…von S 1,7 Mio. werde in den nächsten Tagen beim Finanzamt erfolgen. Durch die eigenständige Meldung und die rechtzeitige Einzahlung als Schadensgutmachung seien alle Kriterien für eine strafbefreiende Selbstanzeige erfüllt. Laut Ausführungen des Spruchsenates enthalte diese Selbstanzeige eine explizite Täterbezeichnung, wie im § 29 Abs…
…am 11. September 2009 (siehe Beilage-Bankbeleg vom 11. September 2009 über die Überweisung von € 12.500,00 und der expliziten Nennung der Abgabe KEST und der dazugehörigen SteuerNr.). Die KEST sei eine Selbstbemessungsabgabe. Zusätzlich sei mit als "Selbstanzeige" bezeichnetem Schreiben vom 7. September…
…Finanzvergehens jeder in Betracht kommt, der - rechtlich oder faktisch - die Agenden eines Steuerpflichtigen wahrnimmt, war im gegenständlichen Fall die Selbstanzeige mangels expliziter Täternennung wirkungslos. In der vorliegenden Berufung wird schließlich die Auffassung vertreten, dass die in der Anfangsphase der B. GmbH aufgetretenen Nachlässigkeiten und Säumigkeiten…
…bei einer Selbstanzeige Straffreiheit eintritt, muss die Pflicht zur Täternennung, wer die Verfehlung zu verantworten hat, erfüllt sein. Eine Selbstanzeige gem. § 29 FinStrG kann auch für dritte Personen eingebracht werden und deshalb ist eine explizite Täternennung aller Verantwortlichen von entscheidender Bedeutung, ob eine Selbstanzeige strafbefreiende…
…bei einer Selbstanzeige Straffreiheit eintritt, muss die Pflicht zur Täternennung, wer die Verfehlung zu verantworten hat, erfüllt sein. Eine Selbstanzeige gem. § 29 FinStrG kann auch für dritte Personen eingebracht werden und deshalb ist eine explizite Täternennung aller Verantwortlichen von entscheidender Bedeutung, ob eine Selbstanzeige strafbefreiende…
…mündlichen Verhandlung vor dem Spruchsenat im bekämpften Erkenntnis nicht richtig wiedergegeben worden sei, da dieser ausgesagt habe, dass der Täter des Finanzstrafverfahrens im Rahmen der mündlichen Ausführungen zu Beginn der Betriebsprüfung explizit genannt worden sei. Mit der letztlich durch das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 20…
…aktenkundig. Der Selbstanzeige vom 9. Mai 2007 mangelt es zudem an der in § 29 Abs. 5 FinStrG geforderten expliziten Täterbenennung. Selbst dann, wenn in einer für eine Gesellschaft erstatteten Selbstanzeige der Name des Alleingesellschafters und einzigen Geschäftsführers nicht genannt worden ist, kann die Wirkung der…
…berechtige nicht zur Schlussfolgerung, dass dadurch die Umsatzsteuer 10/2006 und die Lohnabgaben 11/2006 verkürzt worden seien. Die im Auftrag "des Geschäftsführers der Fa. S GmbH" eingebrachte Selbstanzeige weise die geforderte explizite Täterbenennung auf, weil alleiniger Geschäftsführer der Fa. S GmbH der Bw sei…
…aus Abs. 1 als auch aus Abs. 5 ableitbare und ausdrücklich geforderte explizite Täterbenennung wird insbesondere bei juristischen Personen, Personengesellschaften oder anderen gemeinschaftlichen Vermögensgebilden als Steuerschuldnern ein besonderer Augenmerk zukommen, sodass daher bei der beispielsweise in Form einer verspäteten Abgabenerklärung (Voranmeldung) erfolgten Selbstanzeige (vgl. zB…
…hier sei ein Fehler passiert, bitte die zusätzlichen Abgaben auf das Abgabenkonto von ***3*** - ***9*** - zu buchen. Die Beschuldigte habe nicht gewusst, dass sie ihr Schreiben als Selbstanzeige ausweisen und explizit eine Täternennung vornehmen müsse. Auch habe sie nicht gewusst, dass nachträgliche buchmäßige Erfassungen des…
…€ 280.000,00 auf das Verwahrungs konto des Finanzamtes Wien 3/11 ü berwiesen . In der Selbstanzeige vom 24. September 2010 sei auf Seite 7 explizit um Refundierung des Betr a g e s gebeten worden , sobald der Käufer seiner Steuer pflicht nachgekommen sei…
…sie sich doch auch gegen Verfahrenseinstellungen (U 1-3/2022 und 4-6/2022), die der Spruchsenat gar nicht verkündet hat. Hinsichtlich der mangelnden "Täterbenennung" ist der Amtsbeauftragte auf die Bestimmung des § 29 (5) FinStrG hinzuweisen, wonach die Selbstanzeige nicht nur für die Personen wirkt…
…soweit es das Rücktrittsrecht betrifft, genauso wie der Vorvertrag "Univ.-Prof. M" keine expliziten Aussagen zu diesem Thema, sodass auf den Vorvertrag "T" ebenfalls das von der steuerlichen Vertretung zum Vorvertrag "Univ.-Prof. M" Gesagte gilt. Betreffend die beiden Vorverträge sowie für weitere vier Vorverträge…
…und vom 3.11.1992, 92/14/0147). Da die Meldung der Lohnabgaben bis zum verfahrensgegenständlichen Zeitraum von der hausinternen Buchhaltung des vom Beschuldigten geführten Unternehmens durchgeführt worden sei und darüber hinausgehend keine expliziten Anweisungen an die Steuerberaterin erfolgt seien, wonach dies fortan von dieser…
…83.925,50 (und andere Abgaben) vorab per Fax und eingeschrieben eingebracht worden sein soll. Laut Auskunft des Finanzamtes werden einlangende Ansuchen um Zahlungserleichterung in der Regel am Abgabenkonto des Pflichtigen angemerkt und danach einer Erledigung zugeführt. Explizit wird festgehalten, dass ein Ansuchen vom 16…
…werden habe müssen, dass die Lohnabgaben seit Dezember 2001 nicht gemeldet worden seien. Wie erstinstanzlich richtig dargelegt, mangelt es dieser Selbstanzeige an einer expliziten Täterbenennung im Sinne des § 29 Abs. 5 FinStrG und es konnte schon aus diesem Grund keine strafbefreiende Wirkung eintreten. Zudem ist…
…2 enthaltende, eine entsprechende Restschuld ausweisende, kommentarlos eingereichte Jahresumsatzsteuererklärung als (konkludente) Selbstanzeige, selbst dann, wenn eine exakte Zuordnung des verkürzten Abgabenbetrages zum jeweiligen Voranmeldungszeitraum laut Selbstanzeige nicht möglich ist (zum Erfordernis der expliziten Täterbenennung iSd § 29 Abs. 5 aF vgl. zB Reger/Hacker/Kneidinger, Das…
…der Abgabenbehörde, nicht aber das Entstehen des Anspruches bewirkt." spricht für die Richtigkeit der Entscheidung des BFG in dieser Beschwerdesache, es wird aber auch in diesem Erkenntnis keine explizierte Aussage zur Entstehung des Abgabenanspruches bei unrichtig geltend gemachter Vorsteuer getroffen. Wien, am 23. Juni 2022
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Wien 3 des Bundesfinanzgerichtes hat durch die Senatsvorsitzende ***33***, den Richter ***34*** und die fachkundigen Laienrichter ***35*** und ***36*** ***51*** in der Finanzstrafsache gegen ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, wegen der Finanzvergehen der Finanzordnungswidrigkeiten gemäß § 49 Abs. 1 lit. a und…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, Mag. Peter Maurer, in der Finanzstrafsache gegen Bf., vertreten durch Dr. Andreas Oberhofer, Rechtsanwalt, 6020 Innsbruck, Schidlachstraße 7, wegen Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes…