…nicht durch den Willen der Parteien rechtlich verknüpft sind, zwischen den Verträgen jedoch ein so enger sachlicher Zusammenhang besteht, dass der Erwerber bei objektiver Betrachtungsweise als einheitlichen Leistungsgegenstand das bebaute Grundstück erhält. Dies ist der Fall, wenn der Veräußerer auf Grund einer in bautechnischer und…
…dem Katalog. Der Kauf des Grundstücks war in keiner Weise mit dem Abschluss eines Werkvertrages bedingt oder verbunden. Vielmehr war es so, dass sich die Käufer nach sorgfältiger Überprüfung mehrerer Anbote und aufgrund der Tatsache, dass sich in ihrem Bekanntenkreis bereits zufriedene C. Kunden befanden…
…dass die Bw. und ihr Ehegatte im Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrages über das Grundstück über das "ob" und "wie" der Gebäudeerrichtung bereits gebunden gewesen wären oder das der Liegenschaftsanteil und die Doppelhaushälfte der C-AG Gegenstand eines einheitlichen Anbotes gewesen wären. Es liegen zwar…
…dass der Bw. im Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrages über das Grundstück über das "ob" und "wie" der Gebäudeerrichtung bereits gebunden gewesen wären oder das der Liegenschaftsanteil und die Errichtung eines Hauses durch die B Gegenstand eines einheitlichen Anbotes gewesen wären. Es liegen im gegenständlichen…
…dass die Bw. im Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrages über das Grundstück über das "ob" und "wie" der Gebäudeerrichtung bereits gebunden gewesen wären oder dass der Liegenschaftsanteil und die Errichtung eines Hauses durch die B Gegenstand eines einheitlichen Anbotes gewesen wären. Es liegen im gegenständlichen…
…dass die Bw. im Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrages über das Grundstück über das "ob" und "wie" der Gebäudeerrichtung bereits gebunden gewesen wären oder dass der Liegenschaftsanteil und die Errichtung eines Hauses durch die B Gegenstand eines einheitlichen Anbotes gewesen wären. Es liegen im gegenständlichen…
…wenn der Veräußerer auf Grund einer in bautechnisch und finanzieller Hinsicht konkreten und bis annähernd zur Baureife gediehenen Vorplanung ein bestimmtes Gebäude auf einem bestimmten Grundstück zu einem im wesentlichen feststehenden Preis anbiete und der Erwerber dieses Anbot als einheitliches annehme und nur annehmen könne…
…der Veräußerer auf Grund einer in bautechnischer und finanzieller Hinsicht konkreten und bis annähernd zur Baureife gediehenen Vorplanung ein bestimmtes Gebäude auf einem bestimmten Grundstück zu einem im Wesentlichen feststehenden Preis anbietet und der Erwerber dieses Anbot als einheitliches annimmt oder nur insgesamt annehmen kann…
…der Veräußerer auf Grund einer in bautechnischer und finanzieller Hinsicht konkreten und bis annähernd zur Baureife gediehenen Vorplanung ein bestimmtes Gebäude auf einem bestimmten Grundstück zu einem im Wesentlichen feststehenden Preis anbietet und der Erwerber dieses Anbot als einheitliches annimmt oder nur insgesamt annehmen kann…
…wenn der Veräußerer auf Grund einer in bautechnisch und finanzieller Hinsicht konkreten und bis annähernd zur Baureife gediehenen Vorplanung ein bestimmtes Gebäude auf einem bestimmten Grundstück zu einem im wesentlichen feststehenden Preis anbiete und der Erwerber dieses Anbot als einheitliches annehme und nur annehmen könne…
…Der Bw. wurde eine Frist von drei Wochen zu einer etwaigen Äußerung eingeräumt, die bis dato nicht eingelangt ist. Hinsichtlich der übrigen Punkte waren die beiden Anbote inhaltsgleich. Laut Punkt I. des Kaufanbotes erwarb die Käuferin den Vertragsgegenstand in Kenntnis der derzeit gültigen Bebauungsbedingungen, der…
…Es ist anzunehmen, dass der Bf im Gegenzug einen anderen Ausgleich erhalten hat. Der Kaufvertrag wäre ohne den Baulandumlegungsvertrag nicht denkbar. Aufgrund des engen sachlichen und zeitlichen Zusammenhanges ist daher von einem einheitlichen Vertragswerk auszugehen. Befreiung gemäß § 3 Abs. 1 Z 5 GrEStG Der Bf…
…1997, welche er mit der GGmbH abgeschlossen hatte. Diese Vereinbarung hatte zunächst eine Laufzeit bis 1.12.1999. Mit weiterem Anbot vom 29.7.1999, unterzeichnet am 5.8.1999, wurde hinsichtlich der berufungsgegenständlichen Bauparzelle die Frist bis 31.12.1999 verlängert. Die erste Vereinbarung…
…1997, welche er mit der GGmbH abgeschlossen hatte. Diese Vereinbarung hatte zunächst eine Laufzeit bis 1.12.1999. Mit weiterem Anbot vom 29.7.1999, unterzeichnet am 5.8.1999, wurde hinsichtlich der berufungsgegenständlichen Bauparzelle die Frist bis 31.12.1999 verlängert. Die erste Vereinbarung…
…unterzeichnet am 29.9.1997, lautet auszugsweise wie folgt : KM stellt an die GGmbH folgendes Anbot: KM verkauft und übergibt an die GGmbH aus dem Gutsbestand der Liegenschaft EZ GB die im Lageplan rot umrandeten Flächen der Grundstücke ..... Die oa. Grundstücke werden in neun Parzellen…
…unterzeichnet am 29.9.1997, lautet auszugsweise wie folgt : KM stellt an die GGmbH folgendes Anbot: KM verkauft und übergibt an die GGmbH aus dem Gutsbestand der Liegenschaft EZ GB die im Lageplan rot umrandeten Flächen der Grundstücke ..... Die oa. Grundstücke werden in neun Parzellen…
…unterzeichnet am 29.9.1997, lautet auszugsweise wie folgt : KM stellt an die GGmbH folgendes Anbot: KM verkauft und übergibt an die GGmbH aus dem Gutsbestand der Liegenschaft EZ GB die im Lageplan rot umrandeten Flächen der Grundstücke ..... Die oa. Grundstücke werden in neun Parzellen…
…unterzeichnet am 29.9.1997, lautet auszugsweise wie folgt : KM stellt an die GGmbH folgendes Anbot: KM verkauft und übergibt an die GGmbH aus dem Gutsbestand der Liegenschaft EZ GB die im Lageplan rot umrandeten Flächen der Grundstücke ..... Die oa. Grundstücke werden in neun Parzellen…
…unterzeichnet am 29.9.1997, lautet auszugsweise wie folgt : KM stellt an die GGmbH folgendes Anbot: KM verkauft und übergibt an die GGmbH aus dem Gutsbestand der Liegenschaft EZ GB die im Lageplan rot umrandeten Flächen der Grundstücke ..... Die oa. Grundstücke werden in neun Parzellen…
…unterzeichnet am 29.9.1997, lautet auszugsweise wie folgt : KM stellt an die GGmbH folgendes Anbot: KM verkauft und übergibt an die GGmbH aus dem Gutsbestand der Liegenschaft EZ GB die im Lageplan rot umrandeten Flächen der Grundstücke ..... Die oa. Grundstücke werden in neun Parzellen…