…Betrag von € 31.500,- leihweise erhalten. Die Rückzahlung solle innerhalb von fünf Jahren erfolgen. Genauere Angaben über Höhe und Zeitpunkt der Rückzahlungen fehlen. Betreffs Sicherheiten und Verzinsung wurden offenkundig nichts vereinbart. Laut der zweiten Bestätigung habe I von seiner Schwester, der kroatischen Staatsbürgerin D…
…das Finanzamt festgestellt, dass doch Grundaufzeichnungen fehlen würden und dies zum Anlass genommen, dass Verfahren wieder aufzunehmen. In ihren Begründungsausführungen zur Berufung verwies die Bw. zum einen darauf, dass es sich nach ihrer Ansicht bei den Tickets nicht um Grundlosungsaufzeichnungen handeln würde. Aufzeichnungen seien nämlich…
…bis zu 10 Tagen im vorhinein verkauft werden. Die Betriebsprüfung stellt für den 17. September 1999 aber eine Fehlmenge von 22 Personen fest. (Seite 12 des BP-Berichts) 3.18 Richtigstellung der Überprüfung der Abrechnung vom 18.9.1999 18. September 1999 | 17 |…
Tz 17 Grundlosungsaufzeichnungen: Dazu sei zu bemerken, dass die Schmierzettel auch der Organisation des Geschäftsbetriebes dienten und die Tageslosung in vielen Fällen auch aus dem "Stand" ermittelt würde. Im Übrigen sei eine Aufbewahrung auch deshalb unterlassen worden, weil die Schmierzettel kein Datum enthielten und daher…
…je 25 % beteiligt. Adalbert Ka und Ahmed ED waren auch als Geschäftsführer tätig. Die Bw betrieb eine Pizzeria. Anlässlich einer die Streitjahre umfassenden Betriebsprüfung (BP) wurden folgende Feststellungen getroffen: Tz.17: Grundlosungsaufzeichnungen: Am 14.06.1999 erklärte der ehemalige Gesellschafter-Geschäftsführer ED, dass die Losungen …
…Formmangel qualifiziert. Fehlerhafte und vernichtete Grundaufzeichnungen seien nach Ansicht des Gerichtshofes immer und in jedem Fall geeignet, die sachliche Richtigkeit von Büchern und Aufzeichnungen in Zweifel zu ziehen. Verwiesen werde auf die Mängel laut Niederschrift: Grundlosungsaufzeichnungen seien nicht aufbewahrt worden. Inventurmängel lägen vor. Damit sei…
…in etwa der Anzahl der Samstage, Sonntage und Feiertage eines Kalenderjahres. Das Vorbringen des Bw, sein Taxischein sei im Berufungszeitraum wegen des fehlenden Lichtbildes nicht mehr gültig gewesen und er habe es gar nicht gewagt, weiter Taxi zu fahren, weil er Strafen zu gewärtigen gehabt…
…zur Verbuchung bestätigt werden. Die von der Bw über Dummies (Scheinkunden) gekaufte Ware ist einerseits nicht im Aufwand des Unternehmens enthalten und andererseits fehlen die entsprechenden Verkaufserlöse. TZ 18 Feststellungen der BP: Allgemein: Die Bw betreibt seit Februar 1992 ein Chinarestaurant mit dem Namen "Restaurant…
…und Gefährdungszuschlag In diesem Punkt des BP- Berichtes wurde seitens der Prüferin festgestellt, dass einerseits die Grundlosungsaufzeichnungen nicht aufbewahrt worden sowie im Jahr 2000 einzelne Tageslosungen im Kassenjournal nicht eingetragen worden seien, andererseits bei manchen im Kassabuch eingetragenen Tageslosungen als Text "Ruhetag" ausgewiesen worden sei…
…den Unternehmer vorhanden, nachgezählt und im Kassabuch eingetragen ist, dann ist nach Überzeugung des Pflichtigen auch die Grundsicherung ordnungsgemäß erfolgt. Die Stellungnahme bemängelt das Fehlen eines Stornoprotokolls. Dieses Stornoprotokoll dient jedoch nur zur laufenden zeitnahen Kontrolle der MitarbeiterInnen im Service durch den Betriebsinhaber. Das Stornojournal…
…Die Feststellung der BP, dass die Grundlosungsaufzeichnungen nicht aufbewahrt worden wären sei unrichtig. Die Losungen wären täglich in ein gebundenes Buch eingetragen worden und nachträgliche Korrekturen daher nicht möglich gewesen, auch würden keine Seiten fehlen. Der Bw. stehe vor der Pensionierung und sei aus gesundheitlichen…
…4.1.2005 sei sogar eine Einlage eingeflickt worden. Der Behörde sei als "Grundlosungsaufzeichnung" lediglich ein Heft in chinesischen Schriftzeichen mit einigen Zahlen und am Ende der jeweiligen Aufzeichnung ein Strich und darunter ein Eurobetrag vorgelegt worden. Dieser habe dem steuerlichen Vertreter als Tageslosungsunterlage gedient…
…und Barausgaben täglich in geeigneter Weise festzuhalten seien. Die Losungsermittlung mittels Kassasturz bedürfe damit zwingend der täglichen Feststellung (und Festhaltung) des Kassastandes. Das Fehlen von Aufzeichnungen über den täglichen Kassastand stelle einen Buchführungsmangel dar. Die Aufzeichnungen müssten so beschaffen sein, dass der (Kassen-)Sollbestand mit…
…dass die Abgabenbehörde (Betriebsprüfung) - keine Mängel oder Unrichtigkeiten der vorhandenen Buchhaltung (Aufzeichnungen) festgestellt hat - zu unrecht behauptet, dass Grundaufzeichnungen fehlen, welche die vorhandenen Aufzeichnungen nicht überprüfbar machen - nur aufgrund dieses unrichtigen Standpunktes eine Schätzungsbefugnis behauptet - anstelle der üblichen sachgerechten und nachvollziehbaren Überprüfungen und Verprobungen Auswertungen…
…Bericht auch nicht erwähnt. Die Bezugnahme der Bescheidbegründung auf den Prüfungsbericht gehe daher ins Leere. Diese Bezugnahme sei nicht geeignet, die fehlende schriftliche Begründung zu ersetzen. Materiellrechtlich wendet sich der Bf. dagegen, dass er in Österreich der unbeschränkten Steuerpflicht unterworfen wird bzw. seine Unternehmensgewinne im…
…kann, liegt auch darin eine Schätzungsbefugnis als Folge von Aufzeichnungsmängeln. g) Fehlende Rechnungsnummern: Die vom Prüfer unter Tz 21-6 getroffene Feststellung, wonach aus dem Rechnungsausgangsbuch ersichtlich sei, dass Rechnungen nicht fortlaufend ausgestellt, Rechnungsnummern mehrmals verwendet, Rechnungsnummern fehlen und Eintragungen unkenntlich gemacht worden seien, ist…
…und ergänzen dieses in Bezug auf Beweisdefizite und Begründungsmängel wie folgt: a) Begründungslosigkeit 1. Die "Begründung" des BP-Berichts zu S-GmbH (Tz 3 und 4) ist ihrem Fehlen gleichzuhalten. Der Prüfer (und mit ihn das Finanzamt als Ganzes) verfügt über keinen einzigen schlüssigen Beweis…
…irgendeiner Weise durch Unterlagen nachgewiesen oder glaubhaft gemacht worden. Würde aus den vorgebrachten Argumenten keine Verminderung der als "schwarz" eingekauften Handelswaren folgen, so ergebe sich dies nicht aus der fehlenden Berücksichtigung, sondern aus der vorgenommenen Beweiswürdigung, bei welcher die Vorbringen die überwiegende Wahrscheinlichkeit nicht für…
…den gesamten Zeitraum vollständige Bücher vor, aus welchen ersichtlich ist, dass alle Seiten vollständig vorhanden sind; die fehlende Nummerierung hat daher keinen Einfluss auf die Vollständigkeit der Erlöse und diese wurden richtig erklärt. Eine Unordnungsmäßigkeit liegt daher nicht vor. - Grundaufzeichnungen Schnaps, Bier, Zigaretten: Die Umsätze…
…vorgelegt. Die Unterlagen betreffen somit Zeiträume, die nicht Gegenstand des Berufungsverfahrens sind und sind somit nicht erheblich. Soweit sie den Berufungszeitraum betreffen fehlen konkrete Angaben darüber, zu welchem konkreten Beweisthema die Einsichtnahme in die einzelnen Belege, Depot- und Kontoauszüge erfolgen soll. Allein der Umstand, dass…