…S 28.056.-- (tatsächlich gemeint: S 28.096.-) | (2) Die Entschädigung in Höhe von S 403.866.- habe der Abgeltung der Abwertung der von der Enteignung nicht betroffenen restlichen Flächen des Grundstückes 1022/1 gedient. (3) Entschädigungen für Hiebsunreife dienten der Abgeltung der Nachteile…
…vom 28.9.1962, 0588/63 (richtig: 0588/62)]. Im Jahr 1996 erhielt der Bw. als Entschädigung für Hiebsunreife S 57.868,80.-. Das Finanzamt hat hievon ein Drittel 1996 der Einkommensteuer unterworfen (Vgl. § 37 Abs 2 Z 2 EStG 1988). Durch diesen teilweisen Ansatz…
…Entschädigungen für die "Hiebsunreife" (VwGH 28.09.1962, 0588/63) Entschädigung für die Schlägerung zur Unzeit und Verblauung 5.3.1. Grundlagen zur Bewertung von Bestandesschäden Die Verfahren zur Ermittlung von wertrelevanten Bestandesmerkmalen müssen dem Stand der Technik und forstfachlichen Genauigkeitskriterien entsprechen. Der Bewertungsstichtag für…
…alle regelmäßig aus Anlass der Einräumung des Leitungsrechtes anfallenden Zahlungen umfasst, sodass - im Interesse der Rechtssicherheit und einfachen Abwicklung - keine weiteren Differenzierungen vorzunehmen sind. Erfasst sind insbesondere Zahlungen für - Randschäden - Hiebsunreife, Bestandsentschädigung - Schlägerung zur Unzeit/Nutzung zur Unzeit - Jagdbeeinträchtigung/Jagdentschädigung - Bewirtschaftungserschwernisse, Mehraufwand - Schlägerungs- und Räumungskosten…
…0107), Einmalige Entschädigungen für die Entwertung eines Fischereirechtes (VwGH 1.12.1981, 81/14/0036), Entschädigungen im Zusammenhang mit der Errichtung von (Leitungs-)Trassen (Randschäden vermindern den Zuwachs), Entschädigungen für die "Hiebsunreife" (VwGH 28.09.1962, 0588/63), Entschädigung für die Schlägerung zur Unzeit und…
…alle regelmäßig aus Anlass der Einräumung des Leitungsrechtes anfallenden Zahlungen umfasst, sodass - im Interesse der Rechtssicherheit und einfachen Abwicklung - keine weiteren Differenzierungen vorzunehmen sind. Erfasst sind insbesondere Zahlungen für - Randschäden - Hiebsunreife, Bestandsentschädigung - Schlägerung zur Unzeit/Nutzung zur Unzeit - Jagdbeeinträchtigung/Jagdentschädigung - Bewirtschaftungserschwernisse, Mehraufwand - Schlägerungs- und Räumungskosten…
…alle regelmäßig aus Anlass der Einräumung des Leitungsrechtes anfallenden Zahlungen umfasst, sodass - im Interesse der Rechtssicherheit und einfachen Abwicklung - keine weiteren Differenzierungen vorzunehmen sind. Erfasst sind insbesondere Zahlungen für - Randschäden - Hiebsunreife, Bestandsentschädigung - Schlägerung zur Unzeit/Nutzung zur Unzeit - Jagdbeeinträchtigung/Jagdentschädigung - Bewirtschaftungserschwernisse, Mehraufwand - Schlägerungs- und Räumungskosten…
…nichtbuchführender Land- und Forstwirte für 1999 ist ein Computerausdruck abgeheftet mit der Bezeichnung Waldwertrechnung Ergebnisblatt vom Donnerstag 08. Juni 2000 09:36:40 Katastralgemeinde D Parzelle: BG | Bestand | Hektar | Boden ATS | Bestand ATS | Verkehrswert ATS | Hiebsunreife | DNE |…
…die Folgendes betreffen: Randschäden Hiebsunreife, Bestandsentschädigung Schlägerung zur Unzeit/Nutzung zur Unzeit Jagdbeeinträchtigung/Jagdentschädigung vorübergehende und dauernde Bewirtschaftungserschwernisse, Mehraufwand (erhöhte) Schlägerungs- und Räumungskosten, Bringungs- oder Rückungskosten einen Notzaun (vorübergehende Abgrenzung für Weidevieh oder Behelfszäune gegen Wild) vorübergehender oder dauernder Nutzungsentgang Flur- und Folgeschäden Verlust von…
…27.3.1.1 Allgemeine Voraussetzungen Rz 7324: Begünstigungsfähige Einkünfte aus besonderen Waldnutzungen liegen nur vor, wenn für das stehende Holz kein Bestandsvergleich vorgenommen wird und überdies außerordentliche Waldnutzungen (Überhieb) oder Waldnutzungen infolge höherer Gewalt (Kalamitätsnutzung) gegeben sind. Nichtbegünstigt sind daher die Einkunftsquellen aus Landwirtschaft…
…der steuerlichen Gewinnermittlungsbestimmungen nicht darstellbar sind, dient der Hälftesteuersatz gemäß § 37 Abs. 6 EStG 1988 für Gewinne aus solchen Holznutzungen sowohl der pauschalen Berücksichtigung dieser steuerlichen Nachteile wie auch im Falle von kalamitätsbedingt zusammengeballten Einkünften der Progressionsmilderung. § 37 Abs. 6 EStG 1988 kommt daher sowohl…
…wird die Regelbesteuerung beantragt. Zu § 107 EStG 1988 siehe die Rz 8207a ff. Diese Regelung wurde für Zahlungen nach dem 31. Dezember 2024 auf Einkünfte im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Abwehr von Hochwasserschäden erweitert. Betreffen derartige Einkünfte ein land- und forstwirtschaftliches Grundstück, liegen Einkünfte aus…
… 80 Abs. 4 abweichendes Alter der Hiebsunreife einzuhalten ist. Das Forstgesetz verpflichtet im § 22 Abs 3 die Eigentümer von Schutzwäldern, die Erträgnisse von Fällungen im Schutzwald (nicht allfällige andere Erträge aus Schutzwald, zB Jagdpacht,...) in erster Linie für diese Bewirtschaftung zu verwenden, gestattet also Eigentümerentnahmen…
… [Grafik] [Grafik] [Grafik] 3. Mit dem beschwerdegegenständlichen Einheitswertbescheid vom 24.08.2016 erfolgte die Hauptfeststellung zum Stichtag 01.01.2014 mit Wirksamkeit ab 01.01.2015 für den Betrieb des Bf. zu ***EWAZ***. Die Bescheidbegründung lautete: [Grafik] [Grafik] [Grafik]  …
…40-50 cm (teilweise darunter) genutzt werden müsse. Der Preis für diese vorzeitig gefällten Bäume betrage dann nur ca. € 100/fm3. Der Schaden liege darin, dass wegen des Mistelbefalles noch hiebunreife Bäume genutzt werden mussten, die einerseits weniger Holzmenge und andererseits auch weniger wertvolles…
…Umtriebszeit bzw. tatsächlicher Vorrat für über die Umtriebszeit liegende Bestände, Ernteverluste, erntekostenfreier Erlös pro fm (= Qualitätsziffer) und der Alterswertfaktor festzustellen. Rz 5163: Unter dem Wert des stehenden Holzes ist die Summe aller Bestandeswerte - nicht nur der Wert des hiebsreifen Holzes - zu verstehen. Je nach…
…der Sachwerte für die hiebsreifen Bestände (stehendes Holz) erfolgt durch Berechnung der Abtriebswerte (Durchschnittserlös in € / Festmeter je Baumart, Alter und Ertragsklasse sowie Sortiment abzüglich Erntekosten pro Festmeter ergibt den erntekostenfreien Erlös pro Festmeter), für mittelalte Bestände durch Ermittlung des Bestandeserwartungswertes und für Kulturen und…
…Maßgebliche Kriterien für die Bewertung des Waldbodens sind die natürlichen Ertragsbedingungen, die Geländemerkmale, die Erschließung des Waldes und die Verkehrslage. Für die unproduktiven Flächen ist ein "Verriegelungswert" anzusetzen. Rz 5085: Die Wertermittlung für die hiebsreifen Bestände (stehendes Holz) erfolgt durch Berechnung der Abtriebswerte (Durchschnittserlös in…
…a) zwar auf unbestimmte Zeit an die Familien-GmbH verpachtet, hat sich jedoch ebenfalls die Möglichkeit jederzeitiger Kündigung unter Einhaltung einer Frist von nur einem halben Jahr und überdies die Zustimmung für die Schlägerung hiebsreifer Bestände vorbehalten. Die Grundstücke sind außerdem im selben Kulturzustand zurückzugeben…
…2023). Durch die Nutzung von Bäumen vor der wirtschaftlichen Hiebsreife entstehen dem Forstbetrieb beträchtliche finanzielle Verluste. Das Eichen‐ und Eschentriebsterben sind in ihrem Auftreten und ihrer Ausprägung vonseiten der Forstwirtschaft nicht kalkulierbar gewesen. Das gilt auch für das anhaltende Mistelbefallsrisiko unter Beachtung der empfohlenen Risikoprävention…