…Bp-Berichtes vom 17. Juli 2001, ABNr. abc). 2) Wertpapierunterdeckung: In den Veranlagungsjahren 1996 bis 1998 seien Wertpapierunterdeckungen bei den Abfertigungsrückstellungen festgestellt worden. Im Konkreten sei bei Wertpapierverlosungen kein Rückkauf innerhalb von zwei Monaten erfolgt. Außerbilanzmäßig seien folgende Beträge hinzuzurechnen (vgl. Tz 37 des Bp…
…auszuscheiden und - dem Grundsatz der Gewinnrealisierung entsprechend - erfolgswirksam durch jene Kapitalerträge zu ersetzen, die der GM. tatsächlich im Rahmen der festverzinslichen Veranlagung lt. Anboten der Bank letztlich zugesagt wurden. Für die beiden im Jahr 1997 erfolgten Rücklösungen der Holding Genussrechte kann die zugesagte Verzinsung gemäß…
…Bp-Berichtes vom 17. Juli 2001, ABNr. abc). 2) Wertpapierunterdeckung: In den Veranlagungsjahren 1996 bis 1998 seien Wertpapierunterdeckungen bei den Abfertigungsrückstellungen festgestellt worden. Im Konkreten sei bei Wertpapierverlosungen kein Rückkauf innerhalb von zwei Monaten erfolgt. Außerbilanzmäßig seien folgende Beträge hinzuzurechnen (vgl. Tz 37 des Bp…
…wurde." In wirtschaftlicher Betrachtungsweise ergibt sich, dass mit dem Holding Genussrecht eine Beteiligung am Gewinn der Gesellschaft nicht verbunden war. Es war vielmehr eine festverzinsliche Veranlagung liquider Mittel mit einem vereinbarten fixen Zinssatz beabsichtigt, der nach Laufzeit gestaffelt war. Die zugesagte feste Verzinsung wurde beim…
…liquide Mittel ertragbringend veranlagen zu können. Der Grund dafür, gerade "ältere" Anleihepapiere zu erwerben und nicht in Neuemissionen zu investieren lag, unter anderem in deren Höherverzinslichkeit in Relation zum aktuellen Zinsniveau der Rentenmärkte im Anschaffungszeitpunkt. Im Zeitablauf sank das Volumen der Veranlagung in (festverzinsliche) Wertpapiere…
…dem behördlich vorgegebenen System in die (damalige) Gesamthandschaft einzuzahlenden Einlagen könnten in der OEG nur als notwendiges Betriebsvermögen angesehen werden. Selbst dann, wenn man einen Zusammenhang zwischen den Gesellschaftereinlagen und der Veranlagung in festverzinsliche Wertpapiere annehmen wollte (was bestritten werde), müssten die Zinsen abzugsfähig sein…
…Kranewitter, Liegenschaftsbewertung6, 101 unten). g) Dieser Liegenschaftszinssatz für Einfamilienhäuser drückt die (Netto)Rendite aus, die ein Anleger für sein mit relativ geringem Risiko eingesetztes Kapital erwartet. Er ist insofern für Einfamilienhäuser mit der langfristigen Veranlagung in festverzinsliche Wertpapiere vergleichbar (vgl. Kranewitter, Liegenschaftsbewertung6, 94). Die Sekundärmarktrendite…
…liquide Mittel ertragbringend veranlagen zu können. Der Grund dafür, gerade "ältere" Anleihepapiere zu erwerben und nicht in Neuemissionen zu investieren lag, unter anderem in deren Höherverzinslichkeit in Relation zum aktuellen Zinsniveau der Rentenmärkte im Anschaffungszeitpunkt. Im Zeitablauf sank das Volumen der Veranlagung in (festverzinsliche) Wertpapiere…
…zur Liegenschaftsbewertung stark differiert liegt u.a. in der Dauer der Kapitalbindung, zumal mittelfristige Veranlagungen in festverzinsliche Wertpapiere nicht mit langfristigen Investitionen in Immobilien gleichzusetzen sind. Grund und Boden gilt im Allgemeinen als wertbeständiger und sicherer als Geldvermögen. Daher wird sich ein Immobilieninvestor mit einem…
…Zufluss ist damit bereits in diesem Zeitpunkt erfolgt. Ist eine Auszahlung grundsätzlich möglich, entscheidet sich der Gläubiger aber, wenn auch nach Überredung durch den Schuldner , die fälligen Erträge wieder zu veranlagen, so ist der Zufluss im Sinne des § 19 EStG 1988 durch die Verfügung der…
…durch PWC zurückzuführen) betrage. Damit erklärt er indirekt den Eingang von 79,120.205 US$. BR gab bei einer Einvernahme im Dezember 2000 an, die VTH habe regelmäßig Listen der neuen Veranlagungen erstellt, sogenannte "Closing-Listen", und diese an IA übermittelt. Anhand derer habe er…
…durch PWC zurückzuführen) betrage. Damit erklärt er indirekt den Eingang von 79,120.205 US$. BR gab bei einer Einvernahme im Dezember 2000 an, die VTH habe regelmäßig Listen der neuen Veranlagungen erstellt, sogenannte "Closing-Listen", und diese an IA übermittelt. Anhand derer habe er…
…Kapital zur Nutzung versprochen worden, sondern als Rendite eines Aktieninvestments bloß in Aussicht gestellt worden. Es handle sich bei der streitigen Veranlagung daher nicht um ein schuldrechtliches, sehr wohl aber um ein gesellschaftsrechtliches Geschäft. Wenn auch kein klassisches Pyramidenspiel vorliege, sei doch die Glücksspielvariante zu…
…1997 mit einer Anlage von 250.000 S am Unit 1997/I. Mit den halbjährlich gutgeschriebenen Renditen erwarb er im Wege des Reinvestments jeweils Anteile an der EACC. Die Gutschriften aus dieser Veranlagung wurden wieder reinvestiert. Eine steuerliche Erklärung erfolgte nicht. Erst im wiederaufgenommenen Verfahren…
…Kapital zur Nutzung versprochen worden, sondern als Rendite eines Aktieninvestments bloß in Aussicht gestellt worden. Es handle sich bei der streitigen Veranlagung daher nicht um ein schuldrechtliches, sehr wohl aber um ein gesellschaftsrechtliches Geschäft. Wenn auch kein klassisches Pyramidenspiel vorliege, sei doch die Glücksspielvariante zu…
…durch PWC zurückzuführen) betrage. Damit erklärt er indirekt den Eingang von 79,120.205 US$. BR gab bei einer Einvernahme im Dezember 2000 an, die VTH habe regelmäßig Listen der neuen Veranlagungen erstellt, sogenannte "Closing-Listen", und diese an IA übermittelt. Anhand derer habe er…
…durch PWC zurückzuführen) betrage. Damit erklärt er indirekt den Eingang von 79,120.205 US$. BR gab bei einer Einvernahme im Dezember 2000 an, die VTH habe regelmäßig Listen der neuen Veranlagungen erstellt, sogenannte "Closing-Listen", und diese an IA übermittelt. Anhand derer habe er…
…des WGG die Ansicht, dass die Anlage von Kapitalvermögen in festverzinsliche Wertpapiere keine Steuerpflicht auslöst. Nach Auffassung des Unabhängigen Finanzsenates lässt der klare Wortlaut des § 5 Z 10 KStG in der bis zur Veranlagung 1992 geltenden Fassung (vgl.: Die Körperschaftsteuer KStG 1988, Bauer/Quantschnigg/Schellmann…
…Vertreterin des Finanzamtes wies darauf hin, dass bei den in Rz 3860d EStR angesprochenen Wertpapieren nur solche gemeint sein könnten, die eine der Geldveranlagung adäquate Veranlagungsform darstellten, wie etwa festverzinsliche Wertpapiere. Dies ergäbe sich aus einer Zusammenschau mit anderen Aussagen der EStR. Wertpapiere der Art…
…zum Betriebs- bzw. Privatvermögen wurde zusammengefasst Folgendes ausgeführt: […] Im Jahr 2005 hat sich Herr ***Bf1*** entschlossen, die finanziellen Überschüsse aus seiner wirtschaftlichen Tätigkeit in Wertpapieren (meist festverzinsliche) anstatt in Sparbüchern zu veranlagen, da hier eine höhere Rendite zu erzielen war. Auch im Hinblick auf…