…für den Abgabepflichtigen mit erheblichen Härten verbunden wäre und die Einbringlichkeit der Abgaben durch den Aufschub nicht gefährdet wird. Aus der Bewilligung von Zahlungserleichterungen mit Bescheid vom 23. April 2008 folgt, dass das Finanzamt ihrer Entscheidung sowohl das Vorliegen einer erheblichen Härte als auch die…
…ein, dass er aufgrund der wirtschaftlichen Situation nicht in der Lage sei, den Rückstand zur Gänze zu bezahlen und die sofortige Begleichung mit erheblichen Härten verbunden wäre. Auf Grund der laufenden Einnahmen sei jedoch die Einbringlichkeit des Rückstandes nicht gefährdet. Mit Bescheid vom 12. Juli…
…einzubehaltender und abzuführender Abgaben zurückzuführen sei. In deren sofortiger Entrichtung könne keine erhebliche Härte erblickt werden. Der Bf. brachte mit Eingabe vom 18.10.2017 beim Bundesfinanzgericht Beschwerde gegen den Abweisungsbescheid ein. Er führte darin folgende Anfechtungspunkte an: - die begehrte Stundungsfrist sei noch nicht abgelaufen…
…die Gewährung der Zahlungserleichterung die Einbringlichkeit keinesfalls gefährdet ist: Mit dem beabsichtigten entgeltlichen pensionsbedingten Ausscheiden von Herrn ***Bf1*** aus dem Betrieb … und dem damit mit großer Wahrscheinlichkeit zu erwartenden Veräußerungserlös würde die Restrate abgedeckt werden. Es würde für unseren Klienten eine erhebliche Härte bedeuten…
…Umsätze sehr zu wünschen übrig. Ich bin selbstverständlich bestrebt, diese Angelegenheiten aus der Welt zu schaffen und ersuche Sie höflich um vorläufige Stundung. Die sofortige Entrichtung der Abgaben wäre für mich mit erheblichen Härten verbunden. Abschließend weise ich darauf hin, dass die Einbringlichkeit der Abgabenschuld…
…August 1997, in der im Wesentlichen wie folgt vorgebracht wurde: Bei einem Jahresgewinn von ca. ÖS 3,600.000,00 stelle die Zahlung "eine erhebliche Härte für den Betrieb" dar. Die Einbringung des aushaftenden Betrages sei in keiner Weise gefährdet, da die betriebsführende Gesellschaft die…
…in Raten bewilligen, wenn die sofortige oder die sofortige volle Entrichtung der Abgaben für den Abgabepflichtigen mit erheblichen Härten verbunden wäre und die Einbringlichkeit der Abgaben durch den Aufschub nicht gefährdet wird. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichthofes tritt bei Begünstigungstatbeständen ganz allgemein, somit auch…
…fällig am 25.8.2016. Zur Begründung wurde ausgeführt, dass in der sofortigen vollen Entrichtung von selbst zu berechnenden Abgaben keine erhebliche Härte zu erblicken sei. Aus diesem Grunde habe die Zahlungserleichterung nur in der Form von 3 Raten bewilligt werden können. In der dagegen…
…schlagend werden, im Einzelfall für den Abgabepflichtigen mit erheblichen Härten verbunden sein kann, trifft zu. Um derartigen Härten zu begegnen, sieht die Bundesabgabenordnung die Möglichkeit einer Antragstellung gemäß § 212 vor (VwGH 24.9.2008, 2007/15/0175). Können Zahlungserleichterungen Härten aus der Abgabeneinhebung abhelfen, so…
…soweit diese Voraussetzungen nicht im Sinne des § 167 Abs. 1 BAO offenkundig wären. Der Abgabepflichtige hätte hierbei nicht nur das Vorliegen einer erheblichen Härte, sondern etwa auch darzulegen, dass die Einbringlichkeit der Abgabenschuld nicht gefährdet wäre. Dies hätte er konkretisierend anhand seiner Einkommens- und Vermögenslage…
…§ 212 Tz 3). Der Berufungswerber hätte hat daher konkretisiert, anhand seiner aktuellen Einkommens- und Vermögenslage darzulegen gehabt, dass eine erhebliche Härte vorliegt, weil er durch die sofortige und volle Entrichtung der Abgaben in eine wirtschaftliche Notlage, in finanzielle Bedrängnis gerate oder die Einziehung, gemessen an…
…führt und dieser auch bisher eingehalten wird. Darüberhinausgehend führt unser Klient die laufenden Zahlungen durch, woraus die Zahlungsfähigkeit ersichtlich ist. Die vollständige Bezahlung des bestehenden Abgabenrückstandes würde eine erhebliche Härte und eine Gefährdung des Unternehmens darstellen. Die laufende Entrichtung stellt aber wiederum keine Gefährdung dar…
…vor allem am Zweck der Norm zu orientieren (VwGH 25.11.2010, 2009/16/0093). Das Vorhandensein ausreichender flüssiger Mittel oder auch nur veräußerbaren oder belastungsfähigen Vermögens kann zur Verneinung der erheblichen Härte führen, wobei lediglich eine Verschleuderung des Vermögens nicht verlangt werden darf (VwGH…
…für 2011 (auf Grundlage der Einnahmen-Ausgaben bis inklusive September 2011) würden beim Bw Einkünfte in Höhe von € 5.500,00 prognostiziert. Für 2011 falle daher keine Einkommensteuer an. Es wäre eine erhebliche Härte, dem Bw die Einkommensteuervorauszahlung 2011 zahlen zu lassen, wenn feststehe…
…wenn die sofortige oder die sofortige volle Entrichtung der Abgaben für den Abgabepflichtigen mit erheblichen Härten verbunden wäre und die Einbringlichkeit der Abgaben durch den Aufschub nicht gefährdet wird. Da bei Begünstigungstatbeständen die Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlung gegenüber der Offenlegungspflicht des Begünstigungswerbers in den Hintergrund tritt…
…20.9.2001, 2001/15/0056). Das Vorhandensein ausreichender flüssiger Mittel (VwGH 5.4.1957, 0975/55) oder auch nur veräußerbaren oder belastungsfähigen Vermögens kann zur Verneinung der "erheblichen Härte" führen. Dieses Ergebnis wird selbst dann vertreten, wenn Zinsverluste zu endgültigen Vermögenseinbußen führen. Eine Verschleuderung…
…Bw. auch in wirtschaftlicher Hinsicht akzeptabel erscheine. Richtig sei, dass die Geltendmachung von Betriebsausgaben, die - unbeeinsprucht - vom Finanzamt als privat angesehen würden, zu einer Erhöhung des Abgabenrückstandes geführt habe. Die erhebliche Härte sei jedoch darin zu sehen, dass eine erkennbare finanzielle Bedrängnis der Bw. vorliege…
…ab, wobei es begründend im Wesentlichen u.a. ausführte: Das Vorliegen einer erheblichen Härte sei eine der kumulativen Voraussetzungen für die Bewilligung einer Zahlungserleichterung. Hingegen rechtfertige die Einbringung eines Rechtsbehelfs und der Hinweis auf das anhängige Rechtsmittelverfahren allein nicht die Stundung des strittigen Abgabenbetrages, zumal…
…Nach Ansicht der Rechtsmittelbehörde waren offenkundige Fehler im Rechtsmittelverfahren betreffend die Zurückweisung des nicht fristgerecht eingebrachten Einspruches keineswegs ersichtlich. Im gegenständlichen Fall hat daher der Bf. die Gründe, die die sofortige Begleichung als mit erheblichen Härten verbunden erscheinen ließe, nicht ausreichend dargelegt. Da der Bf…
…wenn die sofortige oder die sofortige volle Entrichtung der Abgaben für den Abgabepflichtigen mit erheblichen Härten verbunden wäre und die Einbringlichkeit der Abgaben durch den Aufschub nicht gefährdet wird. Da bei Begünstigungstatbeständen die Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlung gegenüber der Offenlegungspflicht des Begünstigungswerbers in den Hintergrund tritt…