…§ 205 Tz 34 f). Die Notwendigkeit einer derartigen Anpassung der Anspruchszinsenfestsetzung ergibt sich bereits aus der formellen Akzessorietät eines Nebenanspruches bezüglich seiner zugrundeliegenden Stammabgabe (VwGH 27.8.2008, 2006/15/0150). Zum Antrag des Berufungswerbers auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung ist zu bemerken, dass nach…
…0316; Ritz, BAO4, § 205 Tz 34 f). Die Notwendigkeit einer derartigen Anpassung der Anspruchszinsenfestsetzung ergibt sich bereits aus der formellen Akzessorietät eines Nebenanspruches bezüglich seiner zugrundeliegenden Stammabgabe (VwGH 27.8.2008, 2006/15/0150). Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Salzburg, am 10. Dezember 2012
…0316; Ritz, BAO4, § 205 Tz 34 f). Die Notwendigkeit einer derartigen Anpassung der Anspruchszinsenfestsetzung ergibt sich bereits aus der formellen Akzessorietät eines Nebenanspruches bezüglich seiner zugrundeliegenden Stammabgabe (VwGH 27.8.2008, 2006/15/0150). Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Innsbruck, am 26. September 2012
…0316; Ritz, BAO4, § 205 Tz 34 f). Die Notwendigkeit einer derartigen Anpassung der Anspruchszinsenfestsetzung ergibt sich bereits aus der formellen Akzessorietät eines Nebenanspruches bezüglich seiner zugrundeliegenden Stammabgabe (VwGH 27.8.2008, 2006/15/0150). Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Innsbruck, am 26. September 2012
…sei, welcher als tatsächlicher Geschäftsführer eingeschritten sei. Die Berufungswerberin sei nur als formelle Geschäftsführerin ohne Entscheidungsfreiheit "vorgesehen" gewesen, wobei sich ihr Aufgabenbereich als Ehegattin auf die Führung des gemeinsamen Haushaltes sowie die Kinderbetreuung beschränkt habe. Diese Ausführungen vermögen der Berufung nicht zum Erfolg zu verhelfen…
…März 2000 erlassenen Einkommensteuervorauszahlungsbescheid ableitet, und dass die rechtmäßige Säumniszuschlagsvorschreibung abgesehen von der nicht zeitgerechten Abgabenentrichtung außerdem nur den Bestand einer formellen (bescheidmäßig festgesetzten) Abgabenzahlungsschuld voraussetzt. Dass die Vorschreibung der dem Säumniszuschlag zugrunde liegenden Stammabgabe auch sachlich richtig ist, ist für die Rechtmäßigkeit einer Säumniszuschlagsfestsetzung…
…März 2000 erlassenen Einkommensteuervorauszahlungsbescheid ableitet, und dass die rechtmäßige Säumniszuschlagsvorschreibung abgesehen von der nicht zeitgerechten Abgabenentrichtung außerdem nur den Bestand einer formellen (bescheidmäßig festgesetzten) Abgabenzahlungsschuld voraussetzt. Dass die Vorschreibung der dem Säumniszuschlag zugrunde liegenden Stammabgabe auch sachlich richtig ist, ist für die Rechtmäßigkeit einer Säumniszuschlagsfestsetzung…
…März 2000 erlassenen Einkommensteuervorauszahlungsbescheid ableitet, und dass die rechtmäßige Säumniszuschlagsvorschreibung abgesehen von der nicht zeitgerechten Abgabenentrichtung außerdem nur den Bestand einer formellen (bescheidmäßig festgesetzten) Abgabenzahlungsschuld voraussetzt. Dass die Vorschreibung der dem Säumniszuschlag zugrunde liegenden Stammabgabe auch sachlich richtig ist, ist für die Rechtmäßigkeit einer Säumniszuschlagsfestsetzung…
…März 2000 erlassenen Einkommensteuervorauszahlungsbescheid ableitet, und dass die rechtmäßige Säumniszuschlagsvorschreibung abgesehen von der nicht zeitgerechten Abgabenentrichtung außerdem nur den Bestand einer formellen (bescheidmäßig festgesetzten) Abgabenzahlungsschuld voraussetzt. Dass die Vorschreibung der dem Säumniszuschlag zugrunde liegenden Stammabgabe auch sachlich richtig ist, ist für die Rechtmäßigkeit einer Säumniszuschlagsfestsetzung…
…übersieht aber, dass abgabenrechtliche Haftungen keinen bescheidakzessorischen Charakter haben (vgl. VwGH 24. 2. 2004, 99/14/0242). Die Haftungsinanspruchnahme setzt somit auch nicht die (formelle) Rechtskraft der an die Primärschuldnerin gerichteten Bescheide über die Abgabenansprüche voraus (vg. Ritz, BAO-Kommentar § 224, Tz. 5; VwGH 13…
…€, weil die Konkursquote im erstinstanzlichen Haftungsverfahren - im Gegensatz zur Verrechnung auf dem Abgabenkonto der GmbH - auf alle haftungsgegenständlichen Abgaben prozentuell aufgeteilt wurde. Im Hinblick auf die Akzessorietät der Haftung kann aber die Bw. zur Haftung für die Umsatzsteuer 1998 nur insoweit herangezogen werden, als…
… 205 Tz 34 f). Die Notwendigkeit einer derartigen Anpassung der Anspruchszinsenfestsetzung ergibt sich bereits aus der formellen Akzessorietät eines Nebenanspruches bezüglich seiner zugrundeliegenden Stammabgabe (VwGH 27.8.2008, 2006/15/0150). Es war daher spruchgemäß zu verkünden. Bezüglich der Festsetzung von Anspruchszinsen für das Jahr…
…existiere, etwa nach Löschung im Firmenbuch. Nicht von Bedeutung sei überdies, ob die im Firmenbuch als Geschäftsführer ausgewiesene Person diese Funktion tatsächlich ausübe, maßgebend sei einzig dessen formale Stellung. Für eine Haftungsinanspruchnahme nach § 9 BAO sei auch unwesentlich, ob ein Konkursverfahren fristgerecht beantragt worden sei…
…2 FinStrG. Prüfungsauftrag und Prüfungsbeginn fielen auf den 6.7.2005. Insgesamt wurden von den Betriebsprüfern schwerwiegende formelle und materielle Mängel der Bücher und Aufzeichnungen der Firma OW GmbH für die Streitjahre 1999 bis 2004 festgestellt und die Voraussetzungen für eine Schätzung gemäß § 184 Abs…
…Nach der Lehre von der Akzessorietät könne die Haftung für einen Abgabenanspruch nur dann geltend gemacht werden, wenn eine entsprechende Steuerschuld zu Grunde liege. Die Aussage "potentiell rechtswidrige Bescheide würden in Rechtskraft erwachsen" sei somit inhaltlich nicht haltbar, wenngleich eine formelle Bindungswirkung zwischen Abgabenbescheid und…
…Koran, BAO8 § 205 Rz 34 f). Die Notwendigkeit einer derartigen Anpassung der Anspruchszinsenfestsetzung ergibt sich bereits aus der formellen Akzessorietät eines Nebenanspruches bezüglich seiner zugrundeliegenden Stammabgabe (VwGH 27.8.2008, 2006/15/0150). Die gegenständlichen Beschwerden gegen die Bescheide betreffend Festsetzung von Anspruchszinsen 2013, 2014…
…BAO8 § 205 Rz 34 f). Die Notwendigkeit einer derartigen Anpassung der Anspruchszinsenfestsetzung ergibt sich bereits aus der formellen Akzessorietät eines Nebenanspruches bezüglich seiner zugrundeliegenden Stammabgabe (VwGH 27.8.2008, 2006/15/0150). Die gegenständlichen Beschwerden gegen die Bescheide betreffend Festsetzung von Anspruchszinsen 2016 und 2017…
…dass ihr erklärt wurde, dass sie die USt rückvergütet erhalten kann. Da es sich um eine sehr formelle Angelegenheit handelt, hat sich die Beschwerdeführerin nochmals bei den Schweizer Zollbeamten erkundigt und diese versicherten ihr, dass alles erledigt sei und in Verkennung der Tatsachen zweifelte die…
…wonach derzeit keine Quote auszahlbar sei. Die Uneinbringlichkeit der gegenständlichen Abgabenverbindlichkeiten werde durch die formelle Anzeige der Masseunzulänglichkeit durch den Masseverwalter am 4.5.2018 bestätigt. Zum Umfang der Haftungsinanspruchnahme führte die Abgabenbehörde aus, dass die Inanspruchnahme keinen höheren Verkürzungsbetrag umfassen dürfe als den im…
…Gänze zu haften habe. Ihre Inanspruchnahme sei aufgrund von Unbilligkeit und falscher Ermessensübung rechtswidrig erfolgt, weswegen der angefochtene Bescheid wegen materieller Rechtswidrigkeit aufzuheben sei. Formelle Rechtswidrigkeit: Als wesentlicher Verfahrensfehler werde die Verletzung des Parteiengehörs sowie ein Verstoß gegen die abgabenbehördliche Ermittlungspflicht geltend gemacht. Die Bf…