…Tatsachen, Beweise und Anträge, die der Abgabenbehörde zweiter Instanz im Laufe des Berufungsverfahrens zur Kenntnis gelangen, Bedacht zu nehmen, auch wenn dadurch das Berufungsbegehren geändert oder ergänzt wird. Demnach ist über den Antrag nach § 217 Abs. 7 BAO, der erst im Vorlageantrag gestellt wurde, im…
…Taxameterausdrucke beigeschlossen wurden. Mit der in der Berufung dargestellten "Kontrollrechnung" setzt sich der Bw. mit seinen bisherigen Erklärungsangaben (Eigenverbrauch, 20%ige Umsätze) in offenen Widerspruch und bringt wiederum keinerlei Beweise für sein geändertes Berufungsvorbringen dar. Vielmehr versucht der Bw. der Betriebsprüfung ungenügende Ermittlungshandlungen zu unterstellen…
…ersucht, sein geändertes Berufungsvorbringen anhand einer Kostenaufstellung für sämtliche Jahre ab Rechtserwerb zu verifizieren. Zur Vorlage gebracht wurden zwei E/A-Rechnungen betreffend die Zeiträume 2002 und 2003, in welchen Verluste in Höhe von € 1.008,- (2002) und € 948,- (2003) ausgewiesen werden. Die…
…den in der Berufung gestellten neuerlichen Antrag um Verlängerung der Mängelbehebungsfrist als verspätet zurück und wies darauf hin, dass die Frist zur Behebung de Mängel bereits abgelaufen sei. Das Finanzamt ersuchte den Bw. sein nunmehr geändertes Berufungsvorbringen bis 31.08.2003 zu begründen. Der Bw…
…KG vom 30.9.2009 nicht berücksichtigt hat. Da dem Berufungsvorbringen auf Anerkennung von Vorsteuern in Höhe von 8.300,00 € stattzugeben war, war der Umsatzsteuerjahresbescheid in diesem Sinne abzuändern. Es war somit spruchgemäß zu entscheiden. Beilagen: Niederschrift über den Verlauf der mündlichen Berufungsverhandlung…
…das Einkommensteuergesetz (§ 30 Abs. 4 EStG) mit Wirkung ab Veranlagung 2007, geändert hat. Als Einkünfte sind der Unterschiedsbetrag zwischen dem Veräußerungserlös einerseits und den Anschaffungskosten und den Werbungskosten andererseits anzusetzen. Ab 2007 heißt es zusätzlich im Gesetz, dass die Absetzungen für Abnutzungen, soweit sie bei…
…das Gst in sich und das neu zu begründende Gst2 zu teilen, hinsichtlich des darauf errichteten Dreifamilienwohnhauses aufgrund einer Neuparifizierung wiederum nunmehr geändertes Wohnungseigentum sowie auf Gst1 nunmehr Alleineigentum für C zu begründen. Unabhängig davon, dass nach dem subjektiven Dafürhalten der Bw insoferne "in natura…
…das Gst in sich und das neu zu begründende Gst2 zu teilen, hinsichtlich des darauf errichteten Dreifamilienwohnhauses aufgrund einer Neuparifizierung wiederum nunmehr geändertes Wohnungseigentum sowie auf Gst1 nunmehr Alleineigentum für B zu begründen. Unabhängig davon, dass nach dem subjektiven Dafürhalten des Bw insoferne "in natura…
…das Gst in sich und das neu zu begründende Gst2 zu teilen, hinsichtlich des darauf errichteten Dreifamilienwohnhauses aufgrund einer Neuparifizierung wiederum nunmehr geändertes Wohnungseigentum sowie auf Gst1 nunmehr Alleineigentum für A zu begründen. Unabhängig davon, dass nach dem subjektiven Dafürhalten des Bw insoferne "in natura…
…soweit zum Vergleich Lohnzettel noch verfügbar waren, schließlich etwas höher als die tatsächlichen Nettoeinkünfte waren. Zum Berufungsvorbringen betreffend eigene Ersparnisse und steuerfreie Sparbuchschenkungen von W.T. werden die Aussagen der Beteiligten an Hand einer Reihe von Einvernahmen und die Ermittlungsergebnisse im Folgenden dargestellt: Anlässlich ihrer…
…T. waren als Zweitbegünstigte nach dessen Ableben und die Bw. sowie I.H. Drittbegünstigte eingesetzt. Mit Eingabe vom 5. Oktober 2005 wurde in einem anderen Berufungsverfahren ein geändertes Beistatut vom 30. April 2003 vorgelegt, wonach nunmehr die beiden Kinder des W.T. Erstbegünstigte sind. Nach…
…Umsatzsteuer im eigenen Namen ab. Für diese Tätigkeiten erhielt sie von der E.V. ein Entgelt. Im Hinblick auf ein geändertes Management war die Einrichtung einer Konzernfinanzierungsgesellschaft geplant und diese Rolle sollte die A.W. in einer ersten Phase übernehmen. Das Darlehen der E.A…
Dazu kommt, dass die aktuellen Angaben zur Erkrankung äußerst widersprüchlich sind: Am 28. März 2012 wurde von der Gattin des Berufungswerber argumentiert, die Fristeinhaltung sei ihrem Gatten wegen Erkrankung nicht möglich. Im Fax vom 10. April 2012 brachte dessen Sohn vor, der langjährige Hausarzt Hausarzt…
…Nr. xxxxx (= St.Nr. der KG) vom 4.4.2008 erfolgt. In der fristgerechten Berufung vom 28. April 2008 gegen den geänderten Einkommen-steuerbescheid beantragte die Bw, die Halbsatzbegünstigung hinsichtlich eines Betrages von 11.370,00 € zu gewähren, und begründete ihren Antrag damit…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., gegen die Bescheide des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien betreffend Stempelgebühren und Erhöhung vom 19. Juni 2001, ErfNr. entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Die angefochtenen Bescheide werden aufgehoben. Entscheidungsgründe Mit amtlichem Befund vom…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bwin, vom 22. Juli 2011, gerichtet gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 7. Juli 2011, betreffend die Abweisung des Antrages vom 27. Dezember 2010 auf Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 1 BAO hinsichtlich…
…Kommanditistin beteiligt war. Aufgrund dieses Bescheides hat das Finanzamt am 18. September 2008 den Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2002 gemäß § 295 Abs. 1 BAO geändert. Der Berufungswerber beantragte in seiner Berufung vom 20. Oktober 2008, den ursprünglichen Einkommensteuerbescheid wieder in Kraft zu setzen. In der…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 21. März 2011, gerichtet gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 22. Februar 2011, betreffend die Abweisung des Antrages vom 22. Dezember 2010 auf Bescheidabänderung gemäß § 295a BAO hinsichtlich der Einkommensteuer 2005, entschieden…
…Erlassung ein anderer Bescheid bereits abgeändert, aufgehoben oder erlassen gewesen. § 295 Abs. 1 BAO regelt die Anpassung von abgeleiteten Abgabenbescheiden an nachträglich erlassene oder geänderte Grundlagenbescheide, dies aufgrund der bestehenden Bindungswirkung im Rahmen der Bescheidhierarchie. Bei den genannten Grundlagenbescheiden handelt es sich um die in §…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vertreten durch ECO Impuls Steuerberatungs-GmbH, 1030 Wien, Landstraßer Hauptstraße 43 (Ecke Salmgasse 25/10), gegen den Bescheid des Finanzamtes Baden Mödling betreffend Umsatzsteuer 2010 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid…