…weil der Beschuldigte die ihm vorgeworfenen Finanzvergehen nicht begangen habe oder diese zumindest ihm nicht nachweisbar gewesen seien und im Ergebnis sohin auch der belangte Verband keine diesbezügliche finanzstrafrechtliche Verantwortlichkeit zu tragen habe. Dabei hat der Spruchsenat seinen Bescheiden folgende Feststellungen zugrunde gelegt (Finanzstrafakt Bl …
…der sie aber nie zugestimmt hätten, wenn sie vermuten hätten müssen, dass sich daraus finanzstrafrechtliche Konsequenzen ergeben könnten. Man hätte [andererseits] den entsprechenden Sachverhalt schon bei der Grundaufzeichnungsführung abgabenrechtlich [im Sinne der Finanzverwaltung] richtig stellen können, was aber einen entsprechenden Aufwand bedeutet hätte. Damit wurde…
…Gemäß § 185 FinStrG wurden die Kosten des Finanzstrafverfahrens mit € 363,00 bestimmt. Begründend wurde dazu seitens des Spruchsenates ausgeführt, dass die bisher noch nicht finanzstrafrechtlich in Erscheinung getretene Bw. die für die Wahrnehmung der abgabenrechtlichen Belange verantwortliche Geschäftsführerin der im Firmenbuch eingetragenen Fa.A…
…und Burgenland als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz am 13. September 2002 hat der im Firmenbuch eingetragene Geschäftsführer der Fa.A. und im Rahmen des erstinstanzlichen Finanzstrafverfahrens ebenfalls finanzstrafrechtlich zur Verantwortung gezogene FU zu Protokoll gegeben, dass er lediglich pro-forma Geschäftsführer der Fa.A. gewesen sei…
…Bf. für die D-GmbH zu konstruieren, kann ein Zusammenhang zwischen der Bf. und einer möglichen finanzstrafrechtlichen Verantwortung für die H-GmbH nicht abgeleitet werden. Nicht unerwähnt bleiben darf die Tatsache, dass dem Anlassbericht der Finanzstrafbehörde erster Instanz an die Staatsanwaltschaft vom 9. April 2008…
…des Spruchsenatserkenntnisses in seiner Gesamtheit erhobenes Rechtsmittel insoweit eingeschränkt, als ein Schuldspruch betreffend eine jeweils nicht bis zum fünften Tag nach Fälligkeit erfolgte bedingt vorsätzliche Nichtentrichtung bzw. Nichtabfuhr der verfahrensgegenständlichen Selbstbemessungsabgaben, also eine finanzstrafrechtliche Verantwortlichkeit wegen begangener Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG…
…ohne überhaupt selbst Leistungen zu erbringen, tätigt insoweit keine steuerbaren bzw. steuerpflichtigen Umsätze. Insoweit war somit das gegen den Beschuldigten anhängige Finanzstrafverfahren mangels eines diesbezüglich finanzstrafrechtlich relevanten Sachverhaltes für diese nicht durchgeführten Lieferungen in den Monaten April bis Juni 2004 gemäß § 82 Abs. 3 lit…
…BFG 17.8.2018, RV/7200064/2018, mwN). In diesem Lichte bedarf es im gegenständlichen Fall aufgrund der bindenden Feststellungen des oa finanzstrafrechtlichen Erkenntnisses vom 2. Juni 2017 keiner weitergehenden eigenständigen Feststellungen und beweiswürdigenden Erwägungen des Bundesfinanzgerichtes mehr (VwGH 27.3.2018, Ra 2018/16…
Bescheid Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 5, Hofrat Dr.MMag. Roland Schönauer, in der Finanzstrafsache gegen Bf., geb. X, whft. Y, vertreten durch DrX, Rechtsanwältin, Z, über die Beschwerde des Beschuldigten vom 25. August 2006 gegen…
…hingegen mildernd die bisherige finanzstrafrechtliche Unbescholtenheit des ***Bf1*** sowie die teilweise erfolgte Schadensgutmachung. Auf Basis dieses Strafzumessungssachverhaltes und unter Würdigung der persönlich und wirtschaftlichen Verhältnisse des Beschuldigten erweist sich das Strafmaß einer tat- und schuldangemessenen Geldstrafe von € 30.000,00 als adäquat. Für den…
Abs. 2: War mit einer Verfehlung eine Abgabenverkürzung oder ein sonstiger Einnahmenausfall verbunden, so tritt die Straffreiheit nur insoweit ein, als der Behörde ohne Verzug die für die Feststellung der Verkürzung oder des Ausfalls bedeutsamen Umstände offen gelegt werden, und binnen einer Frist von einem…
…vollständige Abschreibung der Privatwohnung von Herrn ***Bf1*** als Betriebsausgabe, ist daher finanzstrafrechtlich aus unserer Sicht von der steuerlichen Vertretung zu verantworten. 2.) Hinterziehung von Körperschaftsteuer und Kapitalertragsteuer In den Feststellungen wurde behauptet, dass es zu verdeckten Ausschüttungen an den Gesellschafter der "X-GmbH" in den…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***** in der Beschwerdesache die Beschwerdeführerin, mit Adresse*, vertreten durch Rechtsanwalt Mag. Christian Fauland, Münzgrabenstraße 92a, 8010 Graz, über die Beschwerde vom 13. Juli 2021 gegen die Bescheide des Finanzamtes Österreich vom 14. Juni 2021 betreffend…
Begründungsmängel im Abgabenverfahren können grundsätzlich im Rechtsmittelverfahren saniert werden (zB VwGH 17.2.1994, 93/16/0117; VwGH 14.12.2005, 2001/13/0281, 0282; VwGH 17.8.2020, Ra 2020/13/0056). Diesbezüglich ist auf die Ausführungen in der Beweiswürdigung zu verweisen und liegen…
§ 33 Abs. 5 FinStrG: Die Abgabenhinterziehung wird mit einer Geldstrafe bis zum Zweifachen des für den Strafrahmen maßgeblichen Verkürzungsbetrages (der ungerechtfertigten Abgabengutschrift) geahndet. Dieser umfasst nur jene Abgabenbeträge (ungerechtfertigte Gutschriften), deren Verkürzung im Zusammenhang mit den Unrichtigkeiten bewirkt wurde, auf die sich der Vorsatz des…
Auch ist bei den länger zurückliegenden Säumigkeiten der finanzstrafrechtliche Verfolgungsanspruch der Republik Österreich abgeschwächt, wenngleich auch mangels Fristablaufes noch keine absolute Verjährung der Strafbarkeit eingetreten ist. Zu Gunsten des Beschuldigten sprechen weiters der fehlende unmittelbare eigene finanzielle Vorteil (wenngleich er durch in Sorge um seinen…
…Abs. 1 (Fakten Pkt. a) und Abs. 2 lit. a (Fakten Pkt. b) FinStrG begangen, wobei die C-GmbH die finanzstrafrechtliche Verantwortung gemäß § 3 Abs. 2 VbVG iVm § 28a FinStrG dafür getragen hätte, dass die genannten Beschuldigten als ihre Entscheidungsträger im Sinne des § 2 Abs…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Wien des Bundesfinanzgerichtes hat in der Finanzstrafsache gegen den belangten Verband Fa. A-KG, Adresse2, vertreten durch STEFANOV Steuerberatung GmbH, Josefstädter Straße 75-77, 1080 Wien, wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. b FinStrG und…
…zu entrichten. Welche Bemessungsgrundlagen dafür gegeben waren, hat der Arbeitgeber in einem von ihm für jeden Arbeitnehmer gemäß § 76 EStG 1988 zu führenden Lohnkonto zu verzeichnen. Finanzstrafrechtlich ist unter Bezugnahme auf das oben Gesagte auszuführen: Gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG macht sich der Abgabenhinterziehung schuldig…
…welcher eine Zahllast in Höhe von € 701,13 ausgewiesen war. Die Entrichtung dieser Zahllast erfolgte erst weit verspätet im Verlauf des Jahres 2006. Betreffend das Einzelunternehmen Dr. H ergab sich ein dazu in finanzstrafrechtlicher Hinsicht korrespondierendes Geschehen: Die am 15. März 2002, am 15…