicht erst durch das Erfüllungsgeschäft verwirklicht. Im gegenständlichen Fall liegt somit keine Schenkung auf den Todesfall vor…
…ihnen beurkundeten Schenkungen und Zweckzuwendungen zu übermitteln (§ 24 Abs. 2 ErbStG 1955). Aufrecht bleiben die Verpflichtungen der Gerichte, dem Finanzamt die Todesfälle, die eröffneten letztwilligen Anordnungen und die Vornahme von Erbteilungen bekannt zu geben (§ 24 Abs. 1 ErbStG 1955), derjenigen, die auf den Namen lautende…
…August 2008 abgeschlossen. Der Geschenknehmer verpflichtete sich, den kranken Übergeber ab sofort zu pflegen. Am 15. Oktober 2008 stirbt der Geschenkgeber; mit diesem Zeitpunkt entsteht die Grunderwerbsteuerschuld. Bemessungsgrundlage ist der dreifache Einheitswert iHv 150.000 Eine Schenkung auf den Todesfall iSd § 8 Abs. 3 GrEStG…
…einer (teilweisen) Schenkung auf den Todesfall verneint hat und statt dessen von einem nur der GrESt unterliegenden entgeltlichen Rechtsgeschäft ausgegangen ist. Im gegenständlichen Fall hat die Beurteilung des Rechtsvorganges im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ergeben, dass nach den Wertverhältnissen von einem gemischt-entgeltlichen Geschäft auszugehen ist…
…Zlen. 97/16/0047, 0048). Im Beschwerdefall lag entgegen der im angefochtenen Bescheid vertretenen Ansicht keine "Schenkung" auf den Todesfall vor, sondern ein nur der Grunderwerbsteuer unterliegender Rechtsvorgang, bei dem die Erfüllung der eingegangenen Verpflichtung zu zwei unterschiedlichen Zeitpunkten erfolgen sollte. Das Finanzamt für Gebühren…
…man die Gegenleistung den Verkehrswerten der Liegenschaften gegenüber stellen, liegt nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates ein offensichtliches Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung vor. Dass von einer gemischten Schenkung auszugehen ist, wird auch in den Übergabsverträgen auf den Todesfall bestätigt, in denen von den Vertragsteilen zum…
…1 Z 2 des noch auf den gegenständlichen Fall anzuwendenden Erbschaftssteuergesetzes 1955 gilt als Erwerb von Todes wegen der Erwerb durch Schenkung auf den Todesfall, sowie jeder andere Erwerb, auf den die für Vermächtnisse geltenden Vorschriften des bürgerlichen Rechtes Anwendung finden. Die Steuerschuld entsteht nach…
…entspreche wirtschaftlich einer Schenkung auf den Todesfall, bei der Schenkungssteuer erst mit Eintritt der Bedingung entstehe. Im konkreten Fall sei daher keine Steuer zu bezahlen. In eventu wurde noch vorgebracht, dass auch die Auffassung akzeptiert werden würde, dass von einer gemischten Schenkung ausgegangen und vom…
…Anschaffung und Veräußerung beziehen sich nur auf entgeltliche Vorgänge, nicht auf unentgeltliche Vorgänge wie Erwerb durch Erbschaft, Schenkung auf den Todesfall, Vermächtnis, Erwerb in Anerkennung auf den Pflichtteilsanspruch, reine oder gemischte Schenkung usw. (Jakom/Kanduth-Kristen, § 30, Rz 14). Eine gemischte Schenkung (mit teilweiser Gegenleistung)…
…Der unentgeltliche Erwerb (Schenkung, Erbschaft, Schenkung auf den Todesfall und Vermächtnis) ist hingegen keine Anschaffung. Eine unentgeltliche Übertragung ist nicht nur bei einer (reinen) Schenkung, sondern auch bei einer gemischten Schenkung anzunehmen (VwGH 23.10.1990, 90/14/0102). Eine gemischte Schenkung ist sohin keine…
…Der unentgeltliche Erwerb (Schenkung, Erbschaft, Schenkung auf den Todesfall und Vermächtnis) ist hingegen keine Anschaffung. Eine unentgeltliche Übertragung ist nicht nur bei einer (reinen) Schenkung, sondern auch bei einer gemischten Schenkung anzunehmen (VwGH 23.10.1990, 90/14/0102). Eine gemischte Schenkung ist sohin keine…
…gemäß § 14 Abs. 5 letzter Halbsatz iVm Abs. 4 WEG 2002 durch eine letztwillige Verfügung oder durch eine Schenkung auf den Todesfall (teilweise) erlassen werden. Erwirbt somit der Begünstigte den halben Mindestanteil (teilweise) unentgeltlich, liegt insoweit ein Erwerb von Todes wegen vor, für welchen gemäß …
…Partner unter bestimmten Voraussetzungen gemäß § 14 Abs. 4 WEG 2002 durch eine letztwillige Verfügung oder durch eine Schenkung auf den Todesfall (teilweise) erlassen werden. Erwirbt somit der überlebende Partner den halben Mindestanteil (teilweise) unentgeltlich, liegt insoweit ein Erwerb von Todes wegen vor, für welchen gemäß …