…bereits einmal entschieden. Hauptstreitpunkte des Verfahrens waren, ob die Berechnung der Kapitalertragsteuer bei Nullkuponanleihen nach einer linearen oder progressiven finanzmathematischen Methode zu erfolgen hat und ob das Finanzamt die Bw. für in diesem Zusammenhang festgestellte Nachforderungen an Kapitalertragsteuer zur Haftung heranziehen durfte. Die Berufung wurde…
…den oben dargestellten Tabellen hervorgeht, absolut realitätsfremde Ergebnisse resultieren. Bei den erheblichen Differenzen zwischen den Berechnungsmethoden (insgesamt betragen die nach der Linearmethode ermittelten KEST-Gutschriften ein Vielfaches der nach der progressiven finanzmathematischen Berechnung ermittelten Beträge) kann wohl nicht angenommen werden, dass die lineare Methode vom…
…bereits einmal entschieden. Hauptstreitpunkte des Verfahrens waren, ob die Berechnung der Kapitalertragsteuer bei Nullkuponanleihen nach einer linearen oder progressiven finanzmathematischen Methode zu erfolgen hat und ob das Finanzamt die Bw. für in diesem Zusammenhang festgestellte Nachforderungen an Kapitalertragsteuer zur Haftung heranziehen durfte. Die Berufung wurde…
…überspannen. Zu beachten sei auch, dass jede Bank, die von sich aus die finanzmathematische Abgrenzungsmethode gewählt hätte, sich einem äußerst großen Risiko ausgesetzt hätte: Nach allen bis zum vergangenen Jahr bekannten Verwaltungsauffassungen und Interpretationen war davon auszugehen, dass auch die Finanzverwaltung die Auffassung vertreten werde…
…RV/0282-W/04 bereits einmal entschieden. Hauptstreitpunkte des Verfahrens waren, ob die Berechnung der Kapitalertragsteuer bei Nullkuponanleihen nach einer linearen oder progressiven finanzmathematischen Methode zu erfolgen hat sowie die Frage, ob das Finanzamt die Bw. für in diesem Zusammenhang festgestellte Nachforderungen an Kapitalertragsteuer zur…
…im Bereich des Kapitalertragsteuerabzuges bei Forderungswertpapieren an diesen wirtschaftlich geprägten Begriff des Kapital(Zins)ertrages an. Die kalkulatorischen Zinsen für den Kapitalertragsteuerabzug sind daher grundsätzlich nach progressiven finanzmathematischen Methoden zu ermitteln. Dem Einwand, systematische und teleologische Gründe würden für eine lineare Verteilung der Zinsen sprechen…
…23 des Betriebsprüfungsberichtes vom 18. Juni 2003 die Feststellung getroffen, dass die im Prüfungszeitraum verkauften Zero-Bonds bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlagen für die Kapitalertragsteuer linear und nicht finanzmathematisch abgerechnet wurden. Die entsprechenden Differenzbeträge wurden im angefochtenen Bescheid nachbelastet. Gegen den Bescheid erhob die Berufungswerberin…
…12.2000 erlassen, welche mit Berufung bekämpft wurden: Der Sachverhalt stehe außer Streit, Gegenstand dieses Verfahrens seien ausnahmslos Rechtsfragen. Durch unterschiedliche Berechnungsmethoden bei Kreditinstituten (linear - finanzmathematisch) komme es in Einzelfällen zu einer höheren KESt-Gutschrift, als von dem anderen Kreditinstitut belastet worden sei. Festgehalten sei…
…bisherige Laufzeit entfallenden Zinsen erhalten hatten, die nach der so genannten linearen Methode - durch Verteilung des Unterschiedsbetrages zwischen Einlösungswert und Ausgabewert auf die Gesamtlaufzeit der Anleihe - ermittelt worden waren. Nach Ansicht des Prüfers seien die Zinsanteile finanzmathematisch zu berechnen, woraus sich folgende Nachforderungsbeträge an Kapitalertragsteuer…
…dass die vereinfachte Berechnungsmethode der KESt-Richtlinien selbstverständlich nur dann anzuwenden sei, wenn keine wesentlichen Abweichungen zum Ergebnis nach einer finanzmathematischen Berechnung bestehen würden und somit eine solche Schätzung dem tatsächlichen Ergebnis nahe komme. Der vom Erlassgeber dieser Vereinfachungsbestimmung zugedachte Anwendungsbereich umfasse im Übrigen nicht…
…verworfenen Ansicht zur Zulässigkeit solcher Kapitalertragsteuergutschriften aus, so kamen für eine Haftung in Ausübung des Ermessens jedenfalls nur die Unterschiedsbeträge zwischen "linearer" und "finanzmathematischer" Berechnung der angeblich entstandenen Kapitalertragsteuergutschriften in Frage. Es muss selbst einem schlichten Wertpapierkäufer bedenklich erscheinen, dass die beim Kauf der Anleihe…
…Dazu ist eine geeignete Schätzungsmethode zu wählen. Eine finanzmathematische Methode ist zweifellos zur Ermittlung der im Kaufpreis von Nullkuponanleihen enthaltenen Zinsen geeignet, zumal bei einer Nullkuponanleihe die Verzinsung durch ein hohes Disagio zum Ausdruck kommt und der Nominalbetrag über die Laufzeit mit einem laufzeitadäquaten Kapitalmarktzinssatz…
…1988 angesehen. Bemessungsgrundlage für den KESt-Abzug sind die erzielten Kapitalerträge. Dabei ist allgemein bekannt und dem Bankengeschäft geradezu immanent, dass Kapital- bzw. Zinserträge von den Banken nach finanzmathematischen Methoden ermittelt werden. Die Bw. stützt ihre Rechtsansicht auch auf Pkt. 5. (1) bzw…
…weil die so ermittelten rechnerischen Zinsen im Ergebnis unverhältnismäßig hoch von den tatsächlichen wirtschaftlichen Zinsen abweichen (zwischen 35% und 94% gegenüber der finanzmathematischen Ermittlung). | Wertpapierkennnummer | Wertpapierbezeichnung | Laufzeit in Jahren | Kürzung in % rund | | | | | 175060 | AB Svensk…
…im Sinne des Gesetzes vorgehen müsse. Man müsse die Wertungen betrachten und beachten, die das Gesetz vorgibt. Selbst wenn man davon ausgehen würde, dass es gegenständlich zwei vertretbare Rechtsauffassungen gäbe (linear oder finanzmathematisch), müsse die Behörde, wenn sich die Bank, die ja das Haftungsrisiko trage…
…weil die so ermittelten rechnerischen Zinsen im Ergebnis unverhältnismäßig hoch von den tatsächlichen wirtschaftlichen Zinsen abweichen (zwischen 35% und 94% gegenüber der finanzmathematischen Ermittlung). | Wertpapierkennnummer | Wertpapierbezeichnung | Laufzeit in Jahren | Kürzung in % rund | | | | | 175060 | AB Svensk…
Zu beachten sei auch, dass jede Bank, die von sich aus die finanzmathematische Abgrenzungsmethode gewählt habe, sich einem äußerst großen Risiko ausgesetzt hätte: Nach allen bis zum vergangenen Jahr bekannten Verwaltungsauffassungen und Interpretationen sei davon auszugehen gewesen, dass auch die Finanzverwaltung die Auffassung vertreten werde…
…nicht anwendbar sei, weil die so ermittelten rechnerischen Zinsen im Ergebnis unverhältnismäßig hoch von den tatsächlichen wirtschaftlichen Zinsen abweichen (zwischen 35% und 94% gegenüber der finanzmathematischen Ermittlung). | Wertpapierkennnummer | Wertpapierbezeichnung | Laufzeit in Jahren | Kürzung in % rund | 190777 | Europ. Bk.Recon…
Zu beachten sei auch, dass jede Bank, die von sich aus die finanzmathematische Abgrenzungsmethode gewählt habe, sich einem äußerst großen Risiko ausgesetzt hätte: Nach allen bis zum vergangenen Jahr bekannten Verwaltungsauffassungen und Interpretationen sei davon auszugehen gewesen, dass auch die Finanzverwaltung die Auffassung vertreten werde…
…weil die so ermittelten rechnerischen Zinsen im Ergebnis unverhältnismäßig hoch von den tatsächlichen wirtschaftlichen Zinsen abweichen (zwischen 31% und 95% gegenüber der finanzmathematischen Ermittlung). | Wertpapierkennnummer | Wertpapierbezeichnung | Währung | Laufzeit in Jahren | Kürzung in % rund | 405371 | British Gas IntI Finance…