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UFSW RV/0558-W/03Fehlende Bauherreneigenschaft.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)11.01.2008

…Die Frage der Bauherrneigenschaft wurde nach der Aktenlage im ursprünglichen Grunderwerbsteuerbescheid vom 6. Oktober 1997 nicht behandelt, zumal dort lediglich eine Festsetzung auf Grund der Abgabenerklärung gemäß §10 Grunderwerbsteuergesetz 1987 erfolgt ist. Hinweise auf das Fehlen der Bauherreneigenschaft haben sich erst im Zuge einer Überprüfung…

BFG RV/7103386/2021Fehlende Bauherreneigenschaft, Rücknahme der Beschwerde
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss04.08.2025

…10*** selbstberechnet. Mit dem Kauf war auch die Einbindung des Käufers in ein von der "***11***" entwickeltes Bauprojekt verbunden. Im Zuge dieses Bauprojektes kommt dem Käufer keine Bauherrneigenschaft zu, und sind die Investitionskosten des Bauprojektes ein weiterer Teil der Gegenleistung für den Grunderwerb. Dieser Umstand…

UFSL RV/0760-L/04Fehlende Bauherreneigenschaft als Wiederaufnahmsgrund und Verjährung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.05.2006Teil 1/2

…bzw. durch diverse Erhebungen des Finanzamtes vom 19. Jänner 1995 (Bauakteneinsicht beim Stadtamt L.) ergeben. Somit wurden dem Finanzamt die Hinweise auf das Fehlen der Bauherreneigenschaft erst nach Erlassung des Grunderwerbsteuerbescheides vom 27. März 1992 bekannt. Es handelt sich dabei unzweifelhaft um bereits vorhandene Tatsachen…

UFSL RV/0760-L/04Fehlende Bauherreneigenschaft als Wiederaufnahmsgrund und Verjährung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.05.2006Teil 2/2

…Oktober 1992 an das bauausführende Generalunternehmen weist nicht auf einen gemeinsamen Baubeschluss der Wohnungseigentümer hin, zumal auch dieses Schreiben erst nach Baubeginn ergangen ist. Die Bauherreneigenschaft einer Miteigentümergemeinschaft ist nur dann gegeben, wenn sämtliche Miteigentümer gemeinsam tätig werden und das Risiko tragen. Inhaltsgleiche Einzelerklärungen von…

UFSL RV/0869-L/04Fehlende Bauherreneigenschaft als Wiederaufnahmsgrund und Verjährung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.04.2006

…bzw. durch diverse Erhebungen des Finanzamtes vom 19. Jänner 1995 (Bauakteneinsicht beim Stadtamt L.) ergeben. Somit wurden dem Finanzamt die Hinweise auf das Fehlen der Bauherreneigenschaft erst nach Erlassung des Grunderwerbsteuerbescheides vom 27. November 1990 bekannt. Es handelt sich dabei unzweifelhaft um Tatsachen, die im…

UFSL RV/0777-L/04Fehlende Bauherreneigenschaft als Wiederaufnahmsgrund und Verjährung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.04.2006Teil 1/2

…bzw. durch diverse Erhebungen des Finanzamtes vom 19. Jänner 1995 (Bauakteneinsicht beim Stadtamt L.) ergeben. Somit wurden dem Finanzamt die Hinweise auf das Fehlen der Bauherreneigenschaft erst nach Erlassung des Grunderwerbsteuerbescheides vom 4. Dezember 1990 bekannt. Es handelt sich dabei unzweifelhaft um bereits vorhandene Tatsachen…

UFSL RV/0777-L/04Fehlende Bauherreneigenschaft als Wiederaufnahmsgrund und Verjährung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.04.2006Teil 2/2

…Oktober 1992 an das bauausführende Generalunternehmen weist nicht auf einen gemeinsamen Baubeschluss der Wohnungseigentümer hin, zumal auch dieses Schreiben erst nach Baubeginn ergangen ist. Die Bauherreneigenschaft einer Miteigentümergemeinschaft ist nur dann gegeben, wenn sämtliche Miteigentümer gemeinsam tätig werden und das Risiko tragen. Inhaltsgleiche Einzelerklärungen von…

BFG RV/7102544/2016Zurücknahme der Beschwerde trotz Schuldenregulierungsverfahren wegen VwGH-Judikatur, die fehlende Bauherreneigenschaft und deutlich höhere Bemessungsgrundlage nach sich gezogen hätte
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss26.05.2025

…Juli 2011 eine Außenprüfung mit Prüfungsbeginn 7. August 2015 hinsichtlich des gegenständlichen Projektes und Bf statt. Ergebnis dieser Außenprüfung war, dass keine Bauherreneigenschaft des Bf vorlag. Die belangte Behörde begründete das damit, dass der Erwerb der Miteigentumsanteile an der gegenständlichen Liegenschaft ausschließlich mit der Absicht…

BFG RV/2101115/2020§ 28 Abs. 3 EStG 1988: Fehlende Einkünfteerzielung aus VuV zum Zeitpunkt des Anfalls von Herstellungsaufwand; fehlende Bauherreneigenschaft nach BauherrenVO
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis03.11.2021

…gem. § 3 BauherrenVO insgesamt nicht und ergibt sich, dass der Bf. nicht als Bauherr anzusehen ist. Aufgrund der fehlenden Einkünfteerzielung aus Vermietung und Verpachtung zum Zeitpunkt des Anfalls der Aufwendungen und mangels Bauherreneigenschaft ist im vorliegenden Fall die Inanspruchnahme der begünstigten Abschreibungsmöglichkeit gem. § 28 Abs…

UFSW RV/4182-W/02Nichtanerkennung von Aufwendungen als Sonderausgabe gemäß § 18 Abs 1 Z 3 lit a EStG 1988
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.09.2004

Berufungsentscheidung   Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch MMag. Robert Wirtitsch, gegen den Bescheid des Finanzamtes Gänserndorf Mistelbach betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2001 entschieden:   Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der Bescheid betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2001…

BFG RV/5100503/2016Bauherreneigenschaft
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis07.10.2021Teil 1/2

…vom 06.08.2019 brachte die Bf. zusammengefasst vor, dass tatsächlich sie selbst Bauherrin gewesen sei: Die belangte Behörde begründe die fehlende Bauherreneigenschaft damit, dass es die Firma ***23*** als Organisator der Gesamtanlage sachlich in der Hand gehabt hätte, nur jene Kaufinteressenten zum Grundkauf zuzulassen…

BFG RV/5100502/2016Bauherreneigenschaft
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis07.10.2021Teil 1/2

…vom 06.08.2019 brachte die Bf. zusammengefasst vor, dass tatsächlich sie selbst Bauherrin gewesen sei: Die belangte Behörde begründe die fehlende Bauherreneigenschaft damit, dass es die Firma ***22*** als Organisator der Gesamtanlage sachlich in der Hand gehabt hätte, nur jene Kaufinteressenten zum Grundkauf zuzulassen…

UFSL RV/1108-L/04Einbeziehung der Errichtungskosten für ein Reihenhaus in die Bemessungsgrundlage
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.06.2007

…weil das Finanzamt als neue Tatsache im Sinne des § 303 Abs. 4 BAO die fehlende Bauherreneigenschaft des Bw gewertet hat und letzterer sich in seiner Berufung hauptsächlich gegen diesen Umstand wendet. Nach § 303 Abs. 4 BAO ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen zulässig…

UFSL RV/1107-L/04Einbeziehung der Errichtungskosten für ein Reihenhaus in die Bemessungsgrundlage
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.06.2007

…weil das Finanzamt als neue Tatsache im Sinne des § 303 Abs. 4 BAO die fehlende Bauherreneigenschaft des Bw gewertet hat und letzterer sich in seiner Berufung hauptsächlich gegen diesen Umstand wendet. Nach § 303 Abs. 4 BAO ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen zulässig…

UFSG RV/0754-G/02Bei objektiv sachlichem Zusammenhanges zwischen Grundstückskaufvertrag und Hauskaufvertrag ist (einheitlicher) für die grunderwerbsteuerliche Beurteilung maßgeblicher Gegenstand des Erwerbsvorganges das Grundstück in bebautem Zustand.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.04.2005

…des Berufungswerbers ließe sich die Wohnnutzfläche des Hauses mit 123,65 m² errechnen. Zu der vom Finanzamt festgestellten fehlenden Bauherreneigenschaft verweist der Berufungswerber auf das von ihm übernommene finanzielle und bauliche Risiko. Der Berufungswerber habe selbst um die Wohnbauförderung angesucht und sich um die Zwischenfinanzierung…

UFSG RV/0753-G/02Bei objektiv sachlichem Zusammenhang zwischen dem Grundstückskaufvertrag und dem Hauskaufvertrag ist (einheitlicher) für die grunderwerbsteuerliche Beurteilung maßgeblicher Gegenstand des Erwerbsvorganges das Grundstück in bebautem Zustand.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.04.2005

…Berechnung der Berufungswerberin beziffere sich die Wohnnutzfläche des Hauses auf 123,65 m². Zu der vom Finanzamt festgestellten fehlenden Bauherreneigenschaft verweist die Berufungswerberin auf das von ihr übernommene finanzielle und bauliche Risiko. Die Berufungswerberin habe selbst um die Wohnbauförderung angesucht und sich um die Zwischenfinanzierung…

UFSG RV/0841-G/02Bei objektiv sachlichem Zusammenhang zwischen Grundstücks- und Hauskaufvertrag ist für die grunderwerbsteuerliche Beurteilung maßgeblicher Gegenstand des Erwerbsvorganges das Grundstück in bebautem Zustand.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.04.2005

…Schwierigkeiten aufgeklärt werden können. Die Tatsache der Berufstätigkeit könne nicht dazu führen, dass Prüforgane des Finanzamtes bei Nichtantreffen der Eigentümer unüberprüfte Behauptungen aufstellen. Zu der vom Finanzamt festgestellten fehlenden Bauherreneigenschaft verweist der Berufungswerber darauf, dass es bei einem Reihenhausbau logisch sei, gewisse einheitliche Baunormen einzuhalten…

UFSG RV/0733-G/02Beginn der Verjährungsfrist bei der Grunderwerbsteuer; neue Rechtslage auf Grund des AbgÄG 2003, BGBl I 2003/124
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.09.2004

…ist. Die nach dem Eintritt der Verjährung durch das Finanzamt im Jahr 1999 gesetzten Maßnahmen waren auf den Eintritt der Verjährung ohne Einfluss. Auch wenn das Finanzamt bei der Beurteilung des vorliegenden Sachverhaltes zu Recht die fehlende Bauherreneigenschaft der Erwerber ins Treffen geführt hat, sind…

UFSG RV/0949-G/02Beginn der Verjährungsfrist bei der Grunderwerbsteuer; neue Rechtslage auf Grund des AbgÄG 2003, BGBl I 2003/124
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.09.2004

…ist. Die nach dem Eintritt der Verjährung durch das Finanzamt im Jahr 1999 gesetzten Maßnahmen waren auf den Eintritt der Verjährung ohne Einfluss. Auch wenn das Finanzamt bei der Beurteilung des vorliegenden Sachverhaltes zu Recht die fehlende Bauherreneigenschaft der Berufungswerber ins Treffen geführt hat, sind…

UFSG RV/0945-G/02Beginn der Verjährungsfrist bei der Grunderwerbsteuer; neue Rechtslage auf Grund des AbgÄG 2003, BGBl I 2003/124
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.09.2004

…ist. Die nach dem Eintritt der Verjährung durch das Finanzamt im Jahr 1999 gesetzten Maßnahmen waren auf den Eintritt der Verjährung ohne Einfluss. Auch wenn das Finanzamt bei der Beurteilung des vorliegenden Sachverhaltes zu Recht die fehlende Bauherreneigenschaft der Berufungswerber ins Treffen geführt hat, sind…