…nicht zulässig ist oder nicht fristgerecht eingebracht wurde. Fraglich könnte wohl sein, ob in Fällen, in welchen Beschwerden in anderen Fällen, etwa gegen bloße Wissensmitteilungen, Rechtsbelehrungen oder Aufforderungen zur Rechtfertigung, erhoben werden, ebenfalls mit einer ausdrücklichen Zurückweisung vorzugehen ist (und sohin einen Rechtszug an das…
…nicht zulässig ist oder nicht fristgerecht eingebracht wurde. Fraglich könnte wohl sein, ob in Fällen, in welchen Beschwerden in anderen Fällen, etwa gegen bloße Wissensmitteilungen, Rechtsbelehrungen oder Aufforderungen zur Rechtfertigung, erhoben werden, ebenfalls mit einer ausdrücklichen Zurückweisung vorzugehen ist (und sohin einen Rechtszug an das…
…Basis wie im FinStrG (mit einigen wenigen ausdrücklichen Ausnahmen), besteht keine Beschwerdeberechtigung; in diesem Sinne bestimmt auch § 152 Abs. 1 Satz 2 FinStrG, dass gegen das Verfahren betreffende Anordnungen eines Organes einer Finanzstrafbehörde (z.B. eben einer Verweigerung einer Akteneinsicht) eine abgesonderte Beschwerde nicht zulässig…
…vom 14. Jänner 2026 ersucht, eine allfällige Stellungnahme mit möglichen Gründen, die gegen die beabsichtige Entscheidung sprechen, zu übermitteln. Stellungnahmen sind - wie erwähnt - nicht eingelangt. Zur Unzulässigkeit der Revision Gegen diese Entscheidung ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG eine Revision nicht zulässig, da…
…P. im Namen des Beschuldigten Mag. R. K. Einspruch gegen den Zurückweisungsbescheid des Finanzamtes Wien 1/23 als Finanzstrafbehörde erster Instanz ein. Ein "Einspruch", der nicht vom Beschuldigten, auf den sich der Zurückweisungsbescheid bezieht, sondern von einer anderen, nicht zum Kreise der Verteidiger gehörenden Person…
…spricht das allgemein gehaltene, im Sinne der Rechtslage vor dem 1. Jänner 2011 formulierte Auskunftsersuchen an die Bf. im Zusammenhang mit der mangelnden Begründung sowie der fehlenden Rechtsmittelbelehrung gegen das Vorliegen eines rechtsmittelfähigen normativen Aktes im Sinne des § 99 Abs. 6 FinStrG. Gemäß § 156 Abs…
…wurde dem Mängelbehebungsauftrag nicht entsprochen, da keine Vollmacht der ***1*** vorgelegt und auch deren fehlende Unterschrift nicht beigebracht wurde. Durch die neuerliche Vorlage des Einspruchs gegen die Strafverfügung sowie die Ausführung "dass ich mich selbst mit dem Einspruch vertrete", hat der Beschwerdeführer klar gemacht im…
…berufen, sodass zusammengefasst die Voraussetzungen für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 167 Abs. 1 FinStrG nicht vorliegen und der Beschwerde daher stattzugeben war. Zur Unzulässigkeit der Revision Gegen diese Entscheidung ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG eine Revision nicht zulässig, da…
…§ 156 FinStrG als unzulässig zurückgewiesen.. Entscheidungsgründe Mit Schreiben vom 11. Jänner 2006 hat das Zollamt Feldkirch als Finanzstrafbehörde erster Instanz gegen den Beschwerdeführer (Bf.) zur SN 2006/00007-001 ein finanzstrafbehördliches Untersuchungsverfahren eingeleitet, weil der Verdacht bestehe, dass dieser es als Verantwortlicher für Zollangelegenheiten der…
…vorlag. Das gegen die Bf. geführte Finanzstrafverfahren nach § 15 Abs. 1 Z 4 WiEReG war daher aus dem Grunde des § 82 Abs. 3 lit c FinStrG einzustellen, ohne dass auf das weitere Vorbringen in der Beschwerde einzugehen war. Zur Unzulässigkeit der Revision Gegen diese Entscheidung…
…Schmutzer, in der Finanzstrafsache gegen A.T., (Bf.) vertreten durch Dr. Wolfgang Kunert, 2000 Stockerau, Th. Pampichlerstr. 1 a, zu Recht erkannt: Die Beschwerde vom 10. Juli 2013 gegen den Bescheid auf Abweisung des Antrages auf Akteneinsicht des Finanzamtes Hollabrunn Korneuburg Tulln vom 13. Juni…
…sowie aller anderer Verfahren gegen mich. Graz, 16.04.2013 A" Ohne jeden Zweifel ist der Beilage zu entnehmen, dass B von der Bf. bevollmächtigt wurde und dass die Eingabe damit nicht ihr als Einbringerin zuzurechnen ist. Dem Vorbringen, das Fehlen der Unterschirift sei keine…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***R*** in der Finanzstrafsache des ***1***, über dessen Beschwerde vom 20. Juli 2020 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Stadt als Finanzstrafbehörde vom 31. März 2020, StrNr. ***4***, vertreten durch ***2***, betreffend die Anordnung von…
…Februar 2026 gegen den Bescheid des ***FA*** vom 18. Februar 2026 betreffend Abweisung eines Antrages auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 308 BAO) zu Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision an…
…wenn die im Abs. 2 genannte Verständigung beschädigt oder entfernt wurde. Gemäß § 145 Abs. 1 FinStrG können der Beschuldigte und die Nebenbeteiligten gegen die Strafverfügung binnen einem Monat nach der Zustellung bei der Finanzstrafbehörde erster Instanz, die die Strafverfügung erlassen hat, Einspruch erheben; sie können…
…der Beschuldigte Stellung zu nehmen Gelegenheit hatte, ausreichend geklärt ist. Gemäß § 145 Abs. 1 FinStrG können der Beschuldigte und die Nebenbeteiligten gegen die Strafverfügung binnen einem Monat nach der Zustellung bei der Finanzstrafbehörde, die die Strafverfügung erlassen hat, Einspruch erheben; sie können zugleich die der…
…der Beschuldigte Stellung zu nehmen Gelegenheit hatte, ausreichend geklärt ist. Gemäß § 145 Abs. 1 FinStrG können der Beschuldigte und die Nebenbeteiligten gegen die Strafverfügung binnen einem Monat nach der Zustellung bei der Finanzstrafbehörde, die die Strafverfügung erlassen hat, Einspruch erheben; sie können zugleich die der…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Linz 3, Hofrat Dr. Peter Binder, in der Finanzstrafsache gegen KG, Transporte und Zeitungszustellung, geb. 19XX, whft. in W, wegen des Finanzvergehens der (gewerbsmäßigen) Abgabenhinterziehung gemäß §§ 33 Abs. 1 iVm 38…
…02 hinterlegt. In der Eingabe vom 17. September 2013 erhob der Bf. Einspruch gegen die Strafverfügung. Mit dem Bescheid vom 20. September 2013 wies das Finanzamt Graz-Umgebung als Finanzstrafbehörde den Einspruch als verspätet eingebracht zurück. Die Zustellung der angefochtenen Strafverfügung sei nachweislich am 5…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Verwaltungsstrafsache gegen die mitbeteiligte Partei ***Bf.***, ***Bf-Adr***, vertreten durch Klaus Opora, RA, Holstenwall 10, 20355 Hamburg, wegen der Verwaltungsübertretung der Verletzung der Anzeigepflicht für Diensteanbieter gemäß § 15 Abs. 2 des Wiener…